Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei Monate Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordern den Gesetzgeber auf, das in der neuen Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum auf zwei Monate zu verkürzen. Ein zweimonatiges Praktikum (entspricht circa 320 Arbeitsstunden), wie es in der alten Approbationsordnung für Ärzte festgelegt war, ist zum Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit der Pflegekräfte und des Stationsablaufes in der Klinik vollkommen ausreichend. Insbesondere vor dem Hintergrund des ohnehin überdurchschnittlich langen Studiums sollten stattdessen stärker als bisher eine hohe Qualität der Ausbildung sowie das Kennenlernen und gegenseitige Wertschätzen der pflegerischen Berufsfelder im Mittelpunkt stehen. Dazu fordern wir einheitlich definierte Ausbildungsinhalte und eine strukturierte Ausbildung, wie sie in der vom Hartmannbund erstellten und von diversen Pflegeeinrichtungen empfohlenen „Checkliste Krankenpflegepraktikum“ vorgesehen ist. Das Krankenpflegepraktikum darf sich nicht in drei Monaten „Hilfsarbeit“ erschöpfen! Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum Häufig werden Pflegepraktikanten in pflegefernen Bereichen eingesetzt, die ein Lernziel nicht erkennen lassen. Eine lehrorientierte Einbindung und Einführung in den Tätigkeitsbereich der Pflege ist aber nötig. Ziel sollte der Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit einer Pflegekraft und des Stationsablaufes sein, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit die wichtigen Bedingungen der Pflege angemessen berücksichtigen und die Teamarbeit fördern zu können. Auf Initiative des Hartmannbundes forderte bereits der Deutsche Ärztetag 2007 in Münster die verpflichtende Implementierung von Lernzielen für das Pflegepraktikum im Rahmen der ärztlichen Ausbildung (§ 6 Ärztliche Approbationsordnung). Hierzu haben die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine Checkliste erstellt, die sowohl die Zustimmung der Bundesärztekammer als auch des Deutschen Pflegerats findet. Sachleistungen während des Krankenpflegepraktikums Die Medizinstudierenden im Hartmannbund begrüßen eine Aufwertung der Leistungen während des obligatorischen Krankenpflegepraktikums in Form von Sachleistungen. Vergleichbar mit so genannten FSJlern sollten den Medizinstudierenden (in spe) etwa kostenfreie Mahlzeiten zur Verfügung stehen.
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