Unsere Beteiligung ist Ihr Kapital Existenzgründung und Wachstumssicherung durch Beteiligungskapital Die KBG NRW Ihr Erfolg ist unser Ziel Jeder unternehmerische Erfolg braucht eine gute Idee. Doch oft er scheint die Realisierung einer Idee unmöglich, denn es fehlen Eigen kapital und Sicherheiten. Sie sind unabdingbare Voraussetzung, um den Bestand und das Wachstum eines Unternehmens dauerhaft zu sichern; erst durch sie lassen sich neue Handlungsspielräume eröffnen, Zu kunftsvorhaben realisieren und eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber äußeren Einflüssen erreichen. Doch die Verwirklichung Ihrer Pläne muss kein Traum bleiben – mit einem verlässlichen Partner können aus guten Ideen Erfolgsgeschichten werden. Die Kapitalgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH – KBG – wurde 1975 als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft gegründet und fördert wachstumsorientierte Unter nehmen aller Branchen sowie Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen. Unsere Gesellschafter, die Industrie- und Handelskammern, die Hand werksk ammern und verschiedene Banken, größter Einzelgesellschafter ist die NRW.BANK mit gut 49% Anteil, verfügen über langjährige Erfahrung und kennen die Bedürfnisse des Mittelstands aus ihrer täg lichen Arbeit. Als Beteiligungsgesellschaft unterstützen wir unterneh merische Vorhaben mit Kapital und unserem langjährigen Know-how und suchen gemeinsam mit Ihnen den unternehmerischen Erfolg, ohne dabei selbst nach Gewinn zu streben. So eröffnen wir Unternehmen neue Perspektiven, unterstützen den not wendigen Strukturwandel und schaffen Arbeitsplätze und damit ein Stück Zukunft für unser Land. Die KBG NRW Die KBG – ein stiller, aber starker Partner In Deutschland ist die Eigenkapitalquote vieler kleiner und mittlerer Unternehmen zu gering, um zukunftsgerichtete Vorhaben umzusetzen und damit unternehmerisches Wachstum zu ermöglichen. Genau an diesem Punkt setzt die KBG an: Sie stellt den jeweiligen Unternehmen „stilles Kapital“ (Beteiligungskapital bzw. mezzanines-Kapital) zur Verfügung und verbreitert so deren unternehmerische Kapitalbasis. Damit bietet sich kleineren und mittleren Unternehmen eine Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute. Dies ist umso vorteilhafter, als Kreditinstitute bei Kreditvergaben i.R. der üblichen Bonitätsprüfung, u.a. im Rating, mit einem entsprechenden Anteil das Eigenkapital des Unternehmers berücksichtigen. So wird die Bonität mit Hilfe eines internen Rating-Verfahrens ermittelt. Eine stille Beteiligung der KBG verbessert als wirtschaftliches Eigenkapital die Bilanzrelationen und beeinflusst dieses Rating-Ergebnis positiv. Dadurch werden unternehmerfreundliche Bedingungen und eine gute Verhandlungsbasis für die Festlegung von Kreditkonditionen geschaf fen und die Grundlage für Investitionen und Innovationen gelegt. Auch für Existenzgründer ist Beteiligungskapital von großer Bedeutung, denn so kann eine anlaufgerechte Finanzierung ermöglicht werden. Das KBG-Angebot an Beteiligungen umfasst verschiedene Bereiche und kann in Anspruch genommen werden für: • Existenzgründungen • Unternehmensnachfolge • Investitionen zur Expansion / Unternehmenssicherung Stichwort Basel II Kreditinstitute müssen aus Gründen des Einlagenschutzes für jede Kreditausreichung einen ent sprechenden Anteil Eigenkapital unterlegen. Aufgrund der Regelungen des Ba seler Akkords ist diese Unterle gung künftig an der Bonität des Unternehmens auszurichten. Die Beurteilung der Bonität wird im Rahmen eines internen Ratings durchgeführt. Eine stille Beteili gung der MBG beeinflusst dieses Ratingergebnis, das Basis für die Festlegung der Kreditkonditionen ist, positiv. Die Beteiligung Das kann die KBG für Sie tun • Sie haben eine Geschäftsidee und möchten ein Unternehmen gründen? Oder in ein bestehendes Unternehmen einsteigen? • Sie sind bereits ein erfolgreicher Unternehmer und möchten expandieren, modernisieren und neue Märkte erschließen? • Sie haben ein erfolgreiches und erfülltes Leben als Unternehmer hinter sich und möchten nun sicherstellen, dass Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne weitergeführt wird? Wenn Sie also eines der folgenden Vorhaben planen: Die Vorteile einer Beteiligung durch die KBG im Überblick • Existenzgründung / Betriebsübernahmen • Laufzeit 7-10 Jahre • Kooperationen • Keine Einmischung in die Geschäftspolitik • Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels • Verlustteilnahme im Insolvenzfall • Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungs maßnahmen von bzw. in Betrieben • Neuregelungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter ... aber nicht über ausreichendes Eigenkapital und genügend Sicher heiten verfügen, sollten Sie mit uns sprechen, denn wir können eine Menge für Sie tun: • Gemeinsam mit Ihnen prüfen und optimieren wir Ihr Konzept unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Wenn uns Ihr Konzept überzeugt, erarbeiten wir mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsmodell, beteiligen uns als stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen und erhöhen so dessen wirtschaftliches Eigenkapital. Mit diesem Kapital können Sie dann Ihre Pläne realisie- ren, Investitionen tätigen, modernisieren, die Unternehmensnach- folge regeln oder auch mit einer besseren Ausgangsposition und zu besseren Konditionen bei Kreditinstituten Gelder aufnehmen. • Darüber hinaus profitieren Sie von unserer über 35jährigen Erfahrung in der Beratung und Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe, die wir Ihnen kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung stellen. • Zudem verfügen wir über ein engmaschiges Netzwerk in NRW und nutzen die langjährigen Erfahrungen unserer Gesellschafter sowie unsere enge Verbindung zur Bürgschaftsbank NRW GmbH zu Ihrem Vorteil. • Attraktive Beteiligungskonditionen • Rückzahlung zum Nominalwert • Im Vergleich zur Kredit finanzierung liquiditäts schonend, keine Sicherheiten erforderlich • Erschließung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten (Verbesserung des Kreditspielraums) Die Beteiligung So sieht die Beteiligung aus Allgemeines Kündigung des Beteiligungsvertrags Grundsätzlich verhält sich die KBG wie ein „stiller“ Gesellschafter. Sie verfolgt lediglich die Entwicklung des Partners, indem sie sich regelmäßig die Ge schäftsberichte und Bilanzen des Unternehmens ge ben lässt. Lediglich Geschäfte von besonderer Bedeu- tung bedürfen der Zustimmung der KBG. Darunter fallen beispielsweise die Aufnahme neuer Gesell schafter oder Beteiligungen an dritten Gesellschaf ten. Grundsätzlich gilt: Sofern aufgrund individueller Gegebenheit nichts anderes vereinbart ist, kommen die nachstehend skizzierten Rahmenbedingungen zum Tragen. Wichtig ist: Es erfolgt kein Einfluss auf die laufende Geschäftsführung; die unternehmerische Freiheit bleibt voll und ganz erhalten. Genauso wichtig ist: Auf Wunsch beraten wir unsere Partner in allen Finanzierungsfragen kompetent und kostenlos. Gerade kleinere und mittlere Unter nehmen können durch dieses Angebot bares Geld sparen. Das Unternehmen kann die Beteiligung nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital mög lich ist. Die Kapital beteiligungs gesellschaft kann ihre Beteiligung hingegen nur aus wichtigem Grund ganz oder teilweise vorzeitig kündigen. Dauer des Beteiligungsvertrags Hinsichtlich der Dauer der Beteiligung gilt in der Regel Folgendes: Sie soll ihrem Verwendungszweck – der Förderung zukunftssicherer Investitionen – ent sprechen und ist im Allgemeinen auf 7-10 Jahre aus gelegt. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrags zahlt das Unternehmen den Kapitalbetrag zum Nennwert an die KBG zurück – die zwischenzeitlich angesam melten stillen Reserven bleiben davon unberührt und verbleiben im Unternehmen. An ihnen hat die KBG in der Regel keinen Anteil. Sicherheiten und Garantien Anders als bei „normalen“ Krediten gewährt die KBG dem Unternehmer eine Kapitalbeteiligung, ohne dass er Sicherheiten stellen muss. Lediglich die per sönliche (Teil-) Garantierübernahme des oder der anderen Gesellschafter wird erbeten. Zur teilweisen Deckung ihres Risikos nimmt die Beteiligungsgesellschaft eine Garantie in Höhe von 70% ihrer Beteiligungssumme bei der Bürgschaftsbank NRW in Anspruch. Diese Garantie ist durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land NordrheinWestfalen rückgarantiert. Daher stellt der Unternehmer neben dem Antrag auf Kapitalbeteiligung durch die KBG gemeinsam mit der KBG auch einen Antrag auf Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank. Unser Beteiligungsprogramm Auf einen Blick Im Folgenden finden Sie noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte einer Beteiligung der KBG NRW in Ihrem Unternehmen. So können Sie auf einen Blick sehen, ob eine Beteiligung für Ihr Untenehmen in Frage kommt und falls ja, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Konditionen es zu beachten gilt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie nicht nur bei der KBG einen Antrag stellen müssen, sondern gemein sam mit der KBG auch einen Antrag auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie durch das ge samte Antragsverfahren. Zielgruppe: Konditionen: • Existenzgründer • Individuell. Ein festes und ein variables (gewinnab- hängiges) Entgelt nach Vereinbarung. • Erwerber von Unternehmen • KMU mit wachstumsorientierten Investitions- vorhaben Beteiligungsfähige Vorhaben: • moderate Vorfälligkeitsentschädigung nach vertragli- cher Vereinbarung bei vorzeitiger Rückzahlung • Kosten des Garantieverfahrens und der laufenden Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW oder eines anderen Garanten nach deren Bedingungen • Kooperationen • Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels • Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben. • Abschlussgebühr • In Ausnahmefällen auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter Nicht beteiligungsfähige Vorhaben: • Sanierung • Umfinanzierung • Umschuldung • Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte (Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat.) Art der Beteiligung: Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von • Investitionen • „investitionsabhängigen“ Betriebsmitteln Höhe und Laufzeit der Beteiligung: • Maximal 1.000.000,- EUR • 7-10 Jahre Kündigung: • Durch den Beteiligungsnehmer ganz oder teilweise nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit wird verein- bart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist. • Durch den Beteiligungsgeber ganz oder teilweise nur bei wichtigem Grund Anforderungen/Voraussetzungen: • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept • Nachhaltige Marktchancen • Angemessene Eigenmittelausstattung (Eigenmittel- parität), insbesondere im Verhältnis zur Höhe der an- gestrebten Beteiligung (Ausnahme Existenzgründer) • Persönliche (Teil-) Garantie des Inhabers/ Gesellschafters; keine sonstigen Sicherheiten • Sitz des Unternehmens in NRW Erforderliche Unterlagen/Angaben: • Antrag an die KBG (formlos) • Ausführliche Begründung für die Beteiligung • Persönliche Angaben zum Gründer (tabellarischer Lebenslauf ) bzw. zur fachlichen Qualifikation des Unternehmers • Unternehmenskonzept • Bei bereits existierenden Unternehmen zusätzlich: Geschäftsplan für die nächsten (max. drei) Jahre, Investitions-/Finanzplan, Jahresabschlüsse der vergangenen (drei) Jahre, Rentabilitätsvorschau. Ihr Weg zur Beteiligung Vom Antrag bis zur Beteiligung Sie haben sich über die Vorteile einer Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen informiert und möchten nun einen Antrag an die KBG NRW stellen. Was müssen Sie tun? Kontaktaufnahme Zunächst sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihr Vorhaben vor stellen. Dies kann zunächst ganz formlos in einem persönlichen Ge spräch mit einem unserer erfahrenen Kundenbetreuer geschehen. Nach diesem Beratungsgespräch können Sie einen formlosen Antrag auf eine Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen stellen. In der Regel benötigen wir folgende weitere Informationen: • Informationen über Sie persönlich, Ihren Werdegang und Ihre Qualifikationen • Informationen über Geschichte und Perspektiven Ihres Unter- nehmens • Informationen über Ihre Produkte und Leistungen, Ihre Markt- position und Ihre Wettbewerber Der Weg Ihrer Anträge 1 Sie treten mit uns in Kontakt – entweder eigenständig oder auf Anraten Ihrer Hausbank – und stellen uns Ihr Vorhaben vor. 2 Nach eingehender Beratung stellen Sie einen formlosen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die KBG. 3 Die KBG und die Bürgschafts- bank NRW prüfen Ihr Vor- haben nach betriebswirt- schaftlichen Gesichtspunkten und teilen Ihnen das Ergebnis ihrer Prüfung mit. 4 Wenn Ihre Anträge positiv beschieden wurden, vereinba- ren wir mit Ihnen die individu- ellen Vertragskonditionen. 5 Wir schließen mit Ihnen einen Beteiligungsvertrag ab. Ihrem Vorhaben steht nichts mehr im Wege. • Einen Geschäftsplan für die nächsten (drei) Jahre • Die letzten (drei) Jahresabschlüsse (bei bestehenden Unternehmen) Prüfung Ihrer Anträge Nachdem Ihr Antrag samt Unterlagen bei uns bzw. bei der Bürgschafts bank NRW eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag, analysieren Ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und klä ren evtl. noch offene Fragen. Wird Ihr Antrag positiv beurteilt, entschei det der sog. „Beteiligungsausschuss“ abschließend über die Beteiligung. Wenn er zustimmt, kann – nach Vertragsverhandlungen – der Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden. Sind alle formalen Hürden ge nommen, steht am Ende der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft mit einer stillen Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen für max. zehn Jahre, die Sie nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teil weise kündigen können. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist. Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH Hellersbergstraße 18 41460 Neuss Telefon: 0 21 31 / 51 07-0 Telefax: 0 21 31 / 51 07-222 www.kbg-nrw.de [email protected]
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