Jetzt gilt der Gesamtarbeitsvertrag! Mit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beginnt eine neue Kultur am KSBL und an der PBL. Die Arbeitsbedingungen sind nicht mehr in Gesetzen geregelt, sondern sie sind ausgehandelt zwischen den Verbänden und der Arbeitgeberseite. Regeln, die sich nicht bewähren, werden in der paritätischen GAV-Kommission diskutiert und können geändert werden. Aber nicht einseitig, sondern nur, wenn beide Seiten zustimmen. Vieles bleibt gleich. Einiges wird besser: Ab dem vierten Dienstjahr gibt es zwei zusätzliche Ferientage pro Jahr. Dies ist zusätzliche Erholungszeit. Der vpod verlangt, dass das dafür notwendige Personal finanziert wird. Die Erziehungszulage wird neu unabhängig vom Pensum voll bezahlt. Auch unabhängig davon, ob der Partner/die Partnerin bei einem anderen Arbeitgeber eine solche Zulagen bezieht. Dienste, die innert 48 Stunden abgesagt werden, gelten als Arbeitszeit. Für das Einspringen innert 24 Stunden gibt es eine Zulage von Fr. 25.- pro Aufgebot. Mit der Institution der „Ampelsteuerung“ werden Überstunden mit „einvernehmlichen Absprachen“ abgebaut. Neu gibt es 10 Tage Vaterschaftsurlaub. Für die Tätigkeit in einem der GAV-Verbände werden bis zu 10 Tage als Arbeitszeit angerechnet. Ab Alter 55 kann verlangt werden, dass höchstens 4 Nächte am Stück geplant werden. Die Krankentaggeldversicherung gilt in gleichem Umfang für die Angstellten in der Probezeit oder mit einem befristeten Vertrag. Aber es gibt auch Verschlechterungen: Die Streichung der Samstagszulage Beteiligung der Angestellten an der Krankentaggeldversicherung Eure Mitwirkung über die Personalvertretung und die Verbände bei der Anwendung und Weiterentwicklung des GAV ist wichtig. Deshalb: Werdet Mitglied bei einem Verband! Verbandsmitglieder erhalten die Solidaritätsbeiträge zurückerstattet. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Euch ein glückliches neues Jahr! Rebgasse 1, 4058 Basel, 061 685 98 98, [email protected]; www.vpod-basel.ch
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