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Organisationsplan
Organisationsleiter
Fahrtleiter
Veranstaltungssekretär
Obmann der Techn. Abnahme
Techn. Abnahme
Leiter Streckensicherung
Streckensicherung
Streckensicherung
Vorstart
Veranstaltungsarzt
Zeitnahme
Beschallung
Streckensprecher
Org.-Büro
Umweltbeauftragter
Rainer Pommer, Uwe Liebschner
Rainer Pommer
Stefan Salzer, Uwe Stübner
Swen Meier
TÜV Sachsen
Matthias Schneider
Sicherungsposten, Verantw. Marlies Nedrig
Stefan Reidel, Frank Jawanske
Maik Viehweger, Wolf Rüdiger Beetz
Dr. Roscher, DRK Schwarzenberg
Torsten Thieme, Bike Promotion
Ronny Lehm
Lutz Weidlich
Helga Pommer, Adda Müller
Christoph Kunze
Verantwortlichkeit des Veranstalters/Versicherung:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aus
Sicherheitsgründen oder wegen behördlicher Anordnung erforderliche Änderungen der
Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch
außergewöhnliche Umstände notwendig ist. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Nenngeldes
besteht nur in Ausnahmefällen und wird durch die Fahrtleitung auf Antrag entschieden. Der
Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Teilnehmer-Haftpflicht- und
Unfallversicherung und eine Zuschauer-Unfallversicherung, gemäß den Bestimmungen, bei der
Jühe GmbH (Allianz) ab.
Hinweis: Am Tag der Anreise (22.07.2016 – 23.07 2016, 10:00 Uhr) ist die Verbindung zwischen
den Fahrerlagern durch eine nicht gesperrte Bundesstraße getrennt. Wir weisen darauf hin das
Regeln der STVO einzuhalten sind.
Wertung (Gleichmäßigkeit / Präsentation):
Der Veranstalter schreibt verschiedene Klassen aus (siehe Punkt „Klasseneinteilung“). Eine Nennung
muss entsprechend des Fahrzeuges in einer jeweiligen Klasse erfolgen. Ungeachtet der Klasse muss
sich der Fahrer für die Wertung am Gleichmäßigkeitswettbewerb anmelden, ansonsten erfolgt die
Teilnahme als Präsentation innerhalb der genannten Klasse.
Die Wertungskriterien für den Gleichmäßigkeitswettbewerb bleiben geheim und werden mit dem
Ergebnis bekannt gegeben.
Bekleidungsvorschrift:
Helm (05 Norm), vollständige Lederbekleidung, Handschuhe, Stiefel
Lt. VMV – Arbeitstagung in Schotten wurde beschlossen, das ab 2013
nur noch mit Integralhelm gestartet werden darf, die gilt auch für die Sonderläufe.
Fahrzeugabnahme:
Der einwandfreie, technische Zustand aller teilnehmenden Fahrzeuge wird
überprüft. Es müssen Spiegel, Blinker, Tacho und Scheinwerfer mit
Klebeband überklebt oder demontiert werden. Seitenständer sichern!!!
Helmkameras sind nicht erlaubt.
Die Ziffern der Startnummern am Fahrzeug müssen eine Mindestgröße
von 14 cm haben, und sind deutlich lesbar(Streckensprecher, Zuschauer, …)
am Fahrzeug anzubringen. Fahrzeuge bitte gegen Ölverlust schützen ( Filz,
Schaumgummi, Auffangvorrichtung); Helme werden bei techn. Abnahme
kontrolliert, Es gilt generelle Pflicht für Profilreifen.
Preise:
Jeder Teilnehmer erhält ein Erinnerungsgeschenk.
Die Siegerehrung findet im Anschluss der Veranstaltung
im Fahrerlager statt und ist Bestandteil dieser.
Klasseneinteilung:
Fahrdisziplin:
Klasse 1 Renn-und Sportmotorräder bis 1950
Klasse 2 Renn-und Sportmotorräder bis 175ccm, ab 1950 bis 1990
Klasse 3 Renn-und Sportmotorräder ab 176ccm bis 250ccm, ab 1950 bis 1990
Klasse 4 Renn-und Sportmotorräder über 250ccm ab 1950 bis 1990
Klasse 5 Serienmotorräder bis 1985, maximaler Hubraum: 600 ccm
Klasse 6 Seitenwagen bis 1980
Klasse 7 Seitenwagen 1981 bis 1995
Sonderlauf: 50ccm, nach Reglement: Stand 83 GP
Sonderlauf: 125ccm, (80 ccm, 125ccm 2-Zylinder)
Sonderlauf ehemalige GP-Fahrer und Maschinen
Die Klassen 2 bis 4 werden in 2 Gruppen unterteilt. Für die Zusammenstellung
der Gruppen zeichnet sich der Veranstalter verantwortlich.
Für alle Teilnehmer, welche in Wertung an der Veranstaltung teilnehmen, ist die
Benutzung von Zeitmessgeräten nicht gestattet und führt zum Ausschluss. Wir
appellieren an alle Teilnehmer und deren Vernunft, eine vernünftige Fahrweise
einzuhalten, da es sich um ein Gleichmäßigkeitsfahren handelt. Um dies zu gewährleisten, werden die Gruppen von gekennzeichneten Streckenposten überwacht und gegebenenfalls Verstöße der Fahrtleitung angezeigt.
Die Teilnahme an den Läufen ist ausnahmslos ohne Einfluss von Alkohol(0,0%)
erlaubt. Es werden vom Veranstalter Alkoholkontrollen durchgeführt !!!
Die Strecke ist Einbahnstraße. Die erste Runde ist hinter dem LeitungsFahrzeug zu fahren. Bei Abbruch mit roter Flagge oder nach dem Training ist
unverzüglich in die Boxengasse (Vorstart) zu fahren. Fahrer die gegen diese
Anordnung verstoßen, können gegebenenfalls von der Veranstaltung ausgeschlossen
werden. Eine Rückerstattung des Nenngeldes wird ausgeschlossen.
Das Mitführen von Kamera`s am Fahrzeug oder Helm ist verboten!!!
Zeitnahme:
Wer in der Gleichmäßigkeits-Wertung fährt benötigt einen Transponder, welcher vom
Veranstalter zur Verfügung gestellt wird. Die Transponder sind sofort nach den Wertungsläufen
zurückzugeben, da sie sonst in Rechnung gestellt werden – gilt auch bei Verlust. Das Mitbringen
eigener Transponder ist grundsätzlich erlaubt, wenn diese auf dem Nennformular eingetragen sind
(Typ,Nummer).
Lizenzen:
Alle Teilnehmer die am Gleichmäßigkeitswettbewerb teilnehmen benötigen eine gültige DMSBFahrerlizenz !!! ( mindest. C-Lizenz). Es werden vor Ort keine Lizenzen ausgestellt!!!
Hinweis: Lizenzen können über die Webseite des DMSB günstig erworben werden.
Nenngeld:
Liebe Motorsportfreunde, auf Grund der um 40% gestiegenen Versicherungskosten sind
wir gezwungen unser Nenngeld auf 100,00 € zu erhöhen. Wir bitten Euch dafür um Euer
Verständnis, um Euch in Zschorlau weiterhin eine gute Veranstaltung zu bieten, bei der Ihr
gut abgesichert seid. DANKE
Nenngeld:
Seitenwagen:
Motorräder:
100,00 €
100,00 €
Das Nenngeld ist auf das Konto des 1. Auer MSC e.V. einzuzahlen:
IBAN: DE50870540003601003405
SWIFT-BIC: WELADED1STB
Kennwort: Zschorlauer Dreieck 2016
Ausländische Fahrer haben die Möglichkeit, ihr Nenngeld bei Abholung der
Fahrerpapiere zu entrichten.
Nennung:
Stefan Reidel
Bühlstraße 01
08321 Zschorlau/Erzgebirge
Der Nennung ist unbedingt ein Foto beizufügen !!!--Doppelstarter, bitte für jedes Fahrzeug ein Nennformular ausfüllen!!!_____
Ohne Foto erfolgt keine Bearbeitung, somit kann auch keine Nennbestätigung erfolgen.
Wichtig: bitte Kopie der Überweisungsbestätigung beilegen (Wichtig: Name des Teilnehmers muß
angegeben werden, zwecks Zuordnung)
Nennungen, für die kein Nenngeld eingeht, werden nicht bearbeitet oder gelten als verspätet eingegangen (erhöhtes
Nenngeld)
Unvollständig ausgefüllte bzw. schlecht lesbare Nennungen werden ebenfalls nicht bearbeitet.
Nennbestätigung:
wird ab der 27. Kalenderwoche verschickt
Eingegangene Nennungen, welche nicht den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen, lehnt der Veranstalter ab.
Es besteht keine Nachnennmöglichkeit am Veranstaltungswochenende. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen
ohne Angabe von Gründen zurück zu weisen. Die Teilnehmerzahl pro Klasse ist begrenzt. Für Doppelstarter gibt es
einen Rabatt auf das 2. Fahrzeug. Für dieses beträgt das Startgeld 70,00 €.
Eintrittskarten: Jeder Teilnehmer erhält 3 Eintrittskarten (Seitenwagen 4), für Fahrerlager
Vorstart und Strecke. Diese sind nicht übertragbar und gelten für das
gesamte Wochenende. Sie müssen sichtbar getragen werden. Weitere
Eintrittskarten können im Org.-Büro nachgekauft werden.
Nennschluß:
05.06.2016
Allgemeines:
Im Fahrerlager ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten (kein offenes
Feuer). Der Veranstalter stellt Trinkwasser, Toiletten und begrenzt Strom
zur Verfügung. In den Duschcontainern ist strickt auf Sauberkeit zu achten.
Der anstehende Müll oder Sondermüll (Altöl) ist in den dafür bereitgestellten
Containern zu entsorgen. Bei Empfang der Fahrerpapiere sind Einzahlungsbelege des Nenngeldes im Org.-Büro vorzulegen. Im Fahrerlager ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu
leisten. Nichtbeachten kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen.
NEU!!!
Anfragen, Info`s etc. zur Veranstaltung können jeden Montag im Juli in
Der Zeit von 19:00 – 21:00 Uhr geklärt werden, unter der Hotline: 0172/3477722
Neu!!!
Alle Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, und keine Lizenz besitzen, benötigen
einen Gesundheitsnachweis ihres Hausarztes und dürfen nur im Rahmen der Präsentation starten.
Der Gesundheitsnachweis sollte nicht älter als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt sein,
und ist bei Empfang der Fahrerpapiere vorzulegen.