INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at Abteilung für Frauen und Gleichstellung INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag.a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Mag.a Birgit Klöckl Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Graz, am 20. Jänner 2016 Abteilung für Frauen und Gleichstellung KINDERBETREUUNGSGELD ALLGEMEINE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN • • • • • Bezug der Familienbeihilfe Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz) Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-PassUntersuchungen! Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr VERSICHERUNGSSCHUTZ • Während des Bezuges krankenversichert • Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten (monatlich mit 1.735,06 Euro bewertet). Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen. Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) – 10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz • KINDERBETREUUNGSGELD 2 SYSTEME Pauschalsystem 30+6 Lebensmonate 20+4 Lebensmonate 15+3 Lebensmonate 12+2 Lebensmonate Einkommensersatzsystem (ea KBG) 12+2 Lebensmonate Die Wahl der Variante ist bei erstmaliger Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil! Ab 1.1.2014: Umstiegsmöglichkeit innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des tatsächlichen Einlangens des 1. Antragsformulars Kinderbetreuungsgeld – Varianten im Überblick Tagsatz Monatl. Bezug Gesamtbetrag bei Inanspruchnahm e durch einen Elternteil 30 + 6 € 14,53 € 436,-- € 12.446,-- € 2.652,-- € 15.098,-- 20 + 4 € 20,80 € 624,-- € 11.510,-- € 2.531,-- € 14.041,-- 15 + 3 € 26,60 € 800,-- € 10.645,-- € 2.427,-- € 13.072,-- 12 + 2 € 33,-- € 1.000,- € 10.197,-- € 2.000,-- € 12.197,-- € 33,--² € 1.000,-- € 66,-- € 2.000,-- Variante[1] Bezug bis zum jeweiligen Lebensmonat des Kindes 12 + 2 einkommensabhängig 80 % des NettoEinkommens Gesamtbetrag bei Inanspruchnahm e durch den 2. Elternteil Maximale Gesamtsumme € 10.197,-- € 20.394,-- Exklusive des achtwöchigen Wochengeldbezuges ² Errechneter Tagsatz unter € 33,--, Antrag auf Umstieg auf pauschales KBG 12 + 2 [1] € 2.000,-- € 4.000,-- € 12.197,-- € 24.394,-- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN • mind. 2 Monate • ein zweimaliger Wechsel ist möglich • Während Wochengeldbezug ruht das KBG • Bezug endet automatisch mit MSch bzw. Geburt eines weiteren Kindes • Bezugsüberschneidungen sind nicht möglich (Karenz 1 Monat überlappend jedoch möglich!) ZUVERDIENSTMÖGLICHKEITEN ZUM PAUSCHALEN KBG 1.250 Euro bt./Monat (=1.049 Euro LStBmG mtl. bzw. 16.200 Euro im Kalenderjahr) oder 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde Rückforderungsbescheid GKK - Überstiegsbetrag zurückzubezahlen (ab 1.1.2008). BEIHILFE zum PAUSCHALEN KBG EINKOMMENSGRENZEN • AntragstellerIn 6.400 Euro/mtl. max. 415, 72 Euro • EhegattIn/LebensgefährtIn nicht mehr als 16.200 Euro pro Kalenderjahr/mtl. 1.200 Euro brutto Höhe: 6,06 Euro täglich bzw. ca. 180 Euro monatlich Dauer: längstens für 12 Monate ab erstmaliger Antragstellung (alle Varianten) EINKOMMENSABHÄNGIGES KBG VORAUSSETZUNGEN l 6 Monate vor Wochengeldbezug (seit 1.1.2012) durchgehende Erwerbstätigkeit (Kein Anspruch: Sonderurlaub, Bildungskarenz, freiwillige Karenz) l Bei Geburt muss Dienstverhältnis aufrecht sein. l sowie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung l Weiteres Kind: wieder ea KBG, aber Beschränkung auf das drittvorletzte Jahr, Anrechnung der Karenz bzw. MSch ! EINKOMMENSABHÄNGIGE VARIANTE 12+2 Ersatz des Erwerbseinkommens: • 80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung) • ZUVERDIENST: € 6.400 Euro (max. € 415,72 bt/Monat) Vorsicht: • KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag! • KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG! Karenzurlaub und Elternteilzeit Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeitsrechtliche Karenz • • • • Einseitiger Rechtsanspruch der Eltern Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt Bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Karenz Dauer eines Karenzurlaubes • • • • längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes 2-maliger Wechsel zwischen den Eltern (zB. Mutter-Vater-Mutter) beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber um 1 Monat! Mindestdauer 2 Monate Beschäftigung während der Karenz • • • bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2016: 415,72 Euro monatlich) Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag beachten! maximal 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit Zustimmung), u.U. Aliquotierung! Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten! Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfertigung (alt) • • Beendigung durch Austritt Es besteht der Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) • wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und • wenn der Austritt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag) erklärt wird Beendigung und Abfertigung (neu) • • • Beendigung durch Austritt auch während der Karenz werden 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des KBG in die MVKassa einbezahlt (6,7 Euro) Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem Austritt, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit • Anspruch, wenn: mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes • Vereinbarung bei: Kleinbetriebe mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3 Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert sowie mind. 12 h = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes • 3 Monate vorher schriftliche Meldung! Elternteilzeit • • • • Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren: Geburten ab 1.1.2016: 20% reduzieren u. mind. 12 h mind. 2 Monate nicht gleichzeitig mit einer Karenz Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4. Geburtstag des Kindes Kündigung und Abfertigung alt l Es besteht bei DN-Kündigung Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) – wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und – wenn das Arbeitsverhältnis während der ETZ (bzw. Lageveränderung) endet - durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 5 Jahre l Bei AG-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht Anspruch auf die ganze Abfertigung und muss von der Normalarbeitszeit vor der ETZ berechnet werden. Kündigung und Abfertigung neu • Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach der Kündigung, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat und während der ETZ endet. Beispiel einer Karenzteilung zwischen Mutter und Vater anhand der pauschalen KBG-Variante 30 + 6 2. Geb. Geburt 30. LM KBG M Karenz M ETZ M ETZ V 8 Wo 8 Wo KBG V Beispiel einer Karenzteilung zwischen Mutter und Vater anhand der einkommensabhängigen KBG-Variante mit Überlappungsmonat 1. Geb. 13. LM 14. LM 23. LM Geburt K BG M K arenz M K arenz M K arenz V 8 Wo 8 Wo K BG V 2. Geb. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: 1) www.akstmk.at 2) Newsletter 3) Newsletter auswählen (Frauennetzwerk) 4) Daten ausfüllen 5) Anmelden Der erfolgreiche Wiedereinstieg Daniela Zewell Wiedereinsteigerinnen-Beraterin AMS Graz-Ost Wann kann ich mich beim AMS melden? l l l „Arbeitslos“, wenn Sie ab sofort halbtags arbeiten können. „Arbeitssuchend“, wenn Sie in spätestens 3 Monaten eine solche Tätigkeit ausüben können. Beratung ist zu jeder Zeit der Karenzierung möglich l Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-15:30,Fr 7:30-12:30 Uhr, für Beratung Terminvereinbarung nötig Kinderbetreuung – wie lange? l Ausreichende Kinderbetreuung, so dass eine Arbeit von mindestens 20 Std./Woche (MO – FR, 7.00 bis 18.00 Uhr) möglich ist. l Arbeit für 16 Std./Woche, wenn es nachweislich keine darüber hinaus gehenden Kinderbetreuungs-möglichkeiten gibt. Welche Ziele hat das AMS? • Rasche Arbeitsaufnahme • Bessere Existenzsicherung von Frauen • Bessere Berufschancen schaffen durch Förderung bei v v v v Orientierung Qualifizierung Jobsuche Kinderbetreuung Spezielle Angebote für Wiedereinsteigerinnen l Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Kinderdrehscheibe und ZAM Frauenservice (Zentrum für Ausbildungsmanagement) l l l l Informationsmappe und Broschüren für Wiedereinsteigerinnen Beratung bei ZAM-Frauenservice / Orientierung Spezielle Workshops zur Berufsorientierung für Frauen mit Betreuungspflichten bei ZAM-Frauenservice AMS Internet – Seite à www.ams.at/frauen Orientierung l l Berufsinfozentrum (BIZ) mit Beratung, Broschüren, DVDs und Interessenstest (GrazOst) www.ams.at mit über 2000 Berufsbeschreibungen Qualifizierung l l l l Stiftungs-und Modellausbildungen bei ZAM AMS-Kursprogramm Fallweise Kostenübernahme von Kursen am freien Markt (z.B. Wifi oder bfi) Bewerbungsmanagement nach Rücksprache mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater Weitere Beihilfen für arbeitslose Frauen l l l l l Kinderbetreuungsbeihilfe Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) Beihilfe zu Fahrtkosten zu Kursen Unterstützung bei der Unternehmensgründung Alle Beihilfen sind an ein vorangegangenes Gespräch mit dem AMS gebunden ! Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung des AMS! Jobsuche l Online Bewerbungstipps, E - Jobroom und Jobroboter auf www.ams.at l KundenInnen-PCs l Samsomaten l Vorstellungsbeihilfe l Arbeitserprobungen („Praktikum“) Frauen am regionalen Arbeitsmarkt l l l l l l l Ø 352 Wiedereinsteigerinnen in Graz-Ost beim AMS gemeldet. Davon ca. 2/3 nur mit Pflichtschulabschluss! Ca. 36% mit Migrationshintergrund Ø 23 255 offene Stellen in Vollzeit Ca. 6103 in Teilzeit gemeldet (Zahlen von 2015) Tätigkeitsbereiche v.a. : Handel, Büro, Dienstleistungsberufe (Reinigung, Gastgewerbe etc.) Bessere Ausbildung = besseres Gehalt = seltener und kürzer arbeitslos = besser existenzgesichert Frauenerwerbstätigkeit und die Folgen Wussten Sie, dass … Ø ca. 28 % aller Beschäftigten in Österreich in Teilzeit arbeitet? Ø vier von fünf Teilzeitbeschäftigten (> 80%) Frauen sind? Ø die Teilzeitquote im Dienstleistungs-, Gesundheitsund Sozialbereich am höchsten ist? Ø ….. jede fünfte (20%) alleinerziehende Frau mit ihrer Familie trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet ist? Haben Sie Fragen??? Ø Persönliche Anliegen bitte im Anschluss – ich/wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung Viel Erfolg und alles Gute !!! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Arbeitsmarktservice Graz Ost www.ams.at Kinderdrehscheibe Cordula Schlamadinger Leiterin der Kinderdrehscheibe • In Zusammenarbeit mit KINDERDREHSCHEIBE Ihre Partnerin in Kinderbetreuungsfragen Brandhofgasse 13, 8010 Graz 0316/37 40 44 oder zum Ortstarif 0810/00 12 42 email: [email protected] www.kinderdrehscheibe.net Mo 13:00- 17:00 Mi und Fr 8:30- 13:00 oder nach Terminvereinbarung • Die Kinderdrehscheibe informiert über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der gesamten Steiermark. • Das Team der Kinderdrehscheibe berät über alle möglichen Kriterien der Betreuungsplatzsuche. Beratung • Die Daten aller Steirischen KBBE werden elektronisch verwaltet und mehrmals jährlich aktualisiert. Betreuungsangebot ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Kinderkrippen Kindergärten Kinderhäuser Alterserweiterte Gruppen Horte Tagesmütter/-väter Betriebstagesmütter/-väter Betreuung für Schulkinder am Nachmittag- Schulische Tagesbetreuung Spielgruppen Flexible Kurzzeitbetreuung/ Babysitting Informationen zu Fördermöglichkeiten… ü KBH des AMS ü KBH des Landes Steiermark unter 3-jährige und Schulkinder; bzw. Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Sozialstaffel) ü Absetzbarkeit von KB-Kosten Unterstützung im Krankheitsfall… Andere Institutionen… Ferienbetreuung… Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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