Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei

Verkürzung des Krankenpflegepraktikums auf zwei Monate
Die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordern den Gesetzgeber auf, das in der neuen
Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum auf
zwei Monate zu verkürzen. Ein zweimonatiges Praktikum (entspricht circa 320
Arbeitsstunden), wie es in der alten Approbationsordnung für Ärzte festgelegt war, ist zum
Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit der Pflegekräfte und des
Stationsablaufes in der Klinik vollkommen ausreichend.
Insbesondere vor dem Hintergrund des ohnehin überdurchschnittlich langen Studiums
sollten stattdessen stärker als bisher eine hohe Qualität der Ausbildung sowie das
Kennenlernen und gegenseitige Wertschätzen der pflegerischen Berufsfelder im Mittelpunkt
stehen. Dazu fordern wir einheitlich definierte Ausbildungsinhalte und eine strukturierte
Ausbildung, wie sie in der vom Hartmannbund erstellten und von diversen
Pflegeeinrichtungen empfohlenen „Checkliste Krankenpflegepraktikum“ vorgesehen ist. Das
Krankenpflegepraktikum darf sich nicht in drei Monaten „Hilfsarbeit“ erschöpfen!
Ausbildungskatalog für das Krankenpflegepraktikum
Häufig werden Pflegepraktikanten in pflegefernen Bereichen eingesetzt, die ein Lernziel nicht
erkennen lassen. Eine lehrorientierte Einbindung und Einführung in den Tätigkeitsbereich der
Pflege ist aber nötig. Ziel sollte der Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit
einer Pflegekraft und des Stationsablaufes sein, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit die
wichtigen Bedingungen der Pflege angemessen berücksichtigen und die Teamarbeit fördern
zu können. Auf Initiative des Hartmannbundes forderte bereits der Deutsche Ärztetag 2007
in Münster die verpflichtende Implementierung von Lernzielen für das Pflegepraktikum im
Rahmen der ärztlichen Ausbildung (§ 6 Ärztliche Approbationsordnung). Hierzu haben die
Medizinstudierenden im Hartmannbund eine Checkliste erstellt, die sowohl die Zustimmung
der Bundesärztekammer als auch des Deutschen Pflegerats findet.
Sachleistungen während des Krankenpflegepraktikums
Die Medizinstudierenden im Hartmannbund begrüßen eine Aufwertung der Leistungen
während des obligatorischen Krankenpflegepraktikums in Form von Sachleistungen.
Vergleichbar mit so genannten FSJlern sollten den Medizinstudierenden (in spe) etwa
kostenfreie Mahlzeiten zur Verfügung stehen.