2. Trari-Trara powered by: 01.10.2016 Ausschreibung Veranstalter Die RARA Vienna veranstaltet am 1.10.2016 die 2. Trari-Trara Dabei handelt es sich um eine touristische Ausfahrt, die Spaß am Autofahren, kulturelle Aspekte und die Schönheiten des Weinviertels gepaart mit vereinzelten Lichtschrankenmessungen beinhaltet. Die rund 100 Kilometer lange Strecke ist wie immer geheim, richtige Antworten auf Fragen, die das Erlebte zum Inhalt haben, reduzieren Strafpunkte aus den Messungen. Teilnehmer Die Veranstaltung wendet sich in erster Linie an Klubmitglieder der RARA Vienna, aber auch Gäste sind willkommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Nenngeld für RARAMitglieder 20 Euro, (Noch)Nichtmitglieder zahlen 30 Euro pro Auto. Teilnehmen können alle, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Fahrertausch ist erlaubt, wenn Fahrer und Beifahrer im Besitz eines Führerscheins sind. Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis Baujahr 2015, sofern sie nicht gegen die guten Sitten und hierzulande gültige gesellschaftliche Usancen verstoßen. Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein. Zeitplan Die Strecke führt entlang großer Flüsse in OstÖsterreich. Der exakte Startort und die Startzeit werden mit der Nennbestätigung rund eine Woche vor dem Start bekanntgegeben. Rechnen Sie bitte für die Startvorbereitungen rund 30 Minuten ein. Beim Start und auch im Ziel gibt es Gastronomiebetriebe. Siegerehrung eine Stunde nach Zieleinlauf des letzten Fahrzeugs. Wer dann nach einer halben Stunde aufbricht, erlebt die Zeit im Bild 1 im Fernsehen noch live, wenn er z. B. im Großraum Wien wohnt. Nennungen Nennungen sind ausschließlich per Mail an die Adresse [email protected] möglich. Sie müssen Namen von Fahrer und Beifahrer(n), Marke, Type, Baujahr und Farbe des Teilnehmerfahrzeugs enthalten. Das Nenngeld überweisen Sie bitte auf das RARA-Konto mit IBAN AT32 1200 0515 1669 9888, BIC BKAUATWW Nennschluß ist Sonntag, der 25.9.2016, 24 Uhr. Bei weniger als 15 Nennungen wird die Veranstaltung nicht durchgeführt. Nenngeld ist Reuegeld. Im Falle einer Absage werden 25 % des Nenngeldes zur Abdeckung aufgelaufener Kosten verwendet. Im Nenngeld ist auch der Eintritt ins Schloß enthalten, dunkler Anzug und Abendkleid können jedoch zuhause bleiben. Organisation: Franz Stehno Johann Drabek
© Copyright 2024 ExpyDoc