Z-30.2-64 - S355M/ML bis 140 mm Blechdicke

KUNDENINFORMATION
ALLGEMEINE BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG (abZ) FÜR S355M/ML IN DICKEN
BIS 140 MM
Revision 0, März 2015, 2 Seiten
Stichworte:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Ü-Zeichen, Z-30.2-64
Z-30.2-64 - S355M/ML bis 140 mm Blechdicke
Aufgrund ihrer schlanken chemischen Zusammensetzung und des besonderen Herstellprozesses bieten thermomechanisch (TM) gewalzte Baustähle dem Stahlbauer verschiedenste Verarbeitungsvorteile, z.B. bessere Schweißeignung, höhere Zähigkeitslevel, hohe Bauteilsicherheit,
etc. Bisher war nach der Produktnorm DIN EN 10025-4 die maximale Erzeugnisdicke auf 120
mm begrenzt.
Die Dillinger Hütte hat daher im letzten Jahr ihre technische Machbarkeit für die Güten S355M
und S355ML von 120 mm auf 140 mm erweitert, so dass auch in diesem Dickenbereich nun die
Vorteile thermomechanisch gewalzter Bleche genutzt werden können. Die mechanisch-technologischen, sowie chemischen Eigenschaften dieser extra dicken TM-Bleche entsprechen denen
der europäischen Norm DIN EN 10025-4 für 120 mm dicke Bleche. Das Deutsche Institut für
Bautechnik (DIBt) hat nun diesen Grobblechen der Güten S355M und S355ML die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung (Z-30.2-64) bis 140 mm ausgesprochen. Somit können sie ab jetzt
bis zu dieser Dicke unter den einschlägigen Regelungen auch im bauaufsichtlich geregelten
Bereich in Deutschland eingesetzt werden. Die Kennzeichnung der Übereinstimmung mit der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.2-64 erfolgt über das sogenannte Ü-Zeichen
(Übereinstimmungszeichen). Eine Kopie der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung kann auf
Wunsch zugeschickt werden.
Bestellbeispiel
S355ML , 140 mm x 2500 mm x 10000 mm nach Z-30.2-64
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Bauprodukte, für die keine technische Normen existieren oder die von den bekannt gemachten
technischen Normen (in diesem Fall: EN 10025-4) abweichen, werden als „nicht geregelte Bauprodukte“ bezeichnet.
Die Verwendbarkeit solcher nicht geregelter Bauprodukte im bauaufsichtlich geregelten Bereich
ergibt sich aus der Übereinstimmung mit
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder
- der Zustimmung im Einzelfall.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung kann in Deutschland ausschließlich vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag erteilt werden und ihre Gültigkeit ist in der
Regel auf fünf Jahre begrenzt.
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Ü-Zeichen
Das sogenannte Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen), welches die Übereinstimmung mit der
bauaufsichtlichen Zulassung nachweist, finden Sie in der rechten oberen Ecke unseres
Abnahmeprüfzeugnisses. Für nicht geregelte Bauprodukte ersetzt dieses Ü-Zeichen in
Deutschland die Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung im bauaufsichtlich geregelten
Stahlbau.
Dillingen, März 2015
Marketing Stahlbau
[email protected]
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