Ausschreibung der 1.TRARI TRARA Clubausfahrt

Hello, du Freund vom Motorsport,
wir laden ein, fahr mit uns fort!
Der Franz und der Hans, die machen Sachen1),
da könntet ihr ja auch mitmachen.
Am dritten April, da tät' ma starten,
doch tut's mit der Nennung net z'lang warten.
A Klubausfahrt, bist a dabei?
Des wär uns zwa net einerlei!
Des geht ganz schnell, da mach' ma Meter,
aus is nach fünfasiebzig Kilometer.
Mir fahr'n in Niederösterreich nach rechts oben,
um dort die schöne Landschaft z'loben.
Oben in diesen nördlichen Breiten,
kontrolliern wir auch mitunter Zeiten.
Auch auf zwei Kursen, auf zwei runden,
wollen das Weinviertel wir erkunden.
Und für die Wertung, der Teifi sois hoin,
gibt’s auch vasteckte Zeitkontroin.
Doch wer sich bei den Zeiten irrt,
der wird im Ziel pönalisiert.
Nimm dein Auto und an Co,
und hoit dich immer an die StVO.
Hast a Stoppuhr noch an Bord,
kannst mit uns schon fahren fort.
Und es kann anders nicht sein,
die Strecke ist bis zum Start geheim.
Willst Du sein zum Schluss ganz vorn,
musst du die ganze Strecke fohrn.
Der Sieg geht Dir nicht durch die Lappen,
bist Du im Ziel nach vier Etappen.
Den drei Teams mit'n besten Törn,
wird im Ziel dann wohl ein Häferl g'hörn.
Wollt ihr mitfahren, schickts uns ein Mail,
und das ganze ziemlich schnell.
Mit den Namen von der Crew,
Marke und Type und Farb' dazu.
Und nennt rasch – das ist ein Thema,
wir kennan nur zwanzig Auto nehma.
Was macht ihr denn nach dem Nennen?
Richtig – auch ein Nenngeld brennen2).
Doch das ist nirgends so nieder,
stärkt auf der Bank vom Klub den „Flieder“.
Also tut euch nicht erdreisten,
das kann sich wohl ein jeder leisten.
Doch man muss es auch erwähnen,
Nennungen kann man auch ablehnen.
Erreicht uns euer diesbezüglich's Mail,
dann sagen wir Euch den Startpunkt schnell.
Der Vollständigkeit halber sag ich noch was,
kein Fehler wär ein Reisepass.
Gibt es für uns zwa im Ziel Applaus,
dann schreim wir nächst's Jahr wieder aus.
Und was nur schwer passt in einen Reim,
das stellen wir jetzt zum Schluss anheim.
1)
Organisation: RARA Vienna
Franz Stehno
Mobil: +43 (0) 650 / 88 3 11 46
Mail: [email protected]
Mag. Hans Drabek
Mobil: +43 (0) 699 / 815 59 925
Mail: [email protected]
2)
Nennung, Nenngeld, Leistungen des Veranstalters:
Die Nennung erfolgt mittels eines einfachen Mails an eine der beiden oben angeführten
Adressen, das Marke, Type, Farbe und Baujahr des Fahrzeugs sowie die Namen des
Fahrers und des Beifahrers enthalten muss. Elektronisch übermittelte Nennungen gelten
als vom Fahrer eigenhändig unterschrieben und entheben den Veranstalter von jeglichen
Regressansprüchen seitens der Teilnehmer. Die Überweisung des Nenngeldes wird
erbeten auf das Konto:
RARA VIENNA bei Bank Austria
IBAN: AT32 1200 0515 1669 9888
Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
NENNSCHLUSS IST DER 27.03.2016
(Datum des Zahlungseingangs am Bankkonto)
Nenngeld für ein Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer: € 15,00
Der Beleg über das fristgerechte Einzahlen des Nenngeldes ist bei der Abnahme
vorzuweisen.
Die Nennungen werden nach dem Eingangsdatum gereiht. Der Veranstalter behält sich
das Recht vor, diese Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Nenngeld ist
Reuegeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die
Veranstaltung abgesagt wird. Nennungen können vom Veranstalter ohne Angabe von
Gründen abgelehnt werden.
Leistungen des Veranstalters:

Durchführung und Organisation der Veranstaltung

Startnummer

Fahrtunterlagen (Roadbook, Startkarte, etc.)

Pokale für die drei Erstplatzierten der Gesamtwertung
(Fahrer und Beifahrer)

Pokal für den Teilnehmer mit der weitesten Anreise
Eventuelle Konsumationen vor dem Start am Startort und im Ziel bei der
Siegerehrung sind von den Teilnehmern selbst zu bezahlen!
Allgemeines:
Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personen- und Sachschäden, die während
der Veranstaltung entstehen, ab. Jeder Fahrer hat die von ihm bzw. seinem Fahrzeug
verursachten Personen- und Sachschäden selbst zu tragen. Die Entscheidungen der
Fahrtleitung, Funktionäre und Zeitnehmer sind endgültig. Proteste gegen die Zeitnahme
und Wertung sind nicht zulässig. Mit der Abgabe der Nennung verzichtet jeder Teilnehmer
auf jegliche Regressansprüche gegen die Veranstalter.
Liste der Strafen:
Nichtvorlage des Einzahlungsbelegs über das Nenngeld bei der Abnahme und/oder
Ablehnung von Regressansprüchen gegen die Veranstalter:
Nichtzulassung zum Start
An Zeitkontrollen:
pro Minute zu früh: 10 Punkte, pro Minute zu spät: 1 Punkt
Auf Rundkursen und an geheimen Zeitkontrollen:
pro Sekunde zu früh: 10 Punkte, pro Sekunde zu spät: 1 Punkt
An Geschwindigkeitskontrollen:
zu schnell 10 Punkte pro km/h, zu langsam 1 Punkt pro km/h
Erster dem Veranstalter gemeldeter schwerer Verstoß gegen Bestimmungen der StVO
(insbesondere gegen bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen):
100 Punkte
Zweiter dem Veranstalter gemeldeter schwerer Verstoß gegen Bestimmungen der StVO
(insbesondere gegen bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen):
Ausschluss
Auslassen einer ZK oder SP sowie das Öffnen des Notfallkuverts
Wertungsausschluß