Organisationsplan Organisationsleiter Fahrtleiter Veranstaltungssekretär Obmann der Techn. Abnahme Techn. Abnahme Leiter Streckensicherung Streckensicherung Streckensicherung Vorstart Veranstaltungsarzt Zeitnahme Beschallung Streckensprecher Org.-Büro Umweltbeauftragter Rainer Pommer, Uwe Liebschner Rainer Pommer Stefan Salzer, Uwe Stübner Swen Meier TÜV Sachsen Matthias Schneider Sicherungsposten, Verantw. Marlies Nedrig Stefan Reidel, Frank Jawanske Maik Viehweger, Wolf Rüdiger Beetz Dr. Roscher, DRK Schwarzenberg Torsten Thieme, Bike Promotion Ronny Lehm Lutz Weidlich Helga Pommer, Adda Müller Christoph Kunze Verantwortlichkeit des Veranstalters/Versicherung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder wegen behördlicher Anordnung erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände notwendig ist. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Nenngeldes besteht nur in Ausnahmefällen und wird durch die Fahrtleitung auf Antrag entschieden. Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Teilnehmer-Haftpflicht- und Unfallversicherung und eine Zuschauer-Unfallversicherung, gemäß den Bestimmungen, bei der Jühe GmbH (Allianz) ab. Hinweis: Am Tag der Anreise (22.07.2016 – 23.07 2016, 10:00 Uhr) ist die Verbindung zwischen den Fahrerlagern durch eine nicht gesperrte Bundesstraße getrennt. Wir weisen darauf hin das Regeln der STVO einzuhalten sind. Wertung (Gleichmäßigkeit / Präsentation): Der Veranstalter schreibt verschiedene Klassen aus (siehe Punkt „Klasseneinteilung“). Eine Nennung muss entsprechend des Fahrzeuges in einer jeweiligen Klasse erfolgen. Ungeachtet der Klasse muss sich der Fahrer für die Wertung am Gleichmäßigkeitswettbewerb anmelden, ansonsten erfolgt die Teilnahme als Präsentation innerhalb der genannten Klasse. Die Wertungskriterien für den Gleichmäßigkeitswettbewerb bleiben geheim und werden mit dem Ergebnis bekannt gegeben. Bekleidungsvorschrift: Helm (05 Norm), vollständige Lederbekleidung, Handschuhe, Stiefel Lt. VMV – Arbeitstagung in Schotten wurde beschlossen, das ab 2013 nur noch mit Integralhelm gestartet werden darf, die gilt auch für die Sonderläufe. Fahrzeugabnahme: Der einwandfreie, technische Zustand aller teilnehmenden Fahrzeuge wird überprüft. Es müssen Spiegel, Blinker, Tacho und Scheinwerfer mit Klebeband überklebt oder demontiert werden. Seitenständer sichern!!! Helmkameras sind nicht erlaubt. Die Ziffern der Startnummern am Fahrzeug müssen eine Mindestgröße von 14 cm haben, und sind deutlich lesbar(Streckensprecher, Zuschauer, …) am Fahrzeug anzubringen. Fahrzeuge bitte gegen Ölverlust schützen ( Filz, Schaumgummi, Auffangvorrichtung); Helme werden bei techn. Abnahme kontrolliert, Es gilt generelle Pflicht für Profilreifen. Preise: Jeder Teilnehmer erhält ein Erinnerungsgeschenk. Die Siegerehrung findet im Anschluss der Veranstaltung im Fahrerlager statt und ist Bestandteil dieser. Klasseneinteilung: Fahrdisziplin: Klasse 1 Renn-und Sportmotorräder bis 1950 Klasse 2 Renn-und Sportmotorräder bis 175ccm, ab 1950 bis 1990 Klasse 3 Renn-und Sportmotorräder ab 176ccm bis 250ccm, ab 1950 bis 1990 Klasse 4 Renn-und Sportmotorräder über 250ccm ab 1950 bis 1990 Klasse 5 Serienmotorräder bis 1985, maximaler Hubraum: 600 ccm Klasse 6 Seitenwagen bis 1980 Klasse 7 Seitenwagen 1981 bis 1995 Sonderlauf: 50ccm, nach Reglement: Stand 83 GP Sonderlauf: 125ccm, (80 ccm, 125ccm 2-Zylinder) Sonderlauf ehemalige GP-Fahrer und Maschinen Die Klassen 2 bis 4 werden in 2 Gruppen unterteilt. Für die Zusammenstellung der Gruppen zeichnet sich der Veranstalter verantwortlich. Für alle Teilnehmer, welche in Wertung an der Veranstaltung teilnehmen, ist die Benutzung von Zeitmessgeräten nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Wir appellieren an alle Teilnehmer und deren Vernunft, eine vernünftige Fahrweise einzuhalten, da es sich um ein Gleichmäßigkeitsfahren handelt. Um dies zu gewährleisten, werden die Gruppen von gekennzeichneten Streckenposten überwacht und gegebenenfalls Verstöße der Fahrtleitung angezeigt. Die Teilnahme an den Läufen ist ausnahmslos ohne Einfluss von Alkohol(0,0%) erlaubt. Es werden vom Veranstalter Alkoholkontrollen durchgeführt !!! Die Strecke ist Einbahnstraße. Die erste Runde ist hinter dem LeitungsFahrzeug zu fahren. Bei Abbruch mit roter Flagge oder nach dem Training ist unverzüglich in die Boxengasse (Vorstart) zu fahren. Fahrer die gegen diese Anordnung verstoßen, können gegebenenfalls von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Nenngeldes wird ausgeschlossen. Das Mitführen von Kamera`s am Fahrzeug oder Helm ist verboten!!! Zeitnahme: Wer in der Gleichmäßigkeits-Wertung fährt benötigt einen Transponder, welcher vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. Die Transponder sind sofort nach den Wertungsläufen zurückzugeben, da sie sonst in Rechnung gestellt werden – gilt auch bei Verlust. Das Mitbringen eigener Transponder ist grundsätzlich erlaubt, wenn diese auf dem Nennformular eingetragen sind (Typ,Nummer). Lizenzen: Alle Teilnehmer die am Gleichmäßigkeitswettbewerb teilnehmen benötigen eine gültige DMSBFahrerlizenz !!! ( mindest. C-Lizenz). Es werden vor Ort keine Lizenzen ausgestellt!!! Hinweis: Lizenzen können über die Webseite des DMSB günstig erworben werden. Nenngeld: Liebe Motorsportfreunde, auf Grund der um 40% gestiegenen Versicherungskosten sind wir gezwungen unser Nenngeld auf 100,00 € zu erhöhen. Wir bitten Euch dafür um Euer Verständnis, um Euch in Zschorlau weiterhin eine gute Veranstaltung zu bieten, bei der Ihr gut abgesichert seid. DANKE Nenngeld: Seitenwagen: Motorräder: 100,00 € 100,00 € Das Nenngeld ist auf das Konto des 1. Auer MSC e.V. einzuzahlen: IBAN: DE50870540003601003405 SWIFT-BIC: WELADED1STB Kennwort: Zschorlauer Dreieck 2016 Ausländische Fahrer haben die Möglichkeit, ihr Nenngeld bei Abholung der Fahrerpapiere zu entrichten. Nennung: Stefan Reidel Bühlstraße 01 08321 Zschorlau/Erzgebirge Der Nennung ist unbedingt ein Foto beizufügen !!!--Doppelstarter, bitte für jedes Fahrzeug ein Nennformular ausfüllen!!!_____ Ohne Foto erfolgt keine Bearbeitung, somit kann auch keine Nennbestätigung erfolgen. Wichtig: bitte Kopie der Überweisungsbestätigung beilegen (Wichtig: Name des Teilnehmers muß angegeben werden, zwecks Zuordnung) Nennungen, für die kein Nenngeld eingeht, werden nicht bearbeitet oder gelten als verspätet eingegangen (erhöhtes Nenngeld) Unvollständig ausgefüllte bzw. schlecht lesbare Nennungen werden ebenfalls nicht bearbeitet. Nennbestätigung: wird ab der 27. Kalenderwoche verschickt Eingegangene Nennungen, welche nicht den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen, lehnt der Veranstalter ab. Es besteht keine Nachnennmöglichkeit am Veranstaltungswochenende. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen zurück zu weisen. Die Teilnehmerzahl pro Klasse ist begrenzt. Für Doppelstarter gibt es einen Rabatt auf das 2. Fahrzeug. Für dieses beträgt das Startgeld 70,00 €. Eintrittskarten: Jeder Teilnehmer erhält 3 Eintrittskarten (Seitenwagen 4), für Fahrerlager Vorstart und Strecke. Diese sind nicht übertragbar und gelten für das gesamte Wochenende. Sie müssen sichtbar getragen werden. Weitere Eintrittskarten können im Org.-Büro nachgekauft werden. Nennschluß: 05.06.2016 Allgemeines: Im Fahrerlager ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten (kein offenes Feuer). Der Veranstalter stellt Trinkwasser, Toiletten und begrenzt Strom zur Verfügung. In den Duschcontainern ist strickt auf Sauberkeit zu achten. Der anstehende Müll oder Sondermüll (Altöl) ist in den dafür bereitgestellten Containern zu entsorgen. Bei Empfang der Fahrerpapiere sind Einzahlungsbelege des Nenngeldes im Org.-Büro vorzulegen. Im Fahrerlager ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Nichtbeachten kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. NEU!!! Anfragen, Info`s etc. zur Veranstaltung können jeden Montag im Juli in Der Zeit von 19:00 – 21:00 Uhr geklärt werden, unter der Hotline: 0172/3477722 Neu!!! Alle Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, und keine Lizenz besitzen, benötigen einen Gesundheitsnachweis ihres Hausarztes und dürfen nur im Rahmen der Präsentation starten. Der Gesundheitsnachweis sollte nicht älter als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt sein, und ist bei Empfang der Fahrerpapiere vorzulegen.
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