15.2.16 - Zum Kommentar von Ulrich Schäfer: Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihr wohlmeinender Kommentar in allen Ehren – aber es gab schon mal Arbeitnehmer, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private, staatlich geförderte Zusatzrente ansparen wollten. Das war ab Ende der 70er Jahre: Der Staat lockte mit einer Pauschal-Lohnsteuer von 10 % auf die monatlich vom Gehalt zu zahlenden Versicherungsprämien, was für Mitarbeiter mit gutem Gehalt durchaus attraktiv war. Zusätzlich zur sogenannten “Gehaltsumwandlung” sollten die Beiträge auch noch sozialversicherungsfrei ( Renten-, Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung, damals ) sein, was allerdings in vielen Fällen gar nicht in Anspruch genommen wurde, weil sehr viele Gehälter über den damaligen Beitragsbemessungsgrenzen lagen. Einzige Bedingung: Der Arbeitgeber mußte die Versicherungsnehmer-Eigenschaft übernehmen und die Monatsprämie aus dem Gehalt des Mitarbeiters direkt an die Lebensversicherung überwies. Deshalb “Direktversicherung”, also “direkt” vom Gehaltskonto zur Lebensversicherung. So flossen teilweise 30 Jahre und länger Monat für Monat Versicherungsprämien in eine Kapital-Lebensversicherung, gedacht als spätere 2. Säule der Altersversorgung. 25 Jahre später in der rot-grünen Koalition kam die Bundesregierung in Person von Ulla Schmidt und führte das sogen. GMG ( Gesundheitsmodernisierungsgesetz ) ein, wonach mit § 229 SGB V die “Vorsorgebezüge” beitragspflichtig wurden für die Kranken- und Pflegeversicherung. Kurzerhand wurde die Kapitalauszahlung an den Versicherten zum Vorsorgebezug erklärt. Damit auch keine Bemessungsgrundlage überschritten werden konnte, wurde die Versicherungssumme einfach durch willkürliche 120 Monate geteilt ( 10 Jahre ), so dass ein fiktiver monatlicher Vorsorgebetrag von 800 € und mehr entstand, der jetzt mit 15,5 % ( Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil ) “verbeitragt” wurde. Das sind 124,--Euro pro Monat, die sich bei einem Rentner ganz schön bemerkbar machen. Will sagen: Vorsicht! Wirklich erfolgreich war nur die gesetzliche Rentenversicherung, die unter Bismark eingeführt wurde und die bis zum heutigen Tag Bestand hat. Alle anderen Modelle, staatlich gefördert, auch die sogen. Riester-Rente, haben nicht den Erfolg gehabt, den man sich davon versprochen hat. Sich vom Staat monatlich Geld einbehalten zu lassen für einen “Deutschlandfond”, wo Fondsmanager ( oder vielleicht sogar Ministerialbeamte ? ) entscheiden, was mit dem Geld passiert, scheint mir als freiem, selbstbestimmten Bürger, unvorstellbar zu sein. Außerdem zahlen wir doch schon in den “Deutschlandfond”, oder was ist der “Soli”, der für die deutsche Einheit eingeführt wurde, anderes? Nur, daß der einzelne Bürger eben nichts davon hat. Und abgesschafft wird er auch nicht mehr! Zwang ( auch zur Vorsorge ) ist immer das schlechteste Mittel in einer Demokratie! Das erleben zur Zeit alle “Direktversicherungs-Geschädigten”, die sich gegen ihren monatlichen “Zwangsbeitrag” auf ihr ehemals staatlich empfohlenes und gefördertes Erspartes nicht wehren können. Kein Sozialgericht, kein Landes- oder Bundessozialgericht, noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht hat bis heute entschieden, daß es im Hinblick auf die seit 2004 beitragspflichtigen Versorgungsbezüge ein Unterschied ist, ob die Beiträge zur betriebliche Altersversorgung vom Arbeitgeber kamen – oder ob sie direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers an eine Kapital-Lebensversicherung einer Lebensversicherungsgesellschaft überwiesen wurden. Merke: Was Vater Staat einmal vereinnahmt hat, rückt er so schnell nicht wieder heraus. Deswegen: Kein Zwangsbeitrag in einen Deutschlandfonds für eine Zusatzrente! Erwin Tischler 49124 Georgsmarienhütte
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