2. Trari-Trara - RARA

2. Trari-Trara
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01.10.2016
Ausschreibung
Veranstalter
Die RARA Vienna veranstaltet am 1.10.2016 die
2. Trari-Trara
Dabei handelt es sich um eine touristische Ausfahrt, die
Spaß am Autofahren, kulturelle Aspekte und die Schönheiten
des Weinviertels gepaart mit vereinzelten Lichtschrankenmessungen
beinhaltet. Die rund 100 Kilometer lange Strecke ist wie immer
geheim, richtige Antworten auf Fragen, die das Erlebte zum
Inhalt haben, reduzieren Strafpunkte aus den Messungen.
Teilnehmer
Die Veranstaltung wendet sich in erster Linie an Klubmitglieder
der RARA Vienna, aber auch Gäste sind willkommen. Die
Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Nenngeld für RARAMitglieder 20 Euro, (Noch)Nichtmitglieder zahlen 30 Euro pro Auto.
Teilnehmen können alle, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
Fahrertausch ist erlaubt, wenn Fahrer und Beifahrer im Besitz eines
Führerscheins sind.
Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis Baujahr
2015, sofern sie nicht gegen die guten Sitten und hierzulande
gültige gesellschaftliche Usancen verstoßen. Alle teilnehmenden
Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein.
Zeitplan
Die Strecke führt entlang großer Flüsse in OstÖsterreich. Der exakte Startort und die Startzeit werden mit
der Nennbestätigung rund eine Woche vor dem Start bekanntgegeben.
Rechnen Sie bitte für die Startvorbereitungen rund 30 Minuten ein.
Beim Start und auch im Ziel gibt es Gastronomiebetriebe.
Siegerehrung eine Stunde nach Zieleinlauf des letzten Fahrzeugs.
Wer dann nach einer halben Stunde aufbricht, erlebt die
Zeit im Bild 1 im Fernsehen noch live, wenn er z. B. im Großraum
Wien wohnt.
Nennungen
Nennungen sind ausschließlich per Mail an die Adresse
[email protected]
möglich. Sie müssen Namen von Fahrer und Beifahrer(n), Marke, Type,
Baujahr und Farbe des Teilnehmerfahrzeugs enthalten.
Das Nenngeld überweisen Sie bitte auf das RARA-Konto mit
IBAN AT32 1200 0515 1669 9888, BIC BKAUATWW
Nennschluß ist Sonntag, der 25.9.2016, 24 Uhr. Bei weniger als 15
Nennungen wird die Veranstaltung nicht durchgeführt.
Nenngeld ist Reuegeld. Im Falle einer Absage werden 25 % des
Nenngeldes zur Abdeckung aufgelaufener Kosten verwendet.
Im Nenngeld ist auch der Eintritt ins Schloß enthalten, dunkler
Anzug und Abendkleid können jedoch zuhause bleiben.
Organisation: Franz Stehno
Johann Drabek