Standortgespräch Anforderungen an den Ergebnisnachweis Information für Schulpflege/Bildungskommission und Schulleitung Basierend auf den Ergebnissen der externen Evaluation (unter besonderer Berücksichtigung des aufgezeigten Entwicklungspotenzials) werden anlässlich des Entwicklungsgespräches mind. zwei Ziele für die künftige Entwicklung der evaluierten Schule festgelegt, die in ein bis zwei Jahren realisiert werden sollen. Anlässlich des Standortgesprächs zeigt die Schule auf, dass sie über eine funktionierende Schulentwicklung inkl. Controlling verfügt, die auf den Phasen des Qualitätskreislaufs basiert. Zwischen Entwicklungsgespräch und Standortgespräch finden zielgerichtete Entwicklungsschritte zur Erreichung der entsprechenden Entwicklungsziele statt. Im Standortgespräch kann nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Zielerreichung datengestützt überprüft ist und deren Ergebnisse dokumentiert sind. Allfällige Abweichungen von den definierten Zielen sind nachvollziehbar begründet. Funktionierender Qualitätskreislauf (vgl. Broschüre „Qualitätsmanagement der Volksschulen) Planen − − Konkrete, überprüfbare Ziele inkl. Indikatoren und Standards Massnahmen, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Endtermine Umsetzen − Umsetzung der Massnahmen basierend auf angemessener Anwendung der Grundsätze des Projektmanagements. Überprüfen − Datengestützter Ergebnisnachweis, wo möglich und sinnvoll mittels interner Evaluation (Interne Evaluation) Grundlage für den datengestützten Ergebnisnachweis sind überprüfbar formulierte Entwicklungsziele, zugehörige Teilziele, Indikatoren und Standards. Angemessene Dokumentation der Ergebnisse (eigentliche Prozessdokumentation sekundär). − Verbessern − Aus den Ergebnissen der Beurteilung der Zielerreichung werden Konsequenzen abgeleitet, priorisiert und in die nächste Planung integriert. Planen Entwicklungsziele sind Ziele, welche auf der Zielhierarchie gleich nach den strategischen Zielen folgen. Sie müssen für die Umsetzung noch konkretisiert werden. Dies geschieht durch die Bildung von Teilzielen. − Das Entwicklungsziel beschreibt das übergeordnete Ziel, welches einen Bezug zur strategischen Ausrichtung der Schule aufweist. − Teilziele stellen eine Konkretisierung, Präzisierung und Teilaspekte des übergeordneten Entwicklungsziels dar. − Indikatoren sind beobachtbare oder konkret einschätzbare Anzeichen oder Messgrössen, mit deren Hilfe die Zielerreichung erkennt werden kann. − Standards sind Messgrössen, die den angestrebten Grad der Zielerreichung angeben. Sie erlauben eine Entscheidung darüber, ob bzw. inwieweit das Ziel erreicht wurde. − Massnahmen sind Handlungsschritte auf dem Weg zur Zielerreichung. Sie beschreiben, was getan werden muss, um das gesetzte Ziel zu erreichen. (Kriterien für Ziele, Indikatoren und Standards siehe „Anforderungen an Formulierung von Zielen, Indikatoren und Standards“) Umsetzen Die Umsetzung der Massnahmen soll nach den Grundsätzen des Projektmanagements erfolgen. Von Beginn an klare Strukturen und Verantwortlichkeiten helfen, Leerlauf und Frustration zu vermeiden. Je besser die Projektplanung ist, desto weniger muss man bei der Durchführung der Massnahmen steuernd eingreifen und korrigieren. Die Abteilungen Schulberatung und Schulentwicklung der DVS bieten Schulen bei Bedarf Hilfestellungen bei der Umsetzung an. Überprüfen Zum Ende des festgelegten Zeitraumes gibt sich die Schule Rechenschaft über den Stand der Zielerreichung. Die Schule überprüft die Zielerreichung durch eine qualitativ gute interne Evaluation, basierend auf den definierten Indikatoren und Standards. In besonderen Fällen (z. B. gravierende Mängel) kann die Schulaufsicht die Abteilung Schulevaluation beauftragen, die Zielerreichung sowie wesentliche Qualitätsbereiche, die in der vorherigen externen Evaluation defizitär beurteilt wurden, zu überprüfen (Fokusevaluation). Anlässlich des Standortgesprächs erhalten die Schulaufsicht und die Schulevaluation aussagekräftige, datengestützte Rückmeldungen über die erreichten Ergebnisse. Die Schule erhält eine Rückmeldung zur Qualität der geleisteten Entwicklungsschritte sowie zur Qualität des Ergebnisnachweises. Verbessern Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses definiert die Schule aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bei der Überprüfung ergänzende und neue Ziele. Der Qualitätskreislauf beginnt von neuem. Anforderungen an Formulierung von Zielen, Indikatoren und Standards Kriterien für Ziele − Das Entwicklungsziel wird konkretisiert durch Teilziele. − Die Teilziele weisen einen eindeutigen Bezug zum Entwicklungsziel auf. − Es ist festgelegt, was bis zum Zeitpunkt des Standortgesprächs konkret erreicht werden soll. − Ziele sind so zu formulieren, dass sie angeben, was innerhalb des definierten Zeitraumes erreicht werden soll. Sie beschreiben also den angestrebten Endzustand. Bei der Formulierung von Zielen ist es förderlich, bestimmte Kriterien zu beachten. Die gängige Faustformel zur Zieldefinition ist SMART (spezifisch, messbar, angemessen, realistisch, terminiert). Spezifisch: klare und eindeutige Zielformulierung − Ist das Ziel hinreichend klar, konkret und präzise formuliert? − Ist das Ziel eindeutig verständlich, klar, konkret und widerspruchsfrei? Messbar: anhand klar definierter Messgrössen (im Idealfall konkrete Zahlen) (vgl. Indikator, Standard) − Woran erkenne ich, ob ich mein Ziel erreicht habe (Indikator)? − Ist das Ziel messbar (quantitativ) oder bewertbar (qualitativ) (Standard)? Angemessen: ambitionierte, aber realistisch erreichbare Ziele − Ist das Ziel überschaubar und inhaltlich begrenzt? − Ist das Ziel erreichbar und nicht überfordernd? − Berücksichtigen die Ziele die aktuelle Situation und den Kontext der Schule genügend? − Ist das Ziel herausfordernd, anspruchsvoll und motivierend? Relevant: auf dem aktuellen Entwicklungs- und Qualitätsstand aufbauend − Ist das Ziel bedeutsam für die Schule und ihre Beteiligten und Betroffenen? − Terminiert: klar definierter Zeitrahmen der Zielerreichung − Ist für jedes Ziel ein klarer Termin für die Zielerreichung festgelegt? Kriterien für Indikatoren − Die Indikatoren weisen einen eindeutigen Zielbezug auf. − Alle inhaltlichen Aspekte des Ziels werden durch die Indikatoren erfasst. − Jeder Indikator beinhaltet nur ein Aspekt des Ziels (Eindeutigkeit). Kriterien für Standards − Die Messgrösse ist herausfordernd und dennoch erreichbar. Kriterien für Massnahmen − Die Massnahmen sind konkret ausformuliert, weisen einen Bezug zum entsprechenden Teilziel auf, sind umsetzbar und berücksichtigen die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Abteilung Schulevaluation Kellerstrasse 10 6002 Luzern Telefon 041 228 54 37 www.volksschulbildung.lu.ch Luzern, Oktober 2015
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