Teilnehmerzahl: Teilnehmerzahl pro Ausbildungsgang 28, Gruppenteilungen während bestimmter Ausbildungsphasen. Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien. Es gelten die hessischen Ferienregelungen. . Einzelheiten zu der Ausbildung unter www.berta-jourdan.de Anmeldung und Informationen: Berufliche Schulen Berta Jourdan Adlerflychtstraße 24 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 212-35 271 Fax: (069) 212- 40 521 E-Mail: poststelle.berufliche-schulen-berta [email protected] Internet: www.berta-jourdan.de Ihre Ansprechpartnerin: Frau Silke Simmer prechstunde: dienstags von 13:45 Uhr bis 15:30 Uhr S Raum 56 D urchwahl:(069) 212-34 498 E-Mail:[email protected] Berufliche Schulen Berta Jourdan Adlerflychtstraße 24 60318 Frankfurt am Main vom Hauptbahnhof: Linie U5 (Richtung Preungesheim) Haltestelle: Musterschule von der Hauptwache: Linien U 1, 2, 3 Haltestelle: Grüneburgweg / Holzhausenstraße von der Konstablerwache: Buslinie 36, Haltestelle: Adlerflychtplatz Staatliche Fachschule für Sozialwirtschaft in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main AZWV zugelassene Einrichtung* Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger *Die Beruflichen Schulen Ber ta Jourdan sind zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung auf der Basis der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) und berechtigt, Bildungsgutscheine zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in einzulösen. Ausbildungsgang Heilerziehungspflege Die Ausbildung in Heilerziehungspflege qualifiziert für die Arbeit mit Menschen, die aufgrund individueller Behinderungen, oder Beeinträchtigungen einen besonderen Bedarf an Erziehung, Bildung, Assistenz und Pflege aufweisen. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger. Die Berufsaussichten der Absolventen sind derzeit als gut zu bezeichnen. Mögliche Arbeitsfelder für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger: 2. Berufliche Erfahrung •Integrative Kindertagesstätten oder •Wohnheime und Wohngruppen Abschluss einer sozialen oder sozialpflegerischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer •Rehabilitationskliniken •Förderschulen •Berufsbildungswerke •Werkstätten •Senioren-Einrichtungen Als Studierende der Heilerziehungspflege erwerben Sie spezifische Kenntnisse in den Bereichen: •Heilpädagogische Diagnostik •Methoden heilpädagogischer Förderung •Erziehung und Bildung •Assistenz und Pflege •Beratung und Kooperation •Hilfsmittelversorgung •Management, Recht, Verwaltung Ausbildungsdauer Die insgesamt dreijährige Ausbildung gliedert sich in eine zweijährige schulische Vollzeit-Ausbildung und ein anschließendes schulisch-begleitetes Anerkennungsjahr. •Ambulante Dienste Zugangsvoraussetzungen 1. Allgemeinbildung Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder ein als gleichwertig vom Staatlichen Schulamt anerkanntes Zeugnis.) Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen diesen als gleichwertig anerkennen lassen. Zusätzlich sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage des Mittelstufendiploms nach den Richtlinien des Goethe-Instituts oder durch erfolgreiche Teilnahme an einer Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die Schule nachzuweisen. Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und sozialpflegerischer Erfahrung voraus. Auf die geforderte Berufstätigkeit werden bis zu jeweils zwei Jahren angerechnet: •Eine abgeschlossene Berufsausbildung •förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen •die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres •Grundwehrdienst oder Zivildienst •eine einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung •ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II •ein Auslandsaufenthalt als Au-pair, die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person, einschlägige Berufstätigkeit.
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