Die Stadt Altlandsberg bietet folgendes Grundstück zum Kauf an: Fichtestraße 40 Bei dem Grundstück „Fichtestraße 40“ handelt es sich um ein bebautes Wohngrundstück im Ortsteil Bruchmühle. Bruchmühle ist der zweitgrößte Ortsteil der Stadt Altlandsberg. Er liegt ca. 15 km östlich von Berlin. Der Ortsteil Bruchmühle zeigt sich als angenehmer Wohnstandort und ist geprägt durch ein vielfältiges Vereinsleben. Bruchmühle erhält seinen besonderen Reiz durch seine unmittelbare Lage am Altlandsberger Forst sowie am Übergang zu den Posentschen Wiesen nach Petershagen und Fredersdorf. Der Ort ist sehr durchgrünt und erhält seinen Charme durch die noch zahlreich stehenden Straßenbäume mit ihrem alleeartigen Charakter. Der Radwegzubringer ZR1 zum R1 führt vom S-Bahnhof Hönow (an der Stadtgrenze zu Berlin) direkt über die Ortslage Altlandsberg durch den Gemeindeteil Radebrück in den Altlandsberger Forst weiter nach Eggersdorf und in die Märkischen Schweiz. Vom S-Bahnhof Petershagen-Nord oder Strausberg ist Bruchmühle über Geh- oder Radwege in 3 oder 10 km gut zu erreichen. Mit den Buslinien 933 und 948 sind die S-Bahnhöfe Fredersdorf bzw. Petershagen –Nord zu erreichen Das Grundstück „Fichtestraße 40“ ist insgesamt 982 m² groß. Es hat einen rechteckigen Zuschnitt von ca. 21 x 43 m und ist voll erschlossen. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus und Nebengelass bebaut. Es befinden sich zwei Wohnungen (57 qm und 63 qm) im Haus. Die Wohnung im Erdgeschoss ist vermietet. Der Mindestkaufpreis beträgt 60.000,- €. Außerdem sind durch den Erwerber Grunderwerbssteuer (5%) zu zahlen. die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Altlandsberg als Wohnbaufläche ausgewiesen. Bauvorhaben in diesem Bereich werden nach § 34 BauGB beurteilt. Weitere Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks sind im Sachgebiet Bau, Frau Rohland (033438 15642) zu erfragen. Der Verkauf des Grundstücks bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt Altlandsberg ist jedoch nicht zum Verkauf verpflichtet. Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks übernimmt die Stadt Altlandsberg keine Garantie. Die in dieser Beschreibung enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434(1) BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich ein eigenes Bild über den Kaufgegenstand zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen. Kontakt: Stadt Altlandsberg Katharina Bähr Berliner Allee 6 15345 Altlandsberg Zimmer 15 033438 15671 E-Mail: [email protected] Fichtestraße 40, Wohnhaus und Nebengelass Flurkarte Luftbild
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