Sportunterricht: Regeln zum Tragen von Schmuck und Piercings Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das Tragen von Schmuck und Piercings im Sportunterricht führt immer wieder zu Diskussionen. Deshalb möchte die Fachschaft Sport noch einmal auf die diesbezüglichen Bestimmungen hinweisen: „Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und Mitschülern als auch beim Träger verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z.B. mit einem Pflaster oder Tape abzukleben. Die Verantwortung der Sportlehrkraft wird auch durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihre Kindern das Schmucktragen während des Sportunterrichts erlauben und die Haftung bei einem eventuellen Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben. Auch wenn die Schülerinnen und Schüler Schmuck tragen, sind sie bei der Teilnahme am Sportunterricht versichert. Erleidet ein Schüler bzw. eine Schülerin also aufgrund eines nicht abgelegten Schmuckstückes im Sportunterricht eine Verletzung, so ist eine zivilrechtliche Haftung der Lehrkraft gegenüber der verletzten Schülerin grundsätzlich nicht gegeben. Eine Regressforderung der Unfallversicherungsträger ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich. Unberücksichtigt davon bleibt die strafrechtliche oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Verantwortung oder Haftung“. (aus: Sicherheitsförderung im Schulsport, S. 32, (Hrsg.): Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen; 1. Auflage 2002) Auf der Grundlage dieser Bestimmungen gelten an unserer Schule folgende Regeln: - Schülerinnen und Schüler unserer Schule müssen vor dem Sportunterricht ihren Schmuck ablegen. Dies gilt auch für Ohrringe, Ringe und Armbänder jeglicher Art. - Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie ihre Schmuckstücke mit selbst mitgebrachtem Pflaster oder Tape abkleben. Die Schule kann aufgrund der damit verbundenen Kosten keine Pflaster oder Tapes zur Verfügung stellen. - Schülerinnen und Schüler, die ihren Schmuck oder ihr Piercing nicht ablegen oder abkleben, werden vom aktiven Sportunterricht ausgeschlossen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass lange Haare im Sportunterricht zusammengebunden werden müssen, da diese sonst die Sicht einschränken, die Anwendung von Helfergriffen z.B. beim Turnen stören und die Gefahr des Hängenbleibens besteht. Außerdem möchten wir Sie/Euch darum bitten, im Sportunterricht auf angemessene Kleidung zu achten. im Auftrag Klaas Tapper Fachkonferenz Sport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte diesen Abschnitt ausgefüllt und unterschrieben an die Sportlehrerin/den Sportlehrer zurück! O Wir haben die Bestimmungen zum Ablegen von Schmuck und Piercings im Sportunterricht zur Kenntnis genommen. Vor- und Nachname des Kindes: Ort, Datum Klasse: Unterschrift SchülerIn Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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