HAVELANTIC GmbH GmbH Gewerbeobjekt Möbelhof in 14478 Potsdam Objektart Grundstücksfläche Etagen Gewerbeeinheiten Stellplätze (vermietet) Gewerbefläche Büroflächen Leerstand ca. Hallenflächen Leerstand ca. Kleinflächen Leerstand ca. JNKM IST Gewerbeobjekt 17.224 m² 4 18 55 9.486,96 m² 1.300,00 m² 5 Einheiten ca.4.536,00 m² 3 Einheiten 160,00 m² ca. 203.000,00 Euro Sonstiges: Weitere Unterlagen können nach Vorlage einem aussagekräftigen LOI mit Kapitalnachweis zur Verfügung gestellt werden. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Informationen stammen vom Verkäufer/Eigentümer; es wird keine Haftung übernommen. Das Kurzexposé dient als Vorinformation, Rechtsgrundlage ist allein der notariell beurkundete Kaufvertrag. Das Angebot ist provisionspflichtig (4,8% zzgl. MwSt.), zahlbar bei Kaufvertragsabschluss. Eine Weitergabe dieses Angebots an Dritte darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Ist Ihnen dieses Angebot bereits bekannt, bitten wir um schriftliche Bekanntgabe innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots. Sollten keine Rückäußerung erfolgen, ist unser Nachweis als Erstnachweis vom Empfänger akzeptiert. HAVELANTIC GmbH Waldsiedlung 25 · 15711 Königs Wusterhausen Fax: 03375 – 529672 Email: [email protected] Exposé Seite 2 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 3 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 4 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 5 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 6 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 7 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 8 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 9 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 10 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 11 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Seite 12 von 13 Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. HAVELANTIC GmbH Exposé Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Vorkenntnis Nachgewiesene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger nicht binnen 2 Tagen unter Nennung des Voranbieters Einspruch erhebt. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises. § 2 Weitergabeverbot Die Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Empfängers, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt. Eine befugte Weitergabe verpflichtet zur Weitergabe dieser AGB und Provisionsbedingungen. § 3 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 4 Eigentümerangaben Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Objektangaben und Daten wurden nach bestem Wissen übermittelt und basieren auf den Aussagen und Unterlagen der Eigentümer bzw. der Vertreter der Eigentümer. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Abweichungen von den vorgegebenen objektbezogenen Daten sind möglich und beeinträchtigen die Provisionsansprüche nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des angebotenen Objektes bewahrt bleibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. § 5 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 6 Provision Wenn der Empfänger (oder durch ihn vermittelte/beteiligte natürliche oder juristische Personen) die Immobilie erwirbt, pachtet oder mietet, wird er gegenüber dem Makler provisionspflichtig. Die Provision beträgt - so nicht anders vereinbart oder im Exposé erwähnt - 6% vom notariell beurkundeten Kaufpreis zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist vom Erwerber zu zahlen. Bei gewerblichen Vermietungen und Wohnungsvermietungen beträgt die Provision drei Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird durch den Mieter getragen. Bei Erwerb auf dem Wege der Zwangsversteigerung/Forderungs-kauf/Share-Deal entsteht ebenso eine Provisions-pflicht durch den Erwerber in Höhe von 6% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer des gerichtlichen Zuschlages. § 7 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 8 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 9 Sonstiges Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Auch bei künftigen Objektvereinbarungen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. 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