Pflichtübung aus Unternehmensrecht Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter SS 2016 2. Übungseinheit (8.4.2016) Fall1 Gottfried Kunz hat mit Errichtungserklärung sein Unternehmen in die Kunz Art GmbH eingebracht und betreibt es seither als Geschäftsführer im Namen der GmbH. - Frage: Was passiert mit den Dienstverhältnissen von Ariana und Bernadette, die von Gottfried als Einzelunternehmer begründet wurden? Gottfried hatte vor der GmbH-Gründung den Guss einiger Plastiken bei der Bronzo AG in Auftrag gegeben. Nach erfolgter Gründung formuliert er ein Schreiben an die Bronzo AG mit folgendem Hinweis: „Die Kunz Art GmbH führt das von mir begründete Unternehmen zur Herstellung hochwertiger Kunstgegenstände fort. Sämtliche Leistungen sind von Ihnen daher gegenüber der GmbH zu erbringen, Rechnungen sind auf diese auszustellen.“ - Frage: Ist der angesprochene Übergang des Vertragsverhältnisses auf die GmbH wirksam vollzogen? Ein Schreiben mit obiger Textpassage erhält auch die Copyflux GmbH, mit der Gottfried einen Mietvertrag über ein Kopiergerät abgeschlossen hat. Die Geschäftsführerin der Copyflux GmbH stimmt der Vertragsübernahme zu. Einige Zeit später bezahlt die Kunz Art GmbH mehrere monatliche Rechnungen der Copyflux GmbH nicht. Die Geschäftsführerin der Copyflux GmbH überlegt, ob sie Gottfried persönlich in Anspruch nehmen soll. - Frage: Ist eine persönliche Inanspruchnahme Gottfrieds rechtlich möglich? (Bereiten Sie eine Falllösung nach Anspruchsgrundlagen vor!) 1 Fortsetzung vom 18. 3. 2016. Pflichtübung aus Unternehmensrecht Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter SS 2016 Einige Monate vor Gründung der GmbH hatte Gottfried von Michelle einen Auftrag über eine Portrait-Plastik angenommen, diesen aber aufgrund des mit der GmbH-Gründung verbundenen Zeitaufwands noch nicht erfüllt. Michelle hatte Gottfried bei Auftragserteilung ersucht, dass er seine „ganze künstlerische Kreativität“ in das Werk einfließen lasse. Die von der Bronzo AG (aufgrund der Pläne Gottfrieds) gegossene Plastik liefert Gottfried persönlich bei Michelle ab. Das Entgelt solle sie überweisen. - Fragen: Wem gegenüber schuldet Michelle den Geldbetrag? Kann sich Michelle aussuchen, an wen (Gottfried oder GmbH) sie den Geldbetrag überweist? Da Gottfried sein gesamtes Vermögen in sein Unternehmen investiert hat und das Geld für seinen Lebensunterhalt knapp wird, überlegt er sich, seinen Geschäftsanteil an die reiche Investorin Olga zu verkaufen und bloß als „kreativer Mastermind“ (und Arbeitnehmer) in der GmbH zu verbleiben. Olga befragt ihre Anwältin Hanna, ob sie durch eine solche Transaktion „auch Haftungen übernehmen würde“. - Frage: Kann Olga eine Übernahme von Haftungen mit Sicherheit ausschließen?
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