SÜDKURIER S Ü D KU RI E R N R. * *15 9 * * | * *15 9 * * , . Der Grenzgänger und Altersvorsorge Arbeitsplatz Schweiz (4): Die Rente ist für Armin Maier noch weit weg und hängt stark vom Wechselkurs ab. Er nutzt Vorsorge beider Länder Rolf Eichin ist Gründer und Vorstand des Vereins Grenzgänger-Info mit Hauptsitz in Lörrach. Der Verein berät jährlich 15 000 Grenzgänger und Aufenthalter. VON ISABELLE ARNDT ................................................ „Ich glaube, die dritte Säule ist für die meisten Grenzgänger nicht interessant”, sagt Armin Maier. Der 41-Jährige aus Albbruck-Birkingen arbeitet seit 15 Jahren in der Schweiz. Über die Höhe seiner späteren Rente macht er sich wenig Gedanken: „Wer weiß wie Armin Maier hat in ein paar Jahren bereits vorgesorgt die Regelungen sind?“ So ändere sich etwa aktuell die Bestimmung über die Besteuerung der Pensionskasse, der sogenannten zweiten Säule des Schweizer Rentensystems. „Früher war die Pensionskasse eine relativ lukrative Geschichte“, so Maier, doch das habe sich geändert. Einerseits werde die Einlage heute niedriger verzinst, der Zins sank von 3,25 Prozent im Jahr 2003 auf aktuell 1,75 Prozent. Außerdem werde die Pensionskasse inzwischen als zu versteuerndes Einkommen gewertet. Wie viel Rente Armin Maier für seine Beitragsjahre in der Schweiz erhalten wird, weiß er noch nicht. „Man bekommt jährlich einen PensionskassenAuszug“, sagt der 41-Jährige und zeigt einen zweiseitigen Ausdruck. Darauf steht der Sparbeitrag pro Monat und Jahr, was auch für die Steuererklärung beim deutschen Finanzamt relevant ist. Was fehlt, ist eine Angabe über die zu erwartende Rente. Das stört Armin Maier aber nicht: „Selbst wenn da steht wie viel ich bekommen würde, weiß ich ja nicht, wie dann der Kurs steht.“ Wegen des Währungsrisikos habe er sich auch dagegen entschieden, den eigenen Beitrag für die Pensionskasse von fünf Prozent seines Bruttolohnes freiwillig zu erhöhen. „Ich will ja im Alter in Deutschland sein und deshalb bietet sich eine Mischform an“, sagt er. Eine Mischform, die sich aus deutschen und schweizerischen Bezügen zusammensetzt. Denn seine Ausbildung sowie die Elektrotechniker-Schule absolvierte Armin Maier in Deutschland, hier arbeitete er für einige Jahre und zahlte regulär Rentenversicherungsbeiträge. Für schweizerische Bezüge zahlt Armin Maier wie jeder seiner Kollegen in die erste und zweite Säule der Schweiz ein. Als private Vorsorge habe er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erzählt er, von der er auf jeden Fall etwas Rente erhalte. „Wenn es geht will ich bis zur Rente in der Schweiz arbeiten“, sagt Armin Maier. Gerade in seiner Branche, der Elektrotechnik, biete die Schweiz deutlich mehr Jobs und Möglichkeiten. Ein Auszahlen der Pensionskasse kommt für ihn so oder so nicht in Frage: „Das will ich ja als Altersvorsorge.“ Das sagt der Vorsorge-Experte Herr Eichin, wie sind Grenzgänger im Ruhestand versorgt? Sie beziehen Rente aus beiden Ländern, anteilig für die Beitragsjahre im jeweiligen Land. Die Versorgung mit AHV und Pensionskasse fällt zusammen besser aus als die deutsche Rente. Die Versorgungslücke ist mit etwa 45 Prozent geringer ist als in Deutschland mit etwa 60 Prozent. Worin unterscheidet sich das Rentensystem? Die Schweiz setzt auf ein Drei-SäulenModell aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge. Die berufliche Vorsorge ist hier für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflicht, das deutsche Pendant der Betriebsrente ist dagegen freiwillig. In Deutschland bestehen also in den meisten Fällen zwei Säulen, die staatliche und private Vorsorge. Können und sollten Grenzgänger auch privat vorsorgen? Grenzgänger können die dritte Schweizer Säule sowie die deutsche RiesterRente nicht nutzen, doch es gibt mit speziellen Direktversicherungen eine Alternative. Vorsorgen sollte, wer seinen Lebensstandard im Alter beibehalten möchte. Nach der Krankenversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, um abgesichert zu sein. Sie lässt sich oft mit privater Vorsorge kombinieren. FRAGEN: ISABELLE ARNDT 1. Säule: Die AHV 2. Säule: Die BVG 3. Säule: Die bAV Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV, entspricht der deutschen Rentenversicherung. Die Kosten werden auch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, beide zahlen 5,15 Prozent des Bruttogehalts ein. Die AHV ist auf 44 Beitragsjahre ausgelegt. Wer als Grenzgänger nach Deutschland zurückkehrt, behält seinen Schweizer Rentenanspruch. Die AHV erstellt auf Anfrage Kontoauszüge mit Gehalt und Beitragszeit, für konkrete Zahlen hilft dann die sogenannte Skala 44: Hier ist die Rente nach Jahreseinkommen ersichtlich, Grenzgänger können so ihre voraussichtliche Rente gemäß ihrer Beitragsjahre berechnen. Die Skala 44 ist online abrufbar. Im Rahmen des BeruflicheVorsorge-Gesetzes (BVG) unterstützen Schweizer Arbeitgeber die zweite Säule der Altersversorgung, die sogenannte Pensionskasse. Dafür werden 5,5 bis 18 Prozent des Lohns einbehalten. Der Arbeitgeber wählt den Anbieter und zahlt mindestens so viel ein wie der Arbeitnehmer. Bis zum Alter von 25 Jahren decken die Beiträge nur Tod und Invalidität. Im Gegensatz zur AHV informiert die Pensionskasse regelmäßig über den Stand der späteren Rente. Grenzgänger können sich die Pensionskasse unter Umständen vorzeitig auszahlen lassen, etwa im Fall von Selbstständigkeit oder einem Immobilienkauf. Speziell für Grenzgänger wurde im Jahr 2007 die betriebliche Altersversorung bAV geschaffen. Denn private Vorsorge gemäß der dritten Schweizer Säule bleibt deutschen Arbeitnehmern verwehrt, ebenso deutsche Möglichkeiten wie die RiesterRente. Die bAV ist eine freiwillige Direktversicherung und wird auch Entgeltumwandlung genannt. Ähnlich der deutschen Riester-Rente wird die bAV steuerlich gefördert: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt für bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also etwa 4600 Euro pro Jahr. Grenzgänger können zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung wählen. Die Serie Die achtteilige Grenzgänger-Serie des SÜDKURIER Medienhauses und der Volksbank Rhein-Wehra beantwortet wichtige Fragen rund um die Beschäftigung in der Schweiz. Dabei erklären Experten und Grenzgänger in folgenden Teilen, worauf ein Arbeitnehmer im Nachbarland unbedingt achten muss: ➤ 3. März: Steuern ➤ 5. März: Arbeitsrecht ➤ 10. März: Versicherung ➤ 12. März: Altersvorsorge ➤ 17. März: Kinder- und Elterngeld ➤ 19. März: Baufinanzierung ➤ 24. März: Bildung ➤ 26. März: Knigge Alle bisher erschienen Serienteile zum Nachlesen im Internet: www.suedkurier.de/ grenzgänger 2015
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