staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ staatlich

Teilnehmerzahl:
Teilnehmerzahl pro Ausbildungsgang 28,
Gruppenteilungen während bestimmter
Ausbildungsphasen.
Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.
Es gelten die hessischen Ferienregelungen.
.
Einzelheiten zu der Ausbildung unter
www.berta-jourdan.de
Anmeldung und Informationen:
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Adlerflychtstraße 24
60318 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-35 271
Fax: (069) 212- 40 521
E-Mail: poststelle.berufliche-schulen-berta
[email protected]
Internet: www.berta-jourdan.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Silke Simmer
prechstunde: dienstags von 13:45 Uhr bis 15:30 Uhr
S
Raum 56
D urchwahl:(069) 212-34 498
E-Mail:[email protected]
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Adlerflychtstraße 24
60318 Frankfurt am Main
vom Hauptbahnhof:
Linie U5 (Richtung Preungesheim)
Haltestelle: Musterschule
von der Hauptwache:
Linien U 1, 2, 3
Haltestelle: Grüneburgweg / Holzhausenstraße
von der Konstablerwache:
Buslinie 36,
Haltestelle: Adlerflychtplatz
Staatliche
Fachschule für Sozialwirtschaft
in der Trägerschaft der
Stadt Frankfurt am Main
AZWV zugelassene Einrichtung*
Ausbildung zur
staatlich anerkannten
Heilerziehungspflegerin/
zum
staatlich anerkannten
Heilerziehungspfleger
*Die Beruflichen Schulen Ber ta Jourdan sind zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen
Weiterbildung auf der Basis der Rechtsverordnung
zum SGB III (AZAV) und berechtigt, Bildungsgutscheine zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
zum/zur Heilerziehungspfleger/in einzulösen.
Ausbildungsgang Heilerziehungspflege
Die Ausbildung in Heilerziehungspflege qualifiziert für
die Arbeit mit Menschen, die aufgrund individueller
Behinderungen, oder Beeinträchtigungen einen
besonderen Bedarf an Erziehung, Bildung, Assistenz
und Pflege aufweisen.
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt
zum Führen der Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin /
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger.
Die Berufsaussichten der Absolventen sind derzeit als
gut zu bezeichnen.
Mögliche Arbeitsfelder für
Heilerziehungspflegerinnen und
Heilerziehungspfleger:
2. Berufliche Erfahrung
•Integrative Kindertagesstätten
oder
•Wohnheime und Wohngruppen
Abschluss einer sozialen oder sozialpflegerischen
oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
•Rehabilitationskliniken
•Förderschulen
•Berufsbildungswerke
•Werkstätten
•Senioren-Einrichtungen
Als Studierende der Heilerziehungspflege
erwerben Sie spezifische Kenntnisse in
den Bereichen:
•Heilpädagogische Diagnostik
•Methoden heilpädagogischer Förderung
•Erziehung und Bildung
•Assistenz und Pflege
•Beratung und Kooperation
•Hilfsmittelversorgung
•Management, Recht, Verwaltung
Ausbildungsdauer
Die insgesamt dreijährige Ausbildung gliedert sich in
eine zweijährige schulische Vollzeit-Ausbildung und
ein anschließendes schulisch-begleitetes
Anerkennungsjahr.
•Ambulante Dienste
Zugangsvoraussetzungen
1. Allgemeinbildung
Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule
oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder
Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen
Oberstufe oder ein als gleichwertig vom Staatlichen
Schulamt anerkanntes Zeugnis.)
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss
im Ausland erworben haben, müssen diesen als gleichwertig anerkennen lassen.
Zusätzlich sind ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache durch Vorlage des Mittelstufendiploms nach
den Richtlinien des Goethe-Instituts oder durch erfolgreiche Teilnahme an einer Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die
Schule nachzuweisen.
Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent
oder
erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen
beruflichen Vorbildung
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt
den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren
und sozialpflegerischer Erfahrung voraus. Auf die
geforderte Berufstätigkeit werden bis zu jeweils zwei
Jahren angerechnet:
•Eine abgeschlossene Berufsausbildung
•förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
•die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
•Grundwehrdienst oder Zivildienst
•eine einschlägige, abgeschlossene
Helferausbildung
•ein studienqualifizierender Abschluss in
der Sekundarstufe II
•ein Auslandsaufenthalt als Au-pair, die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder
behinderten Person, einschlägige Berufstätigkeit.