2.4 Vom Gesandtenkongress der deutschen Fürsten zum Bundesrat 12G LP: 12.1.1 Reichstag Frankenreich: Heeresversammlung im Frühjahr vor den Kriegszügen Ab Hochmittelalter: Vom König einberufene Versammlungen der geistlichen und weltlichen Fürsten (Dauer: mehrere Wochen oder Monate!); Verkündigung und Beurkundung der Entscheide (= Reichsabschiede) beendete die Versammlungen 1489: Aufteilung in drei Kollegien/Kurien: ◦ Kurfürstenrat (sieben Mitglieder bis 1648, dann acht [Pfalzgrafen], dann ab 1692 neun [Hannover, eigentl. Braunschweig-Lüneburg]) ◦ Reichsfürstenrat ◦ Städterat Aufgaben des Reichstags Regierung und Organisation des Reiches z.B. licet juris, 1338: Kurfürsten wählen König ohne Zustimmung des Papstes, 1356 „Goldene Bulle“ 1495 „Gemeiner Pfennig“ = allgemeine Reichssteuer Einteilung des Reiches in sechs, später zehn Reichskreise Westfälische Friedensverträge „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Startpunkt der Entwicklung zum modernen Völkerrecht Volle landeshoheitliche Rechte für alle Reichsstände bei Verbot der Bündnisse gegen Kaiser und Reich sowie gegen den allgemeinen Landfrieden Immerwährender Reichstag Zufällig entstanden (1663 einberufen, immer weiter getagt) Beschlüsse hießen von 1670 an Reichsschlüsse Entwicklung zum Gesandtenkongress „zweifache Regierung“ 1803 Reichsdeputationshauptschluss 1806 Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Nach 1806 Deutscher Bund 1815: Staatenbund mit Bundestag in Frankfurt Deutsches Reich 1871-1933: Bundesrat als Vertretung der Länderregierungen (Weimarer Republik: Reichsrat) Nach 1945: Länder in den Westzonen vor Gesamtstaat entstanden und Träger der Staatsbegründung, in der DDR Auflösung der Länder
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