Sportunterricht allgemein - Bodensee

Regeln für den Sportunterricht
Vor dem Unterricht: Die Schüler warten vor der jeweiligen Sporthalle (Schüler der 5.
Jahrgangsstufe warten immer an der Kugel). Die Schüler betreten die Halle erst bei
Anwesenheit der Lehrkraft! Auf dem Weg zu den Hallen müssen die von der Lehrkraft
besprochenen Wege benutzt werden. Es ist auf unbedingte Sauberkeit in den Hallen und in
den Umkleiden zu achten. Essen und Trinken ist in den Hallen verboten. Das Kaugummi
Kauen ist im Sportunterricht ebenfalls untersagt.
Befreiung/Entschuldigung/Attest: Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch
für Wahlfächer, für die sich Schüler einmal entschieden haben.
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Für die Stunden 1-6 gilt grundsätzlich immer Anwesenheitspflicht!
Eine Befreiung vom Sportunterricht am Nachmittag kann von den Eltern
schriftlich beantragt werden. Die Zustimmung der jeweiligen Sportlehrkraft ist für
die Befreiung notwendig.
Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z. B. Allergien, Asthma, Diabetes)
schriftlich informiert werden. Ärztliche Atteste müssen vorgelegt werden.
Eine Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht.
Bei mehrfachem Fehlen kann die Sportlehrkraft ein ärztliches Attest verlangen.
Passive werden z.B. als Helfer beim Geräteauf- und -abbau, Schiedsrichter,
Hilfestellung oder Protokollant in den Unterricht eingebunden.
Mädchen nehmen während ihrer Menstruation grundsätzlich am Sportunterricht
teil.
Sportkleidung: Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur in vollständiger Sportkleidung
möglich, das heißt mit Sporthemd, Sporthose sowie sauberen Sportschuhen für die Halle.
Lange Haare müssen mit einem Haarband zusammengebunden werden. Für den
Sportunterricht im Freien werden feste Turnschuhe benötigt.
Schmuck, Uhren und Armbänder müssen aus Sicherheitsgründen vor dem Sportunterricht
abgelegt werden (Verletzungsgefahr!). Dies gilt auch für Ohrringe und Piercings (abkleben
mit Tape ist möglich).
Getragene Brillen müssen Kunststoffgläser enthalten. Bei Brillen mit echten Gläsern wird
eine schriftliche Einverständniserklärung verlangt. Das Tragen spezieller Sportbrillen bietet
einen besonderen Schutz vor Augenverletzungen.
Hat ein Schüler während eines Schuljahres wiederholt seine Sportsachen vergessen, so
erhält er eine Nacharbeit. Das Vergessen von Sportsachen nimmt negativen Einfluss auf die
Fairness- und Kooperationsnote.
Wertsachen: Bitte wenn möglich zu Hause lassen. Wertgegenstände nicht in der Umkleide
lassen, sondern mit in die Halle nehmen. Dort steht ein Kasten hierfür bereit.