KUNDENINFORMATION ALLGEMEINE BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG (abZ) FÜR S355M/ML IN DICKEN BIS 140 MM Revision 0, März 2015, 2 Seiten Stichworte: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Ü-Zeichen, Z-30.2-64 Z-30.2-64 - S355M/ML bis 140 mm Blechdicke Aufgrund ihrer schlanken chemischen Zusammensetzung und des besonderen Herstellprozesses bieten thermomechanisch (TM) gewalzte Baustähle dem Stahlbauer verschiedenste Verarbeitungsvorteile, z.B. bessere Schweißeignung, höhere Zähigkeitslevel, hohe Bauteilsicherheit, etc. Bisher war nach der Produktnorm DIN EN 10025-4 die maximale Erzeugnisdicke auf 120 mm begrenzt. Die Dillinger Hütte hat daher im letzten Jahr ihre technische Machbarkeit für die Güten S355M und S355ML von 120 mm auf 140 mm erweitert, so dass auch in diesem Dickenbereich nun die Vorteile thermomechanisch gewalzter Bleche genutzt werden können. Die mechanisch-technologischen, sowie chemischen Eigenschaften dieser extra dicken TM-Bleche entsprechen denen der europäischen Norm DIN EN 10025-4 für 120 mm dicke Bleche. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun diesen Grobblechen der Güten S355M und S355ML die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Z-30.2-64) bis 140 mm ausgesprochen. Somit können sie ab jetzt bis zu dieser Dicke unter den einschlägigen Regelungen auch im bauaufsichtlich geregelten Bereich in Deutschland eingesetzt werden. Die Kennzeichnung der Übereinstimmung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.2-64 erfolgt über das sogenannte Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen). Eine Kopie der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung kann auf Wunsch zugeschickt werden. Bestellbeispiel S355ML , 140 mm x 2500 mm x 10000 mm nach Z-30.2-64 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) Bauprodukte, für die keine technische Normen existieren oder die von den bekannt gemachten technischen Normen (in diesem Fall: EN 10025-4) abweichen, werden als „nicht geregelte Bauprodukte“ bezeichnet. Die Verwendbarkeit solcher nicht geregelter Bauprodukte im bauaufsichtlich geregelten Bereich ergibt sich aus der Übereinstimmung mit - der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder - dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder - der Zustimmung im Einzelfall. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung kann in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag erteilt werden und ihre Gültigkeit ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Seite 1 von 2 Ü-Zeichen Das sogenannte Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen), welches die Übereinstimmung mit der bauaufsichtlichen Zulassung nachweist, finden Sie in der rechten oberen Ecke unseres Abnahmeprüfzeugnisses. Für nicht geregelte Bauprodukte ersetzt dieses Ü-Zeichen in Deutschland die Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung im bauaufsichtlich geregelten Stahlbau. Dillingen, März 2015 Marketing Stahlbau [email protected] Seite 2 von 2
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