Einzelarbeitsvertrag

Verband der Tankstellenshop-Betreiber Zentralschweiz
vtsz
<mit F11 von Lücke zu Lücke springen, diese ausfüllen und dann die gelben Passagen löschen>
Einzelarbeitsvertrag
zwischen
Eingabefeld<Name und Adresse Tankstellenshop-Betreiber>
als Arbeitgeberin
und
Eingabefeld<Name und Adresse Arbeitnehmerin>
als Arbeitnehmerin
1. Die Arbeitgeberin stellt die Arbeitnehmerin ein als Eingabefeld<Funktion der Arbeitnehmerin >. Die
Arbeitnehmerin wird im Tankstellenshop an Eingabefeld<Adresse des Shops > beschäftigt.
2. Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab Eingabefeld<Datum Arbeitsbeginn / Datum des Inkrafttretens bei Ablösung
eines bestehenden Vertrages> geschlossen.
3. Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von Eingabefeld Monaten.<Dauer Probezeit (gem. Ziff. 5.4 GAV 1
bis max. 3 Monate) oder Hinweis 'keine Probezeit' - z.B. dann, wenn ein bestehender Vertrag durch diesen Vertrag ersetzt
wird.
4. Das Arbeitsverhältnis Eingabefeld<wird auf unbestimmte Zeit eingegangen / bei Aushilfsverträgen: ist bis Datum
befristet (Ziff. 7.2 und 7.3 GAV)>. Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem GAV (Eingabefeld<gem. Ziff.
6.1 GAV)>. Eingabefeld<alternativ: Es wird eine Kündigungsfrist von x Monaten vereinbart (gem. Ziff. 6.2 GAV). – Bei
befristeten Aushilfsverträgen muss keine Kündigungsfrist vereinbart werden, da der Vertrag auf die vereinbarte Frist
automatisch ausläuft. – Achtung! Wenn Aushilfsvertrag aber auf länger als 4 Monate abgeschlossen ist, wandelt er sich in
eine Festanstellung um mit den normalen Kündigungsfristen des GAV, siehe Ziff. 7.3 GAV.>
5. Die Parteien vereinbaren einen Beschäftigungsgrad von Eingabefeld %.<%-Satz einfügen bei fest angestelltem Personal / alternativ bei Aushilfen: Die Parteien vereinbaren eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von …..
Stunden (gem. Ziff. 12.2)>.
6. Die Arbeitnehmerin wird ihre Arbeitsleistung wie folgt erbringen:
Eingabefeld<einfügen bestimmte Wochentage oder Hinweis 'gemäss Arbeitsplan', wenn die Arbeitnehmerin
keinen Wert auf bestimmte Wochentage legt>
7. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf die Ferien gemäss GAV. Eingabefeld<wenn mehr Ferien als gem.
GAV gewährt werden: '... auf x Tage Ferien pro Jahr'>
8. Die Arbeitnehmerin wird im Eingabefeld<Stundenlohn / Monatslohn (ab 50 % Beschäftigungsgrad zwingend Monatslohn> entlöhnt. Der Lohn beträgt Fr. Eingabefeld<Mindestlöhne gem. GAV beachten> brutto pro Eingabefeld<Monat / Stunde>. Zusätzlich hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
Dieser wird Eingabefeld< am Ende des Kalenderjahres / durch einen Zuschlag von 8.33 % zum Stundenlohn (Zuschlag nur bei Stundenlohn)> entrichtet.
9. Dieser Vertrag ersetzt den Arbeitsvertrag vom Eingabefeld<Datum des bestehenden Arbeitsvertrages, der
ersetzt werden soll>. (Bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages muss diese Ziffer gestrichen werden)
10. Eingabefeld<allenfalls weitere Vereinbarungen>
Seitennummer/Statistik
Verband der Tankstellenshop-Betreiber Zentralschweiz
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11. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des GAV und soweit
auch der GAV keine Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts
(OR), namentlich Art. 319 ff. OR und jene des Arbeitsgesetzes.
Eingabefeld<Ort, Datum>
Für die Arbeitgeberin
Die Arbeitnehmerin
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Seitennummer/Statistik