Durchsetzungsinitiative ist unschweizerisch Wer als Ausländer in der Schweiz straffällig wird und dadurch das Gastrecht verletzt, riskiert die Landesverweisung. Dies haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative so entschieden. Diese Forderung gilt es umzusetzen. Das Parlament hat seine Aufgabe indes bereits erfüllt. Die Ausschaffungsinitiative ist umgesetzt, die Gesetze sind erheblich verschärft worden und können im Falle der Ablehnung der Durchsetzungsinitiative rasch in Kraft treten, zumal von keiner Seite das Referendum dagegen ergriffen worden wäre. Initiative hebelt die richterliche Unabhängigkeit aus Noch bevor das Parlament die Gesetzesvorlage des Bundesrates aber überhaupt beraten konnte, wurde bereits die Durchsetzungsinitiative eingereicht. Der Gesetzgeber wird damit faktisch umgangen. Dieses Vorgehen passt nicht zu den Grundregeln unserer Demokratie. Auch nicht, dass die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit durch eine Initiative ausgehebelt werden, die eine detaillierte Gesetzesbestimmung in die Bundesverfassung schreiben will. Gerechte Prüfung gehört zu unserem Rechtsstaat Die Durchsetzungsinitiative bricht auch mit dem Grundsatz der Einzelfallbeurteilung. Die Prüfung im jedem Einzelfall will verhindern, dass staatliches Handeln unverhältnismässig und damit ungerecht ausfällt. Der Anspruch an eine gerechte Beurteilung ist zentraler Bestandteil des Rechtstaates und unterscheidet uns vom Willkürstaat. Wie würden wir als Verursacher eines Verkehrsunfalls darauf reagieren, wenn sich niemand für die konkreten Umstände und die persönliche Betroffenheit interessierte und damit Ungleiches gleich sanktioniert würde. Nein zur Durchsetzungsinitiative heisst auch ja sagen zu schweizerischen Werten. Stefan Engler, Ständerat
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