Vernehmlassung - Entwurf zur Modelldokumentation und

Amt für Raumentwicklung Graubünden
Grabenstrasse 1
z.H. Herrn Richard Atzmüller
7000 Chur
Chur, 2. Dezember 2015 Sc/Zi
Vernehmlassung - Entwurf zur Modelldokumentation und Weisung zur
digitalen Nutzungsplanung, Version 5.0
Sehr geehrter Herr Atzmüller
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Bündner Vereinigung für Raumentwicklung BVR dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Vernehmlassung zum Entwurf der Modelldokumentation und zur
Weisung zur digitalen Nutzungsplanung Version 5.0. Die zur Vernehmlassung vorliegende Dokumentation erweckt den Eindruck, dass es sich lediglich um technische Fragestellungen handelt. Das stimmt so nicht. Die Vorlage beinhaltet und definiert Leistungsanforderungen, die für die Gemeinden
relevante Kostenstellen auslösen können (werden). Die Verknüpfung des
Sachaspektes mit dem ÖREB-Kataster und die daraus folgenden Verantwortlichkeiten und finanziellen Folgen sind, insbesondere für Nicht-Fachleute
kaum zu erkennen. Auch wenn wir die Stossrichtung im Grundsatz unterstützen können, meinen wir wäre es von eminent grosser Bedeutung, dass die
Gemeinden an Informationsveranstaltungen über die gesamte Tragweite der
Neuorganisation informiert würden und die Möglichkeit erhielten, Fragen stellen zu können um sich ein umfassendes Bild erstellen zu können. Dabei sollten auch die Aspekte vertieft und erläutert werden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des ARE fallen bzw. die jetzt noch nicht dargestellt sind.
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Wir erlauben uns auch im Folgenden zur Vorlage eher generell Stellung zu
beziehen und weisen auch gleich darauf hin, dass unsere Vereinsmitglieder
wie üblich über unsere Meinungsbildung parallel informiert werden.
Wir stimmen den Aussagen in Ihrem Begleitschreiben zu. Auch wir sind der
Überzeugung, dass die Erfassung und Bereitstellung der Nutzungsplanung
und der weiteren grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (bspw.
Arealpläne, Quartierpläne) in digitaler Form für die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden wie auch für die Wirtschaft und die Gesellschaft eine
grosse Bedeutung aufweisen. Geodaten sollen in Zukunft verstärkt für eine
breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch und einfach aber vor allem in der
erforderlichen Qualität zu angemessenen Kosten verfügbar sein. Diese Anforderungen können nach unserer Überzeugung mit nachfolgenden Bedingungen erreicht werden:
1. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Datenverwaltungsstelle in der
neuen Organisation eine zentrale Rolle einnehmen wird; sowohl in der
Qualitätssicherung als auch in der fristgerechten Dienstleistung an alle
Nutzer. Die Hauptaufgabe und Verantwortung dieser Datenverwaltungsstelle liegt in der inhaltlichen Qualitätssicherung. Das bedingt
primär raumplanerische Fachkenntnisse, sekundär ergänzt durch das
technische Fachwissen im Umgang mit GIS Daten und die nötige Infrastruktur.
2. Die Gemeinden sind gemäss Vernehmlassungsvorlage aufgefordert,
bis Ende 2017 eine Datenverwaltungsstelle zu bezeichnen. Es ist für
alle Gemeinden, die selber weder über das nötige Wissen noch die erforderlichen Ressourcen verfügen, von Bedeutung, dass hierzu möglichst unabhängige Lösungen entwickelt und angeboten werden. Dies
gilt insbesondere für kleinere und mittlere, nach unserer Einschätzung
aber auch für grössere Gemeinden. Die Aufgaben dieser Datenverwaltungsstelle sind noch nicht abschliessend definiert. Aus den Unterlagen kann jedoch abgeleitet werden, dass die Speicherung der
rechtskräftigen Datenbestände, deren Nachführung, Qualitätssicherung und zeitnahe Weitergabe an die Datendrehscheibe von dieser
Stelle erfüllt werden (müssen). Die Nachführung der kommunalen
Darstellungsmodelle, die Archivierung und Historisierung der Daten,
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die Haltung der Metadaten, die Bereitstellung von Suchdiensten und
die Erfassung, Nachführung und Bereitstellung von Rechtsvorschriften
(bspw. Quartierplanfestlegungen) sind zusätzlich sicherzustellen, in
der Verantwortlichkeit aber noch nicht zugewiesen. Nach unserer Auffassung sollten möglichst viele Dienste durch eine einzige oder mehrere zentrale, unabhängige Anlaufstellen angeboten werden. Gewisse
Dienstleistungen in diesem Bereich könnten evtl. vom Kanton oder
von unabhängigen Organisationen wie bspw. der GeoGR Datendrehscheibe erbracht werden. Unabhängig davon, welche Lösungen letztlich angeboten werden, im Fokus steht immer die Qualitätssicherung
der raumplanerischen Datenbestände und deren kurzfristige Verfügbarkeit und Vollständigkeit.
Wir beantragen deshalb eine zeitnahe, breite Information der Gemeinden zur
vorliegenden Vorlage und den damit verbundenen Aspekten vor deren Inkraftsetzung. Damit kann der anvisierte Terminplan gemäss Vorschlag überhaupt eingehalten werden. Unabdingbar sind nach unserer Einschätzung Erläuterungen zur Verknüpfung der Vorlage mit den Anforderungen des ÖREBKatasters, welche im Jahre 2020 spruchreif werden, auch wenn hierzu noch
nicht alle Details und Verantwortlichkeiten definiert sein sollten.
Die erstmalige Digitalisierung oder Überführung von Quartier-, Niveau- und
Baulinienplänen sowie von Rechtsvorschriften sollte zwingend an eine vorgängige Überprüfung des Inhalts geknüpft werden. Zahlreiche, insbesondere
ältere Folgeplanungen, sind bereits realisiert, beinhalten keine relevanten
Vorgaben mehr oder sind durch Festsetzungen in der Grundordnung ersetzt.
Eine entsprechende Bereinigung dient der Übersichtlichkeit und gleichzeitig
einer Entschlackung des Grundbuchs. Ein vereinfachtes „Aufhebungsverfahren“ wäre dazu dienlich (KRG/KRVO). Gemeinden oder andere Planungsträger (TBA mit Baulinienplänen, evtl. weitere) sollten frühzeitig informiert werden, damit diese Arbeiten zeitgerecht ausgeführt werden können.
Nach unserer Erfahrung sind sich nicht alle Gemeinden den Auswirkungen
der vorliegenden Neuregelungen bewusst und würden eine Information im
Rahmen einer Veranstaltung begrüssen. Die BVR hat Erfahrungen und die
nötigen Kontakte, um bei der Organisation eines solchen Anlasses unterstützend mitzuwirken, wenn das gewünscht wird.
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Ebenso wäre die BVR bereit bei der Entwicklung solcher Vorhaben mitzuwirken, soweit raumplanerische und technische Kenntnisse zur Lösungentwicklung beitragen können.
Wir danken Ihnen, dass Sie uns die Möglichkeit zur Vernehmlassung eingeräumt haben und ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit freundlichen Grüssen
Für die Bündner Vereinigung
für Raumentwicklung BVR
Präsident
Geschäftsführer
(Dr. Frank Schuler)
(Christoph Zindel)