2.4 Vom Gesandtenkongress der deutschen Fürsten zum

2.4 Vom
Gesandtenkongress der
deutschen Fürsten zum
Bundesrat
12G LP: 12.1.1
Reichstag
Frankenreich: Heeresversammlung im
Frühjahr vor den Kriegszügen
Ab Hochmittelalter: Vom König einberufene Versammlungen der
geistlichen und weltlichen Fürsten (Dauer: mehrere Wochen oder
Monate!); Verkündigung und Beurkundung der Entscheide (=
Reichsabschiede) beendete die Versammlungen
1489: Aufteilung in drei Kollegien/Kurien:
◦ Kurfürstenrat (sieben Mitglieder bis 1648, dann acht [Pfalzgrafen], dann ab
1692 neun [Hannover, eigentl. Braunschweig-Lüneburg])
◦ Reichsfürstenrat
◦ Städterat
Aufgaben des Reichstags
Regierung und Organisation des Reiches
z.B. licet juris, 1338: Kurfürsten wählen König ohne Zustimmung des
Papstes,
1356 „Goldene Bulle“
1495 „Gemeiner Pfennig“ = allgemeine Reichssteuer
Einteilung des Reiches in sechs, später zehn Reichskreise
Westfälische Friedensverträge
„Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
Startpunkt der Entwicklung zum modernen Völkerrecht
Volle landeshoheitliche Rechte für alle Reichsstände bei Verbot der
Bündnisse gegen Kaiser und Reich sowie gegen den allgemeinen
Landfrieden
Immerwährender Reichstag
Zufällig entstanden (1663 einberufen, immer weiter getagt)
Beschlüsse hießen von 1670 an Reichsschlüsse
Entwicklung zum Gesandtenkongress
„zweifache Regierung“
1803 Reichsdeputationshauptschluss
1806 Auflösung des Heiligen Römischen Reichs
Nach 1806
Deutscher Bund 1815: Staatenbund mit Bundestag in Frankfurt
Deutsches Reich 1871-1933: Bundesrat als Vertretung der
Länderregierungen (Weimarer Republik: Reichsrat)
Nach 1945: Länder in den Westzonen vor Gesamtstaat entstanden und
Träger der Staatsbegründung, in der DDR Auflösung der Länder