Durchsetzungsinitiative ist unschweizerisch

Durchsetzungsinitiative ist
unschweizerisch
Wer als Ausländer in der Schweiz straffällig wird und dadurch das Gastrecht
verletzt, riskiert die Landesverweisung. Dies haben die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative so entschieden.
Diese Forderung gilt es umzusetzen.
Das Parlament hat seine Aufgabe indes bereits erfüllt. Die Ausschaffungsinitiative ist
umgesetzt, die Gesetze sind erheblich verschärft worden und können im Falle der
Ablehnung der Durchsetzungsinitiative rasch in Kraft treten, zumal von keiner Seite
das Referendum dagegen ergriffen worden wäre.
Initiative hebelt die richterliche Unabhängigkeit aus
Noch bevor das Parlament die Gesetzesvorlage des Bundesrates aber überhaupt
beraten konnte, wurde bereits die Durchsetzungsinitiative eingereicht. Der
Gesetzgeber wird damit faktisch umgangen. Dieses Vorgehen passt nicht zu den
Grundregeln unserer Demokratie. Auch nicht, dass die Gewaltenteilung und die
richterliche Unabhängigkeit durch eine Initiative ausgehebelt werden, die eine
detaillierte Gesetzesbestimmung in die Bundesverfassung schreiben will.
Gerechte Prüfung gehört zu unserem Rechtsstaat
Die Durchsetzungsinitiative bricht auch mit dem Grundsatz der Einzelfallbeurteilung.
Die Prüfung im jedem Einzelfall will verhindern, dass staatliches Handeln
unverhältnismässig und damit ungerecht ausfällt. Der Anspruch an eine gerechte
Beurteilung ist zentraler Bestandteil des Rechtstaates und unterscheidet uns vom
Willkürstaat. Wie würden wir als Verursacher eines Verkehrsunfalls darauf reagieren,
wenn sich niemand für die konkreten Umstände und die persönliche Betroffenheit
interessierte und damit Ungleiches gleich sanktioniert würde.
Nein zur Durchsetzungsinitiative heisst auch ja sagen zu schweizerischen Werten.
Stefan Engler, Ständerat