SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift
für Geldeinzüge
bei Unternehmenskunden
in ganz Europa
Die SEPA-Firmen-Lastschrift
für Geldeinzüge bei Unternehmenskunden in ganz Europa
ist erschienen in der Reihe „Fit für SEPA mit der Bank 1 Saar“ als
vierte von insgesamt vier Broschüren. Dieser vierte Band beinhaltet
Details zur SEPA-Firmen-Lastschrift.
Als weitere Bände sind erschienen:
·
Band 1: „SEPA auf einen Blick“ gibt einen Überblick über den
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro
Payments Area).
·
Band 2: „SEPA-Lastschrift: Geldbeträge Europaweit einziehen“
gibt einen Überblick über die beiden Lastschriftverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrit.
·
Band 3: „Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz
Europa“ beinhaltet Details zur SEPA-Basis-Lastschrift.
Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
bereitgestellten Inhalte.
Stand: Dezember 2015
© Bank 1 Saar eG, Saarbrücken
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen zum SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren zusammengestellt. Für
weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an ihren Berater.
Inhaltsübersicht:
(1) Allgemeines
(2) Die Gläubiger-Identifikationsnummer
(3) Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
(4) Die Mandatsreferenz
(5) Fest definiertes Fälligkeitsdatum
(6) Vorab-Informationspflicht
(7) Vorab-Einreichungsfristen
(8) Erstattungsfristen
(9) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften
(10) Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-FirmenlastschriftMandate
(11) Anlage 2: SEPA-Teilnehmerländer
1. Allgemeines
Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Business-to-Business – abgekürzt: SDD B2B) können Sie problemlos
Geldeinzüge in Euro sowohl im Inland als auch aus allen anderen
SEPA-Teilnehmerländern tätigen. Das Verfahren ist speziell auf die
Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher auch
nur eingesetzt werden, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und
BIC. Voraussetzungen zur Nutzung dieses Verfahrens sind:
§
Abschluss einer Vereinbarung mit der Bank 1 Saar zum
Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
§
Erteilung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer durch die
Deutsche Bundesbank
§
Vereinbarung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
§
Der Zahlungspflichtige muss seine Bank vor dem ersten
Lastschrifteinzug über das erteilte Mandat in Kenntnis setzen
und dieser eine Kopie des Mandats mit Original-Unterschrift
(Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) einreichen.
2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine persönliche Kennung zur Identifizierung im SEPA-Lastschriftverfahren.
Die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier)
wird nur von der Deutschen Bundesbank – und zwar ausschließlich
elektronisch – vergeben. Die entsprechende Web-Seite lautet:
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
3. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat ist eine besondere schriftliche
Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem (bzw. Kontoinhaber,
sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) und Zahlungsempfänger. Es dient als rechtliche Grundlage für den Geldeinzug per
SEPA-Firmen-Lastschrift. In dieser Vereinbarung wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einzuziehen. Zusätzlich wird die
Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) zur Einlösung der
Lastschrift angewiesen. Zudem enthält das SEPA-FirmenlastschriftMandat einen Hinweis auf dessen ausschließliche Verwendung für
den Einzug
von Lastschriften, die auf Konten
von Nicht-
Verbrauchern gezogen sind.
Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt – aber der Inhalt.
Der rechtlich relevante Text des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist
im folgenden Wortlaut anzugeben: „Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin
(Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) be-
rechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.“
Der Mandatstext muss stets in der Amtssprache des Wohnsitzlandes des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verfasst sein. Sofern
der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht mit Gewissheit die Mandatssprache verstehen kann, ist der Mandatstext zusätzlich in englischer Sprache anzugeben.
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten
sein:
§
Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-LänderCode reicht nicht aus) und Gläubiger-Identifikationsnummer des
Zahlungsempfängers (siehe oben).
§
Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.
§
Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-LänderCode reicht nicht aus), Kontoverbindung (IBAN und BIC) und
Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des
Kontoinhabers.
§
Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz (siehe unten).
Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gilt grundsätzlich unbefristet bis
zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber). Wird
allerdings binnen 36 Monaten seit dem letzten Lastschrifteinzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt das
Mandat. Sofern nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge durchge-
führt werden sollen, muss der Zahlungsempfänger ein neues Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einholen.
Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungsempfänger. Dort muss das Mandat inklusive aller eventuellen
Änderungen mindestens 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original aufbewahrt werden.
4. Die Mandatsreferenz
Jedes SEPA-Lastschrift-Mandat erhält eine individuelle Mandatsreferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger vorgegeben und umfasst
bis zu 35 alphanumerische Stellen. Die Mandatsreferenz wird bei
allen Lastschrifteinzügen angegeben, welche auf Grundlage des betreffenden Mandats durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe oben) des Zahlungsempfängers
wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Mandatsreferenz
kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) nachträglich, jedoch vor dem ersten Lastschrifteinzug,
bekannt gegeben werden.
5. Fest definiertes Fälligkeitsdatum
Ein besonderer Vorteil bei SEPA-Lastschriften ist die Vereinbarung
eines festen Fälligkeitstermins (sog. Due Day). Dieser wird dem
Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Der Zahlungsempfänger muss SEPALastschriften zum Einzug bei seiner Bank so einreichen, dass diese
rechtzeitig dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
übermittelt werden können.
Unser Tipp:
Mit Einführung eines festen Fälligkeitstermins bei der SEPALastschrift können Sie als Zahlungsempfänger Ihr Liquiditätsmanagement sowie Ihre Zahlungsströme Tag genau steuern.
6. Vorab-Informationspflicht
Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-FirmenLastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen
(Kontoinhaber) eine Vorab-Anzeige (Pre-Notification) zukommen
lassen. Gemäß den Regelwerken zu SEPA muss diese VorabAnzeige mindestens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung
stattfinden. Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem
Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
vereinbart werden. Beinhalten muss die Vorab-Anzeige den fälligen
Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer
des Zahlungsempfängers sowie die Mandatsreferenz des zugrundeliegenden
SEPA-Firmenlastschrift-Mandats.
Die
Vorab-Anzeige
kann beispielsweise in Form einer Rechnung, einer Police, eines
Vertrages oder eines Avises erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen
in
gleicher
Betragshöhe
reicht
eine
einmalige
Vorab-
Information. Diese sollte einen Hinweis dahingehend beinhalten,
dass sich, sofern der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des Zahlungspflichtigen (bzw. des
Kontoinhabers, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht)
liegt, der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung auf den nächst folgenden Geschäftstag der Bank des Zahlungspflichtigen (bzw. des
Kontoinhabers, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht)
verschiebt.
7. Vorab-Einreichungsfristen
Um eine rechtzeitige Weiterleitung von Lastschriften zu gewährleisten, welche von unseren Kunden bei der Bank 1 Saar zum Einzug
eingereicht werden, gelten folgende Vorab-Einreichungsfristen:
Einmalige, erstmalige oder Folge-SEPA-Firmen-Lastschriften müssen der Bank 1 Saar jeweils 2 Geschäftstage vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day) vorliegen.
Der frühestmögliche Termin zur Einreichung bei der Bank 1 Saar
liegt für alle Lastschrift-Arten bei 45 Geschäftstagen vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day).
Hierbei sind auch die Einreichungsfristen (sog. „Cut-off-Zeiten“) von
Zahlungsverkehrsbelegen bzw. -dateien gemäß dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der Bank des Zahlungsempfängers zu beachten.
8. Erstattungsfristen
Ab dem Fälligkeitstag einer SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) ist
der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht berechtigt, die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Allerdings kann der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
9. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften
Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Lastschriften mit
Beträgen größer 12.500 Euro die geltenden Meldepflichten gemäß
Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Entsprechende Zahlungen sind
der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Meldung können wir
leider nicht für Sie übernehmen. Die Meldedaten können Sie elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Für Fragen zum
Thema Meldepflichten (z. B. Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen) hat die Deutsche Bundesbank ein kostenfreies Servicetelefon unter der Nummer 0800 1234-111 eingerichtet
10.
Muster verschiedener
SEPA-Firmenlastschrift-Mandate
10.1.
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
10.2.
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat mit einem vom Kontoinhaber
abweichenden Schuldner
Unser Tipp:
Muster-Übersetzungen der Mandatstexte finden Sie auf den Internetseiten des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC)
unter folgenden Links:
§
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=cor
e_sdd_mandate_transalations
§
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=se
pa_b2b_dd_mandate_translations
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration.
10.1.
Muster eines
SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz: 987 543 CB2
Zahlungsart:
¨ Wiederkehrende Zahlung
¨ Einmalige Zahlung
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die
von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von
Unternehmern gezogen sind. Ich bin/ Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung
eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/ Wir sind berechtigt, mein/ unser
Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
_________________________________________________
Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
_________________________________________________
Straße und Hausnummer
_________________________________________________
Postleitzahl und Ort
_________________________________________________
Land
DE__|____|____|____|____|__
IBAN des Zahlungspflichtigen
_________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC)
_________________________________________________
Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration.
10.2.
Muster eines
SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
mit einem vom Kontoinhaber
abweichenden Schuldner
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz: 987 543 CB2
Zahlungsart:
¨ Wiederkehrende Zahlung
¨ Einmalige Zahlung
Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die
von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von
Unternehmern gezogen sind. Ich bin/ Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung
eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin/ Wir sind berechtigt, mein/ unser
Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
_________________________________________________
Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
_________________________________________________
Straße und Hausnummer
_________________________________________________
Postleitzahl und Ort
_________________________________________________
Land
DE__|____|____|____|____|__
IBAN des Zahlungspflichtigen
_________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC)
_________________________________________________
Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen
Dieses SEPA-Lastschrift-Mandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrags/des Abonnements) mit
______________________________________
Vorname und Name
11. Anlage: SEPA-Teilnehmerländer
1 inkl. Französisch Guyana, Französisch Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Guardeloupe,
Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre, Wallis und Futuna
2 inkl. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Nordirland
3 IBAN-Länge Gibraltar (GI) 23 Stellen
4 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt werden.
Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.