Auskunft aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Bitterfeld-Wolfen Hier: Vorauszahlung der Gebühr Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Auskunft aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Bitterfeld-Wolfen, nach den Bestimmungen des Verwaltungskostengesetzes, von der vorherigen Zahlung der Gebühr abhängig gemacht wird. Die Gebühren werden gemäss der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Zuzüglich ist ein Auslagenersatz gemäß § 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu erstatten. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Die Gebühren für die von Ihnen beantragte Auskunft betragen ab 01.11.2015: 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.2 Einfache Melderegisterauskunft gemäss § 44 Absatz 1 und 2 BMG Familienname und Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache (einzelner bestimmter Personen) 8 EURO pro Person wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet Auslagenersatz werden kann 16 EURO pro Person wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind z.B. Einsichtnahme in Archivunterlagen usw. Auslagenersatz Anmerkung zu Ziffer 1.1 und 1.2: Dient die Melderegisterauskunft Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nach § 44 Absatz 3 Nr. 2 BMG, erhöht sich die Gebühr um 2 EURO. Erweiterte Melderegisterauskunft gemäss § 45 Absatz 1 BMG Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf zusätzlich zu den unter Ziffer 1 genannten Daten einzelner bestimmter Personen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über: -frühere Namen, - Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat - Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), - derzeitige Staatsangehörigkeiten, - frühere Anschriften, - Einzugs- und Auszugsdatum, - Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters - Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, - Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat 12 EURO pro Person wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet Auslagenersatz werden kann 20 EURO pro Person wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind z.B. Einsichtnahme in Archivunterlagen usw. Auslagenersatz + + + + Der Auslagenersatz umfasst in der Regel das Porto für einen Standardbrief der Deutschen Post AG. Der Auslagenersatz entfällt, wenn Sie für die Auskunftsübermittlung eine Fax-Nr. angeben. Bitte begleichen Sie bei Melderegisteranfragen die Gebühr mit einem Verrechnungsscheck oder mittels Überweisung (bitte entsprechende Nachweise beifügen). Briefmarken können nicht entgegengenommen werden. Bei Überweisung auf das Konto der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, BLZ 800 537 22, Konto-Nr. 34 004 073 (IBAN: DE71 800537220034 0040 73, BIC: NOLADE21BTF) geben Sie bitte den Verwendungszweck 43110.00014PE…............... an. Eventuelle Restbeträge werden nachgefordert. Mit freundlichen Grüßen Sachbereich Bürgerservice
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