sgbv st.galler bauer 6 – 2015 Versicherungsberatung St.Galler Bauernverband informiert Pensionsplanung ist Lebensplanung In jungen Jahren, insbesondere nach der Betriebsübernahme, ist der Versicherungsschutz bei Tod und Invalidität zentral. Mit jedem neuen Lebensabschnitt wächst aber die Bedeutung der Altersvorsorge. Dabei bilden der Aufbau eines optimal funktionierenden Betriebs und genügend Wohnraum eine Grundlage der Altersvorsorge. Wie hoch wird meine Rente sein? Habe ich Beitragslücken? Wie verändern sich Einkommen/Ausgaben nach der Pensionierung? Wie verändert sich die Steuersituation nach der Pensionierung? Wie und zu welchem Wert kann ich meinen Betrieb verkaufen? Was für Kapitalauszahlungen werden vorhanden sein? Wo und zu welchen Bedingungen kann ich wohnen? Wie sind meine Erben gestellt? Was muss ich vorkehren? Solche Fragen beschäftigen bei der Pensionsplanung. Denn Pensionsplanung ist immer auch Lebensplanung. Die erste Säule Die Renten im ersten und zweiten Rentenfall werden aufgrund des massgebenden durchnittlichen Einkommens (IK) bei der AHV berechnet. Die Höhe des Einkommens kann von verschiedenen Massnahmen beeinflusst werden. Wie alles im Leben haben diese Auswirkungen auch zwei Seiten. Ein tiefer AHV-Lohn verspricht weniger Prämienzahlungen, dafür aber auch eine kleinere Rente. Auch der ge30 rechten Verteilung des Erwerbseinkommens unter den mitarbeitenden Familienmitgliedern sollte besondere Beachtung geschenkt werden. Die erste Säule ist immer noch die wichtigste Errungenschaft unseres Sozialversicherungssystemes und dient der Sicherung der Existenz. Zweite und dritte Säule Alle familienfremden Angestellten, die mehr als Fr. 1762.50 pro Monat verdienen und mehr als drei Monate angestellt sind, werden obligatorisch in der Säule 2a (BVG) versichert. Der Gesetzgeber ermöglicht es Selbständigerwerbenden, sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes freiwillig im Rahmen der freiwilligen beruflichen Vorsorge der 2. Säule (Säule 2b) zu versichern. Für Bauernfamilien ist dies bei der «Agrisano Prevos» möglich. Diese Vorsorgemöglichkeit steht den Betriebsleitern und Weitere Auskunft Versicherungsberatung St. Galler Bauernverband Magdenauerstr. 2 Postfach 9230 Flawil Tel. 071 394 60 17 [email protected] den mitarbeitenden Familienmitgliedern mit eigenem AHV-Einkommen offen. Im Rahmen der Säule 3a bieten die Versicherungsgesellschaften und Banken gebundene Vorsorgepolicen respektive Vorsorgekonten an. Arbeitnehmer, die Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen, können einen Maximalbetrag von 6768 Franken einlegen. Selbständigerwerbende, ohne Pensionskasse (2. Säule), können 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens beziehungsweise maximal 33 840 Franken einlegen. Die «normale» Lebensversicherung (Säule 3b) existiert seit über hundert Jahren. Sie wird heute oft nicht mehr unter dem Titel Lebensversicherung angeboten, sondern unter irgendeinem Produktenamen. Die Vorund Nachteile der Versicherungsund Banklösungen sollten berücksichtigt werden. Ein wichtiger Punkt sind die Sicherheit und die Rendite sowie die Liquidität der Anlagen. Der Schweizerische Bauernverband hat auch hier für die Landwirtschaft massgeschneiderte Lösungen entwickelt. Steuerliche Vorteile All diese Anlagen zeichnen sich durch ihre steuerlichen Vorteile aus, welche insbesondere beim Aufbau der Altersvorsorge zum Tragen kommen. Die Beiträge in die 2. Säule und in die 3. Säule können bei den Steuern abgezogen werden. Eine Konsequenz dieser Steuervorteile ist die Gebundenheit der investierten Mittel. Beim Bezug des st.galler bauer 6 – 2015 Altersguthabens fallen dann wieder Steuern an. Diese Steuern sind aber tiefer als die ersparten Steuern bei der Einzahlung, somit lohnt sich diese Art der Vorsorge aus steuerlicher Sicht. Die steuerliche Begünstigung der Säule 3b liegt zum einen darin, dass die Prämie bis zu einem kantonal festgelegten Höchstbetrag (Pauschalabzug für Versicherungsprämien) vom Einkommen abgezogen werden kann. Zum anderen unterliegt die Rendite (Zins und Überschuss) nicht der Einkommenssteuer. Der Gewinn geht unversteuert direkt ins Vermögen über. Während der Laufzeit des Vertrages muss aber der Rückkaufswert der Police als Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden. Bei der Auszahlung bei Vertragsablauf erfolgt keine Be- sgbv steuerung. Wichtig ist die frühzeitige Steuerplanung. Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist es zu spät, um Steuersparmassnahmen vorzunehmen. Güter- und Erbrecht In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein Testament und oder einen Eheund Erbvertrag zu erstellen. In der Regel werden diese von einem Anwalt erstellt und beim Amts notariat hinterlegt. Die Erbteilung und der Schutz des Partners sind somit garantiert. Thomas Alder, Flawil Workshop Pensionsplanung: Der St.Galler Bauernverband führt am 2.März in Flawil einen Workshop zum Thema der Pensionsplanung durch. Der Kurs ist für Landwirte ab einem Alter von etwa 55 Jahren gedacht. Anmeldungen unter 071 394 60 17. TELEX ES kann Mengensteuerung fortführen. An der Delegiertenversammlung von Emmentaler Switzerland (ES) wurde die Einführung eines standardisierten Käsekaufvertrags gutgeheissen. Damit kann die Mengensteuerung auf privatrechtlicher Basis weitergeführt werden, nachdem die Allgemeinverbindlichkeit per Ende Juni ausläuft. ES will mit dem neuen System stabile Preise erreichen, indem Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht gehalten werden. Künftig müssen die Mitglieder zwingend den standardisierten Käsekaufvertrag verwenden. lid. Die «Bauer, ledig, sucht ...»-Flyer wurden breit gestreut Bauer, verheiratet, findet … «Glaubsch nöd, was i hüt i dä Post ka ha»; mit diesen Worten empfing mich mein Mann vorletzte Woche grinsend. In der Hand hielt er einen «Bauer, ledig, sucht ...»-Flyer inklusive verspätete Neujahrs grüsse und Anmeldetalon. Der Flyer befand sich – unadressiert – im Briefkasten. Doch warum bekam mein Mann einen solchen Flyer (weder ledig noch praktizierender Bauer)? Der Nachbar nicht? Teils Gossauer Landwirte nicht? Jene in der Nachbargemeinde doch? Das schreit nach: Melde dich, Mann! Egal ob Landwirt oder nicht, ledig oder nicht! Geht der Sendung «Bauer, ledig, sucht ...» die Kandi- daten aus? «Der Kandidatenzulauf ist auf einem gleichbleibenden, guten Level geblieben», lässt Dominik Kaiser, Geschäftsführer von 3plus, wissen. Die Neujahrsgrüsse würden sich an alle ländlichen Haushalte der deutschsprachigen Schweiz richten. Den Versand und die Ad ressauswahl übernahm die Post mit PromoPost Selektiv. Das heisst, neben Ein- und Zweifamilienhäusern und Postfächern sind auch Landwirtschaftsbetriebe eine von aus sen gut erkennbare Zielgruppe, welche einfach mit Werbung beliefert werden kann. Und so lief es wohl auch mit dem «Bauer, ledig, sucht ...»-Fly- er. Nur: Den Zivilstand zu filtern, ist relativ schwierig. Oder man stelle sich vor, der arme Pöstler frage jede ländliche Hausfrau nach ihrem Zivilstand. Unvorstellbar, das Chaos! Apropos Zivilstand: Bis zum Redaktionsschluss lagen der Redaktion keine Informationen über von Wallholz verletzte verheiratete Bauern vor, welche den Anmeldetalon nicht sofort entsorgt hatten. Patricia Wichser, Wattwil 31
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