Regeln für den Sportunterricht Vor dem Unterricht: Die Schüler warten vor der jeweiligen Sporthalle (Schüler der 5. Jahrgangsstufe warten immer an der Kugel). Die Schüler betreten die Halle erst bei Anwesenheit der Lehrkraft! Auf dem Weg zu den Hallen müssen die von der Lehrkraft besprochenen Wege benutzt werden. Es ist auf unbedingte Sauberkeit in den Hallen und in den Umkleiden zu achten. Essen und Trinken ist in den Hallen verboten. Das Kaugummi Kauen ist im Sportunterricht ebenfalls untersagt. Befreiung/Entschuldigung/Attest: Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Wahlfächer, für die sich Schüler einmal entschieden haben. Für die Stunden 1-6 gilt grundsätzlich immer Anwesenheitspflicht! Eine Befreiung vom Sportunterricht am Nachmittag kann von den Eltern schriftlich beantragt werden. Die Zustimmung der jeweiligen Sportlehrkraft ist für die Befreiung notwendig. Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z. B. Allergien, Asthma, Diabetes) schriftlich informiert werden. Ärztliche Atteste müssen vorgelegt werden. Eine Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht. Bei mehrfachem Fehlen kann die Sportlehrkraft ein ärztliches Attest verlangen. Passive werden z.B. als Helfer beim Geräteauf- und -abbau, Schiedsrichter, Hilfestellung oder Protokollant in den Unterricht eingebunden. Mädchen nehmen während ihrer Menstruation grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sportkleidung: Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur in vollständiger Sportkleidung möglich, das heißt mit Sporthemd, Sporthose sowie sauberen Sportschuhen für die Halle. Lange Haare müssen mit einem Haarband zusammengebunden werden. Für den Sportunterricht im Freien werden feste Turnschuhe benötigt. Schmuck, Uhren und Armbänder müssen aus Sicherheitsgründen vor dem Sportunterricht abgelegt werden (Verletzungsgefahr!). Dies gilt auch für Ohrringe und Piercings (abkleben mit Tape ist möglich). Getragene Brillen müssen Kunststoffgläser enthalten. Bei Brillen mit echten Gläsern wird eine schriftliche Einverständniserklärung verlangt. Das Tragen spezieller Sportbrillen bietet einen besonderen Schutz vor Augenverletzungen. Hat ein Schüler während eines Schuljahres wiederholt seine Sportsachen vergessen, so erhält er eine Nacharbeit. Das Vergessen von Sportsachen nimmt negativen Einfluss auf die Fairness- und Kooperationsnote. Wertsachen: Bitte wenn möglich zu Hause lassen. Wertgegenstände nicht in der Umkleide lassen, sondern mit in die Halle nehmen. Dort steht ein Kasten hierfür bereit.
© Copyright 2024 ExpyDoc