Geistiges Eigentum strategisch wichtig fˇr Fintechs

B˛rsen-Zeitung
Zeitung fˇr die Finanzmärkte
Ausgabe
21 vom 02.02.2016, Seite 2
FINANZEN UND TECHNIK – GASTBEITRAG
Geistiges Eigentum strategisch wichtig
fˇr Fintechs
B˛rsen-Zeitung, 2.2.2016
Fˇr jedes Fintech-Unternehmen stellt
sich die Frage, wie es seine geistigen
Leistungen optimal schˇtzen und verwerten kann. Start-ups neigen dazu,
dieses Thema zurˇckzustellen. Als
Grund wird häufig genannt, dass das
Budget fˇr externe Beratung begrenzt
und man selbst mit dem Immaterialgˇtersystem nicht vertraut sei. Dabei
ist geistiges Eigentum (Intellectual
Property, IP) kein Selbstzweck, sondern ein ,,Business-Tool‘‘, mit dem wesentliche Unternehmensziele realisiert werden k˛nnen. Der systematische Aufbau einer IP-Strategie und
der souveräne Umgang mit IP-Rechten Dritter (IP-Compliance) sollten integrale Bestandteile der Gesamtstrategie eines Fintech-Start-ups bilden,
die fˇr Investoren genauso relevant
sein dˇrften wie etwa regulatorische
oder datenschutzrechtliche Fragen.
Eine IP-Strategie ist nur von Wert,
wenn sie dazu beiträgt, Unternehmensziele zu erreichen. Wer eine IPStrategie entwickeln m˛chte, muss
sich daher ˇberlegen, wo die Ziele
und Stärken seines Unternehmens liegen, wie das wettbewerbliche Umfeld
beschaffen ist und welche rechtlichen
und finanziellen M˛glichkeiten zur
Verfˇgung stehen.
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der Schutzrechte, die bereits
vorhanden sind. Hierbei wird es sich
in der Regel um nicht eingetragene
Rechte (z. B. Urheber- und Leistungsschutzrechte) handeln. Ob es darˇber
hinaus sinnvoll ist, gewerbliche
Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs bei den
zuständigen Registern anzumelden,
kann nur im Lichte der Gesamtstrategie entschieden werden. Ein Übermaß
an eingetragenen Rechten kann mit
Blick auf die Kosten, die mit Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung dieser Rechte verbunden sind,
zu erheblichen finanziellen Belastungen fˇhren. Umgekehrt ist es wichtig,
Schutzlˇcken in essenziellen Unternehmensbereichen zu vermeiden, die
sich mitunter erst nach Jahren nachteilig auf die Unternehmensentwick-
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lung auswirken k˛nnen, nämlich etwa
dann, wenn ein Mitbewerber auf den
Plan tritt, der ˇber ältere Rechte verfˇgt oder dessen Handeln nicht unterbunden werden kann. So sind Marken
und Unternehmenskennzeichen etwa
territorial begrenzt. Start-ups, die in
andere Länder expandieren, mˇssen
mitunter feststellen, dass ihr Firmenoder Produktname in dem jeweiligen
Land bereits anderweitig besetzt ist.
Gelangt man dann nicht zu einer einvernehmlichen L˛sung mit dem Rechteinhaber, ist eine Umbenennung erforderlich. Bei innovativen Technologien stellt sich die Frage, ob es vorzugswˇrdig ist, diese geheim zu halten, um zu verhindern, dass Dritte an
innovationsrelevante Informationen
gelangen. Start-ups, die sich unter
diesem Aspekt gegen die Anmeldung
technischer Schutzrechte (wie Patente und Gebrauchsmuster) entscheiden, sollten Compliance-Regeln
dafˇr entwickeln, wie Geheimnisschutz im Unternehmen bestm˛glich
sichergestellt werden kann.
Auch die zeitliche Ausrichtung des
Geschäftsmodells ist entscheidend:
Wer seine unternehmerische Tätigkeit
langfristig anlegt, wird sich auf den
Schutz des Produkts und ein starkes
Markenimage konzentrieren. Auch
Start-ups, die auf die Unterstˇtzung
von Business Angels oder externen Investoren angewiesen sind, werden
daran interessiert sein, mit der Anmeldung von Schutzrechten den Unternehmenswert zu steigern, um fˇr
externe Investments attraktiv zu sein.
Rechte Dritter im Blick haben
Das Thema IP-Compliance ist eng mit
demjenigen der IP-Strategie verwoben, denn IP-Rechte sind nur insoweit
rechtsbeständig, als sie nicht mit prioritätsälteren Rechten Dritter kollidieren. Das eigentliche Risiko der Verletzung von Rechten Dritter liegt aber
nicht nur in dem Verlust eigener
Rechte, sondern darin, dass der Betroffene eine Beschränkung seiner geschäftlichen Aktivitäten befˇrchten
muss. Dieses Risiko besteht in beson-
derem Maße, wenn die eigene Technologie fremde Schutzrechte verletzt,
die Technologie fˇr das eigene Geschäftsmodell aber zentral ist. Erwirkt
der Dritte dann ein gerichtliches Verbot in Form einer einstweiligen Verfˇgung, kann dies schlimmstenfalls dazu fˇhren, dass einem Geschäftsmodell buchstäblich von heute auf morgen die Grundlage entzogen wird.
Wegen Benutzungshandlungen in
der Vergangenheit k˛nnen hohe Schadenersatzforderungen drohen. Da
viele Fintech-Start-ups auf Open
Source setzen, rˇcken insbesondere
auch die Risiken, die mit der Verletzung von solchen Lizenzen verbunden
sind, immer mehr in den Vordergrund. Hierfˇr sollte frˇhzeitig ein
Open-Source-Lizenz-Management im
Unternehmen etabliert werden.
Angesichts des hohen Risikopotenzials von Schutzrechtsverletzungen
werden bei einer Due-Diligence-Prˇfung (etwa im Falle einer Finanzierung) regelmäßig auch die IP-Rechte
des Unternehmens bzw. etwaige Verletzungen Dritter ˇberprˇft. Werden
hierbei Schwächen festgestellt, kann
allein dies dazu fˇhren, dass ein Investor Abstand nimmt. Eine IP-Strategie
und die IP-Compliance sollten daher
von Anfang an als feste Bestandteile
der Gesamtstrategie eines FintechStart-ups etabliert werden. Nur so
lässt sich vermeiden, dass Risiken entstehen, die sich zu einer Gefahr fˇr
das gesamte Geschäftsmodell auswachsen k˛nnen. Beim Aufbau einer
IP-Strategie sollte stets berˇcksichtigt
werden, welche Bedeutung dem jeweiligen Schutzrecht bei der Verwirklichung konkreter Unternehmensziele
zukommt. Fˇr den Investor bildet der
souveräne Umgang mit IP-Rechten einen wichtigen Indikator fˇr die Fähigkeit eines Start-up, den eigenen Geschäftserfolg auf durchdachten Strategien aufzubauen.
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Sandra Mˇller, Rechtsanwältin bei
Heuking Kˇhn Lˇer Wojtek in Frankfurt am Main