Der Kreis Euskirchen

Der Kreis Euskirchen
stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter
Rettungsassistentinnen / Rettungsassistenten
im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen ein.
Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen verfügt gemäß Rettungsbedarfsplan über 10
Rettungswachen und 4 Notarztstandorte. Ab dem Jahr 2017 erfolgt die Einführung des
Telenotarztdienstes ergänzend zum Regelnotarztdienst. Der Einsatz der
Rettungsassistentinnen / Rettungsassistenten und Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitätern
erfolgt in der Notfallrettung auf Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und
Sonderfahrzeugen im Rettungsdienst.
Die Einstellung erfolgt zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Wir erwarten

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rettungsassistentin / Rettungsassistenten und
Vorliegen der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung

Gültige Fahrerlaubnis Klasse C1 oder höher

Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Rettungsdiensteinsatz

Aktueller Nachweis der jährlich zu absolvierenden 30-stündigen Fortbildung im
Rettungsdienst

Wohnort in Nähe der Dienstortes ist wünschenswert
Wünschenswert sind folgende weitere Qualifikationen mit Nachweis
-
Prüfung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter oder Vorliegen der Erlaubnis
zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
-
international zertifizierte Fort-/Weiterbildungen in der Notfallmedizin, hier PHTLS
und/oder ERC und/oder AMLS u.a.
-
Lehrrettungsassistentin / Lehrrettungsassistent oder
Praxisanleiterin/Praxisanleiter
Ihre Persönlichkeitsmerkmale

Engagement und Verantwortungsbewusstsein

Bereitschaft zur Dienstleistung im Dienstschichtrhythmus

Hohe physische und psychische Belastbarkeit

Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Ausgeprägte Dienstleistungsmentalität

Hohe soziale Kompetenz

Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:

Im
Rahmen
Ihrer
bestehenden
Qualifikation
zur
Rettungsassistentin/zum
Rettungsassistenten die Weiterbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter

Einsatz auf unterschiedlichen Rettungsfahrzeugen in der Notfallrettung, wie
Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen Rettungsdienst

Zum Einsatz auf Notarzteinsatzfahrzeugen erfolgt die Weiterbildung zum/zur
Gruppenführer/in Rettungsdienst

Inhouse-Fortbildungen i.S. der 30-stündigen rettungsdienstlichen Pflichtfortbildungen

Qualifizierungen und Rezertifizierungen im Bereich international zertifizierter Fortund Weiterbildungen wie PHTLS, ERC, AMLS,…

Mitarbeiterfreundliche
Dienstplangestaltung
durch
integrative
Mitwirkung
der
Rettungswachengemeinschaften an der Dienstplangestaltung

Auszeichnung als familienfreundlicher Arbeitergeber
Das Entgelt richtet sich derzeit nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Die Einführung der neuen
Eingruppierung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (EG N) sowie
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (EG 06) ist für das Jahr 2017 in Aussicht
gestellt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Die Kreisverwaltung Euskirchen hat sich die berufliche Gleichstellung von
Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Aus diesem Grund sind Bewerbungen von Frauen
ausdrücklich erwünscht.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Udo Crespin ( 02251 / 15 210) zur Verfügung.
Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens zum 25.11.2016 an
Kreis Euskirchen
Team 10.4
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
oder per E-Mail: [email protected]
Wir bitten, Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen, sondern nur in gehefteter Kopie vorzulegen, da
die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum
Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach dessen Abschluss unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Anlagen bei E-Mail-Bewerbungen sollten aus
Gründen der Lesbarkeit als Dateien im pdf-Format beigefügt werden.