PRESSEKONFERENZ 24.6.2015 MEHR VÄTER IN KARENZ AK Wiedereinstiegsmonitoring vergleicht Paare mit und ohne Väterbeteiligung Es informieren Sie: RUDI KASKE Präsident der AK Wien INGRID MORITZ Leiterin Abteilung Frauen, Familie AK Wien ANDREAS RIESENFELDER L & R Sozialforschung AK WIEDEREINSTIEGSMONITORING AUF EINEM BLICK Geht auch der Vater in Karenz, schaffen Mütter leichter die Rückkehr in den Beruf. Das wird nun erstmals durch das neue AK Wiedereinstiegsmonitoring gemessen: 77 Prozent der Frauen, deren Partner in Karenz waren, sind mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz zum zweiten Geburtstag ihres Kindes wieder erwerbstätig. Dagegen sind es bei Frauen ohne partnerschaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer mehr Väter gehen in Karenz, die Unterbrechungen werden aber kürzer. Statt des Langzeitmodells des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6 Monate) wählen immer mehr Frauen kürzere Modelle. Die Rückkehr in den Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demgegenüber gilt für Frauen, die das Langzeitmodell gewählt haben: Obwohl sie 1.200 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, sind nur ein Drittel mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück im Beruf. Trotz höheren wirtschaftlichen Drucks haben Alleinerzieherinnen bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes eine Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent gegenüber 58 Prozent bei Frauen insgesamt. Deutliche Unterschiede bei der Väterbeteiligung und den Wiedereinstiegschancen von Frauen gibt es auch nach Branchen. Das Wiedereinstiegsmonitoring wurde im Auftrag der AK zum zweiten Mal von L&R Sozialforschung erstellt - erweitert um wichtige neue Inhalte: So ist es erstmals möglich die Gestaltung der Karenz in Paarbeziehungen und von Alleinerzieherinnen zu analysieren. Außerdem zeigt das aktuelle Monitoring erstmals die Auswirkungen der neuen Kurzmodelle, weil Daten über einen längeren Zeitraum zur Verfügung standen. Die anonymisierten Daten stammen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dem Arbeitsmarktservice, dem Sozialministerium sowie den Krankenkassen. Erfasst wurden alle Personen, die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Dabei wurde bis zu fünf Jahre nachbeobachtet, ob ein Wiedereinstieg erfolgt ist oder nicht. Das sind 440.000 Personen, ohne Selbständige und BeamtInnen. Auf Basis der Ergebnisse braucht es aus AK Sicht familien- und frauenpolitische Maßnahmen für mehr partnerschaftliche Arbeitsteilung und Erleichterungen für Alleinerzieherinnen: 1. Ein Recht auf einen bezahlten Papamonat. 2. Ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Eltern, die sich für ein kurzes Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden. 3. Eine längere Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld, um längere Väterkarenzen zu erreichen. 4. Einen Gleichstellungsbonus für eine partnerschaftliche Teilung der Karenz. 5. Einen Bonus für Alleinerzieherinnen. 6. Ausbau sowie langfristige Finanzierung von Kinderbetreuung und –bildung. Seite 2 von 10 Kürzere Kinderbetreuungsgeldvarianten werden immer beliebter Als das Kinderbetreuungsgeld 2002 eingeführt wurde, gab es dieses vorerst nur als Langzeitmodell mit 30 Monaten plus sechs Monate für den zweiten Partner. Weil der Kündigungsschutz der arbeitsrechtlichen Karenz jedoch mit dem zweiten Geburtstag des Kindes endet und lange Berufsunterbrechungen die Wiedereinstiegschancen schmälern, ist das Langzeitmodell problematisch. Seit es kürzere Modelle gibt (2008), wählen immer weniger Frauen die Langzeitvariante, obwohl es über die gesamte Bezugsdauer gerechnet dabei 1.000 bis 2.800 Euro mehr gibt. Beinahe zwei Drittel der Frauen mit Geburten 2012, die zuvor überwiegend beschäftigt waren, wählten ein Kurzmodell. 27 Prozent der Frauen entschieden sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, 28 Prozent für das Modell 20 plus 4 Monate. 8 Prozent bezogen die Kurzmodelle 15 plus 3 bzw. 12 plus 2 Monate mit monatlich pauschalem Kinderbetreuungsgeld. Nur mehr 36 Prozent wählten das Langzeitmodell. Sind Frauen hingegen vor der Geburt ihres Kindes schlecht im Erwerbsleben integriert, wählen nach wie vor mehr als die Hälfte das längste Kinderbetreuungsgeld-Modell (56 Prozent). Bei Männern sieht die Nutzung der Kinderbetreuungsgeld-Modelle ähnlich aus, da sich in der Regel beide Elternteile für dasselbe Modell entscheiden müssen. Da allerdings eher in Partnerschaften geteilt wird, die Kurzvarianten wählen, werden diese von Männern etwas mehr genutzt. Seite 3 von 10 Kürzere Kinderbetreuungsgeld-Modelle erhöhen die Wiedereinstiegschancen Die Wiedereinstiegsquote zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz lag für Frauen mit Geburt 2006 bei 49 Prozent. Deutlich höher ist die Rückkehr zum zweiten Geburtstag des Kindes mit 58 Prozent bei Frauen mit Geburt 2010. Im Detail zeigt sich, dass Frauen, die eines der Kurzzeitmodelle gewählt haben, noch deutlich früher wieder zurück in den Beruf kehren: 12 plus 2 Monate Pauschalmodell 12 plus 2 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 15 plus 3 Monate 20 plus 4 Monate 30 plus 6 Monate Erster Geburtstag des Kindes 54 Prozent 39 Prozent Zweiter Geburtstag 77 Prozent 82 Prozent 26 Prozent 13 Prozent 11 Prozent 76 Prozent 72 Prozent 36 Prozent An sich wären frühe Wiedereinstiege auch beim längeren Modell möglich, denn es darf bis zu rund 1.200 Euro brutto monatlich dazu verdient werden. Dennoch bleibt beim Langmodell die Anreizwirkung zu einer längeren Unterbrechung. Neben der größeren Wahlfreiheit für Frauen durch die Einführung der KinderbetreuungsgeldKurzmodelle hilft sicherlich auch das größere Angebot an Kinderbetreuung und –bildung, das ab 2008 stark ausgebaut wurde, bei einem rascheren Wiedereinstieg. Ebenso die stärkere Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen durch arbeitsmarktpolitische Angebote. Seite 4 von 10 Mehr Väter gehen in Karenz, aber dafür immer kürzer Der Anteil der Männer mit Kinderbetreuungsgeld-Bezug steigt, er hat sich von 2006 auf 2012 von 8 auf 17 Prozent mehr als verdoppelt. Kurzmodelle unterstützen diese Entwicklung. Allerdings ist dieser Anstieg differenziert zu betrachten. Nur die Hälfte der Väter (56 Prozent) unterbrach 2012 ihre Erwerbsarbeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs. Wie viele Väter zumindest ihre Arbeitszeit reduzieren, lässt sich aufgrund der Datenlage nicht im Monitoring auswerten. Zusätzlich zeigt sich in den Ergebnissen, dass nur die sehr kurzen Unterbrechungsdauern bei Männern stark stiegen: 70 Prozent der zuvor gut erwerbsintegrierten Männer ist spätestens nach drei Monaten wieder berufstätig (Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs 2012). Fazit: Männer orientieren sich an der kürzest möglichen Bezugsdauer vom Kinderbetreuungsgeld. D.h. Kinderbetreuungsgeld-Bezugsdauern haben damit die genau gegenteilige Anreizwirkung wie bei den Frauen, die sich an der längst möglichen Bezugsmöglichkeit orientieren. Seite 5 von 10 Väter in Karenz unterstützen Frauen beim Wiedereinstieg Auf den Wiedereinstieg der Frauen wirkt die Väterbeteiligung sehr günstig: 77 Prozent aller Frauen, deren Partner ebenso die Beschäftigung unterbrochen haben, sind bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz wiedereingestiegen. Bei Frauen mit alleinigem Kindergeldbezug sind es mit 56 Prozent deutlich weniger (gut Erwerbsintegrierte, Geburt des Kindes 2010). Bisher war es nur möglich, die Zahl der Väter zu ermitteln, die Kinderbetreuungsgeld bezogen. Wie hoch der Anteil der Paare ist, bei denen der Vater in Karenz geht, zeigt nun erstmals das AK Wiedereinstiegsmonitoring. Ergebnis: die Zahl der Paare mit Erwerbsunterbrechung des Vaters mit Geburt des Kindes 2012 ist im Vergleich zu Paaren mit Geburt des Kindes im Jahr 2006 von 3 auf 10 Prozent gestiegen. Eine Verdreifachung, allerdings liegt die Väterbeteiligung damit noch immer auf sehr niedrigem Niveau. Alleinerzieherinnen schaffen den Wiedereinstieg schwerer Während 58 Prozent der Frauen mit Geburt 2010, die zuvor überwiegend beschäftigt waren, zum zweiten Geburtstag wieder eingestiegen sind, sind es bei den Alleinerzieherinnen mit 53 Prozent deutlich weniger. Obwohl sich auch die Wiedereinstiegsquoten der Alleinerzieherinnen kontinuierlich verbessern (bei Geburt 2006 kehrten nur 43 Prozent zum 2.Geburtstag zurück), bleiben die Quoten niedriger, als bei Frauen insgesamt. Seite 6 von 10 Wiedereinstieg von Frauen und Väterkarenz nach Branchen Frauen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, haben die besten Wiedereinstiegschancen: Hier gibt es deutlich mehr sehr frühe Wiedereinstiege von Frauen und auch die Wiedereinstiegsquoten zum zweiten Geburtstag gehören im gesamten Beobachtungszeitraum zu den höchsten: So sind 74 Prozent der Frauen mit Geburt des Kindes 2010 zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder eingestiegen. Hohe Wiedereinstiegsquoten gibt es auch im IKT-Sektor (72 Prozent) und bei der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (76 Prozent). Der Einzelhandel ist zwar ebenso wie die öffentliche Verwaltung ein besonders wichtiger Arbeitgeber für Frauen, aber nur 48 Prozent sind zum zweiten Geburtstag hier wieder eingestiegen. Auf schwierigere Bedingungen beim Wiedereinstieg von Frauen weisen die Daten außerdem in Beherbergung und Gastronomie (43 Prozent) und in der Leiharbeit (46 Prozent) hin. Hier sind Wiedereinstiege bis zum 2. Geburtstag des Kindes deutlich unterdurchschnittlich. Generell zeigen sich bei zuvor überwiegend beschäftigten Männern mit Kinderauszeit sehr stabile Einstiege über alle Branchen und Wiedereinstiegsfristen: Bereits im dritten Monat nach Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs erreichen Männer Beschäftigungsraten zwischen 57 und 83 Prozent (Beginn Kinderbetreuungsgeldbezug 2012). Unterschiede nach Branchen zeigen sich bei Männern jedoch in der Wahrscheinlichkeit, überhaupt eine Karenz in Anspruch zu nehmen. Ein Vergleich der Männer in Kinderbetreuungsgeld-Bezug mit den Männern im Haupterwerbsalter (25-45 Jahre) zeigt: Ein Viertel aller unselbständig erwerbstätigen Männer ist zwar im Produktionsbereich (Herstellung von Waren), ihr Anteil bei den Kinderbetreuungsgeld-Beziehern betrug 2012 aber nur 16 Prozent. Seite 7 von 10 AK Präsident Rudi Kaske: „Die Politik muss partnerschaftliche Teilung fördern!“ Der Ausbau der Kinderbetreuung und die Einführung der Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgeldes ermöglichen Frauen eine leichtere Rückkehr in den Beruf. Aber es bleibt nach wie vor viel zu tun: ■ Noch immer sind zu viele Frauen zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz am 2. Geburtstag des Kindes nicht wieder eingestiegen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste wirken negativ bis zum Pensionsantritt. ■ Der Wunsch nach Gleichberechtigung in der Beziehung bleibt klar unerreicht. Solange die traditionelle Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern bei der Kinderbetreuung aufrecht bleibt, ist eine eigenständige Existenzsicherung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen erschwert. ■ 40 Prozent aller Ehen gehen auseinander. Alleinerzieherinnen sind mit 27 Prozent fast doppelt so oft armutsgefährdet, wie Haushalte mit Kindern insgesamt (15 Prozent). Unterstützung beim Wiedereinstieg ist für Alleinerzieherinnen daher besonders wichtig. ■ Kinderbetreuungspflichten sind der Hauptgrund dafür, dass nicht nur die Erwerbseinkommen sondern vor allem auch die Pensionen von Frauen weit unter denen der Männer liegen. Die Ergebnisse sind ein klarer Handlungsauftrag: ■ Frauen muss eine Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. ■ Die Politik muss die Väterbeteiligung stärker fördern. ■ Alleinerzieherinnen brauchen mehr Unterstützung. Konkret fordert die AK folgende Maßnahmen: 1. Reform des Kinderbetreuungsgeldes: Die finanzielle Benachteiligung der Eltern, die sich für eine der kürzeren Varianten entscheiden, muss beendet werden. Für die kürzeste, pauschale Variante gibt es um bis zu 2.800 Euro weniger als für die längste Variante mit 30 plus 6 Monaten. AK Präsident Rudi Kaske: „Das ist nicht nur ungerecht, sondern setzt auch falsche Anreize. Statt der verschiedenen pauschalen Kinderbetreuungsgeldvarianten muss es künftig dieselbe Summe für alle geben. Daher soll das Kinderbetreuungsgeldkonto rasch umgesetzt werden und die finanzielle Bestrafung jener, die früh wieder einsteigen, beseitigt werden.“ 2. Recht auf ein bezahltes Papamonat Die Entscheidungen über die Aufteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit werden sehr rasch nach der Geburt gefällt. Obwohl immer mehr Männer Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen, verzichten sie auf Karenz, wenn sie im Betrieb auf Hindernisse stoßen. Daher fordert die AK ein Recht auf ein bezahltes Papamonat. AK Präsident Rudi Kaske: „Das soll die Bindung zum Kind und damit die Bereitschaft für eine Väterkarenz stärken. Gleichzeitig soll der Papamonat in Unternehmen das Bewusstsein schärfen, dass auch Väter sich um ihre Kinder kümmern.“ 3. Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld für den zweiten Elternteil: statt zwei sollen drei Monate als Mindestbezugsdauer gelten. Zumindest sollte ein Fünftel des Kinderbetreuungsgeldes für den zweiten Elternteil reserviert werden. Seite 8 von 10 AK Präsident Rudi Kaske: „Denn auch wenn Mütter und Väter sich die Karenz schon jetzt gleich aufteilen könnten, ist es in der Praxis doch so, dass Väter nur so kurz als möglich in Karenz gehen.“ 4. Gleichstellungsbonus zum Kinderbetreuungsgeld: 1.000 Euro für jeden Elternteil, wenn sich Paare die Karenz gleichmäßig aufteilen. 5. Bonus für Alleinerzieherinnen zum Kinderbetreuungsgeld: 1.000 Euro als Ausgleich für fehlende Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Teilung. 6. Ausbau und langfristige finanzielle Absicherung von Kinderbetreuung und –bildung: Es braucht einerseits eine Unterstützung vom Bund für den Ausbau insbesondere für Kinder unter 3 Jahre, andererseits eine Sicherstellung der laufenden Kosten (aufgabenorientierter Finanzausgleich). Gemeinden mit einem guten Angebot an Kinderbetreuung und -bildung sollen laufend mehr Mittel bekommen. AK Präsident Rudi Kaske: „Wenn die arbeitsrechtliche Karenz zum zweiten Geburtstag des Kindes endet, stehen noch immer viel zu viele Frauen ohne Kinderbetreuung da. Wir brauchen hier deutlich mehr Plätze für Kleinkinder. Das ist auch die wichtigste Maßnahme, um Alleinerzieherinnen beim Wiedereinstieg besser zu unterstützen.“ „Die Politik muss die partnerschaftliche Teilung stärker ins Zentrum rücken!“ AK Präsident Rudi Kaske: „Wir wissen: Väter haben durch eine Erwerbsunterbrechung zur Kinderbetreuung kaum negative Konsequenzen zu befürchten. Das Wiedereinstiegsmonitoring zeigt, wie sehr die gemeinsame Verantwortung von Müttern und Vätern die Gleichberechtigung unterstützt. Daher mein Appell: Die Politik muss die partnerschaftliche Teilung stärker fördern und dafür die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.“ Seite 9 von 10 Hintergrund Karenz und Kinderbetreuungsgeld Karenz: Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist nach der Geburt) und dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Bis 4 Wochen danach besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz. Die Karenz kann maximal zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate (bis 2009 waren es 3 Monate) dauern. Die fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes Ursprungsmodell 30 + 6 Monate mit € 436 monatlich, bis zum 36. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 6 Monate bezieht. Modell 20 + 4 Monate mit € 624 monatlich, bis zum 24. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 4 Monate bezieht (seit 2008). Modell 15 + 3 Monate mit € 800 monatlich, bis zum 18. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 3 Monate bezieht (seit 2008). Modell 12 + 2 Monate mit € 1.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht (seit 2010). Einkommensabhängiges Modell 12 + 2 Monate mit 80 % des früheren Einkommens, maximal € 2.000 monatlich, bis zum 14. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht (seit 2010) Zuverdienstmöglichkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs: Bei allen Modellen mit Ausnahme des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldmodells kann jährlich bis zu einem Grenzbetrag von 16.200 (monatlich: rund 1200 Euro brutto) dazu verdient werden. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist ein Zuverdienst lediglich bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich (2015: 405,98 Euro monatlich). Seite 10 von 10
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