Januar 2016 REACH-Erklärung der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH für Produkte, die Erzeugnisse darstellen REACH beinhaltet die Neuordnung der europäischen Chemikaliengesetzgebung, in deren Mittelpunkt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien steht (REACH =,,Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"). In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) umfasst diese Erklärung alle Produkte der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH (nachfolgend „Lupold" genannt). Ein Leser dieser Erklärung kann davon ausgehen, dass die Produkte, die der Abnehmer von Lupold erhalten hat, nicht ausgenommen sind und den Kriterien entsprechen. Ein Empfänger kann dieses Zertifikat nur für dieselben Produkte an einen nachgeschalteten Empfänger weiterleiten. Dieses Zertifikat ist ungültig, wenn dieser Anforderung nicht entsprochen wird. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist Lupold von der Registrierungspflicht nicht betroffen, da Lupold als Produzent oder Lieferant von Hydraulikerzeugnissen im Sinne von REACH „nachgeschalteter Anwender" ist. Diese Erzeugnisse sind Gegenstände, die eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt besitzen, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung ihre Funktion bestimmen (Artikel 3 Nr. 3). Bei diesen Erzeugnissen findet bei normalem Gebrauch oder unter vorhersehbaren Einsatzbedingungen keine beabsichtigte Freisetzung von Stoffen statt. Diese Erzeugnisse können 1. produktionsbedingt geringe Mengen an Stoffen wie Öle, Wachse und Gleitmittel enthalten 2. bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch als einen unvermeidbaren Nebeneffekt der Funktion des Erzeugnisses Stoffe freisetzen 3. während der Wartung des Erzeugnisses mit dem Zweck der Verbesserung der Produktqualität oder -sicherheit Stoffe freisetzen oder 4. als Folge von nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Gebrauch außerhalb der normalen Grenzen, bei Unfall oder im Falle von Fehlern Stoffe freisetzen. Alle diese Beispiele von Freisetzungen sind unbeabsichtigt und führen somit in Folge der maß geblichen Festlegungen und Leitlinien zur Befreiung von der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Die Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH erklärt, dass ihre Produkte von der Verpflichtung zur Registrierung und Vorregistrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 befreit sind. Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH ▪ Eythstraße 11 ▪ D-72189 Vöhringen ▪ [email protected] ▪ www.lupold.de Tel.: +49 (0)7454 - 944 0 ▪ Fax: +49 (0)7454 - 944 111 ▪ Amtsgericht Stuttgart HRB 480167 ▪ Geschäftsführung: Wilma Lupold Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 ▪ Registrier-Nr.: 068 423 QM Des Weiteren unterliegen wir unseren Kunden gegenüber den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung kommen wir durch die folgende Vorgehensweise nach: Mit den Lieferanten relevanter Rohstoffe, die in unseren Produkten verarbeitet werden, stehen wir regelmäßig in Kontakt und lassen uns eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob gelistete SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent in den Rohstoffen enthalten sind. Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit auch in unseren Produkten die 0, 1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird, werden wir Sie unverzüglich informieren. Mit allen Nicht-EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH-lnformationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass keine SVHC-Stoffe > 0,1 % in den gelieferten Erzeugnissen enthalten sind. Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH Die Geschäftsleitung Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH ▪ Eythstraße 11 ▪ D-72189 Vöhringen ▪ [email protected] ▪ www.lupold.de Tel.: +49 (0)7454 - 944 0 ▪ Fax: +49 (0)7454 - 944 111 ▪ Amtsgericht Stuttgart HRB 480167 ▪ Geschäftsführung: Wilma Lupold Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 ▪ Registrier-Nr.: 068 423 QM
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