Die SEPA-Firmen-Lastschrift für Geldeinzüge bei Unternehmenskunden in ganz Europa Die SEPA-Firmen-Lastschrift für Geldeinzüge bei Unternehmenskunden in ganz Europa ist erschienen in der Reihe „Fit für SEPA mit der Bank 1 Saar“ als vierte von insgesamt vier Broschüren. Dieser vierte Band beinhaltet Details zur SEPA-Firmen-Lastschrift. Als weitere Bände sind erschienen: · Band 1: „SEPA auf einen Blick“ gibt einen Überblick über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area). · Band 2: „SEPA-Lastschrift: Geldbeträge Europaweit einziehen“ gibt einen Überblick über die beiden Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrit. · Band 3: „Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa“ beinhaltet Details zur SEPA-Basis-Lastschrift. Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Stand: Dezember 2015 © Bank 1 Saar eG, Saarbrücken Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen zum SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren zusammengestellt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an ihren Berater. Inhaltsübersicht: (1) Allgemeines (2) Die Gläubiger-Identifikationsnummer (3) Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (4) Die Mandatsreferenz (5) Fest definiertes Fälligkeitsdatum (6) Vorab-Informationspflicht (7) Vorab-Einreichungsfristen (8) Erstattungsfristen (9) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften (10) Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-FirmenlastschriftMandate (11) Anlage 2: SEPA-Teilnehmerländer 1. Allgemeines Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Business-to-Business – abgekürzt: SDD B2B) können Sie problemlos Geldeinzüge in Euro sowohl im Inland als auch aus allen anderen SEPA-Teilnehmerländern tätigen. Das Verfahren ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher auch nur eingesetzt werden, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Voraussetzungen zur Nutzung dieses Verfahrens sind: § Abschluss einer Vereinbarung mit der Bank 1 Saar zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens § Erteilung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank § Vereinbarung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats § Der Zahlungspflichtige muss seine Bank vor dem ersten Lastschrifteinzug über das erteilte Mandat in Kenntnis setzen und dieser eine Kopie des Mandats mit Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) einreichen. 2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine persönliche Kennung zur Identifizierung im SEPA-Lastschriftverfahren. Die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier) wird nur von der Deutschen Bundesbank – und zwar ausschließlich elektronisch – vergeben. Die entsprechende Web-Seite lautet: www.glaeubiger-id.bundesbank.de 3. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat ist eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem (bzw. Kontoinhaber, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) und Zahlungsempfänger. Es dient als rechtliche Grundlage für den Geldeinzug per SEPA-Firmen-Lastschrift. In dieser Vereinbarung wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Zudem enthält das SEPA-FirmenlastschriftMandat einen Hinweis auf dessen ausschließliche Verwendung für den Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Nicht- Verbrauchern gezogen sind. Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt – aber der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: „Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) be- rechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.“ Der Mandatstext muss stets in der Amtssprache des Wohnsitzlandes des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verfasst sein. Sofern der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht mit Gewissheit die Mandatssprache verstehen kann, ist der Mandatstext zusätzlich in englischer Sprache anzugeben. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein: § Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-LänderCode reicht nicht aus) und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (siehe oben). § Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. § Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-LänderCode reicht nicht aus), Kontoverbindung (IBAN und BIC) und Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des Kontoinhabers. § Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz (siehe unten). Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gilt grundsätzlich unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber). Wird allerdings binnen 36 Monaten seit dem letzten Lastschrifteinzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt das Mandat. Sofern nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge durchge- führt werden sollen, muss der Zahlungsempfänger ein neues Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einholen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungsempfänger. Dort muss das Mandat inklusive aller eventuellen Änderungen mindestens 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original aufbewahrt werden. 4. Die Mandatsreferenz Jedes SEPA-Lastschrift-Mandat erhält eine individuelle Mandatsreferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger vorgegeben und umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen. Die Mandatsreferenz wird bei allen Lastschrifteinzügen angegeben, welche auf Grundlage des betreffenden Mandats durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe oben) des Zahlungsempfängers wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Mandatsreferenz kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) nachträglich, jedoch vor dem ersten Lastschrifteinzug, bekannt gegeben werden. 5. Fest definiertes Fälligkeitsdatum Ein besonderer Vorteil bei SEPA-Lastschriften ist die Vereinbarung eines festen Fälligkeitstermins (sog. Due Day). Dieser wird dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Der Zahlungsempfänger muss SEPALastschriften zum Einzug bei seiner Bank so einreichen, dass diese rechtzeitig dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) übermittelt werden können. Unser Tipp: Mit Einführung eines festen Fälligkeitstermins bei der SEPALastschrift können Sie als Zahlungsempfänger Ihr Liquiditätsmanagement sowie Ihre Zahlungsströme Tag genau steuern. 6. Vorab-Informationspflicht Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-FirmenLastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) eine Vorab-Anzeige (Pre-Notification) zukommen lassen. Gemäß den Regelwerken zu SEPA muss diese VorabAnzeige mindestens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung stattfinden. Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vereinbart werden. Beinhalten muss die Vorab-Anzeige den fälligen Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers sowie die Mandatsreferenz des zugrundeliegenden SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Die Vorab-Anzeige kann beispielsweise in Form einer Rechnung, einer Police, eines Vertrages oder eines Avises erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen in gleicher Betragshöhe reicht eine einmalige Vorab- Information. Diese sollte einen Hinweis dahingehend beinhalten, dass sich, sofern der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des Zahlungspflichtigen (bzw. des Kontoinhabers, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) liegt, der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung auf den nächst folgenden Geschäftstag der Bank des Zahlungspflichtigen (bzw. des Kontoinhabers, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) verschiebt. 7. Vorab-Einreichungsfristen Um eine rechtzeitige Weiterleitung von Lastschriften zu gewährleisten, welche von unseren Kunden bei der Bank 1 Saar zum Einzug eingereicht werden, gelten folgende Vorab-Einreichungsfristen: Einmalige, erstmalige oder Folge-SEPA-Firmen-Lastschriften müssen der Bank 1 Saar jeweils 2 Geschäftstage vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day) vorliegen. Der frühestmögliche Termin zur Einreichung bei der Bank 1 Saar liegt für alle Lastschrift-Arten bei 45 Geschäftstagen vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day). Hierbei sind auch die Einreichungsfristen (sog. „Cut-off-Zeiten“) von Zahlungsverkehrsbelegen bzw. -dateien gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank des Zahlungsempfängers zu beachten. 8. Erstattungsfristen Ab dem Fälligkeitstag einer SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) ist der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht berechtigt, die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Allerdings kann der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anweisen, Lastschriften nicht einzulösen. 9. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Lastschriften mit Beträgen größer 12.500 Euro die geltenden Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Entsprechende Zahlungen sind der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Meldung können wir leider nicht für Sie übernehmen. Die Meldedaten können Sie elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Für Fragen zum Thema Meldepflichten (z. B. Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen) hat die Deutsche Bundesbank ein kostenfreies Servicetelefon unter der Nummer 0800 1234-111 eingerichtet 10. Muster verschiedener SEPA-Firmenlastschrift-Mandate 10.1. SEPA-Firmenlastschrift-Mandat 10.2. SEPA-Firmenlastschrift-Mandat mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner Unser Tipp: Muster-Übersetzungen der Mandatstexte finden Sie auf den Internetseiten des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC) unter folgenden Links: § http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=cor e_sdd_mandate_transalations § http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=se pa_b2b_dd_mandate_translations Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 10.1. Muster eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats SEPA-Firmenlastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: 987 543 CB2 Zahlungsart: ¨ Wiederkehrende Zahlung ¨ Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin/ Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/ Wir sind berechtigt, mein/ unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. _________________________________________________ Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) _________________________________________________ Straße und Hausnummer _________________________________________________ Postleitzahl und Ort _________________________________________________ Land DE__|____|____|____|____|__ IBAN des Zahlungspflichtigen _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) _________________________________________________ Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 10.2. Muster eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner SEPA-Firmenlastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: 987 543 CB2 Zahlungsart: ¨ Wiederkehrende Zahlung ¨ Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin/ Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/ Wir sind berechtigt, mein/ unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. _________________________________________________ Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) _________________________________________________ Straße und Hausnummer _________________________________________________ Postleitzahl und Ort _________________________________________________ Land DE__|____|____|____|____|__ IBAN des Zahlungspflichtigen _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) _________________________________________________ Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen Dieses SEPA-Lastschrift-Mandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrags/des Abonnements) mit ______________________________________ Vorname und Name 11. Anlage: SEPA-Teilnehmerländer 1 inkl. Französisch Guyana, Französisch Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Guardeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre, Wallis und Futuna 2 inkl. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Nordirland 3 IBAN-Länge Gibraltar (GI) 23 Stellen 4 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
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