Arbeitsvertrag für Kurzeinsatz/befristete Anstellung zwischen: Name: Vorname: Adresse: als Arbeitgeber/-in und Name: Vorname: Adresse: als Arbeitnehmer/-in 1. Die Arbeitnehmerin arbeitet als Kinderbetreuungsperson für die Arbeitgeberin. 2. Die Arbeitnehmerin erfüllt ihren Betreuungsdienst auch bei Krankheit der Kinder, sofern für sie keine gesundheitliche Gefahr droht. Sie verpflichtet sich, den Tagesablauf, die Umgangs- und Erziehungsformen den Verhältnissen und Wünschen der Arbeitgeberin anzupassen. 3. Die Parteien verpflichten sich, anstehende Probleme, wie z.B. auffällige Verhaltensweisen der Kinder, so schnell wie möglich zu besprechen. 4. Das Arbeitsverhältnis beginnt am ............ und endet ohne Kündigung am ........... . 5. Die Arbeitszeit beträgt insgesamt ......... Stunden. Der Einsatzplan erfolgt nach separater Absprache (Beilage). 6. Der Lohn wird monatlich, oder bei Kurzeinsätzen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ausbezahlt. In jedem Fall wird der Ferienanteil von 8,33% (10,64 % ab 50 Jahre) zum Grundlohn dazu gerechnet. Bitte die Abrechnungsform ankreuzen: ● Der Stundenlohn beträgt CHF ........... brutto. Vom Bruttolohn erfolgen die gesetzlichen Sozialversicherungsabzüge, soweit erforderlich (AHV, Familienausgleichskasse, Quellensteuer, Nichtbetriebsunfallversicherung). Der/die Arbeitgeber/-in ist zur Anmeldung bei den entsprechenden Behörden verpflichtet (vereinfachtes Abrechnungsverfahren via kant. Ausgleichskassen bis Jahreslohn von max. Fr. 20'520.-). ● der Stundenlohn beträgt CHF ..........netto ● der Monatslohn beträgt CHF ............netto Der/die Arbeitgeber/-in ist verpflichtet die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die Arbeitnehmerin einzuzahlen (Kanton Bern: TOP COMBI-Angebot der kant. Ausgleichskasse bei Monatslohn bis max. Fr. 1700.-). 7. Mahlzeiten während der Arbeitszeit werden der Arbeitnehmerin nicht in Rechnung gestellt. Notwendige Spesen trägt die Arbeitgeberin. 8. Die Arbeitnehmerin bestätigt hiermit, dass sie haftpflichtversichert ist. 9. Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, alle privaten und geschäftlichen Informationen über die betreuten Kinder und deren Familie vertraulich zu behandeln. Sie bleibt auch nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an diese Schweigepflicht gebunden. Ort/Datum Ort/Datum nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an diese Schweigepflicht gebunden. Ort/Datum Arbeitnehmerin Ort/Datum Arbeitgeberin
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