Unsere Beteiligung ist Ihr Kapital - Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Unsere Beteiligung ist Ihr Kapital
Existenzgründung und Wachstumssicherung
durch Beteiligungskapital
Die KBG NRW
Ihr Erfolg ist unser Ziel
Jeder unternehmerische Erfolg braucht eine gute Idee. Doch oft er­
scheint die Realisierung einer Idee unmöglich, denn es fehlen Eigen­
kapital und Sicherheiten. Sie sind unabdingbare Voraussetzung, um den
Bestand und das Wachstum eines Unternehmens dauerhaft zu sichern;
erst durch sie lassen sich neue Handlungsspielräume eröffnen, Zu­
kunfts­vorhaben realisieren und eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber äußeren Einflüssen erreichen.
Doch die Verwirklichung Ihrer Pläne muss kein Traum bleiben – mit
einem verlässlichen Partner können aus guten Ideen Erfolgsgeschichten
werden. Die Kapitalgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in
Nordrhein-Westfalen mbH – KBG – wurde 1975 als Selbsthilfeorganisation
der Wirtschaft gegründet und fördert wachstumsorientierte Unter­
nehmen aller Branchen sowie Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Gesellschafter, die Industrie- und Handelskammern, die Hand­
werks­k ammern und verschiedene Banken, größter Einzelgesell­schafter
ist die NRW.BANK mit gut 49% Anteil, verfügen über langjährige
Erfahrung und kennen die Bedürfnisse des Mittelstands aus ihrer täg­
lichen Arbeit. Als Beteiligungsgesellschaft unterstützen wir unterneh­
merische Vorhaben mit Kapital und unserem langjährigen Know-how
und suchen gemeinsam mit Ihnen den unternehmerischen Erfolg, ohne
dabei selbst nach Gewinn zu streben.
So eröffnen wir Unternehmen neue Perspektiven, unterstützen den not­
wendigen Strukturwandel und schaffen Arbeitsplätze und damit ein
Stück Zukunft für unser Land.
Die KBG NRW
Die KBG – ein stiller,
aber starker Partner
In Deutschland ist die Eigenkapitalquote vieler kleiner und mittlerer
Unternehmen zu gering, um zukunftsgerichtete Vorhaben umzusetzen
und damit unternehmerisches Wachstum zu ermöglichen. Genau an
diesem Punkt setzt die KBG an: Sie stellt den jeweiligen Unternehmen
„stilles Kapital“ (Beteiligungskapital bzw. mezzanines-Kapital) zur
Verfügung und verbreitert so deren unternehmerische Kapitalbasis.
Damit bietet sich kleineren und mittleren Unternehmen eine Alternative
zur klassischen Fremd­finan­zierung durch Kreditinstitute.
Dies ist umso vorteilhafter, als Kreditinstitute bei Kreditvergaben i.R. der
üblichen Bonitätsprüfung, u.a. im Rating, mit einem entsprechenden
Anteil das Eigenkapital des Unternehmers berücksichtigen. So wird die
Bonität mit Hilfe eines internen Rating-Verfahrens ermittelt. Eine stille
Beteiligung der KBG verbessert als wirtschaftliches Eigenkapital die
Bilanzrelationen und beeinflusst dieses Rating-Ergebnis positiv.
Dadurch werden unternehmerfreundliche Bedingungen und eine gute
Verhandlungsbasis für die Festlegung von Kreditkonditionen geschaf­
fen und die Grundlage für Investitionen und Innovationen gelegt. Auch
für Existenzgründer ist Beteiligungskapital von großer Bedeutung, denn
so kann eine anlaufgerechte Finanzierung ermöglicht werden.
Das KBG-Angebot an Beteiligungen umfasst verschiedene Bereiche und
kann in Anspruch genommen werden für:
• Existenzgründungen
• Unternehmensnachfolge
• Investitionen zur Expansion / Unternehmenssicherung
Stichwort Basel II
Kreditinstitute müssen aus
Gründen des Einlagen­schutzes für
jede Kreditaus­reichung einen ent­
sprechenden Anteil Eigenkapital
unterlegen.
Aufgrund der Regelungen des Ba­­
seler Akkords ist diese Unter­le­­­
gung künftig an der Bonität des
Unter­nehmens aus­zu­richten.
Die Beurteilung der Bonität wird
im Rahmen eines internen Ratings
durchgeführt. Eine stille Betei­li­
gung der MBG beeinflusst dieses
Ra­ting­ergebnis, das Basis für die
Festlegung der Kredit­konditionen
ist, positiv.
Die Beteiligung
Das kann die KBG für Sie tun
• Sie haben eine Geschäftsidee und möchten ein Unternehmen
gründen? Oder in ein bestehendes Unternehmen einsteigen?
• Sie sind bereits ein erfolgreicher Unternehmer und möchten
expandieren, modernisieren und neue Märkte erschließen?
• Sie haben ein erfolgreiches und erfülltes Leben als Unternehmer
hinter sich und möchten nun sicherstellen, dass Ihr Unternehmen
in Ihrem Sinne weitergeführt wird?
Wenn Sie also eines der folgenden Vorhaben planen:
Die Vorteile einer Beteiligung
durch die KBG im Überblick
• Existenzgründung / Betriebsübernahmen
• Laufzeit 7-10 Jahre
• Kooperationen
• Keine Einmischung
in die Geschäftspolitik
• Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
• Verlustteilnahme
im Insolvenzfall
• Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungs­ maß­nahmen von bzw. in Betrieben
• Neuregelungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder
beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter
... aber nicht über ausreichendes Eigenkapital und genügend Sicher­
heiten verfügen, sollten Sie mit uns sprechen, denn wir können eine
Menge für Sie tun:
•
Gemeinsam mit Ihnen prüfen und optimieren wir Ihr Konzept unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Wenn uns Ihr Konzept überzeugt, erarbeiten wir mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsmodell, beteiligen uns als stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen und erhöhen so dessen wirtschaftliches Eigenkapital. Mit diesem Kapital können Sie dann Ihre Pläne realisie-
ren, Investitionen tätigen, modernisieren, die Unternehmensnach-
folge regeln oder auch mit einer besseren Ausgangsposition und zu besseren Konditionen bei Kredit­instituten Gelder aufnehmen.
• Darüber hinaus profitieren Sie von unserer über 35jährigen Erfahrung in der Beratung und Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe, die wir Ihnen kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung stellen.
• Zudem verfügen wir über ein engmaschiges Netzwerk in NRW und nut­zen die langjährigen Erfahrungen unserer Gesellschafter sowie unsere enge Verbindung zur Bürgschaftsbank NRW GmbH zu Ihrem Vorteil.
• Attraktive Beteili­gungs­konditionen
• Rückzahlung
zum Nominalwert
• Im Vergleich zur Kredit finanzierung liqui­ditäts­ schonend, keine Sicherheiten erforderlich
• Erschließung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten (Verbesserung des Kreditspielraums)
Die Beteiligung
So sieht die Beteiligung aus
Allgemeines
Kündigung des Beteiligungsvertrags
Grundsätzlich verhält sich die KBG wie ein „stiller“
Gesellschafter. Sie verfolgt lediglich die Entwicklung
des Partners, indem sie sich regelmäßig die Ge­
schäfts­­berichte und Bilanzen des Unternehmens ge­
­ben lässt. Lediglich Geschäfte von besonderer Be­deu-­
tung bedürfen der Zustim­mung der KBG. Da­runter
fallen beispielsweise die Aufnahme neuer Ge­sell­­
schaf­­ter oder Beteiligungen an dritten Gesell­schaf­
ten.
Grundsätzlich gilt: Sofern aufgrund individueller
Gegebenheit nichts anderes vereinbart ist, kommen
die nachstehend skizzierten Rahmen­bedingungen
zum Tragen.
Wichtig ist: Es erfolgt kein Einfluss auf die laufende
Geschäftsführung; die unternehmerische Freiheit
bleibt voll und ganz erhalten.
Genauso wichtig ist: Auf Wunsch beraten wir unsere
Partner in allen Finanzierungsfragen kompetent und
kostenlos. Gerade kleinere und mittlere Unter­
neh­men können durch dieses Angebot bares Geld sparen.
Das Unternehmen kann die Beteiligung nach Ablauf
einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter
Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder
teilweise kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit
wird vereinbart, damit eine Anerkennung der
Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital mög­
lich ist. Die Kapital­
beteiligungs­
gesellschaft kann
ihre Beteiligung hingegen nur aus wichtigem Grund
ganz oder teilweise vorzeitig kündigen.
Dauer des Beteiligungsvertrags
Hinsichtlich der Dauer der Beteiligung gilt in der
Regel Folgendes: Sie soll ihrem Verwendungszweck –
der Förderung zukunftssicherer Inves­titionen – ent­
sprechen und ist im Allgemeinen auf 7-10 Jahre aus­
gelegt. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrags zahlt
das Unternehmen den Kapitalbetrag zum Nennwert
an die KBG zurück – die zwischenzeitlich angesam­
melten stillen Reserven bleiben davon unberührt
und verbleiben im Unternehmen. An ihnen hat die
KBG in der Regel keinen Anteil.
Sicherheiten und Garantien
Anders als bei „normalen“ Krediten gewährt die KBG
dem Unternehmer eine Kapitalbeteiligung, ohne
dass er Sicherheiten stellen muss. Lediglich die per­
sönliche (Teil-) Garantierübernahme des oder der
anderen Gesellschafter wird erbeten. Zur teilweisen
Deckung ihres Risikos nimmt die Beteiligungsgesellschaft eine Garantie in Höhe von 70% ihrer
Beteiligungssumme bei der Bürgschaftsbank NRW
in Anspruch. Diese Garantie ist durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land NordrheinWestfalen rückgarantiert. Daher stellt der Unternehmer neben dem An­trag auf Kapi­talbeteiligung durch
die KBG gemeinsam mit der KBG auch einen Antrag
auf Beteiligungsgarantie durch die Bürgschaftsbank.
Unser Beteiligungsprogramm
Auf einen Blick
Im Folgenden finden Sie noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte einer Beteiligung der KBG
NRW in Ihrem Unternehmen. So können Sie auf einen Blick sehen, ob eine Beteiligung für Ihr Untenehmen in
Frage kommt und falls ja, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Konditionen es zu beachten
gilt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie nicht nur bei der KBG einen Antrag stellen müssen, sondern gemein­
sam mit der KBG auch einen Antrag auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie durch das ge­
samte Antragsverfahren.
Zielgruppe:
Konditionen:
• Existenzgründer
• Individuell. Ein festes und ein variables (ge­winn­­ab-­
hängiges) Entgelt nach Vereinbarung.
• Erwerber von Unternehmen
• KMU mit wachstumsorientierten Investitions-
vorhaben
Beteiligungsfähige Vorhaben:
• moderate Vorfälligkeitsentschädigung nach vertragli-
cher Vereinbarung bei vorzeitiger Rückzahlung
• Kosten des Garantieverfahrens und der laufenden Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW
oder eines anderen Garanten nach deren Bedingungen
• Kooperationen
• Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
• Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben.
• Abschlussgebühr
• In Ausnahmefällen auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter
Nicht beteiligungsfähige Vorhaben:
• Sanierung
• Umfinanzierung
• Umschuldung
• Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte (Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat.)
Art der Beteiligung:
Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von
• Investitionen
• „investitionsabhängigen“ Betriebsmitteln
Höhe und Laufzeit der Beteiligung:
• Maximal 1.000.000,- EUR
• 7-10 Jahre
Kündigung:
• Durch den Beteiligungsnehmer ganz oder teilweise nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit wird verein-
bart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
• Durch den Beteiligungsgeber ganz oder teilweise nur bei wichtigem Grund
Anforderungen/Voraussetzungen:
• Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
• Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
• Nachhaltige Marktchancen
• Angemessene Eigenmittelausstattung (Eigenmittel-
parität), insbe­­­sondere im Verhältnis zur Höhe der an-
gestrebten Beteiligung (Ausnahme Existenzgründer)
• Persönliche (Teil-) Garantie des Inhabers/ Gesellschafters; keine sonstigen Sicherheiten • Sitz des Unternehmens in NRW
Erforderliche Unterlagen/Angaben:
• Antrag an die KBG (formlos)
• Ausführliche Begründung für die Beteiligung
• Persönliche Angaben zum Gründer (tabellarischer Lebenslauf ) bzw. zur fachlichen Qualifikation des Unternehmers
• Unternehmenskonzept
•
Bei bereits existierenden Unternehmen zusätzlich: Geschäftsplan für die nächsten (max. drei) Jahre, Investitions-/Finanzplan, Jahresabschlüsse der
vergangenen (drei) Jahre, Rentabilitätsvorschau.
Ihr Weg zur Beteiligung
Vom Antrag bis zur Beteiligung
Sie haben sich über die Vorteile einer Beteiligung der KBG an Ihrem
Unternehmen informiert und möchten nun einen Antrag an die KBG
NRW stellen. Was müssen Sie tun?
Kontaktaufnahme
Zunächst sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihr Vorhaben vor­
stellen. Dies kann zunächst ganz formlos in einem persönlichen Ge­
spräch mit einem unserer erfahrenen Kundenbetreuer geschehen. Nach
diesem Beratungsgespräch können Sie einen formlosen Antrag auf eine
Betei­li­gung der KBG an Ihrem Unternehmen stellen.
In der Regel benötigen wir folgende weitere Informationen:
• Informationen über Sie persönlich, Ihren Werdegang und Ihre Qualifikationen
• Informationen über Geschichte und Perspektiven Ihres Unter­-
nehmens
• Informationen über Ihre Produkte und Leistungen, Ihre Markt­-
position und Ihre Wettbewerber
Der Weg Ihrer Anträge
1 Sie treten mit uns in Kontakt – entweder eigenständig oder auf Anraten Ihrer Hausbank – und stellen uns Ihr Vorhaben vor.
2
Nach eingehender Beratung stellen Sie einen formlosen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die KBG.
3
Die KBG und die Bürgschafts-­
bank NRW prüfen Ihr Vor-
haben nach betriebswirt-
schaftlichen Gesichtspunkten und teilen Ihnen das Ergebnis ihrer Prüfung mit.
4
Wenn Ihre Anträge positiv
beschieden wurden, vereinba-
ren wir mit Ihnen die individu-
ellen Vertragskonditionen.
5
Wir schließen mit Ihnen einen Beteiligungsvertrag ab. Ihrem Vorhaben steht nichts mehr im Wege.
• Einen Geschäftsplan für die nächsten (drei) Jahre
• Die letzten (drei) Jahresabschlüsse (bei bestehenden Unternehmen)
Prüfung Ihrer Anträge
Nachdem Ihr Antrag samt Unterlagen bei uns bzw. bei der Bürgschafts­
bank NRW eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag, analysieren Ihr
Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und klä­
ren evtl. noch offene Fragen. Wird Ihr Antrag positiv beurteilt, entschei­
det der sog. „Beteiligungs­ausschuss“ abschließend über die Beteiligung.
Wenn er zustimmt, kann – nach Vertragsverhandlungen – der Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden. Sind alle formalen Hürden ge­
nommen, steht am Ende der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft
mit einer stillen Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen für max.
zehn Jahre, die Sie nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf
Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teil­
weise kündigen können. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart,
damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Telefon: 0 21 31 / 51 07-0
Telefax: 0 21 31 / 51 07-222
www.kbg-nrw.de
[email protected]