Bekämpfung von Steuerbetrug: Europäische Union und Fürstentum

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Bekämpfung von Steuerbetrug: Europäische Union und Fürstentum Monaco
paraphieren neues Steuertransparenzabkommen
Brüssel, 22. Februar 2016
Die Europäische Union und Monaco haben heute ein neues Steuertransparenzabkommen
paraphiert, das einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Steuerumgehung
darstellt.
Nach dem Abkommen werden Monaco und die EU-Mitgliedstaaten ab 2018 automatisch diejenigen
Informationen über die Finanzkonten ihrer Einwohner austauschen, die ab dem 1. Januar 2017 erhoben
werden. Das neue Abkommen soll noch vor dem Sommer förmlich unterzeichnet werden, sobald der
Rat der Unterzeichnung auf Vorschlag der Kommission zugestimmt hat.
Das Abkommen ist Ausdruck des politischen Willens Monacos, eine größere Steuertransparenz
sicherzustellen.
Nach Einschätzung von Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten,
Steuern und Zoll, „läutet dieses Abkommen eine neue Ära in den Beziehungen zwischen Monaco und
der Europäischen Union ein. Wir verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Bekämpfung von Steuerbetrug
zugunsten der ehrlichen Steuerzahler. Dieses Abkommen bringt uns unserem Ziel auf wirksame und
faire Weise ein großes Stück näher.“
Der Wirtschafts- und Finanzminister von Monaco, Jean Castellini, äußerte sich wie folgt: „Die
Paraphierung des Abkommens ist ein weiteres Beispiel für die Politik, die das Fürstentum zur
Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerbetrug auf internationaler Ebene verfolgt. Mit dem neuen
Abkommen kommt Monaco seiner Verpflichtung nach, Abkommen zu schließen, die die auf EU- und auf
OECD-Ebene entwickelten internationalen Standards zum Informationsaustausch einhalten.“ .
Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, SteuerIdentifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Monaco sowie bestimmte
andere Finanzdaten, einschließlich Informationen über Kontensalden. Dieses Verfahren entspricht dem
neuen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch der OECD/G20. Zum einen
wird der verstärkte Informationsaustausch es den Steuerbehörden erleichtern, Steuerhinterzieher zu
verfolgen, zum anderen wird von ihm eine abschreckende Wirkung ausgehen, die potenzielle
Steuerbetrüger davon abhalten soll, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen. Die
Europäische Union unterzeichnete im vergangenen Jahr ähnliche Abkommen mit der Schweiz
(IP/15/5043), San Marino (IP/15/6275) und Liechtenstein (IP/15/5929) sowie 2016 mit Andorra
(IP/16/288).
Weitere Informationen:
Siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/personal_tax/savings_tax/revised_directive/index_de.h
tm
IP/16/381
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