Europäische Kommission - Pressemitteilung Bekämpfung von Steuerbetrug: Europäische Union und Fürstentum Monaco paraphieren neues Steuertransparenzabkommen Brüssel, 22. Februar 2016 Die Europäische Union und Monaco haben heute ein neues Steuertransparenzabkommen paraphiert, das einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Steuerumgehung darstellt. Nach dem Abkommen werden Monaco und die EU-Mitgliedstaaten ab 2018 automatisch diejenigen Informationen über die Finanzkonten ihrer Einwohner austauschen, die ab dem 1. Januar 2017 erhoben werden. Das neue Abkommen soll noch vor dem Sommer förmlich unterzeichnet werden, sobald der Rat der Unterzeichnung auf Vorschlag der Kommission zugestimmt hat. Das Abkommen ist Ausdruck des politischen Willens Monacos, eine größere Steuertransparenz sicherzustellen. Nach Einschätzung von Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, „läutet dieses Abkommen eine neue Ära in den Beziehungen zwischen Monaco und der Europäischen Union ein. Wir verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Bekämpfung von Steuerbetrug zugunsten der ehrlichen Steuerzahler. Dieses Abkommen bringt uns unserem Ziel auf wirksame und faire Weise ein großes Stück näher.“ Der Wirtschafts- und Finanzminister von Monaco, Jean Castellini, äußerte sich wie folgt: „Die Paraphierung des Abkommens ist ein weiteres Beispiel für die Politik, die das Fürstentum zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug auf internationaler Ebene verfolgt. Mit dem neuen Abkommen kommt Monaco seiner Verpflichtung nach, Abkommen zu schließen, die die auf EU- und auf OECD-Ebene entwickelten internationalen Standards zum Informationsaustausch einhalten.“ . Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, SteuerIdentifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Monaco sowie bestimmte andere Finanzdaten, einschließlich Informationen über Kontensalden. Dieses Verfahren entspricht dem neuen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch der OECD/G20. Zum einen wird der verstärkte Informationsaustausch es den Steuerbehörden erleichtern, Steuerhinterzieher zu verfolgen, zum anderen wird von ihm eine abschreckende Wirkung ausgehen, die potenzielle Steuerbetrüger davon abhalten soll, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen. Die Europäische Union unterzeichnete im vergangenen Jahr ähnliche Abkommen mit der Schweiz (IP/15/5043), San Marino (IP/15/6275) und Liechtenstein (IP/15/5929) sowie 2016 mit Andorra (IP/16/288). Weitere Informationen: Siehe: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/personal_tax/savings_tax/revised_directive/index_de.h tm IP/16/381 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Patrick McCullough (+32 229 87183) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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