Hinweisblatt Melderegisterauskunft - Stadt Bitterfeld

Auskunft aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Hier: Vorauszahlung der Gebühr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Auskunft aus dem
Einwohnermelderegister der Stadt Bitterfeld-Wolfen, nach den Bestimmungen des
Verwaltungskostengesetzes, von der vorherigen Zahlung der Gebühr abhängig gemacht wird.
Die Gebühren werden gemäss der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der
jeweils geltenden Fassung erhoben. Zuzüglich ist ein Auslagenersatz gemäß § 14 des
Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu erstatten.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
enthalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird
verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
Die Gebühren für die von Ihnen beantragte Auskunft betragen ab 01.11.2015:
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
Einfache Melderegisterauskunft gemäss § 44 Absatz 1 und 2 BMG
Familienname und Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften,
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache (einzelner bestimmter
Personen)
8 EURO pro Person
wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet
Auslagenersatz
werden kann
16 EURO pro Person
wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind
z.B. Einsichtnahme in Archivunterlagen usw.
Auslagenersatz
Anmerkung zu Ziffer 1.1 und 1.2:
Dient die Melderegisterauskunft Zwecken der Werbung oder des
Adresshandels nach § 44 Absatz 3 Nr. 2 BMG, erhöht sich die Gebühr
um 2 EURO.
Erweiterte Melderegisterauskunft gemäss § 45 Absatz 1 BMG
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf
zusätzlich zu den unter Ziffer 1 genannten Daten einzelner bestimmter
Personen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über:
-frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den
Staat
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine
Lebenspartnerschaft führend oder nicht),
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugs- und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen
Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des
Lebenspartners,
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den
Staat
12 EURO pro Person
wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet
Auslagenersatz
werden kann
20 EURO pro Person
wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind
z.B. Einsichtnahme in Archivunterlagen usw.
Auslagenersatz
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Der Auslagenersatz umfasst in der Regel das Porto für einen Standardbrief der Deutschen Post AG.
Der Auslagenersatz entfällt, wenn Sie für die Auskunftsübermittlung eine Fax-Nr. angeben.
Bitte begleichen Sie bei Melderegisteranfragen die Gebühr mit einem Verrechnungsscheck oder
mittels Überweisung (bitte entsprechende Nachweise beifügen). Briefmarken können nicht
entgegengenommen werden.
Bei Überweisung auf das Konto der Stadt Bitterfeld-Wolfen bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld,
BLZ 800 537 22, Konto-Nr. 34 004 073 (IBAN: DE71 800537220034 0040 73, BIC:
NOLADE21BTF) geben Sie bitte den Verwendungszweck 43110.00014PE…............... an.
Eventuelle Restbeträge werden nachgefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Sachbereich Bürgerservice