Pressemitteilung
PRIIPs-Umsetzung: Vorschläge zur Berechnung von Transaktionskosten sind absurd


EU-Aufsichtsbehörden müssen nachbessern
Verschiebung nun unausweichlich
Frankfurt, 7. April 2016. Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die
Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Umsetzung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged
Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs). „Insbesondere die Pläne zur Berechnung der Transaktionskosten führen systematisch zu falschen, ja sogar absurden Ergebnissen“, sagt Thomas
Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Die ESAs hatten in ihrem technischen Diskussionspapier vom Sommer 2015 zur Berechnung der Transaktionskosten eine standardisierte Tabelle auf Basis von längerfristigen Marktdaten für die impliziten
Transaktionskosten wie bei Nettogeschäften vorgesehen. Diese Methode hatte der BVI grundsätzlich befürwortet. Nun schlagen die ESAs
eine neue und im Markt unübliche Vorgehensweise vor. Sie wollen die
Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf
eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Dieser Ansatz widerspricht nicht nur der
PRIIPs-Verordnung, sondern auch der MiFID und dem eigenen Verständnis der ESAs. Danach sind Transaktionskosten die Kosten Dritter für die Ausführung von Wertpapiergeschäften und nicht die Differenz von einem Referenzpreis zu dem tatsächlichen Ausführungspreis.
„Die Vorschläge der ESAs führen in weniger liquiden Märkten wie bei
Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten“, sagt Richter. Zum Beispiel war eine 2022 fällige Staatsanleihe von Zypern mit einer Verzinsung von 3,875 Prozent am 21. Januar
2016 um 15 Uhr mit einem Referenzkurs zum Kauf von 104,23 beim
Datenanbieter Bloomberg im System eingestellt. Tatsächlich hat ein
Asset Manager das Papier nach mehreren Abfragen bei Händlern
zum Kurs von 103,125 gekauft. Nach dem Ansatz der ESAs ergäben
sich Transaktionskosten von minus 107 Basispunkten bezogen auf
den tatsächlichen Kaufpreis. Zum Vergleich: Auf Basis der Standardtabelle im Konsultationspapier wären positive Transaktionskosten von
50 Basispunkten anzusetzen. Richter: „Diese Pläne der ESAs nutzen
den Verbrauchern gar nichts. Sollen sie glauben, sie bekämen etwas
geschenkt?“
Seite 2 von 2
Zudem müssten die Fondsgesellschaften nicht nur künftige Referenzpreise archivieren, sondern auch Vergangenheitswerte ermitteln.
Denn die Transaktionskosten sind als Mittelwert der letzten drei Jahre
auszuweisen. Sofern die PRIIPs-Verordnung Ende 2016 in Kraft tritt,
müssten die Fondsgesellschaften für Millionen von Transaktionen seit
Ende 2013 entsprechende Daten beschaffen. Das ist eine unlösbare
Aufgabe. Die von den ESAs vorgesehene Alternative, für solche Fälle
mit den Eröffnungskursen zu arbeiten, ist ebenfalls praxisfern. Wird
ein Wertpapier zum Beispiel am Nachmittag gekauft, würde die Marktentwicklung seit Handelsbeginn in die Transaktionskosten eingehen.
Die fortbestehenden Unsicherheiten über die Berechnungsmethoden
sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die regulatorischen
technischen Standards der ESAs lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben
den Produktanbietern nur wenige Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte zu erstellen.
„Wir fordern, die Umsetzungsfrist um neun Monate nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission
zu verlängern“, sagt Richter.