Zum Ortsteil Gielsdorf gehören außerdem die

Die Stadt Altlandsberg bietet folgendes Grundstück zum Kauf an:
Wesendahler Chaussee 3
Bei dem Grundstück „Wesendahler Chaussee 3“ handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück im
Ortsteil Gielsdorf.
Zum Ortsteil Gielsdorf gehören außerdem die Gemeindeteile Eichenbrandt und Wilkendorf.
Gielsdorf wurde erstmals urkundlich im Carolinischen Landbuch von 1375 erwähnt. Den Namen
erhielt es durch die deutsche Gründerfamilie Giselbert, die im 13. Jh. mit den Anhaltinern ins Land
kam. So wurde aus Gieselbertsdorf später Gielsdorf, das seit 1460 ganz im Besitz des Geschlechts
derer von Pfuel war.
Die erst kürzlich sanierte Dorfkirche und der alte Uhrenturm sowie die Schnitterhäuser sind historisch sehr
interessante Anziehungspunkte des Ortes. Die Seen in der Umgebung, so der idyllisch gelegene
Ihlandsee laden zum Erholen in schöner Natur sowie zu Wanderungen zum Großen und Kleinen Lattsee ein.
Fast vor der Haustür befindet sich die Bushaltestelle der Linie 931 von Strausberg über Altlandsberg,
Wegendorf, Wesendahl, Gielsdorf nach Strausberg zum S-Bahnhof Strausberg sowie die Linie 923 von
Strausberg über Gielsdorf, Tiefensee nach Eberswalde.
Das Grundstück „Wesendahler Chaussee 3“ ist insgesamt 493 m² groß. Das Grundstück hat einen
rechteckigen, im hinteren Bereich schrägen Zuschnitt von ca. 16 x 33 m und ist teilweise erschlossen. Alle
Medien befinden sich im Straßenbereich.
Der Mindestkaufpreis beträgt 20.000,- €.
Außerdem sind durch den Erwerber die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer (5%) zu
zahlen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Stadt
Altlandsberg, OT Gielsdorf.
Bauvorhaben haben z.B. folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entsprechen:
• nur Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise mit max. 2 Vollgeschossen, GRZ 0,3
Weitere Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks sind im Sachgebiet Bau, Frau Rohland (033438 15642) zu
erfragen.
Der Verkauf des Grundstücks bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Altlandsberg ist
jedoch nicht zum Verkauf verpflichtet.
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks übernimmt die Stadt
Altlandsberg keine Garantie. Die in dieser Beschreibung enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte
Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434(1) BGB und erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich ein eigenes Bild über den Kaufgegenstand zu verschaffen
und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Kontakt:
Stadt Altlandsberg
Katharina Bähr
Berliner Allee 6
15345 Altlandsberg
Zimmer 15
033438 15671
E-Mail: [email protected]
Wesendahler Chaussee 3
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