KF Komplementärmedizin Komastimulation

KF Komplementärmedizin
Komastimulation - Therapieunterstützung durch Angehörige
Zusammenfassung Gruppe V
1. Proklamierte Wirkweise der Therapieverfahren
„Komastimulation“ bezeichnet Verfahren, die in den späten 70er Jahren in den USA,
Australien und Großbritannien auf dem Boden erster positiver Erkenntnisse in der
Schwerbehindertenarbeit angewandt und ihren Weg in die Arbeit mit Komapatienten in
den 90er Jahren gefunden haben. Dabei bezieht sich die Stimulation nicht auf das Koma
selbst, sondern auf den im Koma befindlichen Menschen und beinhaltet neben der
pharmakologischen, elektrischen, multisensorischen und kognitiven Stimulation, auch
den körpernahen Dialogaufbau unter Einbezug naher Angehöriger, die Basaltherapie,
sowie musikalische Therapiemöglichkeiten. Durch die Kontakt- und Dialogaufnahme
können Angehörige die lebenswichtige Verbindung und Kommunikation mit den
Patienten aufnehmen, basale Orientierung über Raum und Zeit geben und dem
Patienten das notwendige Bewusstsein ihrer Selbst zurückgeben.
Ziele der Komastimulation sind die Förderung von Wachheit inklusive der Verkürzung
der Komadauer, Verbesserung der Lebensqualität, Förderung der Remission,
Neuroplastizität und des Wohlergehens, ohne dem Patienten zu schaden und ihn zu
überstimulieren.
Angehörige verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Leben des Patienten,
kennen seine Vorlieben und Abneigungen, wissen seine Körpersprache zu deuten,
erkennen kleinste Veränderungen oft sofort und freuen sich auch, etwas Sinnvolles zur
Genesung des Patienten beitragen zu können. Jede Handlung am Patienten stellt
beispielsweise eine Form der sensorischen Stimulation dar - Angehörige müssen gut
angelernt und unterstützt werden um adäquate, individuelle und gezielte auditive,
visuelle, olfaktorische, taktile, gustatorische, thermische oder propiozeptive Reize
setzen zu können , den Patienten nicht zu überfordern und Schmerzen zu vermeiden.
Quellen:
http://www.a-zieger.de/Dateien/Wachkoma/Komastimulation.pdf
http://bidok.uibk.ac.at/library/zieger-schaedel.html#idp6773952
http://www.a-zieger.de/Dateien/Vortraege/FolienKomastimMuenchen2005.pdf
2. Datenlage zum Therapieverfahren und Bewertung der Datenlage
Laut Zieger & Hildebrandt 1996/97:
Wirksamkeit des Einsatzes von Angehörigen in Behandlung von Komapatienten
nachgewiesen. Beruhigende und aufmerksamkeitsfördernde Wirkung lässt sich durch
technische Hilfsmittel (EEG – veränderte Hirnströme, Hautwiderstand,
Herzfrequenzvariabilität) messen, bevor Sie im offenen Verhalten sichtbar werden.
Multimodale und vertraute Reize durch Angehörige haben eine größere Wirkung als
unimodale Reize. (Wilson et al. 1996)
Eigene Outcome-Studie (Zieger, 2004):
Therapieunterstützung durch Angehörige stellt hier nun einen kleinen Teilaspekt der
Studie dar. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Angehörige bei der Komastimulation
eine wesentliche Unterstützung darstellen und deshalb in die Behandlung mit
eingebunden werden sollten. Dabei stützt er sich auf eine MRT-Studie von Bekinschtein
2005, in der eine stärkere Erregung der Komapatienten mittels auditorischer
Stimulation durch Angehörige im Vgl. zu Fremden gemessen wurde.
Aber: Wirksamkeit nicht statistisch ausreichend Gesichert! Weitere Studien zur
Sicherung eines positiven Therapieeffektes durch Angehörige notwendig!
Quellen:
Wolfram Höfling. Das sog. Wachkoma: Rechtliche, medizinische und ethische Aspekte
http://www.a-zieger.de/Dateien/Vortraege/FolienKomastimMuenchen2005.pdf
3. Kosten bzw. Kostenübernahme durch Krankenkasse
Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist dahingehend gesichert, dass,
sofern der Patient rehabilitationsfähig ist und eine positive Rehabilitationsprognose
aufweist, die zugelassene Rehaklinik nach § 111 SGB V ihren Versorgungsauftrag
gemäss dem Versorgungsvertrag wahrnehmen kann. Die medizinischen Konzepte
beinhalten entsprechend klinikbezogen auch u.U. die Komastimulation. Generell gilt,
dass in der stationären Versorgung alles erlaubt ist, was nicht explizit durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen ist.
Quelle: Thomas Schlicht, Techniker Krankenkasse, Hamburg