Melderegisterauskunft Antrag

Zutreffendes bitte ankreuzen
Auskunft aus dem
Einwohnermelderegister
oder ausfüllen
(einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 BMG)
Postanschrift:
Stadt Schönebeck (Elbe)
SG Bürgerbüro/Meldewesen
und Wahlen
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Antragsteller(in):
Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Firma
Anschrift (Strasse, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Aktenzeichen (soweit erforderlich)
Diese zusätzlichen Daten werden nur für das Auskunftsersuchen benötigt. Sie sichern mit Ihren freiwilligen Angaben die ordnungsgemäße Bearbeitung.
Telefon:
Fax:
eMail-Adresse:
Angaben zur gesuchten Person
Name (ggf. Geburtsname)
Vorname(n)
Geburtsort
Geburtsdatum oder Alter
Geschlecht
Letzte bekannte Anschrift (Strasse, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Weitere Angaben, Zusätze, Bemerkungen u.a.
Ich bitte um Auskunft über:
Vornamen
Familiennamen
Doktorgrad
neue Anschriften
Anfallende Gebühren:
einfache Melderegisterauskunft:
8 Euro, wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann
10 bis 16 Euro, wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von
Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist. Zu den oben benannten
Gebühren kommen Portokosten hinzu, wenn die Melderegisterauskunft in besonderer Form per Post zugestellt wird (z. B. Postzustellungsurkunde,
Einschreiben, Bote etc.)
Die Verwaltungsgebühren werden über einen Gebührenbescheid erhoben.
Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG ausdrücklich erklärt, dass die Daten der Melderegisterauskunft nicht
zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.
......................................................................
Ort
Datum
Unterschrift
Auskunft aus dem Einwohnermelderegister
(Melderegisterauskünfte gemäß §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gebühren werden gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der jeweils
geltenden Fassung erhoben. Zuzüglich ist ein Auslagenersatz gemäß Verwaltungskostengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt zu erstatten.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit
die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte
Person eine Auskunftssperre besteht.
Die Gebühren für die von Ihnen beantragte Auskunft betragen:
1.
Einfache Melderegisterauskünfte gemäß § 44 BMG
(Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner)
1.1 wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen
beantwortet werden kann
8,00 EURO pro Person
1.2 wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind
Erläuterung:
z.B. Einsichtnahme in alte Unterlagen, in Adressbücher usw.
10,00 bis 16,00 EURO pro Person
2.
Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 BMG
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht hat, darf ihm zusätzlich zu den in Absatz 1 Satz
1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt
werden über:
Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angaben, ob
verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche
Vertreter sowie Sterbetag und –ort.
2.1 wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen
beantwortet werden kann
12,00 EURO pro Person
2.2 wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind
Erläuterung:
z.B. Einsichtnahme in alte Unterlagen, in Adressbücher usw.
15,00 bis 20,00 EURO pro Person
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro