finden Sie den Kurzbericht der Gemeinderatsitzung

AUS DER GEMEINDERATSSITZUNG AM 15. DEZEMBER 2015
1.
Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Dr. Götz gab folgende in nichtöffentlicher Gemeinderatsitzung am 24. November 2015 gefassten Beschlüsse bekannt:
- Verkauf von zwei Bauplätzen im Baugebiet „Auf Hirschen“, Gruol zu den üblichen
Preis- und Vertragsbedingungen
- Erwerb einer Waldfläche auf Markung Imnau zum Kaufpreis von 6.200 €
- Erwerb von Rohbauland im Wohngebiet Stieglesfeld II, Haigerloch zum üblichen Ankaufspreis
2.
Ausscheiden von Stadtrat Karsten Dehner aus dem Gemeinderat
- Entscheidung gemäß § 16 Gemeindeordnung
- Nachrücken eines Ersatzbewerbers gem. § 31 Gemeindeordnung
Stadtrat Dehner hat sein Gemeinderatsmandat aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Da er mehr als 10 Jahre dem Gemeinderat angehörte, bestätigte der Gemeinderat, dass
ein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 1 GemO für das Ausscheiden von Stadtrat Karsten Dehner vorliegt.
Für den Wohnbezirk Haigerloch rückt auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Simon Fecht nach. Hinderungsgründe, die dem Eintritt von Herrn Fecht in den Gemeinderat entgegenstehen sind nicht bekannt.
Bürgermeister Dr. Götz verpflichtete daraufhin Herrn Fecht und begrüßte ihn als neues
Gemeinderatsmitglied.
3.
Besetzung der beratenden Ausschüsse des Gemeinderats, des
Haigerlocher Ausschusses und den Zweckverbänden
Der nachrückende Simon Fecht übernimmt im Haigerlocher Ausschuss, im Altenpflegeheim- und Gesundheitsausschuss sowie im Zweckverband Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe die Positionen von Herrn Dehner.
Dazu beschloss der Gemeinderat die Besetzung der entsprechenden Gremien.
4.
Gesplittete Abwassergebühr
- Gebührenkalkulation 2016-2018
- Satzungsbeschluss
Entsprechend der vorgestellten Gebührenkalkulation setzte der Gemeinderat für die
Jahre 2016-2018 die Gebühr wie folgt festgesetzt:
Schmutzwasserbeseitigung:
1,70 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung:
0,29 €/m³
Weiter beschloss der Gemeinderat die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.
5.
Wasserversorgungsgebühr
- Gebührenkalkulation 2016-2018
- Satzungsbeschluss
Entsprechend der vorgestellten Gebührenkalkulation beschloss der Gemeinderat für die
Jahre 2016 bis 2018 die Wasserverbrauchsgebühr von 2,18 €/cbm auf 2,41 €/cbm zu
erhöhen. Zudem wird die Grundgebühr künftig nach Zählergröße gestaffelt und von 2,00
€/Monat je nach Zählergröße auf mind. 4,00 €/Monat erhöht.
Weiter beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.
6.
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals
- Festsetzung des Zinssatzes
Mit dem kalkulatorischen Zins wird der noch nicht abgeschriebene Restwert des Kapitals von kommunalen Investitionsmaßnahmen einer internen Verzinsung unterzogen.
Der Gemeinderat setzte den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,0 % fest.
Dies entspricht dem durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatzes des Rechnungsjahres
2014.
7.
Breitbandausbau im Zollernalbkreis
- Zustimmung zur Planung und Ausschreibung des Netzbetriebes
Im Jahr 2012 haben sich die Landkreise Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis zur
„Modellregion Breitbandausbau“ zusammengeschlossen, um ein gemeinde- und kreisübergreifendes Glasfasernetz planen zu lassen. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen und befindet sich in Teilbereichen bereits in der Umsetzung.
Ein interkommunales Vorgehen hat große Vorteile, da hierdurch Kosten (z.B. günstigere
Konditionen für Planungs- und Bauleistungen) deutlich reduziert und zudem höhere Fördersätze ausgeschöpft werden können. Das erforderliche Fachwissen wird an einer Stelle
gebündelt vorgehalten.
Bereits im Juli 2015 hat der Gemeinderat dem Bau des Landkreisbackbones zugestimmt.
Nun erteilte der Gemeinderat auch die Zustimmung zur Planung des Backbone-Glasfasernetzes, zur FTTB-Planung für die Stadt Haigerloch sowie zur Ausschreibung des Netzbetriebs auf dem Stadtgebiet.
8.
Kreditaufnahme Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 600.000 € mit einer Zinsbindefrist von 5 Jahren bei der
Sparkasse/LBBW.
9.
Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen
-
Sanierung Halle Hart
Bürgermeister Dr. Götz erklärte, der Gemeinderat habe Mitte Mai zunächst nichtöffentlich über die Projekte in Bad Imnau und Hart beraten. Dem Gemeinderat seien
insgesamt 4 Varianten für die Sanierung der Halle Hart vorgestellt worden.
Erstens die Sanierung im Bestand und Platz für 144 Pers. für 1,3 Mio. €, die Sanierung und Verlängerung der Halle um 9 m mit Platz für 250 Pers. wie von Hart
gefordert für 1,6 Mio. €, eine vermittelnde Lösung mit einer Sanierung und Hallenverlängerung um 4 m und Platz für 192 Pers. für 1,5 Mio. €, oder eine Lösung mit
einem Neubau als Einfeldsporthalle für 1,8 Mio. €.
Die Verwaltung habe den Gemeinderat immer wieder gebeten, einen Hinweis zu
geben, welchen Finanzrahmen er für die die Sanierung geben will, so dass man
das Projekt auch in Hart vorstellen kann. Bisher habe man jedoch von den Fraktionen leider keine Rückmeldung erhalten.
Er selbst plädiere entweder für die Sanierung im Bestand und einem Kostenrahmen von 1,3 Mio. €, oder aber für einen Neubau als Einfeldhalle mit den Maßen
von 15 x 27 m und einem Kostenrahmen von 1,8 Mio. €. Dies sei zwar die teuerste
Variante, habe allerdings den Vorteil, dass dann eine genormte Einfeldhalle entstehen würde, die für den Sport genutzt werden kann. Es gebe eine große Nachfrage nach Hallenplätzen in Haigerloch.
Er erklärte weiter, dass der Förderverein in den Startlöchern stehe. Spätestens in
der Januarsitzung müsse der Gemeinderat eine Entscheidung treffen. Auch wegen
der Verlängerung der Ausgleichsstockmittel müsse dem Regierungspräsidium ein
Signal gesendet werden.
10. Anfragen und Anregungen
- Bürgerversammlung Schlössle
Stadtrat Ashcroft fragte nach, ob es bereits Planungen zur Bürgerversammlung
gebe.
Bürgermeister Dr. Götz antwortete, dass er in der Januarsitzung dem Gemeinderat
vorschlagen werde, die Bürgerversammlung auf den 25. Februar 2016 festzusetzen.
- Verkehrsregelung Oberstadtstraße
Stadtrat Wiget wollte wissen, ob es einen Grund dafür gebe, weshalb das Thema
„Verkehrsregelung Oberstadtstraße“ nichtöffentlich behandelt werde.
Bürgermeister Dr. Götz erklärte, dass man nichtöffentliche Tagesordnungspunkte
auch nur nicht öffentlich anspricht und es sich nur um eine Vorberatung handle.
Information aus der nichtöffentlichen Sitzung:
Bürgermeister Dr. Götz hatte auf Nachfrage des Landratsamtes mit dem Gremium erörtert, ob der Widerspruch gegen die vom Landratsamt erlassene Verkehrsregelung
für die Oberstadtstraße aufrechterhalten werden soll. Das Landratsamt hatte aufgrund des eingereichten Widerspruchs nochmals deren Verfügung ausführlich begründet.
Bürgermeister Dr. Götz selbst war der Ansicht, die Regelung jetzt zunächst einmal zu
beobachten und sich dann mit dem LRA zusammenzusetzen, wenn man merkt, dass
es hakt.
Das Gremium vertrat jedoch mit deutlicher Mehrheit die Ansicht, den Widerspruch
aufrecht zu halten. Daher muss das LRA nach Ablauf der Widerspruchsfrist entscheiden, ob dem Widerspruch abgeholfen wird, oder der Vorgang an das Regierungspräsidium Tübingen zur Entscheidung abgegeben wird.
- Neujahrsempfang CDU, Stadtverband Haigerloch
Stadtrat Wiest sprach im Namen des CDU Stadtverbandes Haigerlochs eine Einladung zum Neujahrsempfang der CDU am 13. Januar 2016, 19.30 Uhr im Foyer der
Witthauhalle aus. Gastredner wird der ehrenamtliche Präsident des Weltinstitutes
der Sparkassen, Heinrich Haasis sein.