Sportbekleidung / Sportschuhe Die Bekleidung für den Sportunterricht soll in erster Linie zweckmäßig und nicht modische sein. Sportschuhe müssen eine abriebfeste Sohle haben und sollten nicht auf der Straße getragen werden; sie bringen sonst Schmutz und Staub in die Sporthalle, erhöhen das Unfallrisiko (feiner Staub erhöht die Rutschgefahr) und sind unhygienisch. In Joggingschuhe kann man wegen ihrer Sohlen und der Gesamtkonstruktion leicht umknicken. Deshalb sind sie für den Sportunterricht in der Halle ungeeignet. Dasselbe gilt für Gymnastikschuhe. Die Sportausrüstung ist am besten in einer Sporttasche oder einem Sportbeutel untergebracht. Verschwitzte Sportkleidung hat in der Schultasche nichts verloren. Sonst stinkst!!!!!! Schüler ohne Sportbekleidung und Sportschuhe dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Sporthalle / Sportplatz Die Sporthalle ist - wie der Sportplatz - ein Fach"raum" für den Sportunterricht. Sie darf außerhalb des Unterrichts und ohne Aufsicht nicht betreten werden. Schmuck / Piercing / Wertgegenstände Beim Sportunterricht dürfen keine Armbanduhren, Ohrringe, Kettchen usw. getragen werden, da man sich selbst, aber auch die Mitschüler damit verletzen kann. Piercings müssen abgeklebt werden und lange Haare solltest du zweckmäßig zusammenbinden. Am besten gehst du an Tagen mit Sportunterricht ohne Schmuck und Wertgegenstände(Handy, MP3-Player usw.) in die Schule. Teilnahme am Sportunterricht Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte jemand länger als drei Monate vom Sport- bzw. Schwimmunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig. Schüler die nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht. Krankheiten / Körperliche Beeinträchtigungen Falls besondere gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Chlorallergie, Trommelfellverletzungen, Herzfehler, Wachstumsstörungen, Zuckerkrankheit, Epilepsie usw.) vorliegen, sollten die Eltern die Schule und auch direkt die Sportlehrer informieren. Als selbstverständlich gilt ausreichender Schutz gegen Wundstarrkrampf. Brillenträger benötigen eine Sportbrille.
© Copyright 2024 ExpyDoc