Fragen und Antworten Das Waldorf-Versorgungswerk ist mit seinen verschiedenen Berechnungsgrundlagen ein komplexes System. Um Ihnen die einzelnen Zusammenhänge deutlicher zu machen, erläutern wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Berechnungsgrundlagen. Versorgungsfähiges Gehalt Das versorgungsfähige Gehalt ist in § 9 des Waldorf-Versorgungswerks definiert. Hierzu zählen das Grundgehalt und individuelle Zulagen (insbesondere Alters- und Familienzulage), auf die die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter zum Rentenbeginn Anspruch hat. Hierbei handelt es sich um das tatsächlich gezahlte, d.h. das abgesenkte Gehalt (s.u.). Versichertes Gehalt Das versicherte Gehalt ist das Gehalt, das tatsächlich in der Hannoverschen Alterskasse VVaG versichert ist. Es sollte so festgelegt werden, dass es voraussichtlich dem abgesenkten Brutto-Gehalt der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters im Alter 65 entspricht. Abgesenktes Gehalt Das abgesenkte (bzw. beamtenähnliche) Gehalt ist das Brutto-Gehalt, das mit Hilfe der Berechnungstabelle berechnet wird, die die Hannoversche Unterstützungskasse e.V. allen am Waldorf-Versorgungswerk teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt hat. Unter der Voraussetzung, dass das Netto-Gehalt, das sich aus dem Gehalt nach Gehaltsordnung ergibt, auch bei Mitgliedschaft im Waldorf-Versorgungswerk gleich bleibt, ergibt sich durch geringere Steuern und Sozialabgaben das abgesenkte Brutto-Gehalt. Dieses beträgt je nach individuellen Faktoren (z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenzugehörigkeit) in der Regel etwa 80 – 90 % des Gehalts nach Gehaltsordnung. Der spätere Rentenanspruch wird auf Grundlage des abgesenkten Brutto-Gehalts berechnet. Gehalt nach Gehaltsordnung Das Gehalt nach Gehaltsordnung ist das Gehalt, auf das die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter Anspruch hat, wenn sie / er nicht im Waldorf-Versorgungswerk versichert ist. Ausnahme: An Schulen, an denen eine gesonderte Gehaltsordnung für MitarbeiterInnen gilt, die im Waldorf-Versorgungswerk versichert sind, gibt es keinen Unterschied zwischen dem abgesenkten Gehalt und dem Gehalt nach Gehaltsordnung. Deputat Das Deputat ist das Verhältnis von der individuell vereinbarten Stundenzahl zur üblichen vollen Stundenzahl. Es ist als Prozentsatz oder als Dezimalzahl anzugeben. Das maximal mögliche Deputat ist 1,0 bzw. 100 %. Leistet ein Lehrer mehr Stunden als die übliche volle Stundenzahl, so steigt das Deputat trotzdem nicht über 100 %. Beispiel 1: Beispiel 2: Ein Lehrer arbeitet 20 Stunden, an der Schule sind 26 Stunden üblich. Sein Deputat beträgt somit 20/26 = 0,7692 bzw. 76,92 %. Eine Lehrerin arbeitet auf Grund des Ausfalls eines anderen Lehrers 28 Stunden, an der Schule sind 26 Stunden üblich. Das Deputat beträgt 1,0 bzw. 100 %. Ansprechpartner für Nachfragen: Kai Lehmberg
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