Ausschreibung Schülerzeitungswettbewerb der Länder

Schülerzeitungswettbewerb
der Länder 2015/2016
Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder prämiert herausragende Leistungen von
Schülerzeitungsredaktionen und fördert deren Engagement. Der Wettbewerb stärkt so
die Schülerpresse als ein wesentliches Element demokratischer Schulkultur und
schulischer Meinungsbildung. Dabei steht die Schülerzeitung als Sprachrohr der
Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt: Altersgerechte Interessenwahrnehmung,
angemessene sprachliche Darstellung und verantwortungsvolle Partizipation am
Schulleben werden neben der Darstellung altersgerechter außerschulischer Themen
vorrangig bewertet.
Der Wettbewerb ist ein Projekt der Länder der Bundesrepublik in Zusammenarbeit mit
der Jugendpresse Deutschland. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt explizit diesen
Wettbewerb. Er wird unterstützt durch Sponsoren und Partner.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schulformen/Schularten 1 in der Bundesrepublik Deutschland und an deutschen Schulen im Ausland.
Schülerzeitungen, die auf Bundesebene im Schülerzeitungswettbewerb der Länder in
zwei aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden einen Preis erhalten haben, sind in der
darauf folgenden Runde von der Teilnahme ausgeschlossen. Danach können sie sich
erneut auf der Bundesebene beteiligen.
Die Schülerzeitungen müssen als Printmedien vorliegen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden. Einzelausgaben für den Wettbewerb sind nicht
zulässig.
Die eingereichte Ausgabe muss aus dem Schuljahr 2014/15 oder dem Kalenderjahr
2015 stammen.
Die Einreichung einer Schülerzeitung zu den sechs Schulkategorien des Wettbewerbs
ist nur über das Auswahlverfahren auf Landesebene möglich. Deutsche
Auslandsschulen nehmen über ein Bundesland ihrer Wahl am Wettbewerb teil.
Ausnahme bilden die Sonderpreise, für die sich Schülerzeitungsredakteure zusätzlich
auch direkt beim Büro der Jugendpresse Deutschland in Berlin bewerben können.
1
Bezeichnung folgt den jeweiligen schulrechtlichen Vorschriften des Landes
Auswahlverfahren auf Landesebene
Es gelten die vom jeweiligen Land getroffenen Auswahlbestimmungen.
Die für die bundesweite Jurierung nominierten Schülerzeitungen werden nach Schulformen/Schularten getrennt:
1. Grundschulen
2. Hauptschulen
3. Sonderschulen / Förderschulen.
4. Realschulen / Gesamtschulen ohne Sekundarstufe II
5. Gymnasien / Gesamtschulen mit Sekundarstufe II
6. berufliche Schulen
Weitere Schulformen/Schularten in den jeweiligem Land werden einer dieser sechs
Kategorien zugeordnet. Bei der Einreichung der jew. Schülerzeitung auf der
Bundesebene erfolgt diese Zuordnung durch die jeweils zuständigen Stellen des
betroffenen Landes.
Die Zahl der Schülerzeitungen, die von jedem Land nominiert werden können, ist durch
einen Länderschlüssel festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Schülerzeitungen pro
Schulformen/Schularten und richtet sich im Übrigen nach der Einwohnerzahl und der
damit zusammenhängenden Anzahl der Schulen in jedem Bundesland:
Land
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westphalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Einreichungen insgesamt
Einreichungen je Schulform
24
30
12
12
12
12
18
12
18
42
12
12
12
12
12
12
4
5
2
2
2
2
3
2
3
7
2
2
2
2
2
2
Sollte ein Land eine im Schülerzeitungswettbewerb der Länder vertretene Schulart nicht
bedienen können, darf das Land die dann in dieser Kategorie nicht in Anspruch
genommene Zahl an Einsendungen auf andere Schularten aufschlagen. Wenn folglich
zum Beispiel die Kategorie „Hauptschule“ nicht bedient werden kann, kann das Land
eine entsprechend höhere Zahl im Bereich anderer Schularten einsenden. Allerdings
müssen in einem Land vorhandene Schularten im vollen Umfang der laut Schlüssel
zugedachten Einsendungen bedient werden.
Zusätzlich zu der Zahl der durch jedes Land zu nominierenden Schülerzeitungen kann
eine weitere Schülerzeitung ausschließlich für einen Förderpreis vorgeschlagen werden.
Nominierungen für die ausgeschriebenen Sonderpreise sind ohne Anrechnung auf den
Länderschlüssel möglich. Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der
Internetseite des Wettbewerbs (www.schuelerzeitung.de > SZ-Wettbewerb >
Mitmachen) veröffentlicht.
Von jeder nominierten Ausgabe einer Schülerzeitung sind nach Möglichkeit fünf Exemplare bis zum 31. Januar 2015 beim Bundeswettbewerb einzureichen. Bitte beachten
Sie hierbei das Hinweisblatt „Hinweise für die Einsendung von Schülerzeitungen für den
Schülerzeitungswettbewerb der Länder“.
Jurierung auf Bundesebene
Die Projektleitung seitens der Länder, derzeit das Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport Brandenburg, beruft in Abstimmung mit der Jugendpresse Deutschland die
Bundesjury ein. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Jugendpresse Deutschland
und der obersten Schulbehörden der Länder können Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte, Eltern, Kinder- und Jugendbeauftragte, Berufsjournalistinnen oder journalisten sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einbezogen werden.
Im Bewertungsverfahren werden folgende Punkte berücksichtigt:

Darstellung des Schullebens: Die Schülerzeitung spiegelt Mitverantwortung und
Mitgestaltung in der Schule wider

Einbeziehung jugendrelevanter Themen im außerschulischen Bereich: Die
Schülerzeitung setzt sich mit dem Geschehen in der Region, im Land und in der
Welt auseinander

Interessenvertretung: Die Schülerzeitung berücksichtigt die Interessen und
Probleme der Schülerschaft angemessen

Zielgruppenorientierte Gestaltung in Inhalt, Erscheinungsbild, Sprache und Stil

Argumentationsniveau, Originalität und Kreativität

Strukturierung: übersichtliche Themenstruktur, Schwerpunktthemen

Layout, grafische Gestaltung, Titelbild

Anzahl der Ausgaben im Jahr: Schülerzeitungen, die mehr als einmal im
Schuljahr erscheinen, sollen zusätzliche Punkte erhalten. Solche Zeitungen, die
zweimal erscheinen, erhalten zwei Sonderpunkte. Schülerzeitungen, die
mindestens dreimal erscheinen, erhalten drei Sonderpunkte. Das Erreichen von
mehr als drei Sonderpunkten in diesem Zusammenhang ist nicht möglich. Damit
dieses Zusatzkriterium bei zukünftigen Sitzungen der Jury auf Bundesebene
berücksichtigt werden kann, bitte ich Sie, die Zahl der Ausgaben in einem
Schuljahr im Teilnahmebogen in geeignet Art und Weise abzufragen und bei den
Einsendungen anzugeben.
Die Bundesjury bestimmt für jede Schulform/Schulart einen 1. bis 3. Platz. In besonders begründeten Fällen kann derselbe Platz mehrfach vergeben oder auf einen Platz
verzichtet werden. Die Jury kann darüber hinaus – ggf. in Abstimmung mit dem
Preisstifter – Sonderpreise zuerkennen. 
Für die einzelnen Teiljurys wird die Möglichkeit geschaffen, in der jeweiligen Schulart
Förderpreise zu vergeben. Die Teiljury kann hierfür aus den vorliegenden
Einsendungen ihrer Schulart oder den eigens von den Ländern für Förderpreise
vorgeschlagenen Schülerzeitungen auswählen. Die Entscheidung, ob solche Preise in
der jeweiligen Kategorie vergeben werden, liegt bei der Teiljury. Mit Förderpreisen
werden Zeitungen ausgezeichnet, die nach Meinung der Teiljury das Potenzial haben, in
zukünftigen Wettbewerbsrunden einen der ersten drei Plätze zu belegen. Die Vergabe
der Förderpreise erfolgt unabhängig von dem vorhandenen Punktesystem und spiegelt
die Erfahrungen und Einschätzungen der Teiljury wider. Die mit Förderpreisen
ausgezeichneten Redaktionen werden zur Preisverleihung eingeladen und nehmen an
deren Rahmenprogramm teil.

Preise 
In Berlin findet eine feierliche Preisverleihung mit einem entsprechenden
Rahmenprogramm (Schülerzeitungskongress) statt. Dazu werden bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter einer von der Jury als Preisträger nominierten
Schülerzeitung (in der Regel zwei Schülerinnen oder Schüler aus der Redaktion und
eine betreuende Lehrkraft) eingeladen. Darüber hinaus erhalten die Preisträger
attraktive Geld- und Sachpreise. Außerdem werden für die Wettbewerbsrunde 2015/16
folgende Sonderpreise ausgelobt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: EinSatz für eine
bessere Gesellschaft

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: Ideen. Umsetzen. - Der
Innovationspreis für Schülerzeitungen

AOK - Die Gesundheitskasse: Fallen gelassen – oder gelassen fallen? Leben mit
gesundheitlichen Einschränkungen

Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland: Europa hier bei mir

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Berlin: Unter die Lupe genommen –
Sicherheit und Gesundheit an der Schule

Werner Bonhoff Stiftung: Hat deine Schule Mobbing im Griff?
Auf die Sonderpreise können sich Schülerzeitungen direkt bei der Jugendpresse
bewerben. Die Sonderpreise können auch Schülerzeitungen zuerkannt werden, die
bereits einen regulären Preis bekommen haben. 

Termine 
Die Länder senden die nominierten Schülerzeitungen bis zum 31. Januar 2016 an das
Büro der Jugendpresse Deutschland (Alt-Moabit 89, 10559 Berlin).
Die Jurysitzung wird am 18./19. Februar im Landtag in Potsdam stattfinden.
Aktuelle und weitere Informationen erhalten Sie unter www.schuelerzeitung.de. 

Kontakt
Landesbeauftragter für Schülerwettbewerbe, Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport Brandenburg
Schülerzeitungswettbewerb der Länder
Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Klaus-Dieter Pohl
Tel: 0331 866 3835, Mail: [email protected]
Oder [email protected]
Jugendpresse Deutschland e.V.
Schülerzeitungswettbewerb der Länder
Alt-Moabit 89, 10559 Berlin
Martin Winter, Geschäftsführender Bundesvorstand
Tel. 030 3940525-00, Mobil 0151 40511872, Mail: [email protected]