Weiterbildung zur Pensionsplanung in der Landwirtschaft

sgbv
st.galler bauer 6 – 2015
Versicherungsberatung St.Galler Bauernverband informiert
Pensionsplanung ist Lebensplanung
In jungen Jahren, insbesondere
nach der Betriebsübernahme,
ist der Versicherungsschutz bei
Tod und Invalidität zentral. Mit
jedem neuen Lebensabschnitt
wächst aber die Bedeutung der
Altersvorsorge. Dabei bilden
der Aufbau eines optimal
funktionierenden Betriebs und
genügend Wohnraum eine
Grundlage der Altersvorsorge.
Wie hoch wird meine Rente sein?
Habe ich Beitragslücken? Wie verändern sich Einkommen/Ausgaben nach der Pensionierung? Wie
verändert sich die Steuersituation
nach der Pensionierung? Wie und
zu welchem Wert kann ich meinen Betrieb verkaufen? Was für
Kapitalauszahlungen werden vorhanden sein? Wo und zu welchen
Bedingungen kann ich wohnen?
Wie sind meine Erben gestellt?
Was muss ich vorkehren? Solche
Fragen beschäftigen bei der Pensionsplanung. Denn Pensionsplanung ist immer auch Lebensplanung.
Die erste Säule
Die Renten im ersten und zweiten
Rentenfall werden aufgrund des
massgebenden durchnittlichen Einkommens (IK) bei der AHV berechnet. Die Höhe des Einkommens
kann von verschiedenen Massnahmen beeinflusst werden. Wie alles
im Leben haben diese Auswirkungen auch zwei Seiten. Ein tiefer
AHV-Lohn verspricht weniger Prämienzahlungen, dafür aber auch
eine kleinere Rente. Auch der ge30
rechten Verteilung des Erwerbseinkommens unter den mitarbeitenden Familienmitgliedern sollte besondere Beachtung geschenkt
werden. Die erste Säule ist immer
noch die wichtigste Errungenschaft
unseres Sozialversicherungssystemes und dient der Sicherung der
Existenz.
Zweite und dritte Säule
Alle familienfremden Angestellten,
die mehr als Fr. 1762.50 pro Monat
verdienen und mehr als drei Monate angestellt sind, werden obligatorisch in der Säule 2a (BVG) versichert. Der Gesetzgeber ermöglicht
es Selbständigerwerbenden, sich
bei der Vorsorgeeinrichtung ihres
Berufsverbandes freiwillig im Rahmen der freiwilligen beruflichen
Vorsorge der 2. Säule (Säule 2b) zu
versichern. Für Bauernfamilien ist
dies bei der «Agrisano Prevos»
möglich. Diese Vorsorgemöglichkeit steht den Betriebsleitern und
Weitere Auskunft
Versicherungsberatung
St. Galler Bauernverband
Magdenauerstr. 2
Postfach
9230 Flawil
Tel. 071 394 60 17
[email protected]
den mitarbeitenden Familienmitgliedern mit eigenem AHV-Einkommen offen.
Im Rahmen der Säule 3a bieten
die Versicherungsgesellschaften
und Banken gebundene Vorsorgepolicen respektive Vorsorgekonten
an. Arbeitnehmer, die Beiträge an
eine Pensionskasse bezahlen, können einen Maximalbetrag von
6768 Franken einlegen. Selbständigerwerbende, ohne Pensionskasse (2. Säule), können 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens
beziehungsweise maximal 33 840
Franken einlegen. Die «normale»
Lebensversicherung (Säule 3b)
existiert seit über hundert Jahren.
Sie wird heute oft nicht mehr unter dem Titel Lebensversicherung
angeboten, sondern unter irgendeinem Produktenamen. Die Vorund Nachteile der Versicherungsund Banklösungen sollten berücksichtigt werden. Ein wichtiger
Punkt sind die Sicherheit und die
Rendite sowie die Liquidität der
Anlagen. Der Schweizerische Bauernverband hat auch hier für die
Landwirtschaft massgeschneiderte Lösungen entwickelt.
Steuerliche Vorteile
All diese Anlagen zeichnen sich
durch ihre steuerlichen Vorteile aus,
welche insbesondere beim Aufbau
der Altersvorsorge zum Tragen
kommen. Die Beiträge in die 2.
Säule und in die 3. Säule können
bei den Steuern abgezogen werden. Eine Konsequenz dieser Steuervorteile ist die Gebundenheit der
investierten Mittel. Beim Bezug des
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Altersguthabens fallen dann wieder Steuern an. Diese Steuern sind
aber tiefer als die ersparten Steuern bei der Einzahlung, somit lohnt
sich diese Art der Vorsorge aus
steuerlicher Sicht. Die steuerliche
Begünstigung der Säule 3b liegt
zum einen darin, dass die Prämie
bis zu einem kantonal festgelegten
Höchstbetrag (Pauschalabzug für
Versicherungsprämien) vom Einkommen abgezogen werden kann.
Zum anderen unterliegt die Rendite (Zins und Überschuss) nicht der
Einkommenssteuer. Der Gewinn
geht unversteuert direkt ins Vermögen über. Während der Laufzeit des
Vertrages muss aber der Rückkaufswert der Police als Vermögen
in der Steuererklärung deklariert
werden. Bei der Auszahlung bei
Vertragsablauf erfolgt keine Be-
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steuerung. Wichtig ist die frühzeitige Steuerplanung. Beim Ausfüllen
der Steuererklärung ist es zu spät,
um Steuersparmassnahmen vorzunehmen.
Güter- und Erbrecht
In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein
Testament und oder einen Eheund Erbvertrag zu erstellen. In der
Regel werden diese von einem
Anwalt erstellt und beim Amts­
notariat hinterlegt. Die Erbteilung
und der Schutz des Partners sind
somit garantiert.
Thomas Alder, Flawil
Workshop Pensionsplanung: Der St.Galler
Bauernverband führt am 2.März in Flawil einen
Workshop zum Thema der Pensionsplanung
durch. Der Kurs ist für Landwirte ab einem Alter
von etwa 55 Jahren gedacht. Anmeldungen
­unter 071 394 60 17.
TELEX
ES kann Mengensteuerung
fortführen. An der Delegiertenversammlung von Emmentaler Switzerland (ES) wurde
die Einführung eines standardisierten Käsekaufvertrags gutgeheissen. Damit kann die
Mengensteuerung auf privatrechtlicher Basis weitergeführt
werden, nachdem die Allgemeinverbindlichkeit per Ende
Juni ausläuft. ES will mit dem
neuen System stabile Preise erreichen, indem Angebot und
Nachfrage im Gleichgewicht
gehalten werden. Künftig müssen die Mitglieder zwingend
den standardisierten Käsekaufvertrag verwenden. lid.
Die «Bauer, ledig, sucht ...»-Flyer wurden breit gestreut
Bauer, verheiratet, findet …
«Glaubsch nöd, was i hüt i dä
Post ka ha»; mit diesen Worten
empfing mich mein Mann vorletzte
Woche grinsend. In der Hand hielt
er einen «Bauer, ledig, sucht ...»-Flyer inklusive verspätete Neujahrs­
grüsse und Anmeldetalon. Der Flyer befand sich – unadressiert – im
Briefkasten. Doch warum bekam
mein Mann einen solchen Flyer
(weder ledig noch praktizierender
Bauer)? Der Nachbar nicht? Teils
Gossauer Landwirte nicht? Jene in
der Nachbargemeinde doch?
Das schreit nach: Melde dich,
Mann! Egal ob Landwirt oder nicht,
ledig oder nicht! Geht der Sendung
«Bauer, ledig, sucht ...» die Kandi-
daten aus? «Der Kandidatenzulauf
ist auf einem gleichbleibenden, guten Level geblieben», lässt Dominik
Kaiser, Geschäftsführer von 3plus,
wissen. Die Neujahrsgrüsse würden
sich an alle ländlichen Haushalte
der deutschsprachigen Schweiz
richten. Den Versand und die Ad­
ressauswahl übernahm die Post mit
PromoPost Selektiv. Das heisst, neben Ein- und Zweifamilienhäusern
und Postfächern sind auch Landwirtschaftsbetriebe eine von aus­
sen gut erkennbare Zielgruppe,
welche einfach mit Werbung beliefert werden kann.
Und so lief es wohl auch mit
dem «Bauer, ledig, sucht ...»-Fly-
er. Nur: Den
Zivilstand zu
filtern, ist relativ schwierig. Oder man
stelle sich vor,
der arme Pöstler frage jede
ländliche Hausfrau nach ihrem
Zivilstand. Unvorstellbar, das Chaos! Apropos Zivilstand: Bis zum Redaktionsschluss
lagen der Redaktion keine Informationen über von Wallholz verletzte verheiratete Bauern vor,
welche den Anmeldetalon nicht
sofort entsorgt hatten.
Patricia Wichser, Wattwil
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