Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Nach der letzten Bundestagswahl, die keinen eindeutigen Gewinner hervorbrachte, gestaltet sich die Regierungsbildung schwieriger als je zuvor. Nach zahlreichen Abstrichen von ihrem Programm und Kompromissen für beide Seiten kommt aber letztlich doch ein Koalitionsvertrag zwischen den beiden großen Volksparteien, S-Partei und C-Partei, zustande, der die Umsetzung umfangreicher notwendiger Reformen beinhaltet. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Programm für die kommenden Jahre schmerzhafte Einschnitte bei allen Teilen der Bevölkerung mit sich bringt. Angesichts des wechselhaften Verhaltens des Wählers ist den Volksparteien klar, dass spätestens mit der nächsten Bundestagswahl beide Parteien Gefahr laufen, abgestraft zu werden. Man kommt zum Schluss, dass dem vorgebeugt werden müsse. Um eine drohende Lähmung der Koalitionsarbeit zu verhindern, beschließt man, der neuen Regierung mehr Zeit einzuräumen, indem man die Legislaturperiode für den neu gewählten Bundestag verdoppelt. Der Antrag findet nach Absprache mit den Abgeordneten der F-Partei und der G-Partei große Zustimmung im Parlament. Mit einer Mehrheit von 80% wird daraufhin die Änderung von Art. 39 I 1 und die Anpassung von Art. 39 I 3 GG vollzogen. In der Begründung heißt es ausdrücklich, dass für die laufende Legislaturperiode eine stabile und durchsetzungsfähige Regierung gewollt sei, die die notwendigen Reformen gerade in diesen schwierigen Zeiten unabhängig von störenden Einflüssen der kurzfristig denkenden Wählerschaft umsetzen soll. Ohne eine solche Verlängerung stünde zu befürchten, dass das Vorhaben scheitert. Das Gesetz passiert auch ordnungsgemäß den Bundesrat und tritt nach seiner Ausfertigung und Verkündung wie im Gesetz vorgesehen umgehend in Kraft. Gegen das Gesetz haben nur die Abgeordneten der L-Partei gestimmt. Sie machen den anderen Fraktionen nun große Vorwürfe. Der Wille des Wählers würde umgangen, der vielleicht bewusst nur für eine Übergangszeit die große Koalition gewollt habe. Es sei hochgradig undemokratisch, den Wähler derart zu betrügen. Außerdem seien acht Jahre maßlos, in einer solch langen Zeit wäre der Wähler der Regierung geradezu ausgeliefert. Insbesondere die beiden Abgeordneten L und G führen zahlreiche Einzelgespräche mit anderen Abgeordneten. Aufgrund ihrer Überzeugungskraft kommen viele der Angesprochenen ins Grübeln. Die Regierungskoalition wirft ihnen zwar Wankelmütigkeit vor, schlussendlich haben aber auch eine Vielzahl von Abgeordneten der F-Partei und der GPartei Zweifel der Verfassungsmäßigkeit des Änderungsgesetzes. Zusammen mit der Fraktion der L-Partei können so insgesamt 205 Abgeordnete überzeugt werden, dass eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht nötig ist. Bearbeitervermerk: Prüfen Sie in einem Gutachten, ob ein Vorgehen gegen das Gesetz zur Verlängerung der Legislaturperiode vor dem BVerfG Aussicht auf Erfolg hat.
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