mehr väter in karenz

PRESSEKONFERENZ
24.6.2015
MEHR VÄTER IN KARENZ
AK Wiedereinstiegsmonitoring vergleicht Paare mit und ohne
Väterbeteiligung
Es informieren Sie:
RUDI KASKE
Präsident der AK Wien
INGRID MORITZ
Leiterin Abteilung Frauen, Familie AK Wien
ANDREAS RIESENFELDER
L & R Sozialforschung
AK WIEDEREINSTIEGSMONITORING AUF EINEM BLICK
Geht auch der Vater in Karenz, schaffen Mütter leichter die Rückkehr in den Beruf. Das wird
nun erstmals durch das neue AK Wiedereinstiegsmonitoring gemessen: 77 Prozent der Frauen,
deren Partner in Karenz waren, sind mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz zum zweiten
Geburtstag ihres Kindes wieder erwerbstätig. Dagegen sind es bei Frauen ohne
partnerschaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer mehr Väter gehen in Karenz, die
Unterbrechungen werden aber kürzer.
Statt des Langzeitmodells des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6 Monate) wählen immer mehr
Frauen kürzere Modelle. Die Rückkehr in den Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das
Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demgegenüber gilt für Frauen, die das Langzeitmodell
gewählt haben: Obwohl sie 1.200 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, sind nur ein Drittel mit
Ende der arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück im Beruf.
Trotz höheren wirtschaftlichen Drucks haben Alleinerzieherinnen bis zum zweiten Geburtstag
ihres Kindes eine Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent gegenüber 58 Prozent bei Frauen
insgesamt.
Deutliche Unterschiede bei der Väterbeteiligung und den Wiedereinstiegschancen von Frauen
gibt es auch nach Branchen.
Das Wiedereinstiegsmonitoring wurde im Auftrag der AK zum zweiten Mal von L&R
Sozialforschung erstellt - erweitert um wichtige neue Inhalte: So ist es erstmals möglich die
Gestaltung der Karenz in Paarbeziehungen und von Alleinerzieherinnen zu analysieren.
Außerdem zeigt das aktuelle Monitoring erstmals die Auswirkungen der neuen Kurzmodelle,
weil Daten über einen längeren Zeitraum zur Verfügung standen.
Die anonymisierten Daten stammen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dem
Arbeitsmarktservice, dem Sozialministerium sowie den Krankenkassen. Erfasst wurden alle
Personen, die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Dabei wurde bis zu fünf
Jahre nachbeobachtet, ob ein Wiedereinstieg erfolgt ist oder nicht. Das sind 440.000 Personen,
ohne Selbständige und BeamtInnen.
Auf Basis der Ergebnisse braucht es aus AK Sicht familien- und frauenpolitische Maßnahmen
für mehr partnerschaftliche Arbeitsteilung und Erleichterungen für Alleinerzieherinnen:
1. Ein Recht auf einen bezahlten Papamonat.
2. Ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Eltern, die sich für ein kurzes
Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden.
3. Eine längere Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld, um längere Väterkarenzen zu
erreichen.
4. Einen Gleichstellungsbonus für eine partnerschaftliche Teilung der Karenz.
5. Einen Bonus für Alleinerzieherinnen.
6. Ausbau sowie langfristige Finanzierung von Kinderbetreuung und –bildung.
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Kürzere Kinderbetreuungsgeldvarianten werden immer beliebter
Als das Kinderbetreuungsgeld 2002 eingeführt wurde, gab es dieses vorerst nur als Langzeitmodell
mit 30 Monaten plus sechs Monate für den zweiten Partner. Weil der Kündigungsschutz der
arbeitsrechtlichen Karenz jedoch mit dem zweiten Geburtstag des Kindes endet und lange
Berufsunterbrechungen die Wiedereinstiegschancen schmälern, ist das Langzeitmodell problematisch.
Seit es kürzere Modelle gibt (2008), wählen immer weniger Frauen die Langzeitvariante, obwohl es
über die gesamte Bezugsdauer gerechnet dabei 1.000 bis 2.800 Euro mehr gibt.
Beinahe zwei Drittel der Frauen mit Geburten 2012, die zuvor überwiegend beschäftigt waren, wählten
ein Kurzmodell. 27 Prozent der Frauen entschieden sich für das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld, 28 Prozent für das Modell 20 plus 4 Monate. 8 Prozent bezogen die
Kurzmodelle 15 plus 3 bzw. 12 plus 2 Monate mit monatlich pauschalem Kinderbetreuungsgeld. Nur
mehr 36 Prozent wählten das Langzeitmodell.
Sind Frauen hingegen vor der Geburt ihres Kindes schlecht im Erwerbsleben integriert, wählen nach
wie vor mehr als die Hälfte das längste Kinderbetreuungsgeld-Modell (56 Prozent).
Bei Männern sieht die Nutzung der Kinderbetreuungsgeld-Modelle ähnlich aus, da sich in der Regel
beide Elternteile für dasselbe Modell entscheiden müssen. Da allerdings eher in Partnerschaften
geteilt wird, die Kurzvarianten wählen, werden diese von Männern etwas mehr genutzt.
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Kürzere Kinderbetreuungsgeld-Modelle erhöhen die
Wiedereinstiegschancen
Die Wiedereinstiegsquote zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz lag für Frauen mit Geburt 2006 bei
49 Prozent. Deutlich höher ist die Rückkehr zum zweiten Geburtstag des Kindes mit 58 Prozent bei
Frauen mit Geburt 2010. Im Detail zeigt sich, dass Frauen, die eines der Kurzzeitmodelle gewählt
haben, noch deutlich früher wieder zurück in den Beruf kehren:
12 plus 2 Monate Pauschalmodell
12 plus 2 Monate einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld
15 plus 3 Monate
20 plus 4 Monate
30 plus 6 Monate
Erster Geburtstag des Kindes
54 Prozent
39 Prozent
Zweiter Geburtstag
77 Prozent
82 Prozent
26 Prozent
13 Prozent
11 Prozent
76 Prozent
72 Prozent
36 Prozent
An sich wären frühe Wiedereinstiege auch beim längeren Modell möglich, denn es darf bis zu rund
1.200 Euro brutto monatlich dazu verdient werden. Dennoch bleibt beim Langmodell die
Anreizwirkung zu einer längeren Unterbrechung.
Neben der größeren Wahlfreiheit für Frauen durch die Einführung der KinderbetreuungsgeldKurzmodelle hilft sicherlich auch das größere Angebot an Kinderbetreuung und –bildung, das ab 2008
stark ausgebaut wurde, bei einem rascheren Wiedereinstieg. Ebenso die stärkere Unterstützung von
Wiedereinsteigerinnen durch arbeitsmarktpolitische Angebote.
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Mehr Väter gehen in Karenz, aber dafür immer kürzer
Der Anteil der Männer mit Kinderbetreuungsgeld-Bezug steigt, er hat sich von 2006 auf 2012 von 8
auf 17 Prozent mehr als verdoppelt. Kurzmodelle unterstützen diese Entwicklung. Allerdings ist dieser
Anstieg differenziert zu betrachten.
Nur die Hälfte der Väter (56 Prozent) unterbrach 2012 ihre Erwerbsarbeit während des
Kinderbetreuungsgeldbezugs. Wie viele Väter zumindest ihre Arbeitszeit reduzieren, lässt sich
aufgrund der Datenlage nicht im Monitoring auswerten.
Zusätzlich zeigt sich in den Ergebnissen, dass nur die sehr kurzen Unterbrechungsdauern bei
Männern stark stiegen: 70 Prozent der zuvor gut erwerbsintegrierten Männer ist spätestens nach drei
Monaten wieder berufstätig (Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs 2012).
Fazit: Männer orientieren sich an der kürzest möglichen Bezugsdauer vom Kinderbetreuungsgeld.
D.h. Kinderbetreuungsgeld-Bezugsdauern haben damit die genau gegenteilige Anreizwirkung wie bei
den Frauen, die sich an der längst möglichen Bezugsmöglichkeit orientieren.
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Väter in Karenz unterstützen Frauen beim Wiedereinstieg
Auf den Wiedereinstieg der Frauen wirkt die Väterbeteiligung sehr günstig: 77 Prozent aller Frauen,
deren Partner ebenso die Beschäftigung unterbrochen haben, sind bis zum Ende der
arbeitsrechtlichen Karenz wiedereingestiegen. Bei Frauen mit alleinigem Kindergeldbezug sind es mit
56 Prozent deutlich weniger (gut Erwerbsintegrierte, Geburt des Kindes 2010).
Bisher war es nur möglich, die Zahl der Väter zu ermitteln, die Kinderbetreuungsgeld bezogen. Wie
hoch der Anteil der Paare ist, bei denen der Vater in Karenz geht, zeigt nun erstmals das AK
Wiedereinstiegsmonitoring. Ergebnis: die Zahl der Paare mit Erwerbsunterbrechung des Vaters mit
Geburt des Kindes 2012 ist im Vergleich zu Paaren mit Geburt des Kindes im Jahr 2006 von 3 auf 10
Prozent gestiegen. Eine Verdreifachung, allerdings liegt die Väterbeteiligung damit noch immer auf
sehr niedrigem Niveau.
Alleinerzieherinnen schaffen den Wiedereinstieg schwerer
Während 58 Prozent der Frauen mit Geburt 2010, die zuvor überwiegend beschäftigt waren, zum
zweiten Geburtstag wieder eingestiegen sind, sind es bei den Alleinerzieherinnen mit 53 Prozent
deutlich weniger. Obwohl sich auch die Wiedereinstiegsquoten der Alleinerzieherinnen kontinuierlich
verbessern (bei Geburt 2006 kehrten nur 43 Prozent zum 2.Geburtstag zurück), bleiben die Quoten
niedriger, als bei Frauen insgesamt.
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Wiedereinstieg von Frauen und Väterkarenz nach Branchen
Frauen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, haben die besten Wiedereinstiegschancen: Hier
gibt es deutlich mehr sehr frühe Wiedereinstiege von Frauen und auch die Wiedereinstiegsquoten
zum zweiten Geburtstag gehören im gesamten Beobachtungszeitraum zu den höchsten: So sind 74
Prozent der Frauen mit Geburt des Kindes 2010 zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder
eingestiegen. Hohe Wiedereinstiegsquoten gibt es auch im IKT-Sektor (72 Prozent) und bei der
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (76 Prozent).
Der Einzelhandel ist zwar ebenso wie die öffentliche Verwaltung ein besonders wichtiger Arbeitgeber
für Frauen, aber nur 48 Prozent sind zum zweiten Geburtstag hier wieder eingestiegen. Auf
schwierigere Bedingungen beim Wiedereinstieg von Frauen weisen die Daten außerdem in
Beherbergung und Gastronomie (43 Prozent) und in der Leiharbeit (46 Prozent) hin. Hier sind
Wiedereinstiege bis zum 2. Geburtstag des Kindes deutlich unterdurchschnittlich.
Generell zeigen sich bei zuvor überwiegend beschäftigten Männern mit Kinderauszeit sehr stabile
Einstiege über alle Branchen und Wiedereinstiegsfristen: Bereits im dritten Monat nach Beginn des
Kinderbetreuungsgeldbezugs erreichen Männer Beschäftigungsraten zwischen 57 und 83 Prozent
(Beginn Kinderbetreuungsgeldbezug 2012).
Unterschiede nach Branchen zeigen sich bei Männern jedoch in der Wahrscheinlichkeit, überhaupt
eine Karenz in Anspruch zu nehmen. Ein Vergleich der Männer in Kinderbetreuungsgeld-Bezug mit
den Männern im Haupterwerbsalter (25-45 Jahre) zeigt: Ein Viertel aller unselbständig erwerbstätigen
Männer ist zwar im Produktionsbereich (Herstellung von Waren), ihr Anteil bei den
Kinderbetreuungsgeld-Beziehern betrug 2012 aber nur 16 Prozent.
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AK Präsident Rudi Kaske:
„Die Politik muss partnerschaftliche Teilung fördern!“
Der Ausbau der Kinderbetreuung und die Einführung der Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgeldes
ermöglichen Frauen eine leichtere Rückkehr in den Beruf.
Aber es bleibt nach wie vor viel zu tun:
■ Noch immer sind zu viele Frauen zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz am 2. Geburtstag des
Kindes nicht wieder eingestiegen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste wirken negativ bis zum
Pensionsantritt.
■ Der Wunsch nach Gleichberechtigung in der Beziehung bleibt klar unerreicht. Solange die
traditionelle Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern bei der Kinderbetreuung aufrecht bleibt, ist
eine eigenständige Existenzsicherung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen erschwert.
■ 40 Prozent aller Ehen gehen auseinander. Alleinerzieherinnen sind mit 27 Prozent fast doppelt so
oft armutsgefährdet, wie Haushalte mit Kindern insgesamt (15 Prozent). Unterstützung beim
Wiedereinstieg ist für Alleinerzieherinnen daher besonders wichtig.
■ Kinderbetreuungspflichten sind der Hauptgrund dafür, dass nicht nur die Erwerbseinkommen
sondern vor allem auch die Pensionen von Frauen weit unter denen der Männer liegen.
Die Ergebnisse sind ein klarer Handlungsauftrag:
■ Frauen muss eine Rückkehr in den Beruf erleichtert werden.
■ Die Politik muss die Väterbeteiligung stärker fördern.
■ Alleinerzieherinnen brauchen mehr Unterstützung.
Konkret fordert die AK folgende Maßnahmen:
1. Reform des Kinderbetreuungsgeldes: Die finanzielle Benachteiligung der Eltern, die sich für eine
der kürzeren Varianten entscheiden, muss beendet werden. Für die kürzeste, pauschale Variante gibt
es um bis zu 2.800 Euro weniger als für die längste Variante mit 30 plus 6 Monaten.
AK Präsident Rudi Kaske: „Das ist nicht nur ungerecht, sondern setzt auch falsche Anreize. Statt der
verschiedenen pauschalen Kinderbetreuungsgeldvarianten muss es künftig dieselbe Summe für alle
geben. Daher soll das Kinderbetreuungsgeldkonto rasch umgesetzt werden und die finanzielle
Bestrafung jener, die früh wieder einsteigen, beseitigt werden.“
2. Recht auf ein bezahltes Papamonat
Die Entscheidungen über die Aufteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit werden sehr rasch
nach der Geburt gefällt. Obwohl immer mehr Männer Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen, verzichten
sie auf Karenz, wenn sie im Betrieb auf Hindernisse stoßen. Daher fordert die AK ein Recht auf ein
bezahltes Papamonat.
AK Präsident Rudi Kaske: „Das soll die Bindung zum Kind und damit die Bereitschaft für eine
Väterkarenz stärken. Gleichzeitig soll der Papamonat in Unternehmen das Bewusstsein schärfen,
dass auch Väter sich um ihre Kinder kümmern.“
3. Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld für den zweiten Elternteil: statt zwei sollen
drei Monate als Mindestbezugsdauer gelten. Zumindest sollte ein Fünftel des Kinderbetreuungsgeldes
für den zweiten Elternteil reserviert werden.
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AK Präsident Rudi Kaske: „Denn auch wenn Mütter und Väter sich die Karenz schon jetzt gleich
aufteilen könnten, ist es in der Praxis doch so, dass Väter nur so kurz als möglich in Karenz gehen.“
4. Gleichstellungsbonus zum Kinderbetreuungsgeld: 1.000 Euro für jeden Elternteil, wenn sich
Paare die Karenz gleichmäßig aufteilen.
5. Bonus für Alleinerzieherinnen zum Kinderbetreuungsgeld: 1.000 Euro als Ausgleich für
fehlende Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Teilung.
6. Ausbau und langfristige finanzielle Absicherung von Kinderbetreuung und –bildung: Es
braucht einerseits eine Unterstützung vom Bund für den Ausbau insbesondere für Kinder unter 3
Jahre, andererseits eine Sicherstellung der laufenden Kosten (aufgabenorientierter Finanzausgleich).
Gemeinden mit einem guten Angebot an Kinderbetreuung und -bildung sollen laufend mehr Mittel
bekommen.
AK Präsident Rudi Kaske: „Wenn die arbeitsrechtliche Karenz zum zweiten Geburtstag des Kindes
endet, stehen noch immer viel zu viele Frauen ohne Kinderbetreuung da. Wir brauchen hier deutlich
mehr Plätze für Kleinkinder. Das ist auch die wichtigste Maßnahme, um Alleinerzieherinnen beim
Wiedereinstieg besser zu unterstützen.“
„Die Politik muss die partnerschaftliche Teilung stärker ins Zentrum rücken!“
AK Präsident Rudi Kaske: „Wir wissen: Väter haben durch eine Erwerbsunterbrechung zur
Kinderbetreuung kaum negative Konsequenzen zu befürchten. Das Wiedereinstiegsmonitoring zeigt,
wie sehr die gemeinsame Verantwortung von Müttern und Vätern die Gleichberechtigung unterstützt.
Daher mein Appell: Die Politik muss die partnerschaftliche Teilung stärker fördern und dafür die
richtigen Rahmenbedingungen schaffen.“
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Hintergrund Karenz und Kinderbetreuungsgeld
Karenz: Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist
nach der Geburt) und dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Bis 4 Wochen
danach besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz. Die Karenz kann maximal zweimal zwischen
den Eltern geteilt werden. Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate (bis 2009 waren es 3 Monate)
dauern.
Die fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes
Ursprungsmodell 30 + 6 Monate mit € 436 monatlich, bis zum 36. Lebensmonat, wenn der andere
Elternteil mindestens 6 Monate bezieht.
Modell 20 + 4 Monate mit € 624 monatlich, bis zum 24. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil
mindestens 4 Monate bezieht (seit 2008).
Modell 15 + 3 Monate mit € 800 monatlich, bis zum 18. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil
mindestens 3 Monate bezieht (seit 2008).
Modell 12 + 2 Monate mit € 1.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil
mindestens 2 Monate bezieht (seit 2010).
Einkommensabhängiges Modell 12 + 2 Monate mit 80 % des früheren Einkommens, maximal €
2.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht
(seit 2010)
Zuverdienstmöglichkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs: Bei allen Modellen mit
Ausnahme des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldmodells kann jährlich bis zu einem
Grenzbetrag von 16.200 (monatlich: rund 1200 Euro brutto) dazu verdient werden. Beim
einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld
ist
ein
Zuverdienst
lediglich
bis
zur
Geringfügigkeitsgrenze möglich (2015: 405,98 Euro monatlich).
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