ül{ BUNDESKURIE N rE DERG ELA s ()srt:RRI-r,rcHIscHt) zrE slñE'A-R ÄRzTEKAMMER Kö rp e rsc h aft öff e nt I i c h e n Rechfs . Mitglied der World Med¡cal Assocrafion 28 I 2015 Rundschreiben Erqeht per E-Mail an: 1. den Präsidenten der Österreichischen Arztekammer alle Obleute und Obleute-Stellvertreter der Landeskurien niedergelassene Arzte die Präsidenten jener Landesärztekammer, die aufgrund ihrer Berufsausübung Angehörige der Kurie niedergelassen Arzte sind: Präs. Dr. Huber, Präs. Dr. Jonas, Präs. Dr. Reisner, Präs. Dr. Wechselberger den Obmann der Bundessektion Arzte für Allgemeinmedizin und approbierte Arzte den geschäftsführenden Obmann der Bundessektion Fachärzte sowie die drei Bundessprecher den Obmann der Bundessektion Turnusärzte Dr. Ludwig Gruber als BKAÄ-Vertreter alle Landesärztekammern Wien, 20.8.2015 Mag. JS/Ha Betreff: PHC-Gesetz 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundeskurie niedergelassene Arzte der Österreichischen Arztekammer übermittelt lhnen zur lnformation eine Punktation, die gestern - am 19.8. um 16.00 Uhr - an VP Dr. Steinhart anläßlich eines Termins im Bundesministerium für Gesundheit übergeben wurde (Anlage 1). Heute gab es dazu bereits mehrere Pressemeldungen seitens der Bundesministerin Dr. Oberhauser (Ö1 Morgenjournal) sowie vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, WGKK-Obfrau Mag. Reischl und anderen (Anlage 2). Das ÖAt<-Statement erschien via APA (Anlage 3). VP Dr. Steinhart hat im Öt Vittagsjournal darauf reagiert. Die nunmehr erforderlichen Schritte werden in den nächsten Tagen d iskutiert. Mit freundlichen Grüßen VP Dr. Johannes Steinhart Obmann KAD Dr. I i.A. für den Präsidenten Anlagen Weihburggasse'10-12, A-1010 Wien, Austria, Tel.: +43 (1) 51406, Fax:3042 Dw, [email protected], www.aeztekammer.at DVR: 0057746, Konto: 50001 120000, BLZ: 18130, IBAN: AT91 1813 0500 01 12 0000, BIC: BWFBATWI , die ärztebank, Wien Anlage 2 Spindelberger begrüßt gesetzliche Stärkung der Primärversorgung McDonald zur Primärversorgung: Neues, ergänzendes Angebot verbessert die Versorgung für Patientinnen und Patienten ÖGKV zum Primärversorgungsgesetz Gesundheit - Oberhauser legt Plan für Primärversorgung vor ___________________________________________________________________ OTS0088 5 II 0236 SPK0001 CI Do, 20.Aug 2015 SPÖ/Spindelberger/Gesundheit/Primärversorgung Spindelberger begrüßt gesetzliche Stärkung der Primärversorgung Utl.: SPÖ-Gesundheitssprecher appelliert an Ärztekammer: „Interessen der PatientInnen müssen bei Verhandlungen im Mittelpunkt stehen“ = Wien (OTS/SK) - SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger begrüßt die heute, Donnerstag, von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser angekündigte gesetzliche Stärkung der Primärversorgung. Spindelberger hofft, dass der baldige Gesetzesentwurf, für den nun eine erste Punktation vorliegt, Unklarheiten und Ängste auf Seiten der Ärztekammer beseitigen wird. "Wir können die gesundheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mit den überholten Strukturen der 1950er Jahre bewältigen. Ich erwarte mir von der Ärztekammer eine konstruktive Verhandlungsführung, bei der die Interessen der PatientInnen und gerade auch junger ÄrztInnen im Mittelpunkt stehen und nicht die Standespolitik", so Spindelberger. **** Die Ausweitung der Primary Health Care, also der ganztägigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung von PatientInnen im multiprofessionellen Team rund um den Hausarzt bzw. die Hausärztin bringe zahlreiche Verbesserungen für ÄrztInnen und PatientInnen. "Die Gesundheitszentren erhöhen die Versorgungsdichte gerade im ländlichen Bereich. Die PatientInnen können koordiniert und kontinuierlich im Team behandelt werden, statt überfüllte Ambulanzen aufzusuchen", betont Spindelberger. Für die ÄrztInnen wiederum wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert, ohne dass die Versorgungsdichte für PatientInnen abnimmt. "Gerade junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich Alternativmodelle zur Arbeit in einer Einzelpraxis am Land. Durch die Vernetzung in einem Team werden die Einzelnen entlastet, das Berufsbild der Landärztin bzw. des Landarztes attraktiver und die PatientInnen besser versorgt", so Spindelberger. (Schluss) bj/ph/mp ~ Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien 01/53427-275 http://www.spoe.at/impressum ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/199/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0088 2015-08-20/12:15 201215 Aug 15 ___________________________________________________________________ OTS0084 5 CI 0349 NHS0001 II Do, 20.Aug 2015 Sozialversicherung/Gesundheit/Ärzte McDonald zur Primärversorgung: Neues, ergänzendes Angebot verbessert die Versorgung für Patientinnen und Patienten Utl.: Mit neuen ambulanten Versorgungsformen wird die wohnortnahe Betreuung attraktiver = Wien (OTS) - Die Österreicher und Österreicherinnen wünschen sich eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen, flexiblere Öffnungszeiten im niedergelassenen Bereich und mehr Zeit für medizinische Gespräche. Daher sollen Ärzte untereinander und mit anderen therapeutischen Gesundheitsberufen zum Wohl der Patientinnen und Patienten künftig besser und koordiniert zusammenarbeiten. Peter McDonald, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, begrüßt, dass nun Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser Klarheit für Ärzte und Sozialversicherung schaffen will, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine neue, ergänzende Primärversorgung festgelegt werden: "Bessere Vernetzung und ganztägige Erreichbarkeit sind im Interesse der Patienten und Patientinnen ein wichtiger Beitrag zu einer für die Menschen spürbaren Weiterentwicklung im österreichischen Gesundheitswesen." McDonald: "Der Hausärzte-Bereich wird damit gestärkt und es wird in den kommenden Jahren ein ergänzendes Versorgungsangebot im niedergelassenen Bereich geschaffen. Das braucht es, um die Spitalsambulanzen langfristig zu entlasten und die Patientenversorgung weiterzuentwickeln." Für Ärzte und andere Gesundheitsberufe bieten die neuen Versorgungsformen ein breiteres Aufgabenspektrum, Arbeit im Team und die Chance auf Verbesserung der Work-Life-Balance. McDonald betont weiters, "dass es das Ziel von Sozialversicherung und Ländern sein müsse, die neue Primärversorgung gemeinsam zu finanzieren. Diese neue Versorgung soll künftig wohnortnah und mit flexibleren Öffnungszeiten als bisher angeboten werden". Den beschlossenen Konzepten zur Gesundheitsreform muss nun endlich Leben eingehaucht werden: "Einem ersten wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur werden weitere folgen müssen. Nur so können wir das Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts machen", so Peter McDonald abschließend. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. ~ Rückfragehinweis: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger (++43-1) 71132-1120 [email protected] http://www.hauptverband.at ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/103/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0084 2015-08-20/12:12 201212 Aug 15 ___________________________________________________________________ OTS0058 5 II 0316 GKV0001 Do, 20.Aug 2015 Innenpolitik/Parlament/Gesundheit/Krankenhäuser ÖGKV zum Primärversorgungsgesetz Utl.: ÖGKV regt die Erarbeitung von Pflegeleistungskatalogen an = Wien (OTS) - Die Primärversorgung der Menschen mit gesundheitlichen Problemen soll auf neue Beine gestellt werden. Bereits im Juni 2014 legte die Bundes-Zielsteuerungskommission allgemeine Prinzipien dazu fest. Konkret soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Primärversorgungszentren durch ein multiprofessionelles Kernteam von Gesundheitsberufen, bestehend aus ÄrztInnen, diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, sowie einer/s Arztassistentin/en, stattfinden. Ergänzend werden, je nach Bedarf, weitere Gesundheitsberufe eingebunden. Derzeit wird nun an der gesetzlichen Grundlage für diese Versorgungszentren, welche bis zum Jahresende durch die Bundesregierung beschlossen werden soll, gearbeitet. Wie bereits mehrfach angesprochen, ist jedoch ein wesentlicher Punkt die klare Definition der Leistungen durch den jeweiligen Gesundheitsberuf. Denn die Primärversorgung umfasst nicht ausschließlich medizinische Versorgungsleistungen, wie etwa die Verabreichung von Injektionen und Infusionen. Vielmehr geht es auch um den Unterstützungsbedarf chronisch Kranker in allen Lebensabschnitten, welche in den kommenden Jahren vermehrt versorgt werden müssen. Wie zahlreiche Studien belegen, bedeutet Primärversorgung jedenfalls die Einbeziehung der Fachkompetenzen der Gesundheits- und Krankenpflege, welche über die Erledigung von medizinischen Routinetätigkeiten, beispielsweise Blut abnehmen, hinausgehen. So könnten Visiten bei wenig mobilen Patienten übernommen werden und wichtige Informationen beispielsweise über die Verträglichkeit der medikamentösen Therapie eingeholt werden. "Als Knackpunkt gilt aber nach wie vor, dass nicht klar ist, wie diese Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege einerseits transparent dargestellt und andererseits abgerechnet werden", meint Ursula Frohner, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV). Wie aus Projekten in Deutschland ersichtlich, gibt es eine klare Darstellung und Dotierung eben dieser Pflegeleistungen durch einen Honorarkatalog. In Österreich wird die medizinische Hauskrankenpflege, welche als Basis für die pflegerische Leistungsdarstellung durchaus weiterentwickelt werden könnte, derzeit nur pauschal abgegolten. Die Klärung dieser Fragen ist ein zentraler Punkt für eine erfolgreiche Ausrollung der Primärversorgungszentren in Österreich. ~ Rückfragehinweis: Dr. Sanem Keser-Halper Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband Wilhelminenstraße 91/II e A-1160 Wien Tel: +43 (1) 478 27 10 - 17, Fax DW: 9 [email protected] ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/487/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0058 2015-08-20/11:01 201101 Aug 15 ___________________________________________________________________ APA0162 5 II 0534 CI Do, 20.Aug 2015 Regierungspolitik/Gesundheitspolitik/Österreich Gesundheit - Oberhauser legt Plan für Primärversorgung vor Utl.: Verhandlungen starten im September - Neben Gesamtvertrag auch Einzelverträge mit Primärversorgungs-Einheiten = Wien (APA) - Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hat am Donnerstag eine erste Punktation für ihren Gesetzesentwurf zur Einrichtung von Primärversorgungszentren vorgelegt. Die Verhandlungen darüber will sie im September beginnen. Für Zündstoff könnte der Plan sorgen, neben einem bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag auch Einzelverträge mit jeder einzelnen Primärversorgungs-Einheit zu schließen. Im Gespräch mit der APA kündigte Oberhauser an, dass im September die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, mit den Ländern und der Sozialversicherung starten werden. Auch die Ärztekammer wird eingebunden, deren Spitze habe die Punktation auch bereits erhalten. Die Gesundheitsministerin erwartet "schwierige Verhandlungen", weil man "Neuland" betrete und auch neue Verträge schaffen werde. Oberhauser will das Gesetz trotzdem "so schnell wie möglich" fertig haben. Ziel sei es, noch heuer mit dem parlamentarischen Prozess zu beginnen. Mit der neuen Primärversorgung sollen im Zuge der bereits beschlossenen Gesundheitsreform Ärzte, verschiedene Therapeuten und Pflegefachkräfte ganztätig für die Patienten zur Verfügung stehen und damit die Spitäler und Ambulanzen entlasten. Dafür können entweder neue Zentren errichtet oder bestehende Einrichtung vernetzt werden. Die neue Primärversorgungs-Einheiten sollen zusätzlich zu den bestehenden Hausärzten kommen, es soll keinen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse und keinen Zwang zum Umstieg geben, sondern Anreize. Bereits bestehenden Arztpraxen mit Kassenvertrag ist der Vorzug zu geben. Heikelster Punkt dürfte sein, dass zwar ein neuer bundesweit einheitlicher Gesamtvertrag vorgesehen ist, der die Grundzüge regeln soll. Dazu soll aber die Sozialversicherung Einzelverträge mit jeder Primärversorgungs-Einheit abschließen. Diese müssen ein Konzept vorlegen, dann wird ein Einzelvertrag mit detaillierten Regelungen über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen - nicht nur über ärztliche Leistungen und deren Honorierung, sondern über alle Leistungen der Einheit, z.B. Prävention, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Sozialarbeiter, etc. Solche Einzelverträge hat die Ärztekammer bereits entschieden abgelehnt, Präsident Artur Wechselberger hatte angekündigt, dass die Standesvertretung diese "nicht hinnehmen" könnte. Oberhauser verteidigte die Einzelverträge nun aber damit, dass es je nach den regionalen Gegebenheiten auch unterschiedliche Anforderungen gebe, auf die man speziell eingehen müsse. Rechtlich gesehen muss jede Primärversorgungs-Einheit - egal ob Zentrum oder vernetzten Einheit als eine juristische Person und als Organisationseinheit auftreten. Es müsse für die Patienten "ein visa-vis" geben, betonte Oberhauser. Sie stellte auch klar, dass nur Sachleistungen angeboten werden dürfen, die mit der E-Card abgegolten werden, und keine Wahlarztzentren. Es kann damit keine Primärversorgungs-Einheit ohne Vertrag mit der Sozialversicherung geben. Offen ist die Gesundheitsministerin bezüglich der Rechtsform. Möglich wären neben Gruppenpraxen etwa auch selbstständige Ambulatorien. Dass dann auch Ärzte andere Ärzte anstellen können, wie das die Ärztekammer schon seit langem fordert und wie das auch in Ambulatorien der Fall ist, "kann durchaus herauskommen", zeigte sich der Gesundheitsministerin gesprächsbereit. Nicht folgen kann Oberhauser allerdings der Argumentation der Ärztekammer, dass ein solches "Primary Health Care"-Gesetz (PHC-Gesetz) überhaupt nicht notwendig sei, weil ohnehin alles im ASVG geregelt sei. Die Gesundheitsministerin verwies darauf, dass es derzeit keine klaren Spielregeln gebe, diese müsse man festschreiben. Und sie verwies auch darauf, dass eben deshalb Ingrid Reischl, die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, und der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, bezüglich der Verträge für das derzeit einzige Pilotprojekt in der Wiener Mariahilfer Straße angezeigt worden seien. (Schluss) mk/cts APA0162 2015-08-20/10:56 201056 Aug 15 Anlage 3 ___________________________________________________________________ APA0222 5 II 0358 CI Siehe APA0162/20.08 Do, 20.Aug 2015 Regierungspolitik/Gesundheitspolitik/Ärzte/Ärztekammer/Österreich Gesundheit - Ärztekammer gegen Oberhauser-Entwurf Utl.: Wechselberger befürchtet Ausschluss der Ärztekammer vom Gesamtvertrag = Wien (APA) - Die Ärztekammer lehnt die Pläne von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) zur Einrichtung einer neuen Primärversorgung ab. Präsident Artur Wechselberger erklärte gegenüber der APA, in dem Papier "steht nichts Neues". Für ihn erschließe sich der Sinn des geplanten Gesetzes nach wie vor nicht, außer man habe die Absicht die Ärztekammer aus dem gesamten Prozess heraus zu halten. Wechselberger verwies darauf, dass es auch jetzt schon einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer gebe, von dem dann die Einzelverträge mit den Ärzten abgeleitet werden. Wenn man das auch für die Primärversorgung wolle, brauche man kein eigenes Gesetz, "das stehe schon im ASVG", argumentierte der Ärztekammer-Präsident. Er vermutet allerdings, dass man den Gesamtvertrag für die Primärversorgung unter Ausschluss der Ärztekammer machen will und damit die einzelnen Ärzte ohne Schutz der Kammer dastünden. Grund für seine Vermutung ist, dass nirgendwo stehe, wer die Vertragspartner sein sollen. Aber die Ärztekammer "kann nicht zuschauen", wenn sie in die Vertragsgestaltung nicht eingebunden ist, betonte Wechselberger. Dem Präsident fehlt auch die Einbindung der Ärzteschaft in die Bedarfsplanung und in die Erstellung des Stellenplans. Dies solle nach den derzeitigen Plänen nach der regionalen Zielsteuerung ohne Einbindung der Ärztekammer erfolgen. Unnötig verkompliziert wird das ganze nach Ansicht Wechselbergers auch durch die Absicht Oberhausers, dass die Primärversorgungs-Einheiten eine eigene Rechtspersönlichkeit haben sollen. "Vom Praktischen her" sei es jetzt schon schwierig, eine Praxis zu gründen. Wenn sich dann noch mehrere Personen zusammenschließen, eine Rechtsperson gründen und dann gemeinsam einen Vertrag schließen sollen - "wie soll das in der Realität gehe?", fragt sich der Ärztekammer-Präsident. Hier würden "Konstrukte produziert, die nicht funktionieren werden". Offen ist für Wechselberger auch, wie es mit der Verantwortung in dem System aussehen werde. Er kritisiert, dass die Gruppenpraxen schon jetzt ein "Mauerblümchen-Dasein" fristen, weil sie so kompliziert seien. Das Angebot Oberhausers, über eine Anstellung von Ärzten durch andere Ärzte gesprächsbereit zu sein, ist für Wechselberger "kein Geschenk". Das sei eine 20 Jahre alte Forderung der Ärztekammer, die Gesundheitsministerin komme damit nur einer dringenden Versorgungsnotwendigkeit nach. (Schluss) mk/hac APA0222 2015-08-20/12:18 201218 Aug 15
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