osborneclarke.com Haftung und Risikoabsicherung für Aufsichtsräte BDU/VdU-Tagung über Aufsichtsrats-und Beiratsgremien Rudolf-Matthias Hübner Partner 22. Januar 2016 1 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Aufsichtsratsmitglieder……. – haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes anzuwenden… – sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet…. – müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, Stillschweigen bewahren.. – dürfen keine Insidergeschäfte machen oder Insider-Informationen weitergeben…. • Rechtsgrundlagen: §§ 116 AktG, 93 AktG, 52 GmbHG, 39 WPHG 2 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Was ist "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" bei Aufsichtsräten? – Korrekte Überwachung der Vorstandsarbeit (§ 111, Absatz 1 AktG) – Korrekte Beschlussfassung über zustimmungspflichtige Geschäfte (§ 111 Absatz 4 AktG) – Angemessene Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand (§ 112 AktG) • Achtung: Haftung tritt bei leichter Fahrlässigkeit ein (§ 117 Absatz 2 AktG)! (…..wenn ein Aufsichtsrat üblicherweise eine bestimmte Handlungsweise des Vorstandes unterbunden oder sanktioniert hätte….) 3 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Welche Mittel hat Aufsichtsrat zur Überwachung? – Pflichtberichterstattung durch Vorstand; insbes. über Umsatz, Rentabilität und Lage der Gesellschaft (§ 90 AktG; vierteljährlich) – Recht auf Einsicht in alle Bücher und Schriften der Gesellschaft (§ 111 Absatz 2 AktG) – Recht auf Einberufung der Hauptversammlung (§ 111 Absatz 3 AktG) – Begründung von Zustimmungsvorbehalten ggü. Vorstand (§ 111 Abs. 4 AktG) – Erlass einer Geschäftsordnung für Vorstand ( § 77 AktG) – Ausübung der Personalkompetenz (§ 84 AktG) 4 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Welches Fachwissen braucht man? – Ein Mindestmaß an Wissen (z.B. Rechnungswesen, Geschäftsbereich der Gesellschaft, Recht, Steuern); aber nicht notwendigerweise kumulativ; Spezialwissen kann auch ausreichen… – mindestens viermal jährlich sollten Sitzungen stattfinden – Aufsichtsrat muss in begründeten Fällen Unterlagen anfordern (muss ggf. auch Prüfung durch externe Spezialisten veranlassen) – Aufsichtsrat darf nicht "wegsehen"; er muss eine etwaige Haftung für Versäumnisse und Vergehen des Vorstands "durchsetzen" ! • Deutscher Corporate Governance Kodex als "Guideline" …. 5 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Was obliegt primär der Überwachung/Entscheidung? – Aufgabenverteilung im Vorstand – Organisation des Unternehmens – Unternehmensplanung und strategische Planung – Zustimmungspflichtige Geschäfte – Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – Kapitalerhaltung – Risko-Management, Compliance, Controlling – Interessenkonflikte, Darlehen an Organmitglieder etc. 6 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsnormen und Haftungsmaßstab • Wofür haften Aufsichtsräte nicht?… – fehlerhafte "unternehmerische Entscheidungen" sofern… – diese auf der Grundlage angemessener Information – und mutmaßlich zum Wohle der Gesellschaft getroffen wurden • (sog. "Business-Judgement Rule"; Beurteilungs- und Ermessensspielraum!!) • Haftungsfallen sind aber….. – mangelnde oder unterlassene Informationseinholung – Vernachlässigung üblicher Marktstandards und Absicherungstechniken – Nichtbeachtung ernst zu nehmender Warnungen 7 osborneclarke.com Private & Confidential Haftungsverzicht • Erlass der Haftung nur nach ausdrücklichem Beschluss der Aktionäre (Gesellschafter) möglich! ("Entlastungsbeschluss" reicht nicht!) • Haftungsverzicht bei Aktiengesellschaft nur zulässig – frühestens 3 Jahre nach Anspruchsentstehung – sofern kein Widerspruch von mind. 10% der Stimmen erklärt wird • Haftungsverzicht nicht möglich zu Lasten Dritter – Haftung ggü. Dritten allerdings meist nur bei Vorsatz und grob. Fahrlässigkeit • In der Praxis macht meist der Insolvenzverwalter die Ansprüche im Namen der Gesellschaft geltend (dann reicht wieder leichte Fahrlässigkeit; §§ 116, 93 Absatz 2 AktG) 8 osborneclarke.com Private & Confidential Absicherung durch D&O Versicherung • D&O Versicherung zu empfehlen mit folgenden Standards: – Versicherungsnehmer = Unternehmen – Versicherte Person = betreffendes AR-Mitglied – Geschädigter = Gesellschaft oder Dritte – Versicherungsfall = Inanspruchnahme des AR-Mitgliedes wegen Pflichtverletzung – Selbstbehalt = keiner, anders beim Vorstand einer AG (dort 10%..) – Übernahme der Prämien = durch Gesellschaft • Entsprechende Standard-Produkte sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhältlich 9 osborneclarke.com Private & Confidential D&O Versicherung • Typische Probleme…. – Laufzeit der Versicherung…..im Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadens muss Versicherungsschutz bestehen…. – Man sollte daher auf Klauseln zur "Rückwärtsversicherung und Nachhaftung" achten… – Nachhaftung auf 3 Jahre sollte obligatorisch sein – Es sollten keine Haftungsausschlüsse, außer für Vorsatz, akzeptiert werden – Kosten der Rechtsverteidigung sollten mit enthalten sein 10 osborneclarke.com Private & Confidential Awards 11 osborneclarke.de Ansprechpartner Rudolf-Matthias Hübner Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht +49 221 5108 4220 [email protected] Rudolf-Matthias Hübner ist Leiter des Bereichs Unternehmenskäufe und Gesellschaftsrecht in Köln. Er hat zahlreiche Unternehmenstransaktionen im nationalen und internationalen Bereich mit komplexen Umstrukturierungen betreut. Neben einer Vielzahl von Finanzinvestoren hat Rudolf-Matthias Hübner Unternehmen aller Größenordnungen bei ihren M & A Transaktionen beraten, angefangen von der einfachen Geschäftsübernahme bis zur Transaktion im deutlichen Mrd. Euro-Bereich. verschiedenen Veröffentlichungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht ist er als Mitautor des „Sudhoff Unternehmensnachfolge" und als Vorsitzender des Zentrums für Unternehmensnachfolge e.V. bekannt geworden. Rudolf-Matthias Hübner ist häufig als Dozent für renommierte Seminarinstitute wie Euroforum, Management Circle, Forum Institut Heidelberg und Zentrum für Unternehmensnachfolge tätig. Neben 12 Private & Confidential
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