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Praxis
AutomatenMarkt
Spielerschutz muss zum Kern
der Gastro-Aufstellung werden
Jugendschutz in der Gastro-Aufstellung: Ab dem
10. November 2015 sind für alle Geldspielgeräte in
Gastronomiebetrieben zusätzliche technische Jugendschutz-Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Experten
sehen in der korrekten Umsetzung einen Schlüssel zum
erfolgreichen Fortbestand des Branchenzweiges.
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b dem 10. November 2015
müssen laut Spielverord­
nung alle Geldspielgeräte in
der Gastronomie mit einer zusätz­
lichen technischen Jugendschutz­
sicherung ausgestattet sein. Dann
tritt der geänderte Paragraf 3 Ab­
satz 1 Satz 3 der Spielverordnung in
Kraft.
Bereits seit 2006 wird für das ­­dritte
Geldspielgerät eine zusätzliche
technische Sicherungsmaßnahme
zur Einhaltung des Jugendschutzes
verlangt. Ab dem 10. November gilt
das für alle in der Gastronomie auf­
gestellten Geldspielgeräte.
„Auch wenn nur ein Gerät in der
Gastronomie aufgestellt ist, muss
dieses Gerät über diese technische
Sicherungsmaßnahme verfügen“,
hebt der Hessische Münzautoma­
ten-Verband (HMV) in einem aktu­
ellen Schreiben hervor.
Für Georg Stecker sei eine klare
Unterscheidung zwischen legalen,
­
ordentlich geführten Gaststätten,
in denen es „seit Jahrzehnten eine
sozial kontrollierte Automaten-Auf­
stellung gibt, und der unkontrollier­
ten Scheingastronomie“ wichtig.
Der Vorstandssprecher des Dachver­
bandes Die Deutsche Automaten­
wirtschaft betont: „Gerade durch
ein geregeltes Spielangebot in der
ordentlich geführten Gaststätte mit
hoher sozialer Kontrolle wird das
wirklich problematische illegale
Spiel in der Scheingastronomie und
„Automatenunternehmer und
Wirte müssen den Spielerschutz
ernstnehmen“, so Freddy Fischer.
Thomas Kießling: „Wirte sollten
angehalten werden, regelmäßige
Funktionstests durchzuführen.“
AutomatenMarkt
November 2015
in Hinterzimmern eingedämmt und
aktiver Jugend- und Spielerschutz
praktiziert.“
Laut Thomas Kießling ändere die
am 10. November in Kraft tretende
zusätzliche Forderung aber für
viele Automatenunternehmer in
der Praxis nicht viel.
Der Vorsitzende des Fachverbandes
Gastronomie im Bundesverband
Automatenunternehmer weist dar­
auf hin, dass viele Unternehmer in
Kneipen mit drei Geldspielgeräten
bereits für alle Geräte technische
Sicherungen vorgenommen haben.
Für Freddy Fischer, dem Vorsitzen­
den der Initiativgruppe Gastro­
nomie (IgG) bleibt „das Thema
Jugendschutz die ganz zentrale
politische Herausforderung der
Gastro-Aufstellung“.
Soziale Verantwortung für
geregelten Markt
Die Initiativgruppe Gastronomie ist
eine branchenübergreifende Arbeits­
gruppe, die sich für die Interessen
der Kneipenkultur in Deutschland
einsetzt.
Der Spielerschutz ist ein Thema, das
ernstgenommen werden müsse,
denn die Außenwelt achte Fischer
zufolge sehr sensibel auf die Ent­
wicklungen in diesem Bereich.
„Wenn wir das nicht innerhalb der
Branche richtig lösen, werden an­
dere das für uns lösen“, betont
Freddy Fischer.
Er macht dabei auf den entschei­
denden Unterschied zu den Spiel­
hallen aufmerksam.
„Unsere Kunden, die Gastrono­
men, sind nicht unsere Angestell­
ten, sondern Vertragspartner.“
Für die verschiedenen Arten und
Größen von Gastro-Betrieben gelte
es zudem, die passenden Konzepte
zu finden. „Hier geht es um soziale
Spiegel der Branche
Praxis
Jeder Unternehmer muss in der Gastro-Aufstellung zusätzliche Spielerschutzmaßnahmen ergreifen.
Verantwortung. Wir müssen alles
tun, um diese Aufgabe zu bewälti­
gen“, appelliert Fischer.
Es gibt verschiedene technische
Lösungen, um den Anforderungen
der Spielverordnung gerecht zu
werden. Alle großen Hersteller, wie
adp Gauselmann, Löwen Gruppe
und Bally Wulff, bieten Kartenoder Schlüssellösungen an.
Diese seien laut Freddy Fischer in
der Praxis aber nicht immer leicht
umsetzbar. „Am besten ist eine
Lösung, die aus der Ferne wirkt“,
findet der IgG-Leiter.
Technische Sicherung
Dies sind Funkabschaltsysteme, wie
zum Beispiel die Funksteckdose, die
sicherlich die einfachste und kosten­
günstigste Lösung darstellt.
Thomas Kießling meint: „Jedes Un­
ternehmen müsse mit den Schutz­
einrichtungen arbeiten, die zu ihm
passen.“
Als gebräuchlichstes Verfahren für
eine technische Sicherung habe
sich laut Thomas Kießling wohl die
Funksteckdose mit Fernbedienung
bewährt.
Der FGA-Vorsitzende empfiehlt
jedem Automatenunternehmer, der
in Gastronomien Geldspielgeräte
betreibt, „die Gastwirte darauf auf­
merksam zu machen, regelmäßige
Funktionstests durchzuführen“.
Nachteilig ist, dass das Geldspiel­
gerät sichtbar aus ist und manche
Modelle mehrere Minuten zum
Hochfahren benötigen. Das werde
in der Praxis von den Gästen nicht
immer akzeptiert, berichten mehrere
Automatenkaufleute einhellig.
Eine Lösung dafür kommt von adp
Gauselmann, die ein Produkt ent­
wickelt haben, bei dem das bereits
angeschaltete Gerät auch aus der
Ferne freigeschaltet werden kann.
Nur darf der Gastwirt die Fern­
bedienung nicht verlegen.
Für alle angebotenen Produkte gilt:
„Sie müssen von einem Menschen
bedient werden. Wir Automaten­
unternehmer müssen also nicht nur
die Technik weiterentwickeln, son­
dern auch die Menschen, die sie
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November 2015
nutzen, für den Spieler- und Ju­
gendschutz sensibilisieren“, macht
Freddy Fischer deutlich.
Ihm zufolge habe die Branche das
Problem erkannt und arbeite nun
an Lösungen, aber eine gehörige
Wegstrecke läge noch vor allen
Beteiligten. Dabei denkt Fischer an
alle Branchenstufen.
Gemeinschaftlich
Lösungen erarbeiten
„Industrie und Unternehmer müs­
sen zukünftig gemeinschaftlich
Praxislösungen erarbeiten“, unter­
streicht Fischer.
Den wenigen Unternehmern, die
ihre Gastro-Geräte noch nicht
zusätzlich gesichert haben, sei
dringend empfohlen, sich nicht nur
theoretisch mit dem Thema
Jugendschutz intensiv zu befassen,
sondern sich auch praktisch zügig
bei den Herstellern über die beste
Lösung für die jeweilige individuelle
Situation zu informieren. Im An­
schluss müssen die Gastwirte in
Kenntnis gesetzt werden. ❒
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