Sportbekleidung / Sportschuhe Sporthalle / Sportplatz Schmuck

Sportbekleidung / Sportschuhe
Die Bekleidung für den Sportunterricht soll in erster Linie
zweckmäßig und nicht modische sein. Sportschuhe müssen eine
abriebfeste Sohle haben und sollten nicht auf der Straße getragen
werden; sie bringen sonst Schmutz und Staub in die Sporthalle,
erhöhen das Unfallrisiko (feiner Staub erhöht die Rutschgefahr) und
sind unhygienisch. In Joggingschuhe kann man wegen ihrer Sohlen
und der Gesamtkonstruktion leicht umknicken. Deshalb sind sie für den
Sportunterricht in der Halle ungeeignet. Dasselbe gilt für Gymnastikschuhe. Die
Sportausrüstung ist am besten in einer Sporttasche oder einem Sportbeutel untergebracht.
Verschwitzte Sportkleidung hat in der Schultasche nichts verloren. Sonst stinkst!!!!!!
Schüler ohne Sportbekleidung und Sportschuhe dürfen nicht am Sportunterricht
teilnehmen.
Sporthalle / Sportplatz
Die Sporthalle ist - wie der Sportplatz - ein Fach"raum" für den
Sportunterricht. Sie darf außerhalb des Unterrichts und ohne Aufsicht nicht betreten werden.
Schmuck / Piercing / Wertgegenstände
Beim Sportunterricht dürfen keine Armbanduhren, Ohrringe, Kettchen usw. getragen
werden, da man sich selbst, aber auch die Mitschüler damit verletzen kann. Piercings
müssen abgeklebt werden und lange Haare solltest du zweckmäßig zusammenbinden.
Am besten gehst du an Tagen mit Sportunterricht ohne Schmuck und
Wertgegenstände(Handy, MP3-Player usw.) in die Schule.
Teilnahme am Sportunterricht
Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend.
Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht
teilnehmen, ist ab der zweiten Woche ein ärztliches
Attest vorzuweisen. Sollte jemand länger als drei
Monate vom Sport- bzw. Schwimmunterricht befreit
werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen
Attestes notwendig.
Schüler die nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, haben
dennoch Anwesenheitspflicht.
Krankheiten / Körperliche Beeinträchtigungen
Falls besondere gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma,
Chlorallergie, Trommelfellverletzungen, Herzfehler, Wachstumsstörungen, Zuckerkrankheit,
Epilepsie usw.) vorliegen, sollten die Eltern die Schule und auch direkt die Sportlehrer
informieren. Als selbstverständlich gilt ausreichender Schutz gegen Wundstarrkrampf.
Brillenträger benötigen eine Sportbrille.