2. Trari Trara powered by 8.4.2017 Ausschreibung Veranstaltung Die RARA Vienna veranstaltet am 8.4.2017 die 2. Trari Trara Dabei handelt es sich um eine touristische Ausfahrt, die Spaß am Autofahren, kulturelle Aspekte und die Schönheiten des Weinviertels gepaart mit einigen Lichtschrankenmessungen beinhaltet. Die rund 100 km lange Strecke ist wie immer geheim, richtige Antworten auf Fragen, die das Erlebte zum Inhalt haben, reduzieren Strafpunkte aus den Messungen. Teilnehmer Die Veranstaltung ist offen für Klubmitglieder der RARA Vienna sowie eingeladene Gäste. Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist auf 25 begrenzt. Nenngeld für RARA-Mitglieder 20 Euro, (Noch)Nichtmitglieder zahlen 30 Euro pro Auto, eingeladene Gäste sind frei. Teilnehmen können alle, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Fahrertausch ist erlaubt, wenn auch der Beifahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis Baujahr 2015, sofern sie nicht gegen die guten Sitten und hierzulande gültige gesellschaftliche Usancen bzw. die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein. Zeitplan Die Strecke führt teilweise entlang großer Flüsse in Ostösterreich. Der exakte Startort und die Startzeit werden mit der Nennbestätigung eine Woche vor dem Start bekanntgegeben. Beim Start und auch beim Ziel gibt es Gastronomiebetriebe. Siegerehrung eine Stunde nach Zieleinlauf des letzten Fahrzeugs. Nennungen Nennungen sind auf dem beigefügten Nennformular per Post oder per Mail an die Adresse Franz Stehno, Am Hofgartel 8/4/20, 1110 Wien bzw. [email protected] zu senden. Das Nenngeld überweisen sie bitte auf das RARA-Konto IBAN AT32 1200 0515 1669 9888, BIC BKAUATWW Nennschluss ist Sonntag, der 2.4.2017 (KEIN Aprilscherz!), 24 Uhr. Bei weniger als 15 Nennungen wird die Veranstaltung nicht durchgeführt. Nenngeld ist Reuegeld. Im Falle einer Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, unvorhersehbaren äußeren Bedingungen (Katastrophenalarm u. ä.) werden 25 % des Nenngeldes zur Abdeckung aufgelaufener Kosten verwendet, der Rest rückerstattet. Proteste gegen Kilometrierung und Zeitnahme sind nicht zulässig.
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