Ehrenamtliches Engagement für gute Nachbarschaft 700 Jahre Stift St. Marien zu Lemgo Ankunft der barmherzigen Schwestern in Lemgo im Jahre 1306. Ausschnitt aus dem historischen Bildteppich im Kapitelsaal des Stiftes Handreichung für Stiftdamen I. Allgemeine Vorbemerkung: 1. Nach der Stiftssatzung wird der Stiftszweck dadurch verwirklicht, dass alte Menschen in Einrichtungen des Stiftes karitativ und kom munikativ betreut und gefördert werden. Dabei sollen die Stiftsdamen eine begrenze Zeit lang mitwirken. Sie sind also ehrenamliche Mitarbeiterinnen des Stiftes, die unter der Leitung der Dechantin eine Aufgabengemeinschaft bilden. Die Dechantin koordiniert die Aufgaben und ihre Verteilung. Der Stiftsrentmeister unterstützt die Arbeit der Stiftsdamen und stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Hilfen und finanziellen Mittel zur Verfügung. 2. In jedem Wohnquartiertr sollten mindestens zwei Stiftsdamen gemeinsam tätig sein. Sie arbeiten in ihrem Wohnquartier zusammen und vertreten sich gegenseitig. 3. Die Satzung überlässt es der Praxis, die Bestimmung „kommunikative und karitative Betreuung und Förderung“ mit Inhalt und Leben zu erfüllen. Es versteht sich von selbst, dass der Inhalt sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Stiftsbewohner orientieren muss und unser Engagement nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit erfolgreich ist. Diese Orientierungshilfe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist jederzeit für Anregungen und Kritik offen (s. Ziff. III). II. Die Aufgaben 1. Die Stiftsdamen begrüßen neue Bewohner unmittelbar nach ihrem Einzug durch einen Besuch und helfen ihnen über die ersten „Hemmschwellen“ in die Nachbarschaft und Gemeinschaft hinweg. a) Sie informieren sie über die für sie unmittelbar wichtigen Leistungen des Stifts, b) überreichen ihnen: den Veranstaltungskalender, das letzte Mitteilungsheft, den Waschplan, c) zeigen ihnen die wichtigsten Einrichtungen: Keller, Waschküche, Trocken- und Abstellräume, Gemeinschaftsbäder, Gemeinschaftsraum und Gartenlaube, d) erläutern Bedeutung und Bedienung des Notrufsystems. e) Sie bieten ihre Hilfe an und hinterlassen ihre Telefonnummer, unter der sie notfalls zu erreichen sind. 2. Die Stiftsdamen pflegen Nachbarschaft: sie machen Geburtstagsund Krankenbesuche, rufen in Notfällen Hilfe, gegebenenfalls verständigen sie die Dechantin und/oder den Stiftsrentmeister, wenn sie Rat und Unterstützung brauchen. 3. Die Stiftsdamen verwalten die Gemeinschaftsreinrichtungen ihres Wohnquartiers (Gemeinschaftsraum, Gartenlaube). Sie achten auf die ordnungsgemäße regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen und informieren bei Grund zu Beanstandungen den Stiftsrentmeister. Sie weisen den Stiftsrentmeister auf notwendige Reparaturar- beiten hin oder informieren ihn über Klagen der Bewohner, damit Abhilfe geschaffen werden kann. 4. Die Stiftsdamen wirken bei der Durchführung der Gemeinschaftsveranstaltungen mit oder organisieren solche nach der Beratung mit der Dechantin aus eigener Initiative. Sollte eine organisatorische oder finanzielle Hilfe erforderlich sein, wird dies mit dem Stiftsrentmeister besprochen. III. Förderung der Zusammenarbeit: 1. Zur Förderung der Zusammenarbeit laden Dechantin und Stiftsrentmeister gemeinsam zu regelmäßigen Gesprächen ein. Sie dienen der Information, dem Erfahrungsaustausch, der Beratung von Verbesserungs- und Änderungsvorschlägen, die aus dem Kreis der Stiftsdamen vorgetragen werden, oder die Erörterung von Problemen, die sich gezeigt haben und eine Lösung erfordern. Insbesondere jedoch sollen sie helfen, dass wir zu einer echten Aufgabengemeinschaft zusammenfinden. 2. Wenn bestimmte Probleme es ratsam erscheinen lassen, können sachkundige Gäste als Referenten und Gesprächspartner eingeladen werden. Der Besuch verwandter Einrichtungen soll den Blick für die Probleme des Stifts weiten helfen und Einblick in die Vielfalt der Problemlösungen verschaffen, die andere Einrichtungen gefunden haben und praktizieren. 3. Die Satzungsbestimmungen zur Aufgabe des Stiftskapitels bleiben unberührt. Stiftsbüro: Heustraße 32, 32 657 Lemgo, Telefon 05261 - 92 79 74
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