SPD Schleiden 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Rat und Fraktion aktuell vom 02.10.2015: Bürgerentscheid an CDU und FDP gescheitert In der Stadt Schleiden wurden bis zur Sondersitzung des Rates vom 1. Oktober 3.193 gültige Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Frage „Sollen die weiterführenden Schulen, Städtische Realschule Schleiden und Städtisches Gymnasium Schleiden, dauerhaft erhalten bleiben?“ gesammelt. Mit den Stimmen des Bürgermeisters, der FDP und der CDU lehnte der Rat dennoch die eigene Entscheidung durch die 11.060 wahlberechtigten Bürger ab. Historische Chancen mit 18 gegen 11.060 Stimmen vertan Damit hat eine Ratsmehrheit von 18 Stimmen die historische Chance vertan, erstmalig in der Schleidener Geschichte alle aktuell 11.060 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die für unsere gesamte Stadt und deren Zukunft als Bildungsstandort wesentliche Frage der weiterführenden Schulen selbst entscheiden zu lassen. Auch wurde damit ein weiteres Mal die ebenso historische Chance verspielt, gemeinsam mit unseren Nachbarn aus Hellenthal und Kall durch ein breites Bündnis für ein sicheres, gemeinsames Angebot öffentlicher weiterführender Schulen zu sorgen. Es ist nun zu befürchten, dass Kall und Hellenthal endgültig die Nase vom Schleidener Schulhochmut voll haben. Damit aber haben die 18 Stadtverordneten des Rates den Bestand zumindest des Städtischen Gymnasiums keineswegs gesichert. Denn dies liegt nicht in den Händen des Schleidener Rates. Durch diesen Beschluss wird es nicht wie durch ein Wunder mehr Kinder geben, die an unseren Schulen angemeldet werden können. Wenn die Anmeldezahlen am SGS so niedrig bleiben, wie sie es bislang leider (!) waren und die Abnahmetendenz sich weiter fortsetzt, liegt es letztlich nur noch in der Hand der Bezirksregierung, ob die Schule weiter bestehen wird. Bürgerentscheid war wohl nie ernsthaft gewollt Zwar haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens z.T. von Schülerinnen und Schülern der betreffenden Schulen 3.193 gültige Unterschriften für folgendes Ziel sammeln lassen (Zitat aus den Unterschriftenlisten): „Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schleiden folgende Frage zum Bürgerentscheid gestellt wird: Sollen die weiterführenden Schulen, Städtische Realschule Schleiden und Städtisches Gymnasium Schleiden, dauerhaft erhalten bleiben?“ In der Sondersitzung des Rates haben die Sprecher der Initiatoren hingegen verkündet, eine echte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger eigentlich nicht zu wollen und nicht wirklich zu brauchen. Was man eigentlich wolle sei die Unterstützung des Rates für den weiteren Betrieb der Realschule und des Gymnasiums. Bürgerbegehren unzulässig und rechtswidrig? Spätestens aufgrund dieser Aussage der Initiatoren muss bezweifelt werden, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig war. Wenn eigentlich ein echter Bürgerentscheid nicht gewollt war, warum lässt man dann Unterschriften dafür sammeln? Wenn man den Bürgerentscheid nicht gewollt hat, dann hat man Unterschriften sammeln lassen, um ein bestimmtes eigenes Anliegen mit einer resolutionsartigen Erklärung in den Rat zu bringen und diesen damit zu einer Abweichung von den bisherigen Beschlüssen zu bewegen. Dies aber ist als Gegenstand eines Bürgerbegehrens unzulässig, da es dann nicht auf eine echte Abstimmung der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gerichtet ist. Dies sieht jedenfalls der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen so. Diese Befürchtung äußerte die SPD-Fraktion gemäß des gesetzlichen Pflichtauftrages zur Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch den Rat (§ 26 Gemeindeordnung NRW). Schleidener CDU treibt orientierungslos auf den Wellen Mit einem beispiellosen Hin und Her änderte die CDU-Fraktion innerhalb weniger Monate mehrfach ihren Kurs zu der Frage der weiterführenden Schulen in Schleiden und einer gemeinsamen Gesamtschule mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Kall. Der wechselnde Kurs der Schleidener CDU wurde wohl immer von der momentanen Windrichtung bestimmt und war nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Mit „heute Süd, morgen Nord und übermorgen vielleicht anders“ hat man leider das Vertrauen unserer Nachbarn in eine klare und zielorientierte Politik sowie die Zuverlässigkeit Schleidens verspielt. Die o.g. Bedenken der SPD-Fraktion gegenüber der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens wischte der Fraktionsvorsitzende mit den Worten, rechtliche und gesetzliche Erwägungen seien jetzt „sch...egal“, vom Tisch.
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