PRESSEKONFERENZ - Österreichische Ärztekammer

Inhaber, Herausgeber,
Hersteller und Redaktion:
Österreichische Ärztekammer
Pressestelle
M EDIENDIENST
DER ÖSTERREICHISCHEN
ÄRZTEKAMMER
A-1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon 01/51406–3312 DW
mail: [email protected]
PRESSEKONFERENZ
Thema:
Primärversorgung 2020
Die Alternative der Ärztekammer
Teilnehmer:
Dr. Johannes Steinhart
Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte
Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer
Zeit:
Dienstag, 23.02.2016, 10.00 Uhr
Ort:
Österreichische Ärztekammer
Veranstaltungszentrum, 1. Stock, Saal 4
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Die Österreichischen Ärztinnen und Ärzte
Aktiv für Ihre Gesundheit
„Primärversorgung 2020“ – Die Alternative der Ärztekammer
Die Österreichische Ärztekammer hat heute ein neues Konzept „Primärversorgung 2020“
vorgestellt. „Dieses wurde von Ärzten erarbeitet. Also von Praktikern der
Gesundheitsversorgung, die den Bedarf der Patienten sehr gut kennen und beurteilen
können, welche Ansprüche an eine gut funktionierende Primärversorgung zu stellen
sind“, sagte Dr. Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte
und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, auf einer Pressekonferenz in
Wien.
„Primärversorgung 2020“ ist ein konkretes, flexibles Modell für eine Weiterentwicklung
der allgemeinmedizinischen Primärversorgung. „Patienten erhalten damit die Möglichkeit,
sich unter diesen vielfältigen Optionen der Primärversorgung die auszusuchen, die ihren
persönlichen Vorstellungen und ihrem Gesundheitszustand am besten entspricht“, so
Steinhart. „Und sie verlieren dabei nicht ihren Hausarzt und profitieren von längeren
Ordinationszeiten.“
Hausarzt, Gruppenpraxis, Erweiterte Gruppenpraxis
„Primärversorgung 2020“ beruht auf dem Konzept Hausarzt, Gruppenpraxis mit zwei
oder mehreren Partnern, Erweiterte Gruppenpraxis. Ein Eckpfeiler ist dabei die
Vernetzung von Gesundheits-Einrichtungen, die nach den jeweiligen regionalen
Bedingungen abzustimmen ist.
„In jeder Einrichtung der Primärversorgung wird ein definiertes MindestLeistungsspektrum angeboten. Je nach dem Ausmaß der Öffnungszeiten, der
Vernetzung mit anderen Einrichtungen, der Breite des medizinischen Leistungsangebots
oder der Ausbildung von Nachwuchsmedizinern muss auch die Finanzierung durch die
Krankenkassen bzw. des Bundeslandes variieren“, führt Steinhart aus. „Weil ein höheres
Leistungsangebot in einer Praxis auch einen höheren Aufwand und höhere Kosten und
Investitionen bedeutet, muss natürlich einem Mehr an Leistung auch eine
dementsprechende Finanzierung gegenüberstehen. Insgesamt sollte auch hier das
Prinzip ‚Geld folgt Leistung‘ angewandt werden.“
Steinhart: „Primärversorgung findet ausschließlich im Rahmen des Gesamtvertrages
statt, des Kollektivvertrages für Kassenärzte, der zwischen der Ärztekammer und den
Sozialversicherungen abgeschlossen wird.“
Für die Erweiterte Gruppenpraxis, aber auch für die regional vernetzten Ordinationen
können mobile Krankenschwestern, Sozialarbeiter, Ernährungsberater, Wundmanager,
Ordinationsmanager etc. vom Arzt beschäftigt und/oder von der Gemeinde, den Ländern
oder den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. „Ein weiterer Vorteil dieser
Zusammenarbeitsformen wären erweiterte Öffnungszeiten sowie die Übernahme von
Leistungen aus den Spitalsambulanzen“, so Steinhart.
Ein wesentlicher Eckpfeiler von „Primärversorgung 2020“ ist die Vernetzung. „Diese ist
nach den jeweiligen regionalen Gegebenheiten abzustimmen, wird also in einer größeren
Stadt anders aussehen als in ländlichen Regionen mit langen Wegstrecken zwischen
den Institutionen“, führt Steinhart aus.
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Beispiel: Vernetzung
styriamed.net
in
Versorgungsregionen
im
ländlichen
Raum
à
la
In ländlichen Regionen wird die Vernetzung gesundheitlicher Angebote an die jeweiligen
demografischen und geografischen Bedingungen anzupassen sein. Durch die oft
größeren Distanzen wird häufig die elektronische Vernetzung einen hohen Stellenwert
haben.
Ein gut gelungenes Beispiel ist Styriamed.at. Damit wurden in der Steiermark
Allgemeinmediziner und Fachärzte mit und ohne Kassenvertrag sowie Spitalsärzte in
einer Art „virtueller Gruppenpraxis“ vernetzt. In einigen Regionen sind bereits auch
andere Gesundheitsberufe vertreten. Mit Zustimmung des Patienten kommen alle
Befunde direkt zum Hausarzt, der so gezielt alle Phasen der Behandlung „managen“
kann. Auch lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin lassen sich oft dadurch
vermeiden, dass die Ärzte untereinander rasch und unbürokratisch über eine „Hotline“
freie Kapazitäten abklärten.
Dieses bewährte Modell soll weiter ausgebaut werden, und die dabei gemachten
Erfahrungen werden zu seiner ständigen Optimierung beitragen, was auch
Vernetzungsmodellen in anderen Regionen zu Gute kommen wird.
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Beispiel: Vernetzung
Ordinationszeiten
im
„Grätzel“
optimiert
Abstimmung,
Kooperation,
Im städtischen Raum kann eine Vernetzung im „Grätzel“ zu einer Optimierung der
Versorgung beitragen. Ein „Grätzel“ kann, je nach Größe, einen Bezirk umfassen oder
Bezirks-übergreifend sein. Steinhart: „Die Einbeziehung des Ärztefunkdienstes und damit
die 24 Stunden Betreuung der Patienten müssen gewährleistet sein.“
Es bestehen derzeit auf informeller Ebene bereits lokale Netzwerke von
Allgemeinmediziner-Ordinationen, die eng zusammen arbeiten. „Weil es hier vertragliche
Restriktionen gibt, arbeiten wir derzeit an einer formalen Ausformung“, sagt Steinhart.
Voraussetzungen für die Umsetzung von „Primärversorgung 2020“
„Erforderlich für die Umsetzung von ‚Primärversorgung 2020‘ sind flexible Formen der
ärztlichen Zusammenarbeit, etwa Time-Sharing-Praxen, eine Lockerung der VertretungsBestimmungen sowie angemessene Bereitschaftsdienst-Modelle“, erklärt Steinhart.
„Damit wird auch den individuellen Lebensumständen von Ärzten Rechnung getragen
und zum Beispiel eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie ermöglicht.“
Um „Primärversorgung 2020“ zu verwirklichen, müssen lediglich punktuelle Änderungen
im Ärztegesetz und im ASVG vorgenommen werden. Ein eigenes PHC-Gesetz ist nicht
erforderlich. (bk)
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Statement Dr. Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene
Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer
Die Österreichische Ärztekammer stellt ein neues Konzept „Primärversorgung 2020“ vor.
Dieses wurde von Ärzten erarbeitet. Also von Praktikern der Gesundheitsversorgung, die
den Bedarf der Patienten sehr gut kennen und beurteilen können, welche Ansprüche an
eine gut funktionierende Primärversorgung zu stellen sind. Jenen also, die tagtäglich
tausendfach „live“ miterleben, wo der Schuh drückt.
Was in der österreichischen PHC-Debatte bisher schlecht gelaufen ist
Bitte lassen Sie mich, bevor ich Ihnen die Details von „Primärversorgung 2020“ vorstelle,
einige prinzipielle Aspekte klarstellen:
1. Die Ärztekammer war federführend daran beteiligt, das bisher einzige „Primary
Health Care Center“ in Wien Maria Hilf auf den Weg zu bringen.
2. Primärversorgung ist, auch wenn manche Politiker das anders darstellen, nichts
Neues oder besonders Modernes. So eine dezentrale und wohnortnahe erste
Versorgung von Patienten, die medizinischen Rat und Hilfe brauchen, erbringen
Österreichs niedergelassene Ärzte Tag für Tag. Das summiert sich auf 90
Millionen Patientenkontakte pro Jahr. Und das, wie Umfragen zeigen, mit einer
Patientenzufriedenheit von 96 Prozent.
3. PHC steht für Primary Health Care, also Primärversorgung. PHC ist definitiv kein
Kürzel für Primärversorgungs-Zentrum. Primärversorgung benötigt also keine
speziellen Zentren, und schon gar nicht so problematische, wie sie das
Gesundheitsministerium bisher präsentierte.
4. Einige dieser PHC-Konzepte haben das Potenzial, den niedergelassenen
Ärztebereich, wie man ihn kennt, de facto abzuschaffen. Ebenso wie die freie
Arztwahl oder die bisherige Selbstverständlichkeit, einen Arzt zu sehen, wenn
man das möchte. Solche Konzepte schaffen die Grundlage für eine Übernahme
von PHC-Zentren durch Konzerne, die rein profitorientiert agieren, und nicht nach
medizinischen Kriterien. Deshalb hat die Ärztekammer solche Modelle abgelehnt.
Und nicht etwa, weil wir gegen eine sinnvolle Weiterentwicklung der
Primärversorgung sind, die den Veränderungen in der modernen Gesellschaft
Rechnung trägt.
Was „Primärversorgung 2020“ bezweckt
Die Ärztekammer hat mit „Primärversorgung 2020“ ein konkretes, flexibles Modell für
eine Weiterentwicklung der allgemeinmedizinischen Primärversorgung erarbeitet. Es ist
eine Alternative zu einem Zentrums-Gedanken: Es beruht auf Freiwilligkeit statt auf
Zwang, und bietet Patienten und Ärzten Wahlmöglichkeiten.
Patientinnen und Patienten
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erhalten damit die Möglichkeit, sich unter diesen vielfältigen Optionen der
Primärversorgung die auszusuchen, die ihren persönlichen Vorstellungen und
ihrem Gesundheitszustand am besten entspricht; und sie
verlieren dabei nicht ihren Hausarzt und profitieren von längeren
Ordinationszeiten.
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Wie „Primärversorgung 2020“ die allgemeinmedizinische Primärversorgung
verbessert
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Zugrunde liegt folgendes Primärversorgungs-Konzept:
 Hausarzt
 Gruppenpraxis mit zwei oder mehreren Partnern
 Erweiterte Gruppenpraxis
 sowie regional angepasste Vernetzungen
Überall wird ein definiertes Mindest-Leistungsspektrum angeboten.
Es gilt jedenfalls das Prinzip der Letzt-Entscheidung und Letzt-Verantwortung der
Ärztin oder des Arztes.
Primärversorgung findet ausschließlich im Rahmen des Gesamtvertrages statt,
des Kollektivvertrages für Kassenärzte, der zwischen der Ärztekammer und den
Sozialversicherungen abgeschlossen wird.
Ein wesentlicher Eckpfeiler ist die Vernetzung. Diese ist nach den jeweiligen
regionalen Gegebenheiten abzustimmen, wird also in einer größeren Stadt anders
aussehen als in ländlichen Regionen mit langen Wegstrecken zwischen den
Institutionen.
Für die Erweiterte Gruppenpraxis aber auch für die regional vernetzten
Ordinationen
können
mobile
Krankenschwestern,
Sozialarbeiter,
Ernährungsberater, Wundmanager, Ordinationsmanager etc. vom Arzt beschäftigt
und/oder von der Gemeinde, den Ländern oder den Krankenkassen zur
Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Zusammenarbeitsformen
wären erweiterte Öffnungszeiten sowie die Übernahme von Leistungen aus den
Spitalsambulanzen.
Welche Erfordernisse müssen dafür geschaffen werden?
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Erforderlich für die Umsetzung sind flexible Formen der ärztlichen
Zusammenarbeit, z.B. Time-Sharing-Praxen, eine Lockerung der VertretungsBestimmungen sowie angemessene Bereitschaftsdienst-Modelle. Damit wird den
individuellen Lebensumständen von Ärzten Rechnung getragen und z. B. eine
bessere Vereinbarung von Beruf und Familie ermöglicht.
Punktuelle Änderungen im Ärztegesetz und im ASVG müssen vorgenommen
werden. Ein eigenes PHC-Gesetz ist nicht erforderlich.
Je nach dem Ausmaß der Öffnungszeiten, der Vernetzung mit anderen
Einrichtungen, der Breite des medizinischen Leistungsangebots oder der
Ausbildung von Nachwuchsmedizinern muss auch die Finanzierung durch die
Krankenkassen bzw. das Bundesland variieren. Weil ein höheres
Leistungsangebot in einer Praxis auch einen höheren Aufwand und höhere Kosten
und Investitionen bedeutet, muss natürlich einem Mehr an Leistung auch eine
dementsprechende Finanzierung gegenüberstehen. Insgesamt sollte auch hier
das Prinzip „Geld folgt Leistung“ angewandt werden.
Beispiel: Vernetzung
styriamed.net
in
Versorgungsregionen
im
ländlichen
Raum
à
la
In ländlichen Regionen wird die Vernetzung gesundheitlicher Angebote an die jeweiligen
demografischen und geografischen Bedingungen anzupassen sein. Durch die oft
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größeren Distanzen wird häufig die elektronische Vernetzung einen hohen Stellenwert
haben.
Ein gut gelungenes Beispiel ist Styriamed.at. Damit wurden in der Steiermark
Allgemeinmediziner und Fachärzte mit und ohne Kassenvertrag sowie Spitalsärzte in
einer Art „virtueller Gruppenpraxis“ vernetzt. In einigen Regionen sind bereits auch
andere Gesundheitsberufe vertreten. Mit Zustimmung des Patienten kommen alle
Befunde direkt zum Hausarzt, der so gezielt alle Phasen der Behandlung „managen“
kann. Auch lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin lassen sich oft dadurch
vermeiden, dass die Ärzte untereinander rasch und unbürokratisch über eine „Hotline“
freie Kapazitäten abklärten.
Dieses bewährte Modell soll weiter ausgebaut werden, und die dabei gemachten
Erfahrungen werden zu seiner ständigen Optimierung beitragen, was auch
Vernetzungsmodellen in anderen Regionen zu Gute kommen wird.
Diese Form der Primärversorgung hat ihren Erfolg bereits bestätigt. Sie wurde von
Ärzten selbst ins Leben gerufen und funktioniert ohne bürokratische Vorgaben seitens
des Staates oder der Kassen.
Beispiel: Vernetzung
Ordinationszeiten
im
„Grätzel“
optimiert
Abstimmung,
Kooperation,
Ergänzend kann im städtischen Raum eine Vernetzung im „Grätzel“ zu einer Optimierung
der Versorgung beitragen. Ein Grätzel kann, je nach Größe, einen Bezirk umfassen oder
Bezirks-übergreifend sein. Die Einbeziehung des Ärztefunkdienstes und damit die 24
Stunden Betreuung der Patienten müssen gewährleistet sein.
Es bestehen derzeit auf informeller Ebene bereits lokale Netzwerke von
Allgemeinmediziner-Ordinationen, die eng zusammenarbeiten. Weil es hier vertragliche
Restriktionen gibt, arbeiten wir derzeit an einer formalen Ausformung.
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