Pressemitteilung PRIIPs-Umsetzung: Vorschläge zur Berechnung von Transaktionskosten sind absurd EU-Aufsichtsbehörden müssen nachbessern Verschiebung nun unausweichlich Frankfurt, 7. April 2016. Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Umsetzung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs). „Insbesondere die Pläne zur Berechnung der Transaktionskosten führen systematisch zu falschen, ja sogar absurden Ergebnissen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Die ESAs hatten in ihrem technischen Diskussionspapier vom Sommer 2015 zur Berechnung der Transaktionskosten eine standardisierte Tabelle auf Basis von längerfristigen Marktdaten für die impliziten Transaktionskosten wie bei Nettogeschäften vorgesehen. Diese Methode hatte der BVI grundsätzlich befürwortet. Nun schlagen die ESAs eine neue und im Markt unübliche Vorgehensweise vor. Sie wollen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Dieser Ansatz widerspricht nicht nur der PRIIPs-Verordnung, sondern auch der MiFID und dem eigenen Verständnis der ESAs. Danach sind Transaktionskosten die Kosten Dritter für die Ausführung von Wertpapiergeschäften und nicht die Differenz von einem Referenzpreis zu dem tatsächlichen Ausführungspreis. „Die Vorschläge der ESAs führen in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten“, sagt Richter. Zum Beispiel war eine 2022 fällige Staatsanleihe von Zypern mit einer Verzinsung von 3,875 Prozent am 21. Januar 2016 um 15 Uhr mit einem Referenzkurs zum Kauf von 104,23 beim Datenanbieter Bloomberg im System eingestellt. Tatsächlich hat ein Asset Manager das Papier nach mehreren Abfragen bei Händlern zum Kurs von 103,125 gekauft. Nach dem Ansatz der ESAs ergäben sich Transaktionskosten von minus 107 Basispunkten bezogen auf den tatsächlichen Kaufpreis. Zum Vergleich: Auf Basis der Standardtabelle im Konsultationspapier wären positive Transaktionskosten von 50 Basispunkten anzusetzen. Richter: „Diese Pläne der ESAs nutzen den Verbrauchern gar nichts. Sollen sie glauben, sie bekämen etwas geschenkt?“ Seite 2 von 2 Zudem müssten die Fondsgesellschaften nicht nur künftige Referenzpreise archivieren, sondern auch Vergangenheitswerte ermitteln. Denn die Transaktionskosten sind als Mittelwert der letzten drei Jahre auszuweisen. Sofern die PRIIPs-Verordnung Ende 2016 in Kraft tritt, müssten die Fondsgesellschaften für Millionen von Transaktionen seit Ende 2013 entsprechende Daten beschaffen. Das ist eine unlösbare Aufgabe. Die von den ESAs vorgesehene Alternative, für solche Fälle mit den Eröffnungskursen zu arbeiten, ist ebenfalls praxisfern. Wird ein Wertpapier zum Beispiel am Nachmittag gekauft, würde die Marktentwicklung seit Handelsbeginn in die Transaktionskosten eingehen. Die fortbestehenden Unsicherheiten über die Berechnungsmethoden sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die regulatorischen technischen Standards der ESAs lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben den Produktanbietern nur wenige Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte zu erstellen. „Wir fordern, die Umsetzungsfrist um neun Monate nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission zu verlängern“, sagt Richter.
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