2. Trari Trara Ausschreibung 2. Trari Trara - RARA

2. Trari Trara
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8.4.2017
Ausschreibung
Veranstaltung
Die RARA Vienna veranstaltet am 8.4.2017 die
2. Trari Trara
Dabei handelt es sich um eine touristische Ausfahrt, die Spaß am Autofahren,
kulturelle Aspekte und die Schönheiten des Weinviertels gepaart mit einigen
Lichtschrankenmessungen beinhaltet. Die rund 100 km lange Strecke ist wie immer
geheim, richtige Antworten auf Fragen, die das Erlebte zum Inhalt haben, reduzieren
Strafpunkte aus den Messungen.
Teilnehmer
Die Veranstaltung ist offen für Klubmitglieder der RARA Vienna sowie eingeladene
Gäste. Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist auf 25 begrenzt. Nenngeld für
RARA-Mitglieder 20 Euro, (Noch)Nichtmitglieder zahlen 30 Euro pro Auto,
eingeladene Gäste sind frei. Teilnehmen können alle, die im Besitz eines gültigen
Führerscheins sind. Fahrertausch ist erlaubt, wenn auch der Beifahrer im Besitz
eines gültigen Führerscheins ist. Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis
Baujahr 2015, sofern sie nicht gegen die guten Sitten und hierzulande gültige
gesellschaftliche Usancen bzw. die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Alle
teilnehmenden Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein.
Zeitplan
Die Strecke führt teilweise entlang großer Flüsse in Ostösterreich. Der exakte Startort
und die Startzeit werden mit der Nennbestätigung eine Woche vor dem Start
bekanntgegeben. Beim Start und auch beim Ziel gibt es Gastronomiebetriebe.
Siegerehrung eine Stunde nach Zieleinlauf des letzten Fahrzeugs.
Nennungen
Nennungen sind auf dem beigefügten Nennformular per Post oder per Mail an die
Adresse
Franz Stehno, Am Hofgartel 8/4/20, 1110 Wien bzw. [email protected]
zu senden. Das Nenngeld überweisen sie bitte auf das RARA-Konto
IBAN AT32 1200 0515 1669 9888, BIC BKAUATWW
Nennschluss ist Sonntag, der 2.4.2017 (KEIN Aprilscherz!), 24 Uhr. Bei weniger als
15 Nennungen wird die Veranstaltung nicht durchgeführt. Nenngeld ist Reuegeld. Im
Falle einer Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, unvorhersehbaren äußeren
Bedingungen (Katastrophenalarm u. ä.) werden 25 % des Nenngeldes zur
Abdeckung aufgelaufener Kosten verwendet, der Rest rückerstattet. Proteste gegen
Kilometrierung und Zeitnahme sind nicht zulässig.