Reach-Erklärung für Produkte, die Erzeugnisse darstellen

Januar 2016
REACH-Erklärung der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH für
Produkte, die Erzeugnisse darstellen
REACH beinhaltet die Neuordnung der europäischen Chemikaliengesetzgebung, in deren
Mittelpunkt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien steht (REACH
=,,Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals").
In Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
umfasst diese Erklärung alle Produkte der Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH (nachfolgend
„Lupold" genannt). Ein Leser dieser Erklärung kann davon ausgehen, dass die Produkte, die
der Abnehmer von Lupold erhalten hat, nicht ausgenommen sind und den Kriterien
entsprechen. Ein Empfänger kann dieses Zertifikat nur für dieselben Produkte an einen
nachgeschalteten Empfänger weiterleiten. Dieses Zertifikat ist ungültig, wenn dieser
Anforderung nicht entsprochen wird.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist Lupold von der Registrierungspflicht nicht
betroffen, da Lupold als Produzent oder Lieferant von Hydraulikerzeugnissen im Sinne von
REACH „nachgeschalteter Anwender" ist. Diese Erzeugnisse sind Gegenstände, die eine
spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt besitzen, die in größerem Maße als die
chemische Zusammensetzung ihre Funktion bestimmen (Artikel 3 Nr. 3). Bei diesen
Erzeugnissen
findet
bei
normalem
Gebrauch
oder
unter
vorhersehbaren
Einsatzbedingungen keine beabsichtigte Freisetzung von Stoffen statt. Diese Erzeugnisse
können
1. produktionsbedingt geringe Mengen an Stoffen wie Öle, Wachse und Gleitmittel
enthalten
2. bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch als einen unvermeidbaren
Nebeneffekt der Funktion des Erzeugnisses Stoffe freisetzen
3. während der Wartung des Erzeugnisses mit dem Zweck der Verbesserung der
Produktqualität oder -sicherheit Stoffe freisetzen oder
4. als Folge von nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, Gebrauch außerhalb der
normalen Grenzen, bei Unfall oder im Falle von Fehlern Stoffe freisetzen.
Alle diese Beispiele von Freisetzungen sind unbeabsichtigt und führen somit in Folge der
maß­ geblichen Festlegungen und Leitlinien zur Befreiung von der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006.
Die Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH erklärt, dass ihre Produkte von der Verpflichtung
zur Registrierung und Vorregistrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 befreit
sind.
Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH ▪ Eythstraße 11 ▪ D-72189 Vöhringen ▪ [email protected] ▪ www.lupold.de
Tel.: +49 (0)7454 - 944 0 ▪ Fax: +49 (0)7454 - 944 111 ▪ Amtsgericht Stuttgart HRB 480167 ▪ Geschäftsführung: Wilma Lupold
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 ▪ Registrier-Nr.: 068 423 QM
Des Weiteren unterliegen wir unseren Kunden gegenüber den Informationspflichten nach
Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr
besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent
enthalten ist. Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und
Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen
Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung kommen wir durch die folgende
Vorgehensweise nach:
Mit den Lieferanten relevanter Rohstoffe, die in unseren Produkten verarbeitet werden,
stehen wir regelmäßig in Kontakt und lassen uns eine verbindliche Auskunft darüber geben,
ob gelistete SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent in den Rohstoffen enthalten sind.
Die EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter
Größenordnung verarbeitet werden, sind ebenso verpflichtet, uns unaufgefordert und
ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein
SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche
Information von unseren Lieferanten erhalten und dadurch Kenntnis erlangen, dass damit
auch in unseren Produkten die 0, 1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff
überschritten wird, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Mit allen Nicht-EU-Lieferanten von Erzeugnissen, die in unseren Produkten in relevanter
Größenordnung verarbeitet werden, treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den
REACH-lnformationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von
Nicht-EU-Lieferanten schriftlich versichern, dass keine SVHC-Stoffe > 0,1 % in den
gelieferten Erzeugnissen enthalten sind.
Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH
Die Geschäftsleitung
Andreas Lupold Hydrotechnik GmbH ▪ Eythstraße 11 ▪ D-72189 Vöhringen ▪ [email protected] ▪ www.lupold.de
Tel.: +49 (0)7454 - 944 0 ▪ Fax: +49 (0)7454 - 944 111 ▪ Amtsgericht Stuttgart HRB 480167 ▪ Geschäftsführung: Wilma Lupold
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 ▪ Registrier-Nr.: 068 423 QM