INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

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WILLKOMMEN
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Abteilung für Frauen und
Gleichstellung
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF
Mag.a Bernadette Pöcheim
Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung
Arbeiterkammer Steiermark
Mag.a Birgit Klöckl
Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung
Arbeiterkammer Steiermark
Graz, am 20. Jänner 2016
Abteilung für Frauen und
Gleichstellung
KINDERBETREUUNGSGELD
ALLGEMEINE
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN
• 
• 
• 
• 
• 
Bezug der Familienbeihilfe
Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und
Kind in Österreich
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich
(Hauptwohnsitz)
Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-PassUntersuchungen!
Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
VERSICHERUNGSSCHUTZ
• 
Während des Bezuges krankenversichert
• 
Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der
Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten
(monatlich mit 1.735,06 Euro bewertet).
Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu
laufen.
Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) –
10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz
• 
KINDERBETREUUNGSGELD
2 SYSTEME
Pauschalsystem
30+6 Lebensmonate
20+4 Lebensmonate
15+3 Lebensmonate
12+2 Lebensmonate
Einkommensersatzsystem (ea KBG)
12+2 Lebensmonate
Die Wahl der Variante ist bei erstmaliger
Antragstellung zu treffen und bindet auch den
zweiten Elternteil!
Ab 1.1.2014:
Umstiegsmöglichkeit innerhalb von 14
Kalendertagen ab dem Tag des tatsächlichen
Einlangens des 1. Antragsformulars
Kinderbetreuungsgeld – Varianten im Überblick
Tagsatz
Monatl.
Bezug
Gesamtbetrag
bei
Inanspruchnahm
e durch einen
Elternteil
30 + 6
€ 14,53
€ 436,--
€ 12.446,--
€ 2.652,--
€ 15.098,--
20 + 4
€ 20,80
€ 624,--
€ 11.510,--
€ 2.531,--
€ 14.041,--
15 + 3
€ 26,60
€ 800,--
€ 10.645,--
€ 2.427,--
€ 13.072,--
12 + 2
€ 33,--
€ 1.000,-
€ 10.197,--
€ 2.000,--
€ 12.197,--
€ 33,--²
€ 1.000,--
€ 66,--
€ 2.000,--
Variante[1]
Bezug bis zum
jeweiligen
Lebensmonat des
Kindes
12 + 2
einkommensabhängig
80 % des
NettoEinkommens
Gesamtbetrag bei
Inanspruchnahm
e durch den 2.
Elternteil
Maximale
Gesamtsumme
€ 10.197,--
€ 20.394,--
Exklusive des achtwöchigen Wochengeldbezuges
² Errechneter Tagsatz unter € 33,--, Antrag auf Umstieg auf pauschales KBG 12 + 2
[1]
€ 2.000,--
€ 4.000,--
€ 12.197,--
€ 24.394,--
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
• 
mind. 2 Monate
• 
ein zweimaliger Wechsel ist möglich
• 
Während Wochengeldbezug ruht das KBG
• 
Bezug endet automatisch mit MSch bzw. Geburt eines weiteren
Kindes
• 
Bezugsüberschneidungen sind nicht möglich
(Karenz 1 Monat überlappend jedoch möglich!)
ZUVERDIENSTMÖGLICHKEITEN ZUM
PAUSCHALEN KBG
1.250 Euro bt./Monat
(=1.049 Euro LStBmG mtl. bzw. 16.200 Euro im
Kalenderjahr)
oder
60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der
Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen
wurde
Rückforderungsbescheid GKK - Überstiegsbetrag zurückzubezahlen
(ab 1.1.2008).
BEIHILFE zum PAUSCHALEN KBG
EINKOMMENSGRENZEN
• 
AntragstellerIn 6.400 Euro/mtl. max. 415, 72 Euro
• 
EhegattIn/LebensgefährtIn nicht mehr als 16.200 Euro pro
Kalenderjahr/mtl. 1.200 Euro brutto
Höhe: 6,06 Euro täglich bzw. ca. 180 Euro monatlich
Dauer: längstens für 12 Monate ab erstmaliger
Antragstellung (alle Varianten)
EINKOMMENSABHÄNGIGES KBG
VORAUSSETZUNGEN
l 
6 Monate vor Wochengeldbezug (seit 1.1.2012)
durchgehende Erwerbstätigkeit
(Kein Anspruch: Sonderurlaub, Bildungskarenz, freiwillige
Karenz)
l 
Bei Geburt muss Dienstverhältnis aufrecht sein.
l 
sowie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
l 
Weiteres Kind: wieder ea KBG, aber Beschränkung auf das
drittvorletzte Jahr, Anrechnung der Karenz bzw. MSch !
EINKOMMENSABHÄNGIGE VARIANTE
12+2
Ersatz des Erwerbseinkommens:
• 80
% des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung)
• ZUVERDIENST: € 6.400 Euro (max. € 415,72 bt/Monat)
Vorsicht:
• KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag!
• KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!
Karenzurlaub und
Elternteilzeit
Abteilung für Frauen und
Gleichstellung
Arbeitsrechtliche Karenz
• 
• 
• 
• 
Einseitiger Rechtsanspruch der Eltern
Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt
Bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher
Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen
nach dem Ende der Karenz
Dauer eines Karenzurlaubes
• 
• 
• 
• 
längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes
2-maliger Wechsel zwischen den Eltern
(zB. Mutter-Vater-Mutter)
beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz
von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich
dann aber um 1 Monat!
Mindestdauer 2 Monate
Beschäftigung während der Karenz
• 
• 
• 
bis zur Geringfügigkeitsgrenze
(2016: 415,72 Euro monatlich)
Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im
Dienstvertrag beachten!
maximal 13 Wochen pro Jahr über der
Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit
Zustimmung), u.U. Aliquotierung!
Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
Abfertigung (alt)
• 
• 
Beendigung durch Austritt
Es besteht der Anspruch auf die halbe Abfertigung
(maximal in Höhe von 3 ME)
•  wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre
gedauert hat und
•  wenn der Austritt spätestens 3 Monate vor dem
Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag) erklärt wird
Beendigung und Abfertigung (neu)
• 
• 
• 
Beendigung durch Austritt
auch während der Karenz werden 1,53% der fiktiven
Bemessungsgrundlage in Höhe des KBG in die MVKassa einbezahlt (6,7 Euro)
Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem
Austritt, wenn DV schon mindestens 3 Jahre
gedauert hat
Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit
• 
Anspruch, wenn:
mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie
Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h
= ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes
• 
Vereinbarung bei:
Kleinbetriebe mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3
Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert
sowie mind. 12 h
= ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes
• 
3 Monate vorher schriftliche Meldung!
Elternteilzeit
• 
• 
• 
• 
Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren:
Geburten ab 1.1.2016: 20% reduzieren u. mind. 12 h
mind. 2 Monate
nicht gleichzeitig mit einer Karenz
Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach
dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4.
Geburtstag des Kindes
Kündigung und Abfertigung alt
l 
Es besteht bei DN-Kündigung Anspruch auf die halbe
Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME)
–  wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und
–  wenn das Arbeitsverhältnis während der ETZ (bzw.
Lageveränderung) endet
-  durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 5 Jahre
l 
Bei AG-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht
Anspruch auf die ganze Abfertigung und muss von der
Normalarbeitszeit vor der ETZ berechnet werden.
Kündigung und Abfertigung neu
• 
Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach der
Kündigung, wenn DV schon mindestens 3 Jahre
gedauert hat und während der ETZ endet.
Beispiel einer Karenzteilung zwischen Mutter und Vater
anhand der pauschalen KBG-Variante 30 + 6
2. Geb.
Geburt
30.
LM
KBG M
Karenz M
ETZ M
ETZ V
8 Wo
8 Wo
KBG V
Beispiel einer Karenzteilung zwischen Mutter und Vater
anhand der einkommensabhängigen KBG-Variante
mit Überlappungsmonat
1. Geb.
13.
LM
14.
LM
23.
LM
Geburt
K BG M
K arenz M
K arenz M
K arenz V
8 Wo
8 Wo
K BG V
2. Geb.
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Steiermark
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Der erfolgreiche Wiedereinstieg
Daniela Zewell
Wiedereinsteigerinnen-Beraterin
AMS Graz-Ost
Wann kann ich mich beim AMS melden?
l 
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„Arbeitslos“, wenn Sie ab sofort halbtags
arbeiten können.
„Arbeitssuchend“, wenn Sie in spätestens 3
Monaten eine solche Tätigkeit ausüben können.
Beratung ist zu jeder Zeit der Karenzierung
möglich
l 
Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-15:30,Fr 7:30-12:30
Uhr, für Beratung Terminvereinbarung nötig
Kinderbetreuung – wie lange?
l 
Ausreichende Kinderbetreuung, so dass eine
Arbeit von mindestens 20 Std./Woche (MO – FR,
7.00 bis 18.00 Uhr) möglich ist.
l 
Arbeit für 16 Std./Woche, wenn es nachweislich
keine darüber hinaus gehenden
Kinderbetreuungs-möglichkeiten gibt.
Welche Ziele hat das AMS?
•  Rasche Arbeitsaufnahme
•  Bessere Existenzsicherung von Frauen
•  Bessere Berufschancen schaffen
durch Förderung bei
v 
v 
v 
v 
Orientierung
Qualifizierung
Jobsuche
Kinderbetreuung
Spezielle Angebote für Wiedereinsteigerinnen
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Regelmäßige Informationsveranstaltungen in
Zusammenarbeit mit der Kinderdrehscheibe und
ZAM Frauenservice
(Zentrum für Ausbildungsmanagement)
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Informationsmappe und Broschüren für Wiedereinsteigerinnen
Beratung bei ZAM-Frauenservice / Orientierung
Spezielle Workshops zur Berufsorientierung für
Frauen mit Betreuungspflichten bei
ZAM-Frauenservice
AMS Internet – Seite à www.ams.at/frauen
Orientierung
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Berufsinfozentrum (BIZ) mit Beratung,
Broschüren, DVDs und Interessenstest (GrazOst)
www.ams.at mit über 2000
Berufsbeschreibungen
Qualifizierung
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Stiftungs-und Modellausbildungen bei ZAM
AMS-Kursprogramm
Fallweise Kostenübernahme von Kursen am
freien Markt (z.B. Wifi oder bfi)
Bewerbungsmanagement nach Rücksprache mit
Ihrer Beraterin / Ihrem Berater
Weitere Beihilfen für arbeitslose Frauen
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Kinderbetreuungsbeihilfe
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
Beihilfe zu Fahrtkosten zu Kursen
Unterstützung bei der Unternehmensgründung
Alle Beihilfen sind an ein vorangegangenes
Gespräch mit dem AMS gebunden !
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung des AMS!
Jobsuche
l 
Online Bewerbungstipps, E - Jobroom und
Jobroboter auf www.ams.at
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KundenInnen-PCs
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Samsomaten
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Vorstellungsbeihilfe
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Arbeitserprobungen („Praktikum“)
Frauen am regionalen Arbeitsmarkt
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Ø 352 Wiedereinsteigerinnen in Graz-Ost beim
AMS gemeldet.
Davon ca. 2/3 nur mit Pflichtschulabschluss!
Ca. 36% mit Migrationshintergrund
Ø 23 255 offene Stellen in Vollzeit
Ca. 6103 in Teilzeit gemeldet (Zahlen von 2015)
Tätigkeitsbereiche v.a. : Handel, Büro,
Dienstleistungsberufe (Reinigung, Gastgewerbe
etc.)
Bessere Ausbildung = besseres Gehalt = seltener
und kürzer arbeitslos = besser existenzgesichert
Frauenerwerbstätigkeit und die Folgen
Wussten Sie, dass …
Ø  ca. 28 % aller Beschäftigten in Österreich in
Teilzeit arbeitet?
Ø  vier von fünf Teilzeitbeschäftigten (> 80%)
Frauen
sind?
Ø  die Teilzeitquote im Dienstleistungs-,
Gesundheitsund Sozialbereich am höchsten ist?
Ø  ….. jede fünfte (20%) alleinerziehende Frau mit
ihrer Familie trotz Erwerbsarbeit
armutsgefährdet
ist?
Haben Sie Fragen???
Ø Persönliche
Anliegen bitte im Anschluss – ich/wir
stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung
Viel Erfolg und alles Gute !!!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Arbeitsmarktservice Graz Ost
www.ams.at
Kinderdrehscheibe
Cordula Schlamadinger
Leiterin der Kinderdrehscheibe
• In Zusammenarbeit
mit
KINDERDREHSCHEIBE
Ihre Partnerin in Kinderbetreuungsfragen
Brandhofgasse 13, 8010 Graz
0316/37 40 44 oder zum Ortstarif 0810/00 12 42
email: [email protected]
www.kinderdrehscheibe.net
Mo 13:00- 17:00
Mi und Fr 8:30- 13:00
oder nach Terminvereinbarung
• 
Die Kinderdrehscheibe informiert über
Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der gesamten
Steiermark.
• 
Das Team der Kinderdrehscheibe berät über alle
möglichen Kriterien der Betreuungsplatzsuche.
Beratung
• 
Die Daten aller Steirischen KBBE werden
elektronisch verwaltet und mehrmals jährlich
aktualisiert.
Betreuungsangebot
ü 
ü 
ü 
ü 
ü 
ü 
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ü 
ü 
ü 
Kinderkrippen
Kindergärten
Kinderhäuser
Alterserweiterte Gruppen
Horte
Tagesmütter/-väter
Betriebstagesmütter/-väter
Betreuung für Schulkinder am Nachmittag- Schulische Tagesbetreuung
Spielgruppen
Flexible Kurzzeitbetreuung/ Babysitting
Informationen zu
Fördermöglichkeiten…
ü 
KBH des AMS
ü 
KBH des Landes Steiermark
unter 3-jährige und Schulkinder;
bzw. Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
(Sozialstaffel)
ü 
Absetzbarkeit von KB-Kosten
Unterstützung im Krankheitsfall…
Andere Institutionen…
Ferienbetreuung…
Danke für Ihre Aufmerksamkeit