Checkliste Erklärung des/der Meldenden gemäß § 5 TabakerzeugnisInhaltsstoffe-Erhebungsverordnung (TIEV), BGBl. II Nr. 16/2010 i.d.g.F. 1. Im Zuge der Dateneinmeldung der Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe in EMTOC-Austria ist auch die Erklärung nach § 5 TIEV jährlich – also für jedes Meldejahr – hochzuladen. 2. Die Erklärung wurde vollständig ausgefüllt (Details können in den Hinweisen zum Formular nachgelesen werden). Die Erklärung wurde durch den nach den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen zur Vertretung des Unternehmens nach außen Befugten rechtsgültig unterfertigt. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung wurde bis spätestens 15. März des jeweiligen Meldejahres auf EMTOC hochgeladen. 3. Nähere Informationen zu EMTOC-Austria finden Sie hier. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte unter [email protected] Kontakt mit uns auf. Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
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