Nr. 35 - DPolG Bundespolizeigewerkschaft

Herausgeber: DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Verantwortlich: Ernst G. Walter u. Heiko Teggatz
Nr. 35
vom 23.10.2015
Interessantes aus der Politik, den Medien, dem dbb und
der DPolG. Da es sich um eine schnelle Information
handelt, bleiben die Beiträge meist unkommentiert und
geben lediglich die Auffassung des Autoren wieder.
DPolG – fachkompetent und durchsetzungsstark. Maßnahmen gegen die illegale Migration nach Deutschland1
FLUGHAFENVERFAHREN, TRANSITZONEN, GRENZZÄUNE ................................................................. 2
Ein Sturm im Wasserglas – Viel Aufregung um eine Kleinigkeit? ...................................................................... 4
Unglaublich, aber wahr! GdP deklassiert unsere Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte .............................. 4
ElterngeldPlus nutzen! ......................................................................................................................................... 5
Bundestag stimmt Vorratsdatenspeicherung zu - DPolG: Polizeiliche Ermittlungsarbeit wird erleichtert .......... 6
Personalratswahlen 2016: Der dbb hilft! .............................................................................................................. 6
DPolG – fachkompetent und durc hsetzungsstark.
Maßnahmen gegen die illegale Migration nach Deutschland
21. Oktober 2015
n einem Brief vom 26. Juli 2015 übermittelte die DPolG Bundespolizeigewerkschaft dem
Präsidenten des Bundespolizeipräsidium, Dr. Dieter Romann einen umfangreichen Forderungskatalog an Sofortmaßnahmen. Die Anzahl der unerlaubt nach Deutschland eingereisten Personen hatte an diesem Tag erstmals die Zahl 600 überschritten. Eine Zahl, über die sich
unsere Kolleginnen und Kollegen heute sicherlich freuen würden, denn allein in Passau sind es
inzwischen 4000 und 7000 täglich. Zuzugsbegrenzende Maßnahmen, wie beispielsweise Zurückweisungen an der Grenze, müssen jetzt folgen. Dazu sind jetzt schnelle politische Entscheidungen zu treffen und konsequent umzusetzen!
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Anlass des Briefes an den Präsidenten der Bundespolizei war der Besuch einer Delegation der
DPolG am 24.07.2015 in den Liegenschaften der Polizeibehörden von Bund und Land in
Passau, die vom 1. stellv. Bundesvorsitzenden Heiko Teggatz und dem Vorsitzender des Bezirksverband Bayern Thomas Rudlof angeführt wurde.
Und dies waren die Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft:
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Aufruf einer BAO-Grenze
Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit der bayerischen Polizei
Einrichtung einer weiteren Bearbeitungsstraße in Passau
Verbindliche Absprachen mit den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften
Zusätzliche Einstellungen von mindestens 1000 Tarifbeschäftigten zur Unterstützung
der PVB in Schwerpunktbereichen
Abschluss von Verträgen mit den sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere den Balkanstaaten, über die direkte Rückführung von unerlaubt Eingereisten
Initiative zur Novellierung des Dubliner Übereinkommens starten
Forderung von mindestens 3000 zusätzlichen Planstellen für die Haushaltsjahre 2016
und 2017, um den bereits anerkannten Mehrbedarf an Personal zu decken
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Bis auf eine Forderung, wurden nun alle erfüllt, und selbst die Forderung nach zusätzlichen
Tarifbeschäftigten wurde durch das Präsidium aufgegriffen und ein entsprechender Antrag
beim BMI gestellt. Spätestens jetzt ist es aber allerhöchste Zeit, die Einstellung der geforderten
zusätzlichen Tarifbeschäftigten zur Unterstützung der PVB in allen Schwerpunktbereichen der
Bundespolizei auch tatsächlich umzusetzen! Nur durch diese kurzfristige Maßnahme lässt sich
die dringend erforderliche Entlastung unserer Kolleginnen und Kollegen erreichen.
FLUGH AFENVERF AHREN, TR ANSI TZONEN, GRENZZ ÄUNE
Kommentar von Ernst G. Walter,
Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.
19. Oktober 2015
urch seine Kritik an der staatlich organisierten Weiterleitung von Flüchtlingen über Kroatien, Slowenien und Österreich nach Deutschland, nachdem Ungarn seine Grenzen mit
Zäunen erfolgreich gesichert hat, hat der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt gestern eine neue Diskussion über nationale Grenzsicherungsmaßnahmen zur Begrenzung der
immer weiter anwachsenden Migration angestoßen.
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Viele in Deutschland reden derzeit über Transitzonen und über die Anwendung des so genannten „Flughafenverfahrens“ an der Landgrenze zu Österreich, aber nur wenige wissen wirklich,
worüber sie da eigentlich reden.
Seit Mitte 1994 gibt es das „Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege“ gem. §18a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), besser bekannt als „Flughafenverfahren“.
Dieses kommt jedoch nur für die an der (Außen-)Grenze um Asyl nachsuchenden Ausländer in
Betracht, die aus einem sicheren Herkunftsstaat anreisen und für solche, die sich nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen.
Weitere Voraussetzung für die Durchführung des „Asylverfahrens vor der Entscheidung über
die Einreise“ ist, dass die Unterbringung während des Verfahrens auf dem Flughafengelände
möglich ist. Vor dem Hintergrund, dass dieses Flughafenverfahren in der Regel zwischen zwei
und drei Wochen dauert, eine nicht unerhebliche Bedingung. Warum dauert das Verfahren vor
der Einreise so lange?
Nach der Entscheidung über den Asylantrag durch das BAMF (innerhalb von zwei Tagen) hat
der abgelehnte Asylantragsteller drei Tage Zeit, ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren in Anspruch zu nehmen, über welches das zuständige Verwaltungsgericht innerhalb von 14 Tagen
zu entscheiden hat.
Das ganze Verfahren funktioniert natürlich nicht ohne eine gesicherte Abgrenzung der entsprechenden Transitwege und Transitzonen auf Flughäfen, wobei es sich bei der Unterbringung auf
dem Flughafengelände übrigens nicht um eine Inhaftierung handelt, denn die Asylantragsteller
können die Einrichtung während des Verfahrens jederzeit Richtung Ausland verlassen, sie dürfen eben nur nicht nach Deutschland einreisen.
Nach dem Willen vieler Politiker aus CDU/CSU soll dieses Verfahren nun auch an der Landgrenze eingeführt werden. Die Idee und das Signal, Asylanträge bereits vor der Einreise zu bearbeiten, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden, aber geht das auch?
Rechtlich problematisch ist die Tatsache, dass es dort gar keine EU-Außengrenze gibt, denn an
Flughäfen käme niemand auf die Idee, einen aus Wien anreisenden Ausländer in das Flughafenverfahren zu geben, denn er käme ja aus Intra-Schengen.
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Aber auch sehr praktisch betrachtet, würden sich noch viel mehr Probleme auftun.
Im Gegensatz zum Flughafen wären an der Landgrenze eben nicht nur 20, 40 oder 120 Unterbringungsplätze zu schaffen, sondern bei den derzeitigen Migrationszahlen vermutlich Tausende, wie gesagt für jeweils zwei bis drei Wochen.
Das BAMF würde innerhalb von je zwei Tagen unzählige Asylanträge zur Entscheidung auf den
Tisch bekommen und die zuständigen Verwaltungsgerichte im Grenzraum müssten über tausende vorläufige Rechtsschutzverfahren entscheiden.
Und schließlich müsste, wie dies auf den Flughäfen geschieht, zwingend sichergestellt werden,
dass abgelehnte Asylsuchende anschließend nicht unkontrolliert einreisen.
Genau dieses Problem hat Rainer Wendt nun in den Medien thematisiert, indem er völlig zu
Recht deutlich machte, dass Transitzonen an der Grenze zu Österreich, wenn man diese denn
wirklich politisch einführen will, nicht ohne Zäune funktionieren werden, genau so wie Grenzkontrollen nicht wirklich Sinn machen, wenn man neben den Grenzkontrollstellen keine entsprechende Grenzsicherung durchführt. Wendts einfache Formel: „Ohne Zäune, keine Transitzonen!“ Ansonsten könne ja jeder nach seiner Zurückweisung die Grenze neben den Transitzonen oder Kontrollstellen doch noch überschreiten und damit unerlaubt einreisen.
Nicht nur Regierungspolitiker, sondern auch hohe Vertreter der Opposition wie Cem Özdemir
haben dies im Gegensatz zu anderen übrigens völlig richtig verstanden. MdB Özdemir sagte in
der Tagesschau sinngemäß: „Wendt hat Recht, denn Transitzonen machen keinen Sinne wenn
man rechts und links daneben einreisen kann.“
Leider haben einige Medien und insbesondere natürlich unser Mitbewerber die Problematisierung der Umsetzung von Transitzonen gewohnt selektiv verkürzt als „Wendt fordert Grenzzäune“ dargestellt und sich voller gespielter Empörung von der Forderung nach dem Bau von Zäunen in Deutschland distanziert. „SO WHAT?“
Leider haben die bislang keinerlei verwertbaren Vorschläge gemacht, sondern senden weiter
die völlig falschen Signale wie die Forderung nach Abschaffung der Strafbarkeit der unerlaubten Einreise oder die Verharmlosung zu und von Ordnungswidrigkeiten.
Eins ist Fakt: Wer will, dass solche Transitzonen funktionieren, der muss auch „ja“ zu einer
effektiven Grenzsicherung sagen, und das geht vermutlich nicht ohne Zäune, denn ohne eine
Grenzsicherung sind Transitzonen und Grenzkontrollen letztlich sinnlos.
Es ist in der Tat nur sehr schwer vorstellbar, dass eine analoge Anwendung des Flughafenverfahrens mittels Transitzonen an einer Schengener Binnengrenze einschließlich einer wirkungsvollen Grenzsicherung tatsächlich durchführbar ist, zumal dafür weder genügend Bundespolizisten noch Verwaltungsrichter vorhanden sind.
Es geht aber zunächst darum, richtige Signale auszusenden, um die weitere Migration endlich
zu begrenzen und dazu gehört auch, endlich einmal offen und öffentlich über die Beendigung
der Schengen-Mitgliedschaft Deutschlands nachzudenken.
Wenn sich andere Schengener Vertragsstaaten weiterhin nicht an Dublin II halten und wenn
eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen und Migranten in Europa weiter durch die Mehrzahl
der EU-Staaten verhindert wird, dann wäre eine Begrenzung der weiteren unkontrollierten Zuwanderung vielleicht wirklich nur noch durch nationale Maßnahmen an den (dann Außen)Grenzen Deutschlands nach dem Vorbild Großbritanniens nur durch lückenlose Grenzkontrollen und konsequente Zurückweisungen zu erreichen.
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Ein Sturm im Wasserglas – Viel Aufregung um eine Kleini gkeit?
19. Oktober 2015
nfang Oktober stand der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten in der
Luftsicherheitskontrolle durch dort genutzte Sprengstoff-Detektionsgeräte im Raum.
Denn laut eines Gutachtens der Dekra wurden am Flughafen München Detektoren mit
deutlich erhöhten Formaldehyd-Ausdünstungen verwendet.
A
Die Aufregung war selbstverständlich groß und leider gerieten einige Verantwortungsträger in
Behörden der Bundespolizei und Gewerkschaften sogleich in Panik. Statt sich nun zu informieren, die vorliegenden Daten zu analysieren und dann eine sachliche Bewertung vorzunehmen,
wurde emotional überreagiert. Die Beschäftigten wurden durch Verbote, Freiwilligkeitsaufrufe
und angeblichen Strafanzeigen unnötig verunsichert. In Angst versetzt, kam es wie es kommen
musste: plötzliche Übelkeit / Kopfweh und folglich vermehrte Krankschreibungen bei den Beschäftigen in der Luftsicherheitskontrolle. Dumm nur an der ganzen Sache war, dass der beanstandete Gerätetyp zu einer Baureihe gehört, die nur in München am Flughafen eingesetzt
wurde. Im Verantwortungsbereich der Bundespolizei werden Detektoren anderer Hersteller
bzw. anderer Bauart eingesetzt. All diese Geräte haben arbeitsschutzrechtliche Zulassungen.
Also gab es einen Sturm im Wasserglas? Ist die Gesundheit unserer Bundespolizei Beschäftigten und der von der Bundespolizei Beauftragten privaten Sicherheitsfirmen eine Kleinigkeit?
Mitnichten! Gerade weil die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten ein besonders zu
schützendes Gut ist, kann -nein- muss erwartet werden, dass überlegtes Handeln zum Schutz
der Beschäftigten von allen Verantwortungsträgern an den Tag gelegt wird.
Zwischenzeitlich wurden von den für den Arbeitsschutz, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Behörden rund 80 Tests an den durch die Bundespolizei verwendeten Sprengstoffdetektoren durchgeführt. Diese Tests fanden im realen Betrieb statt und die Ergebnisse
lagen nach Auskunft der Arbeitsschützer alle weit unter den gesetzlich vorgegeben Arbeitsplatzgrenzwerten für Formaldehyd. Fazit der Gutachter: die bisherigen getroffenen Schutzmaßnahmen sind ausreichend und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt dieser Sachverhalt, dass ein kopfloses Handeln
nicht dem Fürsorgegedanken entspricht, den die Beschäftigten zu Recht erwarten. Wir dürfen
von Verantwortungsträgern erwarten, dass sie sich durch ihr angemessenes, besonnenes und
zeitgerechtes Handeln auszeichnen und alle zur Verfügung stehenden Informationen auswerten, bevor sie Entscheidungen treffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter womöglich unnötig verunsichern.
Unglaublich, aber w ahr!
GdP deklassiert unsere Bundespolizeilichen U nterstüt zungskräfte
16. Oktober 2015
Nun haben wir es schriftlich:
Die GdP hält Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte für eine Billiglösung!
Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei, und offensichtlich auch neuer „Bundes-GdP-Chef in Lauerstellung“, äußerte sich in der Westdeutschen
Zeitung wie folgt:
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…„Wir haben keinen Bedarf an Billiglösungen. Arbeitsmarktpolitisch ist das ein Flop.“ Speziell
bei der Bundespolizei seien die Unterstützungskräfte jenseits des Verwaltungsbereiches keine
große Hilfe…
Quelle: http://www.wz-newsline.de
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hält nach wie vor an ihrer Forderung fest, zusätzlich
1000 BUK`s einzustellen, da nur diese eine schnelle Entlastung bringen. Die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte haben sich seit den 90er Jahren bewährt und sind eine wertvolle
Entlastung und Unterstützung der Polizeibeamten.
„Jetzt zeigt die GdP ihr wahres Gesicht“, so Peter Poysel, Bundestarifbeauftragter und Mitglied
des Bundesvorstandes der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, der als aktiver Tarifbeschäftigter
weiß, wovon er redet. „Eine derartige Abwertung unserer Arbeit als Tarifbeschäftigte in der
Bundespolizei, sei es als BUK oder in anderen Funktionen, schlägt dem Fass nun wirklich den
Boden aus! Statt BUK als „Billiglösung“ zu beleidigen – sollten sich lieber alle für eine bessere
Bezahlung unserer Kolleginnen und Kollegen einsetzen.“
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft schätzt die Arbeit aller Tarifbeschäftigten,
auch die Arbeit unserer Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte!
Elterngel dPlus nutzen!
12. Oktober 2015
abriele Garthöffner, Bundesgleichstellungsbeauftragte der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, weist noch einmal auf die seit dem 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Regelung
zum „ElterngeldPlus“ hin. Dieses Gesetz findet Anwendung für Eltern, deren Kinder ab
dem 1. Juli 2015 geboren werden. Sie können das Elterngeld aus dem Basiselterngeld, dem
ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonusmonaten zusammensetzen.
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„Insgesamt verlängert sich die Förderung auf bis zu 28 Monate für in Teilzeit arbeitende junge
Eltern, wenn sie auch den neuen Partnerschaftsbonus mitnehmen“, so Gabriele Garthöffner.
„Das ist eine deutliche Verlängerung der bislang 14 Monate dauernden Förderung“.
Nach dem neuen Gesetz wird auch die Elternzeit neu geregelt. Eltern können – nicht wie bisher
12 Monate sondern – bis zu 24 Monate der dreijährigen Elternzeit auch noch später nehmen.
Nämlich bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Ist das Kind bereits älter als drei Jahre, muss
diese Elternzeit beim Arbeitgeber 13 Wochen vorher angemeldet werden. Einer Zustimmung
des Arbeitgebers bedarf es allerdings nicht mehr. Weiterer Vorteil: Beide Elternteile können
ihre Elternzeit in je drei anstatt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.
Mit dem Partnerschaftsbonus können beide Elternteile das Elterngeld für weitere 4 Monate
erhalten, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel über einen Zeitraum von mindestens
vier Monaten arbeiten.
Weitere Informationen sowie die zuständigen Elterngeldstellen in Eurer Nähe können auf der
Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeholt werden.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
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Bundestag stimmt Vorrats datenspei cherung zu - DPolG: Polizeiliche E rmittlungsarbeit w ird e rleichtert
16.10.2015
ie Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Damit ist nun hoffentlich der jahrelange Streit über die Mindestspeicherfrist beendet, denn
die Polizei braucht dringend im Fall von Ermittlungen bei schweren Straftaten den Zugriff auf
Verkehrsdaten. Manchmal sind sie sogar der einzige Anhaltspunkt, etwa bei Kinderpornographischen Delikten.“
Dass bereits erneut Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt wurden, können
wir als DPolG nicht nachvollziehen. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf ist die Folge eines
klassischen Kompromisses zwischen dem Bundesjustiz- und Bundesinnenminister. Er beschränkt sowohl die Dauer als auch den Umfang der Erfassung von Kommunikationsdaten auf
ein Minimum.
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Wir als Polizei hätten uns bei der Dauer der Speicherung der Verkehrsdaten eine längere Zeitspanne durchaus gewünscht. Der immer wieder erhobene Vorwurf, der leider auch immer noch
von einigen SPD Politikern kommt, mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger könnten Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden, geht vollkommen fehl. Die Daten werden beim
Provider sowieso zu Abrechnungszwecken gespeichert. Lediglich die Dauer der Speicherung ist
nun länger. Nicht zuletzt schützt der Richtervorbehalt vor einem willkürlichen und einfachen
Zugriff auf die gespeicherten Daten.“, so Rainer Wendt.
Personalratsw ahlen 2 016: Der dbb hilft!
14. Oktober 2015
016 ist ein „Superwahljahr“: Beim Bund sowie in den Ländern Bayern, Berlin, Bremen,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden neue Personalräte
gewählt. Zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort hat der dbb wieder viele
hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Denn die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für die Personalräte sowie die Jugendund Auszubildendenvertretungen (JAV) ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Umfangreiche
Vorschriften und Rechtsprechungen müssen beachtet, Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Das selbstlose Engagement der Wahlorganisatoren und Wahlvorstände unterstützt der dbb mit diesem Angebot.
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Sonderseite zu den Personalratswahlen 2016 (dbb.de)
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