Sportunterricht: Regeln zum Tragen von Schmuck und Piercings

Sportunterricht: Regeln zum Tragen von Schmuck und Piercings
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Tragen von Schmuck und Piercings im Sportunterricht führt immer wieder zu Diskussionen.
Deshalb möchte die Fachschaft Sport noch einmal auf die diesbezüglichen Bestimmungen
hinweisen:
„Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und
Mitschülern als auch beim Träger verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z.B. mit einem Pflaster oder Tape
abzukleben.
Die Verantwortung der Sportlehrkraft wird auch durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihre Kindern das Schmucktragen
während des Sportunterrichts erlauben und die Haftung bei einem eventuellen Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben.
Auch wenn die Schülerinnen und Schüler Schmuck tragen, sind sie bei der Teilnahme am Sportunterricht versichert. Erleidet ein Schüler bzw. eine
Schülerin also aufgrund eines nicht abgelegten Schmuckstückes im Sportunterricht eine Verletzung, so ist eine zivilrechtliche Haftung der Lehrkraft
gegenüber der verletzten Schülerin grundsätzlich nicht gegeben. Eine Regressforderung der Unfallversicherungsträger ist nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit möglich. Unberücksichtigt davon bleibt die strafrechtliche oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Verantwortung oder Haftung“.
(aus: Sicherheitsförderung im Schulsport, S. 32, (Hrsg.): Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen; 1. Auflage
2002)
Auf der Grundlage dieser Bestimmungen gelten an unserer Schule folgende Regeln:
- Schülerinnen und Schüler unserer Schule müssen vor dem Sportunterricht ihren Schmuck
ablegen. Dies gilt auch für Ohrringe, Ringe und Armbänder jeglicher Art.
- Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie ihre Schmuckstücke mit selbst mitgebrachtem
Pflaster oder Tape abkleben. Die Schule kann aufgrund der damit verbundenen Kosten
keine Pflaster oder Tapes zur Verfügung stellen.
- Schülerinnen und Schüler, die ihren Schmuck oder ihr Piercing nicht ablegen oder
abkleben, werden vom aktiven Sportunterricht ausgeschlossen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass lange Haare im Sportunterricht zusammengebunden werden müssen, da diese sonst die Sicht einschränken, die Anwendung von
Helfergriffen z.B. beim Turnen stören und die Gefahr des Hängenbleibens besteht.
Außerdem möchten wir Sie/Euch darum bitten, im Sportunterricht auf angemessene Kleidung zu
achten.
im Auftrag
Klaas Tapper
Fachkonferenz Sport
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte diesen Abschnitt ausgefüllt und unterschrieben an die Sportlehrerin/den Sportlehrer zurück!
O Wir haben die Bestimmungen zum Ablegen von Schmuck und Piercings im Sportunterricht zur Kenntnis
genommen.
Vor- und Nachname des Kindes:
Ort, Datum
Klasse:
Unterschrift SchülerIn
Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten