Wiss. Mit. Lisa Erzinger 3. Juli 2015 1. Übungsfall zum Staatsorganisationsrecht DER FALL DES HERRN E Im Februar 2014 wird die Wohnung des Bundestagsabgeordneten E im Rahmen von Ermittlungen wegen des Erwerbs und/oder Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie durchsucht. Nachdem Indizien bekannt werden, die dafür sprechen, dass E aus Regierungskreisen vor möglichen Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde und daher möglicherweise belastendes Material vernichten konnte, stellen 124 Abgeordnete des Bundestages aus der L- und aus der B-Fraktion den Antrag, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser soll das Informationshandeln und die Datenweitergaben an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung und an Dritte sowie die Weitergabe der Daten durch Dritte an weitere Personen bezüglich der aus dem Ausland stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie gegen E aufklären. Nachdem der Bundestag die Einsetzung des Ausschusses beschlossen hat, verlangt der Ausschuss in einer seiner ersten Sitzungen von der Bundesregierung, die bei ihr vorhandenen Unterlagen betreffend der Ermittlungen gegen E an den Ausschuss herauszugeben. Die Bundesregierung kommt dem Verlangen nicht nach und verweist auf ihre Verpflichtung, die im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Daten des E zu schützen. Aufgabe 1: Beurteilen Sie in einem Rechtsgutachten, ob die Bundesregierung dem Herausgabeverlangen nachkommen muss. Aufgabe 2: Kann der Ausschuss die Bundesregierung durch gerichtliche Schritte zur Herausgabe der fraglichen Unterlagen zwingen? Beurteilen Sie die Erfolgsaussichten etwaiger gerichtlicher Schritte in einem Rechtsgutachten.
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