Mitteilungsblatt der Stadt Niederstotzingen mit Stadtteilen Oberstotzingen, Stetten o. L. und Lontal mit Reuendorf Nr. 40 Donnerstag, 1. Oktober Jahrgang 2015 Amtliche Bekanntmachungen Amtlicher Bericht der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2015 Bürgermeisterwahl 2016 1. Feststellung der Stellenausschreibung und des Endes der Einreichungsfrist 2. Bildung des Gemeindewahlausschusses und der Wahlbezirke sowie Bestellung der Wahlvorstände 3. Festlegung der Kandidatenvorstellung und deren Ablauf Herr Gerhard Kieninger wurde am 15.07. 2012 als Bürgermeister der Stadt Niederstotzingen wiedergewählt. Die Amtszeit schloss sich an die vorangegangene Amtszeit an und begann am 10.10.2012. Die Amtszeit dauert acht Jahre und würde regulär mit Ablauf des 09.10.2020 enden. Mit Schreiben vom 16.06.2015 hat Herr Gerhard Kieninger seine Entlassung aus dem Amt des Bürgermeisters der Stadt Niederstotzingen zum 31.03.2016 bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Heidenheim, eingereicht. Ein Zwischenbescheid des Landratsamts Heidenheim liegt vor. Hauptamtsleiter Salemi wies auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zur Wahl des Bürgermeisters hin. Danach darf die Wahl zum Bürgermeister frühestens drei Monate und muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Damit eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt werden kann, sollte der Wahltermin außerhalb der Ferien und der Weihnachts- und Neujahrsfesttage stattfinden. Der Gemeinderat beschloss den Wahltermin auf Sonntag, 31.01.2016 und den Termin einer notwendigen Neuwahl auf Sonntag, 21.02.2016 festzulegen. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag, also bis spätestens zum 27.11. 2015 öffentlich auszuschreiben. Daher wird die Stelle am Freitag, 23.10.2015 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben. Der Inhalt der Stellenausschreibung ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen. Der Gemeinderat beschloss, die Stellenausschreibung – wie vorgelegt – zu fassen. Das Ende der Einreichungsfrist bestimmt sich nach den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes für Baden-Württemberg. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ende der Einreichungsfrist auf 04.01.2016, 18:00 Uhr festzulegen, damit noch ausreichend Zeit für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen und den Druck der Stimmzettel verbleibt. Ebenso wurde das Ende der Verleger: Stadt Niederstotzingen · Postfach 61 · 89166 Niederstotzingen · Tel.: 07325/102-0 · Fax: 07325/102-36 www.niederstotzingen.de · [email protected] · Verantwortlich: Bürgermeister Kieninger oder Vertreter im Amt · Bezugspreis: 1,60 €/ mtl. Mitteilungsblatt Niederstotzingen · Seite 2 · 40 / 2015 Einreichungsfrist bei einer eventuell notwendigen Neuwahl auf Mittwoch, 03.02. 2016, 18.00 Uhr festgelegt, damit auch hier noch ausreichend Zeit für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für die Neuwahl und den eventuellen Druck der Stimmzettel verbleibt. Die Bekanntmachung der Wahl soll im Mitteilungsblatt der Stadt Niederstotzingen am 10.12.2015 öffentlich bekannt gemacht werden. Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz, so erläuterte Hauptamtsleiter Salemi, ist ein Gemeindewahlausschuss zu wählen, dem die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt. Er besteht zwingend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter sind in gleicher Zahl aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss mit drei Beisitzern vorzusehen. dem Eingang der Bewerbungen richtet und im Anschluss an die Vorstellungen der Bewerber an diese aus der Bürgerschaft Fra- gen gestellt werden können. Während der einzelnen Vorstellung darf sich kein Mitkandidat in der Stadthalle befinden. Feststellung der Jahresrechnung 2014 Herr Stadtkämmerer Renner erläuterte die einzelnen Positionen der Jahresrechnung 2014 anhand der Darstellung der Ergebnisse des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts und verschiedener Grafiken hierzu. Die Feststellungsergebnisse der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch den Gemeinderat gemäß § 95 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 41 Gemeindehaushaltsverordnung mit folgendem Ergebnis festgestellt: Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzender Bürgermeister Herr Gerhard Kieninger (kraft Gesetzes) stellvertretender Vorsitzender Herr Bernd Hegele Beisitzerin Frau Sylvia Bader, Stellvertreterin Frau Michaela Hahn Beisitzer Herr Klaus-Ulrich Kunze, Stellvertreterin Frau Antje Zieger Beisitzerin Frau Ursula Hegele, Stellvertreterin Frau Iris Wemmer. Gleichzeitig bestimmte der Gemeinderat, dass der Gemeindewahlausschuss die Aufgabe als Wahlvorstand für den Bezirk 001, Niederstotzingen-West im Rathaus Niederstotzingen wahrnimmt. Hinsichtlich der Bildung der Wahlbezirke und der Benennung der Wahllokale ergeben sich gegenüber den bisherigen Wahlen und Abstimmungen keine Änderungen. Hauptamtsleiter Salemi wies auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin, wonach die Stadt den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben kann, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben 10.494.264,47 €, im Vermögenshaushalt 2.601.373,79 €, Gesamthaushalt 13.095.638,26 €. Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 1.042.700 €. Entsprechend der bisherigen Regelung zur sogenannten Kandidatenvorstellung, fand diese regelmäßig am zweiten Freitag vor dem Wahltermin statt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Termin auf Freitag, 15.01.2016, 19:30 Uhr in der Stadthalle Niederstotzingen vorzusehen. Zugelassen sind alle vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Weiterhin beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig, die Redezeit je Bewerber auf 15 Minuten zu beschränken, dass die Reihenfolge der Vorstellungen sich nach Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag von 387.500 € entnommen. Die Verschuldung konnte um 142.118 € auf 2.964.183 € verringert werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt damit 651,61 €. Mitteilungsblatt Niederstotzingen · Seite 3 · 40 / 2015 Dachsanierung für Photovoltaik Bauhof und Kläranlage - Vergabe der Bauarbeiten In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses wurde die Firma Walter Konzept mit der Fortführung der Planung der Photovoltaikanlagen für das Rathaus und den Bauhof beauftragt. Vor der Installation der Anlage auf dem Bauhof muss das Dach allerdings saniert werden. Die Planung hierfür wurde ebenfalls an die Firma Walter Konzept vergeben. Die Sanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 5 Angebote gingen bei der Stadtverwaltung ein. Das wirtschaftlichste, geprüfte Angebot liegt von der Firma Peter Ruff aus Niederstotzingen vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Peter Ruff aus Niederstotzingen zum Angebotsbruttopreis von 55.310,61 €. Wohnbebauung Bürgerpark - Vergabe der Abbrucharbeiten „LONIDO“ und weitere Maßnahmen Die notwendigen Arbeiten zum Abbruch des ehemaligen Freizeitbades Lonido und der Baureifmachung des umliegenden Bürgerparks wurden am 15.08.2015 öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 8 Angebote bei der Stadtverwaltung abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt von der Firma Abbruch GmbH aus Aalen vor. Die ursprüngliche Kostenberechnung vom G + H Ingenieurteam GmbH belief sich auf brutto 182.700 € inklusive Baunebenkosten. Von Seiten des Planungsbüros und der Verwaltung wurden die Referenzen der Firma geprüft. Diese ergaben die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Auf die Nachfrage eines Gemeinderats, ob die Bäume im Bauareal entfernt würden, bestätigte dies Bürgermeister Kieninger, da im Rahmen eines gutachterlichen Verfahrens ermittelt wurde, dass die Bäume entfernt werden können. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Abbruch GmbH aus Aalen zum Bruttoangebotspreis von 113.023,46 €. Örtl. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderpaketes des Bundes Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen das Ziel definiert, einen Ausgleich von strukturstarken und strukturschwachen Kommunen durch die Förderung von Investitionen herbeizuführen. Diese zusätzlichen Finanzmittel werden von Seiten des Landes über eine Verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz über pauschale Zuwendungen und Zuwendun- Veranstaltungskalender Woche vom 1. Oktober bis 7. Oktober 2015 Sonntag, 4. Oktober 2015 Erntedankfest Evangelische Kirchengemeinde Niederstotzingen Andreaskirche Vorschau Woche vom 8. Oktober bis 14. Oktober 2015 Samstag, 10. Oktober 2015 Seniorenfeier „Herbst im TSV“ TSV Niederstotzingen Mehrzweckhalle Villa Kaleidos Oberstotzingen Sonntag, 11. Oktober 2015 Kirchweihfest Katholische Kirchengemeinde Niederstotzingen St. Petrus und Paulus-Kirche Gemeindehaus St. Franziskus Dienstag, 13. Oktober 2015 Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Rathaus Eine Übersicht über die gesamten Termine für 2015 finden Sie unter www.niederstotzingen.de ✎✏✐✎✏✐✎✏✐✎✏✐✎✏✐✎✏✐✎✏✐ gen aus dem Ausgleichstock mit Datum vom 25.08.2015 geregelt. Wesentliche Investitionsförderschwerpunkte sind Einrichtungen der frühkindlichen und Schulinfrastruktur, einschließlich Sporthallen oder Lehrschwimmbecken, und die energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen, einschließlich der Straßenbeleuchtung. Auch energetische Maßnahmen sonstiger Infrastruktur sind förderfähig, hierzu zählen auch Rathäuser, Büchereien, Begegnungsstätten und ähnliches. Die Stadt Niederstotzingen erhält, so Herr Bürgermeister Kieninger, aus diesem Programm, auf den zugrundegelegten Parametern, eine pauschale Zuwendung in Höhe von rund 51.000 €. Zwar handelt es sich grundsätzlich um eine pauschale Förderung, jedoch muss die Stadt Niederstotzingen einen entsprechenden Antrag an das Land für zuschussfähige Maßnahmen stellen und darüber hinaus mindestens 10 % der förderfähigen Investitionsausgaben zusätzlich tragen. Bürgermeister Kieninger erläuterte, dass sich aus Sicht der Stadtverwaltung für mögliche Maßnahmen unterschiedliche Ansatzpunkte ergeben. Allerdings priorisiere er zum jetzigen Zeitpunkt die Fortsetzung eine Intensivierung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Umstellung auf entsprechende LED-Leuchten. Hierbei rechnet die Stadtverwaltung mit einem Programm und Austauschwert von rund 100 Straßenleuchten. Im Gemeinderat wurde über die Möglichkeiten der sonstigen Nutzung der Mittel diskutiert. Die von der Verwaltung vorge- schlagene Maßnahme zur Umstellung auf die LED-Beleuchtung und damit die Fortsetzung des Programms, wurde als sehr gut empfunden. Ein entsprechender Haushaltsansatz werde für das Haushaltsjahr 2016 aufgenommen und die Antragsunterlagen von der Stadtverwaltung erstellt. Der Gemeinderat beschloss dieses einstimmig. Der Gemeinderat hat über folgende Bauvorhaben beraten: Neubau einer Garage mit Unterkellerung auf dem Flst. 78, Gartenstraße 12 in Niederstotzingen Erstellung eines Gartenhauses (< 40 m², außerhalb der Baugrenze) auf dem Flst. 773/3, Bei der Guldenwiese 9 in Niederstotzingen Erhöhung des Kniestocks auf der SüdWest-Seite des Gebäudes Ostpreußenstraße 13, Flst. 485/28 in Niederstotzingen durch Herrn Horst Wagner Vergrößerung der Dachgaube der Wohnung 6 des Gebäudes Banater Weg 1, Flst. 470/1 in Niederstotzingen durch Herrn Georg Seiler Wohnhausneubau mit Garage auf dem Flst. 24/2, Breite Straße 37/1 in Niederstotzingen durch Frau Manuela und Herrn Florian Schill Umrüstung der Werbeanlagen auf „Total“ bei der Tankstelle in Niederstotzingen, Bahnhofstraße 22, Flst. 7/1, 7/2, 7/3, 7/5 und 4 Im Anschluss an die öffentliche Sitzung erfolgte noch eine nichtöffentliche Sitzung. Mitteilungsblatt Niederstotzingen · Seite 4 · 40 / 2015 Feststellung der Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung der Stadt Niederstotzingen für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch den Gemeinderat am 22.09.2015 gemäß § 95 GemO i.V.m. § 41 GemHVO mit folgendem Ergebnis festgestellt: „Ich - Du Wir sind die Stadt“ FÖRDERVEREIN „650 Jahre lebenswerte Stadt Niederstotzingen“ e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, den 29.10.2015, um 19.00 Uhr, Rathaus Niederstotzingen, Sitzungssaal Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Aktuelle Vorhaben 3. Verschiedenes Zu dieser Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren Niederstotzingen VERMÖGENSÜBERSICHT BETEILIGUNGEN AN WIRTSCHAFTLICHEN UNTERNEHMEN Am 1. Oktober 2015 Herrn Engelbert Hartmann, Hohenzollernstraße 12, zum 75. Geburtstag Frau Frida Mailänder, Hintere Gasse 3, zum 71. Geburtstag Oberstotzingen Am 4. Oktober 2015 Frau Else Eberhardt, Neue Siedlung 4, zum 87. Geburtstag Am 6. Oktober 2015 Herrn Rainer Rothert, Fahrtalweg 14, zum 73. Geburtstag ENTWICKLUNG DER ALLGEMEINEN RÜCKLAGE Am 7. Oktober 2015 Herrn Jakob Kimbel, Martinusweg 4, zum 78. Geburtstag Archäopark Vogelherd ENTWICKLUNG DER SCHULDEN Auslegung der Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2014 liegt in der Zeit vom 05.10.2015 bis 13.10.2015 (je einschließlich) im Rathaus Niederstotzingen, Zimmer OG 6, öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden. Als neue Einwohner begrüßen wir Herrn Gordon Kyeremeh Asare, Niederstotzingen, Schönstetter Straße 3 Frau Stephanie Köhler, Niederstotzingen, Härtsfeldstraße 5 Wir veröffentlichen nur die Daten der Personen, die ihre Zustimmung erteilen. Neue Termine im Oktober: +Plus-Aktionen am Themenplatz Feuer Archäopark Vogelherd Aufgrund der großen Nachfrage gibt es weitere Termine im Oktober. Am Themenplatz „Feuer“ auf dem Parkgelände finden an drei Sonntagen unsere +Plus-Aktionen statt. Los geht’s ab 04.10.2015, immer von 10.30 - 17.30 Uhr. Sonntag, 04.10.2015: Nicht nur Fleisch allein ... … auch Pflanzen kamen in die Kochgrube hinein. Pflanzen, die es schon in der Eiszeit gab und von unseren Vorfahren gesucht und verzehrt wurden, entdecken wir rund um den Platz des Feuers. Seien es heilende Kräuter, Zauberpflanzen oder ein-
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