Punktation - Ärztekammer für Wien

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Rechfs . Mitglied der
World Med¡cal Assocrafion
28 I 2015 Rundschreiben
Erqeht per E-Mail an:
1. den Präsidenten der Österreichischen Arztekammer
alle Obleute und Obleute-Stellvertreter der Landeskurien niedergelassene Arzte
die Präsidenten jener Landesärztekammer, die aufgrund ihrer Berufsausübung Angehörige der Kurie niedergelassen Arzte sind:
Präs. Dr. Huber, Präs. Dr. Jonas, Präs. Dr. Reisner, Präs. Dr. Wechselberger
den Obmann der Bundessektion Arzte für Allgemeinmedizin und approbierte Arzte
den geschäftsführenden Obmann der Bundessektion Fachärzte sowie die drei
Bundessprecher
den Obmann der Bundessektion Turnusärzte
Dr. Ludwig Gruber als BKAÄ-Vertreter
alle Landesärztekammern
Wien, 20.8.2015
Mag. JS/Ha
Betreff: PHC-Gesetz
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundeskurie niedergelassene Arzte der Österreichischen Arztekammer übermittelt
lhnen zur lnformation eine Punktation, die gestern - am 19.8. um 16.00 Uhr - an VP
Dr. Steinhart anläßlich eines Termins im Bundesministerium für Gesundheit übergeben
wurde (Anlage 1). Heute gab es dazu bereits mehrere Pressemeldungen seitens der
Bundesministerin Dr. Oberhauser (Ö1 Morgenjournal) sowie vom Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, WGKK-Obfrau Mag. Reischl und anderen
(Anlage 2). Das ÖAt<-Statement erschien via APA (Anlage 3). VP Dr. Steinhart hat im
Öt Vittagsjournal darauf reagiert. Die nunmehr erforderlichen Schritte werden in den
nächsten Tagen d iskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
VP Dr. Johannes Steinhart
Obmann
KAD Dr.
I
i.A. für den Präsidenten
Anlagen
Weihburggasse'10-12, A-1010 Wien, Austria, Tel.: +43 (1) 51406, Fax:3042 Dw, [email protected], www.aeztekammer.at
DVR: 0057746, Konto: 50001 120000, BLZ: 18130, IBAN: AT91 1813 0500 01 12 0000, BIC: BWFBATWI , die ärztebank, Wien
Anlage 2
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Spindelberger begrüßt gesetzliche Stärkung der Primärversorgung
McDonald zur Primärversorgung: Neues, ergänzendes Angebot verbessert die Versorgung
für Patientinnen und Patienten
ÖGKV zum Primärversorgungsgesetz
Gesundheit - Oberhauser legt Plan für Primärversorgung vor
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OTS0088 5 II 0236 SPK0001 CI
Do, 20.Aug 2015
SPÖ/Spindelberger/Gesundheit/Primärversorgung
Spindelberger begrüßt gesetzliche Stärkung der Primärversorgung
Utl.: SPÖ-Gesundheitssprecher appelliert an Ärztekammer: „Interessen
der PatientInnen müssen bei Verhandlungen im Mittelpunkt
stehen“ =
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger begrüßt die heute, Donnerstag, von
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser angekündigte gesetzliche Stärkung der Primärversorgung.
Spindelberger hofft, dass der baldige Gesetzesentwurf, für den nun eine erste Punktation vorliegt,
Unklarheiten und Ängste auf Seiten der Ärztekammer beseitigen wird. "Wir können die
gesundheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mit den überholten Strukturen
der 1950er Jahre bewältigen. Ich erwarte mir von der Ärztekammer eine konstruktive
Verhandlungsführung, bei der die Interessen der PatientInnen und gerade auch junger ÄrztInnen im
Mittelpunkt stehen und nicht die Standespolitik", so Spindelberger. ****
Die Ausweitung der Primary Health Care, also der ganztägigen und wohnortnahen medizinischen
Versorgung von PatientInnen im multiprofessionellen Team rund um den Hausarzt bzw. die
Hausärztin bringe zahlreiche Verbesserungen für ÄrztInnen und PatientInnen. "Die
Gesundheitszentren erhöhen die Versorgungsdichte gerade im ländlichen Bereich. Die PatientInnen
können koordiniert und kontinuierlich im Team behandelt werden, statt überfüllte Ambulanzen
aufzusuchen", betont Spindelberger.
Für die ÄrztInnen wiederum wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert, ohne dass die
Versorgungsdichte für PatientInnen abnimmt. "Gerade junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich
Alternativmodelle zur Arbeit in einer Einzelpraxis am Land. Durch die Vernetzung in einem Team
werden die Einzelnen entlastet, das Berufsbild der Landärztin bzw. des Landarztes attraktiver und die
PatientInnen besser versorgt", so Spindelberger. (Schluss) bj/ph/mp
~
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/199/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0088
2015-08-20/12:15
201215 Aug 15
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OTS0084 5 CI 0349 NHS0001 II
Do, 20.Aug 2015
Sozialversicherung/Gesundheit/Ärzte
McDonald zur Primärversorgung: Neues, ergänzendes Angebot verbessert die Versorgung für
Patientinnen und Patienten
Utl.: Mit neuen ambulanten Versorgungsformen wird die wohnortnahe
Betreuung attraktiver =
Wien (OTS) - Die Österreicher und Österreicherinnen wünschen sich eine bessere Vernetzung im
Gesundheitswesen, flexiblere Öffnungszeiten im niedergelassenen Bereich und mehr Zeit für
medizinische Gespräche. Daher sollen Ärzte untereinander und mit anderen therapeutischen
Gesundheitsberufen zum Wohl der Patientinnen und Patienten künftig besser und koordiniert
zusammenarbeiten.
Peter McDonald, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger, begrüßt, dass nun Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser Klarheit für
Ärzte und Sozialversicherung schaffen will, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine neue,
ergänzende Primärversorgung festgelegt werden: "Bessere Vernetzung und ganztägige Erreichbarkeit
sind im Interesse der Patienten und Patientinnen ein wichtiger Beitrag zu einer für die Menschen
spürbaren Weiterentwicklung im österreichischen Gesundheitswesen."
McDonald: "Der Hausärzte-Bereich wird damit gestärkt und es wird in den kommenden Jahren ein
ergänzendes Versorgungsangebot im niedergelassenen Bereich geschaffen. Das braucht es, um die
Spitalsambulanzen langfristig zu entlasten und die Patientenversorgung weiterzuentwickeln." Für
Ärzte und andere Gesundheitsberufe bieten die neuen Versorgungsformen ein breiteres
Aufgabenspektrum, Arbeit im Team und die Chance auf Verbesserung der Work-Life-Balance.
McDonald betont weiters, "dass es das Ziel von Sozialversicherung und Ländern sein müsse, die
neue Primärversorgung gemeinsam zu finanzieren. Diese neue Versorgung soll künftig wohnortnah
und mit flexibleren Öffnungszeiten als bisher angeboten werden". Den beschlossenen Konzepten zur
Gesundheitsreform muss nun endlich Leben eingehaucht werden: "Einem ersten wichtigen Schritt in
der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur werden weitere folgen müssen. Nur so können wir das
Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts machen", so Peter
McDonald abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung
hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4
Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der
Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System
angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/
Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer
Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische
Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.
~
Rückfragehinweis:
Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
(++43-1) 71132-1120
[email protected]
http://www.hauptverband.at
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/103/aom
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VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0084
2015-08-20/12:12
201212 Aug 15
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OTS0058 5 II 0316 GKV0001
Do, 20.Aug 2015
Innenpolitik/Parlament/Gesundheit/Krankenhäuser
ÖGKV zum Primärversorgungsgesetz
Utl.: ÖGKV regt die Erarbeitung von Pflegeleistungskatalogen an =
Wien (OTS) - Die Primärversorgung der Menschen mit gesundheitlichen Problemen soll auf neue
Beine gestellt werden. Bereits im Juni 2014 legte die Bundes-Zielsteuerungskommission allgemeine
Prinzipien dazu fest. Konkret soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten in
Primärversorgungszentren durch ein multiprofessionelles Kernteam von Gesundheitsberufen,
bestehend aus ÄrztInnen, diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, sowie einer/s
Arztassistentin/en, stattfinden. Ergänzend werden, je nach Bedarf, weitere Gesundheitsberufe
eingebunden. Derzeit wird nun an der gesetzlichen Grundlage für diese Versorgungszentren, welche
bis zum Jahresende durch die Bundesregierung beschlossen werden soll, gearbeitet.
Wie bereits mehrfach angesprochen, ist jedoch ein wesentlicher Punkt die klare Definition der
Leistungen durch den jeweiligen Gesundheitsberuf. Denn die Primärversorgung umfasst nicht
ausschließlich medizinische Versorgungsleistungen, wie etwa die Verabreichung von Injektionen und
Infusionen. Vielmehr geht es auch um den Unterstützungsbedarf chronisch Kranker in allen
Lebensabschnitten, welche in den kommenden Jahren vermehrt versorgt werden müssen.
Wie zahlreiche Studien belegen, bedeutet Primärversorgung jedenfalls die Einbeziehung der
Fachkompetenzen der Gesundheits- und Krankenpflege, welche über die Erledigung von
medizinischen Routinetätigkeiten, beispielsweise Blut abnehmen, hinausgehen. So könnten Visiten
bei wenig mobilen Patienten übernommen werden und wichtige Informationen beispielsweise über die
Verträglichkeit der medikamentösen Therapie eingeholt werden.
"Als Knackpunkt gilt aber nach wie vor, dass nicht klar ist, wie diese Leistungen der Gesundheits- und
Krankenpflege einerseits transparent dargestellt und andererseits abgerechnet werden", meint Ursula
Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).
Wie aus Projekten in Deutschland ersichtlich, gibt es eine klare Darstellung und Dotierung eben dieser
Pflegeleistungen durch einen Honorarkatalog. In Österreich wird die medizinische Hauskrankenpflege,
welche als Basis für die pflegerische Leistungsdarstellung durchaus weiterentwickelt werden könnte,
derzeit nur pauschal abgegolten.
Die Klärung dieser Fragen ist ein zentraler Punkt für eine erfolgreiche Ausrollung der
Primärversorgungszentren in Österreich.
~
Rückfragehinweis:
Dr. Sanem Keser-Halper
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Österreichischer Gesundheits- und
Krankenpflegeverband
Wilhelminenstraße 91/II e A-1160 Wien
Tel: +43 (1) 478 27 10 - 17, Fax DW: 9
[email protected]
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/487/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0058
2015-08-20/11:01
201101 Aug 15
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APA0162 5 II 0534 CI
Do, 20.Aug 2015
Regierungspolitik/Gesundheitspolitik/Österreich
Gesundheit - Oberhauser legt Plan für Primärversorgung vor
Utl.: Verhandlungen starten im September - Neben Gesamtvertrag auch
Einzelverträge mit Primärversorgungs-Einheiten =
Wien (APA) - Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hat am Donnerstag eine erste
Punktation für ihren Gesetzesentwurf zur Einrichtung von Primärversorgungszentren vorgelegt. Die
Verhandlungen darüber will sie im September beginnen. Für Zündstoff könnte der Plan sorgen, neben
einem bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag auch Einzelverträge mit jeder einzelnen
Primärversorgungs-Einheit zu schließen.
Im Gespräch mit der APA kündigte Oberhauser an, dass im September die Verhandlungen mit dem
Koalitionspartner, mit den Ländern und der Sozialversicherung starten werden. Auch die Ärztekammer
wird eingebunden, deren Spitze habe die Punktation auch bereits erhalten. Die Gesundheitsministerin
erwartet "schwierige Verhandlungen", weil man "Neuland" betrete und auch neue Verträge schaffen
werde. Oberhauser will das Gesetz trotzdem "so schnell wie möglich" fertig haben. Ziel sei es, noch
heuer mit dem parlamentarischen Prozess zu beginnen.
Mit der neuen Primärversorgung sollen im Zuge der bereits beschlossenen Gesundheitsreform
Ärzte, verschiedene Therapeuten und Pflegefachkräfte ganztätig für die Patienten zur Verfügung
stehen und damit die Spitäler und Ambulanzen entlasten. Dafür können entweder neue Zentren
errichtet oder bestehende Einrichtung vernetzt werden. Die neue Primärversorgungs-Einheiten sollen
zusätzlich zu den bestehenden Hausärzten kommen, es soll keinen Eingriff in bestehende
Vertragsverhältnisse und keinen Zwang zum Umstieg geben, sondern Anreize. Bereits bestehenden
Arztpraxen mit Kassenvertrag ist der Vorzug zu geben.
Heikelster Punkt dürfte sein, dass zwar ein neuer bundesweit einheitlicher Gesamtvertrag
vorgesehen ist, der die Grundzüge regeln soll. Dazu soll aber die Sozialversicherung Einzelverträge
mit jeder Primärversorgungs-Einheit abschließen. Diese müssen ein Konzept vorlegen, dann wird ein
Einzelvertrag mit detaillierten Regelungen über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen - nicht
nur über ärztliche Leistungen und deren Honorierung, sondern über alle Leistungen der Einheit, z.B.
Prävention, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Sozialarbeiter, etc.
Solche Einzelverträge hat die Ärztekammer bereits entschieden abgelehnt, Präsident Artur
Wechselberger hatte angekündigt, dass die Standesvertretung diese "nicht hinnehmen" könnte.
Oberhauser verteidigte die Einzelverträge nun aber damit, dass es je nach den regionalen
Gegebenheiten auch unterschiedliche Anforderungen gebe, auf die man speziell eingehen müsse.
Rechtlich gesehen muss jede Primärversorgungs-Einheit - egal ob Zentrum oder vernetzten Einheit als eine juristische Person und als Organisationseinheit auftreten. Es müsse für die Patienten "ein visa-vis" geben, betonte Oberhauser. Sie stellte auch klar, dass nur Sachleistungen angeboten werden
dürfen, die mit der E-Card abgegolten werden, und keine Wahlarztzentren. Es kann damit keine
Primärversorgungs-Einheit ohne Vertrag mit der Sozialversicherung geben.
Offen ist die Gesundheitsministerin bezüglich der Rechtsform. Möglich wären neben Gruppenpraxen
etwa auch selbstständige Ambulatorien. Dass dann auch Ärzte andere Ärzte anstellen können, wie
das die Ärztekammer schon seit langem fordert und wie das auch in Ambulatorien der Fall ist, "kann
durchaus herauskommen", zeigte sich der Gesundheitsministerin gesprächsbereit.
Nicht folgen kann Oberhauser allerdings der Argumentation der Ärztekammer, dass ein solches
"Primary Health Care"-Gesetz (PHC-Gesetz) überhaupt nicht notwendig sei, weil ohnehin alles im
ASVG geregelt sei. Die Gesundheitsministerin verwies darauf, dass es derzeit keine klaren
Spielregeln gebe, diese müsse man festschreiben. Und sie verwies auch darauf, dass eben deshalb
Ingrid Reischl, die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, und der Vizepräsident der Wiener
Ärztekammer, Johannes Steinhart, bezüglich der Verträge für das derzeit einzige Pilotprojekt in der
Wiener Mariahilfer Straße angezeigt worden seien.
(Schluss) mk/cts
APA0162
2015-08-20/10:56
201056 Aug 15
Anlage 3
___________________________________________________________________
APA0222 5 II 0358 CI
Siehe APA0162/20.08 Do, 20.Aug 2015
Regierungspolitik/Gesundheitspolitik/Ärzte/Ärztekammer/Österreich
Gesundheit - Ärztekammer gegen Oberhauser-Entwurf
Utl.: Wechselberger befürchtet Ausschluss der Ärztekammer vom
Gesamtvertrag =
Wien (APA) - Die Ärztekammer lehnt die Pläne von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser
(SPÖ) zur Einrichtung einer neuen Primärversorgung ab. Präsident Artur Wechselberger erklärte
gegenüber der APA, in dem Papier "steht nichts Neues". Für ihn erschließe sich der Sinn des
geplanten Gesetzes nach wie vor nicht, außer man habe die Absicht die Ärztekammer aus dem
gesamten Prozess heraus zu halten.
Wechselberger verwies darauf, dass es auch jetzt schon einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer
gebe, von dem dann die Einzelverträge mit den Ärzten abgeleitet werden. Wenn man das auch für die
Primärversorgung wolle, brauche man kein eigenes Gesetz, "das stehe schon im ASVG",
argumentierte der Ärztekammer-Präsident.
Er vermutet allerdings, dass man den Gesamtvertrag für die Primärversorgung unter Ausschluss der
Ärztekammer machen will und damit die einzelnen Ärzte ohne Schutz der Kammer dastünden. Grund
für seine Vermutung ist, dass nirgendwo stehe, wer die Vertragspartner sein sollen. Aber die
Ärztekammer "kann nicht zuschauen", wenn sie in die Vertragsgestaltung nicht eingebunden ist,
betonte Wechselberger.
Dem Präsident fehlt auch die Einbindung der Ärzteschaft in die Bedarfsplanung und in die Erstellung
des Stellenplans. Dies solle nach den derzeitigen Plänen nach der regionalen Zielsteuerung ohne
Einbindung der Ärztekammer erfolgen.
Unnötig verkompliziert wird das ganze nach Ansicht Wechselbergers auch durch die Absicht
Oberhausers, dass die Primärversorgungs-Einheiten eine eigene Rechtspersönlichkeit haben sollen.
"Vom Praktischen her" sei es jetzt schon schwierig, eine Praxis zu gründen. Wenn sich dann noch
mehrere Personen zusammenschließen, eine Rechtsperson gründen und dann gemeinsam einen
Vertrag schließen sollen - "wie soll das in der Realität gehe?", fragt sich der Ärztekammer-Präsident.
Hier würden "Konstrukte produziert, die nicht funktionieren werden".
Offen ist für Wechselberger auch, wie es mit der Verantwortung in dem System aussehen werde. Er
kritisiert, dass die Gruppenpraxen schon jetzt ein "Mauerblümchen-Dasein" fristen, weil sie so
kompliziert seien. Das Angebot Oberhausers, über eine Anstellung von Ärzten durch andere Ärzte
gesprächsbereit zu sein, ist für Wechselberger "kein Geschenk". Das sei eine 20 Jahre alte Forderung
der Ärztekammer, die Gesundheitsministerin komme damit nur einer dringenden
Versorgungsnotwendigkeit nach.
(Schluss) mk/hac
APA0222
2015-08-20/12:18
201218 Aug 15