PDF - Grundkauf Berlin

HAVELANTIC
GmbH GmbH
Gewerbeobjekt
Möbelhof in 14478 Potsdam
Objektart
Grundstücksfläche
Etagen
Gewerbeeinheiten
Stellplätze (vermietet)
Gewerbefläche
Büroflächen Leerstand ca.
Hallenflächen Leerstand ca.
Kleinflächen Leerstand ca.
JNKM IST
Gewerbeobjekt
17.224 m²
4
18
55
9.486,96 m²
1.300,00 m²
5 Einheiten ca.4.536,00 m²
3 Einheiten 160,00 m²
ca. 203.000,00 Euro
Sonstiges: Weitere Unterlagen können nach Vorlage einem aussagekräftigen LOI mit Kapitalnachweis zur Verfügung gestellt
werden. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Informationen stammen vom Verkäufer/Eigentümer; es wird keine Haftung
übernommen. Das Kurzexposé dient als Vorinformation, Rechtsgrundlage ist allein der notariell beurkundete Kaufvertrag. Das
Angebot ist provisionspflichtig (4,8% zzgl. MwSt.), zahlbar bei Kaufvertragsabschluss. Eine Weitergabe dieses Angebots an
Dritte darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Ist Ihnen dieses Angebot bereits bekannt, bitten wir um schriftliche
Bekanntgabe innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots. Sollten keine Rückäußerung erfolgen, ist unser Nachweis als
Erstnachweis vom Empfänger akzeptiert.
HAVELANTIC GmbH
Waldsiedlung 25 · 15711 Königs Wusterhausen
Fax: 03375 – 529672
Email: [email protected]
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Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vorkenntnis
Nachgewiesene Objekte gelten als bisher
unbekannt, wenn der Empfänger nicht binnen
2 Tagen unter Nennung des Voranbieters
Einspruch erhebt. Spätere Nachweise durch
dritte Personen ändern nichts an der
Ursächlichkeit dieses Nachweises.
§ 2 Weitergabeverbot
Die Angebote und mitgeteilten Informationen
sind ausschließlich für den Empfänger
bestimmt und sind vertraulich zu behandeln.
Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch
Vollmacht- oder Auftraggeber des Empfängers,
führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn
der Dritte, an den die Informationen
weitergegeben wurden, den Hauptvertrag
abschließt.
Eine
befugte
Weitergabe
verpflichtet zur Weitergabe dieser AGB und
Provisionsbedingungen.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als
auch für den Käufer tätig werden.
§ 4 Eigentümerangaben
Der Makler übernimmt keine Gewähr für die
Aktualität und Korrektheit der bereitgestellten
Informationen. Objektangaben und Daten
wurden nach bestem Wissen übermittelt und
basieren auf den Aussagen und Unterlagen
der Eigentümer bzw. der Vertreter der
Eigentümer. Alle Angebote sind freibleibend
und unverbindlich; eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht
übernommen werden. Abweichungen von den
vorgegebenen objektbezogenen Daten sind
möglich
und
beeinträchtigen
die
Provisionsansprüche
nicht,
wenn
die
wirtschaftliche Identität des angebotenen
Objektes bewahrt bleibt. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das
Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Provision
Wenn der Empfänger (oder durch ihn
vermittelte/beteiligte natürliche oder juristische
Personen) die Immobilie erwirbt, pachtet oder
mietet, wird er gegenüber dem Makler
provisionspflichtig. Die Provision beträgt - so
nicht anders vereinbart oder im Exposé
erwähnt - 6% vom notariell beurkundeten
Kaufpreis zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist vom Erwerber zu zahlen. Bei
gewerblichen Vermietungen und Wohnungsvermietungen beträgt die Provision drei
Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird durch den Mieter getragen. Bei
Erwerb auf dem Wege der Zwangsversteigerung/Forderungs-kauf/Share-Deal entsteht
ebenso eine Provisions-pflicht durch den
Erwerber in Höhe von 6% zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer des gerichtlichen Zuschlages.
§ 7 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler
beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt,
in
dem
die
Schadenersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten
die
gesetzlichen
Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu
einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 8 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne
des Handelsgesetzbuches, so ist als
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und
Ansprüche und als Gerichtsstand der
Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 9 Sonstiges
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und im Übrigen den vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Auch bei
künftigen
Objektvereinbarungen
oder
Vermittlungen
gelten
diese
Geschäftsbedingungen.
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